Zitat von Wehrmachtlexikon;5871Alles anzeigenHallo Martin,
ich habe noch folgendes zum Punkt 2 gefunden:
Vorschläge gemaß Ziffer 5 der Durchführungsbestimmungen des OKW müssen den Nachweis des Unverschuldens enthalten. Außer den für Verleihungsvorschläge befohlenen Personalangaben sind Friedenstruppenteil bzw. zuständiges WBK, Heimatanschrift und Tag und Ort der Gefangennahme anzugeben.
Vollzogene Verleihungen sind OKH zu melden. Besitzurkunde und Durchschlag des Verleihungsantrages sind beizufügen. Benachrichtigung des Beliehenen veranlaßt OKH. Die Angehörigen dürfen durch die Truppe verständigt werden.
Die Verleihung an Nichtwehrmachtangehörige in solcher Lage ist während der Dauer des Krieges nicht zulässig.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
Danke für die prompte Info.
Gruß
Martin