Richtlinien zu Schriftverkehr

  • Hallo,


    es gibt eine Anweisung vom 02.04.1942 zu Schriftverkehr:


    - Schriftart

    - Papierersparnis

    - häufige Fehler

    - Unterschriften

    - Fernschreiben etc.


    lest am besten selbst.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    NSDAP

    Der Stellvertreter des Führers

    Stabsleiter


    München 33, den 20.01.1939


    Anordnung Nr. 25/39 (nicht zur Veröffentlichung)


    Anrede des Stellvertreters des Führers


    Der Stellvertreter des Führers bittet, in Zukunft von einer persönlichen Anrede in dienstlichen Schreiben von Parteidienststellen an ihn abzusehen, wie er selbst bei rein dienstlichen Schreiben an führende Parteigenossen eine persönliche Anrede nicht mehr brauchen wird.


    Im übrigen wünscht der Stellvertreter des Führers, das Höflichkeitsformen in parteidienstlichen Schreiben, wie in der Kampfzeit, nach Möglichkeit eingeschränkt werden.


    gez.

    M. Bormann


    Für die Richtigkeit


    ...


    Quelle: Ba


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Vorlagen an den Führer

    (B. Nr. 2550 M vom 02.09.1938)


    Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine hat befohlen, dass alle Ausgänge an das Oberkommando der Wehrmacht, die für Weitergabe an den Führer oder als Material für eine Vorlage beim Führer vorgesehen sind, ihm vor Ausgang vorzulegen sind.


    Vorstehender Befehl wird zur genauesten Beachtung in Erinnerung gebracht.


    (M, 20.03.1943)


    Quelle: Laufende Befehle - Oberkommando der Kriegsmarine; Berlin, den 25.03.1943 Blatt 22


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Geschäftsverkehr im Oberkommando der Kriegsmarine


    Das OKM ist in erster Linie eine Kriegs-Führungsstelle. Alle Dinge des Geschäftsverkehrs, die unmittelbar der operativen, materiellen oder personellen Führung des Krieges dienen (Frontsachen), sind daher mit größter Beschleunigung, wie es dem Arbeitsstil einer Führungsstelle und den harten Notwendigkeiten der Front entspricht, zu erledigen.


    In der bisherigen Handhabung des Geschäftsverkehrs hat es an dieser Einstellung noch außerordentlich gefehlt.


    Die Frontsachen haben den unbedingten Vorrang vor allen übrigen Geschäftsobliegenheiten ministerieller, allgemein-militärischer und verwaltungstechnischer Art. Es muss also von vornherein eine Prüfung und Sichtung der Schriftsachen nach diesen Gesichtspunkten vorgenommen werden.


    I. Sachliche Bearbeitung


    A. Im allgemeinen


    1. Ständige enge Verbindung mit den Frontdienststellen.


    2. Militärischer Grundsatz: Schnelle richtige und erschöpfende Bearbeitung aller Schriftsachen.


    3. Scharfe Prüfung, ob die Sache überhaupt kriegswichtig und daher zu bearbeiten ist. Alles Nichtkriegswichtige zurückstellen.


    4. Vielschreiberei gewinnt den Krieg nicht, daher Schreibwerk auf das „äußerste” einschränken, Telefon ausgiebig benutzen, bei wichtigeren Angelegenheiten Aktenvermerk aufnehmen.


    5. Mitzeichnungen auf die sachlich wirklich beteiligten Stellen beschränken und beschleunigt herbeiführen. Die Verantwortung für die sachliche Bearbeitung bleibt stets beim federführenden Referenten.


    6. Keine langen Votenwechsel, Meinungsverschiedenheiten möglichst mündlich klären.


    7. Durch Schreiben werden meistens neue Schreiben ausgelöst. In die Sammelanschriften sind daher nur solche Dienststellen aufzunehmen, die die betreffende Verfügung wirklich erhalten müssen.


    B. Frontsachen


    Bei Dingen, die die Kriegführung unmittelbar betreffen, ist schlagartig zu handeln.

    Das bedeutet:


    1. Verantwortliche Steuerung durch die betreffenden Amts- bzw. Abteilungschefs.


    2. Keinerlei Votenwechsel, keine Mitzeichnung, sondern sofortige mündliche Besprechung mit den sachlich beteiligten Stellen.


    3. Festlegung des schnellsten und sichersten Weges, wie das Veranlasste der Front auch wirklich nutzbar gemacht werden kann.


    Die Hauptamtschefs, selbständigen Amts- und Abteilungschefs können zu diesen Richtlinien für ihren Bereich noch weitere geeignete Anordnungen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsverkehrs erlassen. (Vgl. Der ObdM. M. Nr. 7517 vom 21.04.1943 - nur an Hausverteiler).


    II. Geschäftsgangsvermerke

    Vermerke des Oberbefehlshabers der Marine


    Wenn der Oberbefehlshaber der Marine auf ein Schriftstück eine Frage, einen Vermerk oder dergleichen setzt, hat die Beantwortung unverzüglich zu erfolgen. Über diese Schriftstücke hat das Hauptbüro eine Kontrolle zu führen. Befohlene Rücksprachen und Vorträge werden in der bisherigen Weise angesetzt.


    Allgemeine Eilvermerke:


    a) Folgende Eilvermerke sind in der Reihenfolge der Dringlichkeit zu verwenden und bedeuten:


    Eilvermerk (nur wirklich eilige Sachen sind so zu bezeichnen):

    • Noch heute (Datum)
    • Sofort
    • Eilt

    Für den Bearbeiter:

    • Noch heute (Datum) - Bearbeitung am gleichen Tage
    • Sofort - Unverzügliche Bearbeitung
    • Eilt - Bearbeitung vor den gewöhnlichen Sachen

    Für die Registratur:

    • Noch heute (Datum) - Registraturmäßige Bearbeitung am gleichen Tage mit Uhrzeit des Ein- und Ausgangs
    • Sofort - Bevorzugte registraturmäßige Behandlung vor allen gewöhnlichen Sachen
    • Eilt - Bevorzugte registraturmäßige Behandlung vor allen gewöhnlichen Sachen

    Für die ausführende Kanzlei (sofern es sich um besonders umfangreiche Kanzlei- und Druckarbeiten handelt, ist dies von vornherein vom Bearbeiter in Betracht zu ziehen.):

    • Noch heute (Datum) - Fertigung und Absendung am gleichen Tage
    • Sofort - Fertigung und Absendung möglichst am gleichen Tage
    • Eilt - Fertigung und Absendung möglichst am gleichen Tage

    Beförderung in:

    • Noch heute (Datum)- *)
    • Sofort - *)
    • Eilt - *)

    *) gelben Mappen; auch Geheime- und Geheime Kommanodo-Sachen sind außer in die vorgeschriebenen Mappen in gelbe Mappen (neu) zu legen.


    b) Soll ein Eilvermerk in die Reinschrift aufgenommen werden, so ist dies auf dem Entwurf ausdrücklich zu vermerken, sonst gilt der Vermerk nur für den inneren Dienst. In die Reinschrift aufgenommene Eilvermerke sind auch auf den Briefumschlag zu übernehmen.


    c) Der Vermerk: “Durch besonderen Boten" gilt nur für die Art der Beförderung innerhalb der Dienststellen des OKM.


    Sonderbehandlung von Schriftsachen in U-Boots- Angelegenheiten


    Alle Angelegenheiten, die die U-Boots-Kriegsführung unmittelbar berühren (z. B. Ausrüstung mit Waffen und Gerät, Nachschub aller Art, Stützpunkt-Angelegenheiten usw.), werden in gelben Mappen mit einem in roter Farbe aufgedruckten großen "U" befördert. Auf die schnelle Weiterbeförderung dieser U-Mappen haben die Bearbeiter, Registraturen usw. ihr besonderes Augenmerk zu richten.


    III. Kurierdienst


    Es darf nicht vorkommen, dass eine wichtige Sendung aus Mangel an Kurieren nicht befördert werden kann. Der verantwortliche Referent hat sich daher vorausschauend und rechtzeitig wegen Gestellung eines Kuriers mit dem GZB (App. 4088) bzw. bei Chefsachen mit 1 Skl Ill ab (App. 4148) in Verbindung zu setzen. Angabe über ungefähren Umfang, Größe und Gewicht der Sendung ist erforderlich, da bei zu schweren Sendungen die Beförderung durch Skl Qu A III N III durchgeführt werden muss.


    (M 7620, 05.05.1943)


    Schulte Mönting


    Quelle: Laufende Befehle - Oberkommando der Kriegsmarine; Berlin, den 08.05.1943 Blatt 35


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Vereinfachung des Registraturwesens


    In der Verfügung über die Vereinfachung der Verwaltung ist u a. auch eine weitgehende Vereinfachung des Registraturbetriebes angeordnet worden.


    Der alleinige Zweck dieser Vereinfachung ist das Freimachen von Arbeitskräften.


    Änderungen, die diese Forderung nicht erfüllen und lediglich eine Änderung der Arbeitsweise der Registraturen bezwecken, haben zu unterbleiben.


    In Verfolg obiger Verfügung wird folgendes bestimmt:


    I. Allgemein:


    1. Die Registraturleiter sind verpflichtet und berechtigt, in ihrem Bereiche alles zu tun, um den Registraturbetrieb so einfach wie möglich zu gestalten. Sie sind für schnelle und durchgreifende Vereinfachung des Registraturbetriebes persönlich verantwortlich.


    2. Die Sachbearbeiter sind ihrerseits gehalten, die Registraturleiter bei den Vereinfachungsmaßnahmen durch eigene Anregungen, Verzicht auf im Frieden berechtigte Forderungen usw. weitgehend zu unterstützen. Unbequemlichkeiten, die durch Einschränkung oder Fortfall von Registraturhilfsmitteln entstehen, müssen in Kauf genommen werden.


    II. Offene Registraturen:


    1. Eintragungen in die offenen Briefbücher sind aufs äußerste einzuschränken. Einzutragen sind nur wirklich wichtige Schriftstücke, die voraussichtlich eine sachliche Bearbeitung erforderlich machen. Es ist die besondere Aufgabe des Registraturleiters, das gedankenlose Eintragen unwichtiger Sachen in das Briefbuch zu unterbinden.


    Nichteingetragene Schriftstücke können nachträglich zum Briefbuch genommen werden, falls die Bearbeitung es erfordert. In diesem Falle verfügt der Bearbeiter:


    a) zum Briefbuch,


    b) usw....


    Irrläufer sind ohne Eintragung in das Briefbuch unmittelbar an die zuständige Registratur zu leiten.


    2. Personalangelegenheiten, die zweifellos in bestimmte Personalakten gehören, sind nicht einzutragen. Sie laufen unter dem betreffenden Aktenzeichen. Ausgenommen Urkunden (Anstellung, Beförderung usw.) und Verträge.


    3. Beschaffungen, Bestellungen usw., bei denen kein ausgedehnter Schriftwechsel zu erwarten ist, gehören nicht in das allgemeine Briefbuch. Die Kontrolle ist vielmehr durch Bestellbücher, Karteien usw. unter Angabe von Bestellnummern sicherzustellen, (Vgl. auch G.O. Teil III, 1 § 14,6.) Das gleiche gilt selbstverständlich für die zugehörigen Rechnungen.


    4. Sammelanzeigen und Sammelberichte sind stets unter einer Buchnummer zu führen. Ebenso sind Antworten auf Einzelschreiben unter der Ausgangsnummer als 2., 3. usw. Angabe zu buchen, soweit dieses Verfahren für die einzelnen Registraturen eine Erleichterung der Eintragungen bedeutet. (Vgl. G.O. Teil III, § 9 Abs. 4.)


    5. Innerhalb des Hauses ist einfacher Schriftwechsel im Allgemeinen zunächst ohne Buchnummer zu führen. Angelegenheiten, die wichtig sind oder bleibende Bedeutung haben oder bei denen anzunehmen ist, dass sich ein Schriftwechsel nach außen anschließen wird, können jedoch gleich zum Briefbuch genommen werden. Von dem unmittelbaren Votenwechsel - statt Entwurf und Reinschrift - innerhalb des Hauses ist viel mehr als bisher Gebrauch zu machen.


    6. Außer dem Briefbuch sind Einsende- und Sachregister nur noch soweit zu führen, als sie für den Dienstbetrieb unentbehrlich sind, und auch dann nur in einfachster Form. Die Entscheidung hierüber trifft der Amtschef bzw. Abteilungschef nach Anhören des Registraturleiters.


    7. Es fallen mit sofortiger Wirkung fort:


    a) Durchgangskontrollen für offene Sachen,

    b) Restauszüge über offene Schreiben,

    c) Mitteilungsbücher oder Schreiben zum Zwecke der Übernahme fremder Buchnummern (eventuell telefonische Durchsage von Reg. zu Reg.).


    8. Die Aktenführung darf nicht dadurch erschwert werden, dass Nach-Abgang-Sachen längere Zeit, manchmal monatelang, bei einzelnen Stellen liegen bleiben, bevor die Nach-Abgang-Vermerke erledigt sind. An sich aktenreife Sachen sind so schnell wie möglich zu den Akten zu nehmen. Alle minderwichtigen Schriftstücke, deren Aufbewahrung in den Akten nicht unbedingt notwendig ist, sind von den Sachbearbeitern “Zur Sammlung" zu nehmen und von den Registraturen nach einem halben Jahre, gegebenenfalls auch in kürzeren Zeiträumen, zu vernichten.


    9. Terminmäßige Bekanntmachungen sind bis zum Schluss dieses Jahres nicht mehr in Umlauf zu setzen. Ausgenommen Belehrungen über Verschlusssachen.


    III. Geheim- und Gkdos-Registraturen:


    Für Verschlusssachen gelten nach wie vor die Bestimmungen der Verschlusssachenvorschrift. Eine Vereinfachung des Verschlusssachenverkehrs kann nur durch Einschränkung der Verschlusssachenbezeichnung erzielt werden. Für die Wahl einer V.S.-Bezeichnung ist der Inhalt des Schreibens, niemals der Vorgang maßgebend.


    Schreiben, die entgegen dieses Grundsatzes mit der V.S. Bezeichnung eingehen und bei denen die Unnötigkeit geheimer Behandlung klar auf der Hand liegt, sind von dem Registraturleiter durch Streichung der V.S.-Bezeichnung in offene Schreiben umzuwandeln und als solche zu behandeln. In Zweifelsfällen Vorschlag an den Bearbeiter; Bleistiftnotiz genügt.


    IV. Kanzleibetrieb


    1. Reinschriften werden künftig allgemein beglaubigt.


    Persönliche Unterschriften werden nur noch geleistet:


    a) wenn sie vorgeschrieben sind (z. B. Urkunden, Verträge, Bestellungen, Kassenanweisungen),


    b) wenn der Vollziehende es durch Stempelaufdruck - “Persönliche Unterschrift” - ausdrücklich anordnet.


    c) wenn bei stark geänderten Entwürfen oder schlecht leserlicher Handschrift die Gefahr von sinnentstellenden Abschreibfehlern zu befürchten ist. In diesem Falle ist ein gut sichtbarer Vermerk “Reinschrift Sachbearbeiter nochmal vorzulegen" auf den Entwurf zu setzen. Entsprechende Gummistempel (zu b) werden durch die Marine-Materialienverwaltung beschleunigt beschafft, die bisherigen Stempel “Unterschrift beglaubigen" sind an die Marine-Materialienverwaltung abzugeben.


    2. Zur Entlastung des Kanzleipersonals und aus Gründen der Papierersparnis ist die Anforderung umfangreicher Abschriften (z. B. für Handakten) soweit wie möglich einzuschränken. Dies gilt besonders dann, wenn das Schreiben vorher schon einmal gefertigt ist.


    3. Bei Druckaufträgen ist die Auflageziffer so niedrig wie möglich zu bemessen. Befehlshaber der Marine hat gegebenenfalls die Auflageziffer je nach der Arbeits- und Papierlage im Einvernehmen mit der herausgebenden Stelle zu kürzen.


    4. Das Verteilen von Abdrucken an Stellen, die wenig oder gar nicht beteiligt sind - meistens auf Grund irgendeines Verteilers -, muss unterbleiben. Eine sorgfältige Auswahl der wirklich beteiligten Stellen trägt wesentlich zur Vereinfachung des Schriftwesens bei und lohnt die dabei aufgewendete Mühe.


    V. Personal:


    Die Registraturleiter haben den Austausch männlicher Arbeitskräfte gegen weibliche Arbeitskräfte mit allen Mitteln zu fördern. Als Ziel gilt, dass das Registraturpersonal nach Durchführung des Abbaues zu 50% aus weiblichen Arbeitskräften besteht. (z. Zt. etwa 20%).


    (M 2120, 29.05.1942)


    Schulte Mönting


    Quelle: Laufende Befehle - OKM; Berlin, den 02.06.1942; Blatt 42


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Geschäftsverkehr


    Zur Beschleunigung des Geschäftsverkehrs wird angeordnet:


    1. Bei allen Schreiben die vom Oberbefehlshaber der Marine persönlich vollzogen werden sollen, ist mit dem Entwurf auch gleichzeitig die Reinschrift vorzulegen. Entwurf und Reinschrift sind als "Sofortsachen" zu behandeln.


    2. In allen Fällen, in denen die persönliche Unterschrift durch Stempeldruck ausdrücklich angeordnet wird (siehe Laufende Bestimmung OKM vom 02.06.1942, Blatt 42 IV) ist die gleichzeitige Vorlage von Entwurf und Reinschrift - besonders bei eiligen Schreiben - ebenfalls nach Möglichkeit durchzuführen.


    3. Um bei diesem Verfahren eine nochmalige Fertigung der Reinschrift zu vermeiden, sind Änderungen in den Entwürfen, die sich nur auf Form, Ausdruck, usw. beziehen, zu unterlassen.


    4. Von der Beglaubigung der Reinschrift (siehe Laufende Bestimmung OKM vom 02.06.1942, Blatt 42 IV) ist weitgehend Gebrauch zu machen.


    (M, 22.03.19843)


    Quelle: Laufende Befehle - OKM; Berlin, den 25.03.1943 Blatt 22


    Gruß

    Antje

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