Beiträge von MicBy67

    Moin Michael,


    besten Dank für die Rückantwort.


    Ich persönlich habe noch gar nichts gesichtet, leider. Bei Weitze habe ich einmal eine Box mit diversen Unterlagen (Originale, alle, da mit Zertifikat) erstanden.


    Unter anderem war da auch eine vom Pers. Stab RFSS beglaubigte Ablichtung des Tagebucheintrags Himmlers und diverse Standartenbefehle der Reichsführung-SS. Da ich also noch nichts eingesehen habe (bis dato fand ich auch keinen Grund dazu), kann ich leider nicht sagen, ob es nur ein Auszug ist oder der ganze Eintrag. :(


    Ich kann zudem auch bestätigen, dass man Passagen vor allem an jenen Stellen wiederfindet, an denen man sie am wenigsten vermutet.


    Aber ich bin weiter auf der Suche. Grund: Die Wikipedia-Einträge "SS-Bewerber" und "SS-Anwärter", die ich beide zwar (anhand von Literatur) initiiert habe, die aber dann in der Folgezeit dermaßen verschlimmbessert wurden, dass sie eigentlich nichts mehr aussagen und zum Teil sogar URV darstellen.


    Anhand der Originalbefehle, abgedeckt mit entsprechender Literatur, wollte ich die beiden Artikel neu verfassen. Und seit dem suche ich die Passagen mit dem SS-Bewerber und seiner Probezeit.


    Ich weiß noch, dass ich die Dauer in einer Fußnote gesehen habe. Aber ich kann mich nicht mehr an den Titel des Buches erinnern. Zudem kommt noch, dass ich inzwischen umgezogen bin und ich aus Platzgründen einige Fachliteratur verkauft habe. Wenn ich Pech habe, was ich nun verstärkt vermute, dann war unter diesen verkauften Exemplaren auch jenes Buch mit der Fußnote. DAS wäre dann äußerst blöd gelaufen...


    Ansonsten frage ich mich durch diverse Kameradschaftskreise der Waffen-SS durch. Viele der frühen VT-Männer sind ja als Angehörige der A-SS zur VT gekommen, um deren Stamm zu bilden: SS-PB Brandenburg aus Stabswache Berlin und den Sonderkommandos Zossen und Jüterbog (spätere LAH), SS-PB München bzw. SS-PB 1 im OA Süd, SS-PB Württemberg oder SS-PB 2 im OA Südwest (Ellwangen, Wolterdingen) und zuletzt die SS-PB Sachsen bzw. SS-PB 3 im OA Mitte. Daneben noch zahlreiche SS-Sonder- und Vorkommandos im Norden und Westen Deutschlands, wie die kurzfristig aufgestellten Politischen Bereitschaften SS-PB Hamburg und SS-PB Hessen (Arolsen), die zur Standarte Germania zusammengefasst wurden.


    Neben den Kameradschaftskreisen ist Literatur meine nächste Quelle. Neben meinen Bücher durchstöbere ich verstärkt Google-Books. Hin und wieder findet man da auch etwa brauchbares. Ansonsten diverse Online-Archive in den USA, wo viele Originaldokumente gelistet werden.


    Da aber diese Angelegenheit nicht dringend ist (die WP-Artikel sind schon so lange falsch, dass es auf einige Wochen/Monate mehr auch nicht mehr ankommt), gehe ich die Sache sehr entspannt an. :)


    Liebe Grüße an alle Mitlesenden!

    Michael

    Hallo Antje, hallo Michael,


    seit mir gegrüßt!


    Michael: Die Ordensgesetze und Wegners Buch mit den dortigen Aussagen kenne ich, da auch mir beide vorliegen. Die gehen in der Tat, wie Höhne in "Orden unter dem Totenkopf" in die richtige Richtung. NUR: Die "Rangstufen" Staffel-Jungmann und Staffel-Vollanwärter hat es nicht in der SS, und dies zu keiner Zeit (!), gegeben! Die Aussagen beruhen auf einer SS-internen Führertagung, wo Himmler den Aufstieg des SS-Mannes beschrieb.


    Die meisten Quellen (Wegner, Höhne, aber auch Alquen) geben an, dass der Eintritt in die SS mit dem vollendeten 18. Lebensjahr begänne. Auch eine Aussage, die auf Himmlers Aufführungen bei dieser Tagung fußt. Fakt ist, dass alle ehemaligen Angehörigen der Allgemeinen- und der Waffen-SS, die ich befragt habe, im Alter von 17 und 17 ½ Jahren in beide Organisationen eingetreten waren. Auch mein Großvater.


    Vollendetes 18. Lebensjahr war wahrscheinlich angestrebt. Aber es ist auffallend, dass bereits die Leibstandarte und die Verfügungstruppe sowie die Totenkopfverbände bis zum 17. August 1938 Jugendliche ab 17 eingestellt haben. Ab dem 17. August galt für die SS-TV, dass nur noch "Gediente" (also Männer, die bereits den Dienst im RAD und in der Wehrmacht abgeleistet hatten) aufgenommen werden durften. Damit stieg dort das Mindestalter auf 25 Jahren an.


    Weiterer Fakt ist, dass die Allgemeine- und die Waffen-SS sowie die Polizei ab 1942 gemeinsam Freiwillige ausgehoben haben: Interessierte konnten auf dem Meldezettel angeben, ob sie a.) den SS-Verfügungstruppen einschließlich LAH mit 4 ½ jähriger Dienstzeitverpflichtung, b.) den SS-Totenkopfstandarten mit 12jähriger Dienstzeitverpflichtung, c.) der Polizei oder c.) der Allgemeinen-SS (ohne Dienstzeitverpflichtung) beitreten wollten. Mindestbedingung: 17-22 Jahre und mind. 170 cm bei der SS-VT, bei der SS-TV Jahrgang 1921/22 und Mindestgröße von 168 cm und Deutsche Polizei (Schutz- und Ordnungspolizei, Sicherheitspolizei einschließlich Gestapo) Ungediente der Jahrgänge 1905-1912. Quelle:

    Quelle: http://www.lha-rlp.de/index.php?id=191


    Bereits am 25. September 1939 verkündete der Landrat von Kusel in einem internem Schreiben, dass sich Freiwillige zwischen 17 und 20 Jahren zur SS-TV melden könnten. Quellen: https://www.landeshauptarchiv.…H_38_Nr._1441_01_1_01.jpg, https://www.landeshauptarchiv.…H_38_Nr._1441_01_1_01.jpg


    Mir liegt der Tagebucheintrag A/9434 Himmlers vom 9. November 1935 (teilweise?) vor, in dem der Reichsheini die Rangstufen und den Dienstgrad des SS-Anwärters definiert. Kann es sein, dass er in diesem Eintrag (oder im vorhergehenden bzw. dem nachfolgenden Eintrag) auch die Stellung des SS-Bewerbers (mit allen Vorraussetzungen, Angabe der Dauer uws.) definiert hat?!?


    Liebe Grüße

    Michael

    Hallo Antje,


    zur Zeit lese ich mich durch diverse Quellen durch. Was den Eintritt in NSDAP, SA, SS, HJ, NSKK oder NSFK betrifft: "Eintrittstag" war immer der Tag, an dem der AV-Schein (Annahme- und Verpflichtungsschein) abgegeben wurde, mit einer handschriftlichen Bitte um Annahme. Parteianwärter (den Status gab es erst ab 1. Mai 37) waren mit Abgabe des AV-Scheins vorläufige Mitglieder der NSDAP, die berechtigt waren, dass Parteiabzeichen am Zivilanzug zu tragen. Sie hatten alle Pflichten eines ordentlichen Mitglieds, sofern sie den Mitgliedsbeitrag zahlten. Die NSDAP-Anwärterschaft erlosch mit dem Erhalt der Mitgliedskarte, die man sich gegen Unterschrift bei der Ortsgruppe abholen musste. Bei den "Kampforganisationen" war es ähnlich gehandhabt. SS-Bewerber mussten zudem die Rassemusterung ("Mula") des Rasseamtes der SS/NSDAP und eine Überprüfung durch das RuSHA durchlaufen, die SA- und HJ-, aber auch NSKK- und NSFK-Mitgliedern erspart blieb.


    Lieben Gruß

    Michael

    Unterschiedliche Handhabungen zwischen Probe- und Bewährungszeit innerhalb der Allgemeinen-SS (1930–1933) , die mir aufgefallen sind. So in „Die Generale der Waffen-SS und der Polizei“, Band 4:


    Paul Eduard Harry Riege (SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei), war ab 1. Dezember 1938 (Abgabetag des AV-Scheins) SS-Bewerber und wurde am 20. April 1939 als SS-Mann der Allgemeinen-SS in dieselbe als übernommen, wo er taggleich in den Dienstgrad eines Oberführers eingesetzt wurde, da er bereits Oberst der SchuP. war; also erfolgte eine Dienstgradangleichung. (S. 260/61) Der Bewerberstatus war verkürzt und die Anwärterschaft weggefallen, da Riege ja aktiver Polizeioffizier war. Dennoch musste er sich vier Monate gedulden, bis der Aufnahme entsprochen wurde.


    Der ehemalige SS-Mann Hans Adolf Paul Prützmann (SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und der Polizei) war nur zwischen dem 12. und dem 20. August 1930 Anwärter (Wechsel von SA zur SS, daher so gut wie keine Probezeit), wo er taggleich als Scharführer (m. W. v. 15. Aug. 1930) übernommen wurde. (Gleiches Buch, S. 85)


    Das zwischen Probe- und Bewährungszeit auch 15 Monate lieben konnte, zeigt der Fall des Dr. iur. Dr. rer. pol. Emil Otto Rasch (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei) auf: Dieser wies zwischen dem 10. März 1933 und dem 15. Mai 1934 den Status eines Anwärters auf. Dann wurde er als SS-Sturmmann in die SS übernommen. (Gleiches Buch, S. 149).


    Dr. iur. Günter Reinecke (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS) wies nur eine Probe- und Bewährungszeit von nicht einmal drei Monaten auf: SS-Anwärter ab dem 30. April 1933, SS-Mann ab dem 1. Juli 1933. (Gleiches Buch, S. 221)


    Die Übernahme von Kandidaten („Anwärter“) in die SS konnte auch fast 2 Jahre dauern, wie der Fall des Franz Xaver Josef Maria Augsberger (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS) zeigt: Anwärter seit dem 20. April 1932 erfolgte die Übernahme als SS-Mann erst im Februar 1934. („Die Generale der Waffen-SS und der Polizei“, Band 1, S. 25)


    Noch einige Beispiele, die diesem Buch entnommen sind, in denen Diskripanzen zwischen Anwärterschaft und SS-Mitgliedschaft klaffen:


    *Helmut Becker (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS): Anwärter ab 27. Febr. 1933, SS-Mann ab 20. Nov. 33 (S. 69)


    *Karl Heinz Bürger (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei): Anwärter ab 30. Jan. 33, SS-Mann ab 7. Mrz. 34 (S. 174)


    Volle 6 Monate bis zur SS-Übernahme („Die Generale der Waffen-SS und der Polizei“, Bd. 1):


    *Ernst Paul Heinrich Damzog (SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei): Anwärter ab 15. Juni 33, SS-Mann ab 18. Sept. 33 (S. 201)


    Über den Status „Bewerber“ ist in dem mehrbändigen Werk nicht viel zu finden, da die meisten SS-Generale zwischen 1930 und 33 dieser beigetreten sind.


    Lediglich Riege habe ich als Bewerber ausfindig machen können. Aber ich habe die beiden Bände nur quergelesen.


    Alles in allem sehr interessant das Thema.


    Liebe Grüße an alle Mitlesenden,


    Mic

    Hallo Antje, hallo Namensvetter!

    Ich meine, die Dauer der Probezeit einmal in einer Fußnote eines Buches gelesen zu haben. Weiß aber nicht mehr den Titel. Online habe ich so gut wie nichts darüber gefunden. Höhne zitiert zwar einige Aufnahmeritualien in seinem Buch "Der Orden unter dem Totenkopf", auch das Buch "Die SS" von Alquen beschäftigt sich nur sehr knapp mit diesem Thema.


    Das, was ich weiß, habe ich über meinen Großvater, einigen seiner Kameraden usw. mündlich erfahren.


    Mir liegen persönlich in Kopie zahlreiche Standartenbefehle und Verfügungen der SS aus den Jahren 1925 bis 1938 vor. Diese geben bezüglich Eintritt, Dienst usw. einen sehr guten Überblick. Aber eben nicht über die Dauer des "Bewerber-Standes", der (lt. Mollo) zum Oktober 1934 hin eingeführt wurde. Zuvor galt als "Anwärter" jeder SS-Mann, der vorläufig einem Sturm zugeteilt und noch nicht seine erste "Diensthalbzeit" abgeschlossen hatte. Diese bestand aus einer Grundausbildung im Lehrsturm (3 Monate) und einem regulären SS-Dienst im Sturm (3 Monate), wo er sich bewähren musste. (Aussagen zahlreicher Kameraden meines Großvaters, die schon vor 1937 und teilweise seit 1935 der SS angehört hatte. Von daher halte ich diese Aussagen auch für authentisch und richtig.)


    Aber eben zum Oktober 1934 hin wurde als unterster Rang der SS-Bewerber eingeführt. Und wenn ich dazu analog zur Rangtabelle der Schutz- oder Ordnungspolizei gehe (Stand 1942), deren Aufnahmekriterien ja denen der Allgemeinen-SS entsprachen, dann wird dort als erstes der "Anwärter der SchP. (unter 6 Dienstmonate)" usw. geführt, den ich persönlich mit dem SS-Bewerber der Allgemeinen-SS gleichsetzen würde. Nächste Stufe wäre dann dort der "Anwärter der SchP. (über 6 Dienstmonate)" geführt, der am linken Arm mit einer grauen Scheibe mit Stern (also wie ein SS-Oberschütze) gekennzeichnet war und den ich mit dem SS-Anwärter der Allgemeinen-SS gleichsetzen würde.


    Ich denke auch, dass man sich durch zahlreiche Befehlsblätter, Verfügungen des RFSS und diversen SS-Befehlen durchblättern muss. Aber alles in allem ein sehr interessantes Thema! :)

    Hallo Antje,


    ich danke Dir für den Hinweis. Die Wikipediaseite kenne ich. Und wie Du bemerken wirst, besitzt diese Aussage keinen Nachweis.


    Aus dem Stegreif und den Aussagen heraus würde ich würde ich dahingehend tendieren, dass 6 Monate richtig sind. Aber ohne Beleg ...


    Liebe Grüße

    Mic


    PS: Zum Teil habe ich ja diesen Treat in der Wikipedia ja bearbeitet bzw. erstellt. ABER: Die Aussage beschreibt ja Anwärter, nicht Bewerber. ;)

    Hallo Marga,


    ja, ich besitze noch einige Unterlagen aus jener Zeit, Urkunden, Fotos usw. Aber was ich eben nicht mehr besitze, sind die Unterlagen, zu welchem Zeitpunkt seine Probezeit abgelaufen ist. Sollte ich diese noch besitzen, dann haben sie sich dermaßen gut versteckt, dass ich sie nicht wieder finde!


    Ich habe die Unterlagen usw. geerbt, weil sich keiner aus der Familie sich mit dieser SS-Geschichte auseinandersetzen wollte und ich der Einzige war, der sich für Geschichte, Urkunden, Uniformen usw. interessierte.


    Ich besitze hauptsächlich Unterlagen aus der Zeit 1939/40 bis Kriegsende. So weiß ich auch, dass er ab Sept. 1942 kurzfristig (vier Monate) dem Wachbataillon Auschwitz I zugeteilt war, als er nach einer Verwundung g.v.H. eingestuft wurde. Im Anschluss daran, also nach Wiederherstellung seiner kv-SS, war dann wieder ab Januar 43 in der T-Division. Und da dann bis zum Schluss.


    Was mir größtenteils fehlt, ist die Frühzeit in der SS. Ich weiß zwar, dass er von 1937 bis Oktober 1939 dem Wachbataillon des II. Wachsturmbanns TV "Sachsenhausen" (ab Juli 1937 der Wachkompanie des I. Sturmbanns der SS-Standarte "Brandenburg") angehört hat. Von 1939 gehörte er zum Stamm der neugebildeten V. verstärkten Totenkopfstandarte (Polizeireserve). 1941 ließ er sich in die T-Division versetzen.


    Im Großen und Ganzen kann ich Alles nachvollziehen. Aber es klaffen auch Lücken, wie die besagte Probezeit.


    Liebe Grüße

    Mic

    Grüß Dich Marga,


    danke für die nette Begrüssung. Ich denke zwar, dass mein Post (leider) in der falschen Ecke (Bekleidung) gelandet ist, aber er wird dennoch gelesen! ;)


    Antwort erwartete ich natürlich nicht sofort, da meine Frage auch Nachforschung-Arbeit aufwirft. Dieses ist mir klar. Von daher alles im grünen Bereich!


    Leider kann ich meinen Opa diesbezüglich nicht mehr fragen. Ich besitze zwar noch einiges aus seiner SS-TV-Vergangenheit, aber nicht mehr die Kopien der Einstellungsunterlagen, die Aufschluss hätten geben können, wie sich die Dauer der Probezeit zusammensetzte.


    Ich weiß noch, dass er etwa drei Monate in einem Lehrsturm seiner Standarte war und dann weitere drei Monate in seinem späterem Sturm nach und nach in den offiziellen Dienst eingebunden wurde.


    Da Geduld mein 2. Name ist, kann ich warten!


    Liebe Grüße

    Mic

    Moin liebe Mitlesenden. Ich kenne Eure Seiten schon eine ganze Weile und fand sie bei Beantwortung mancher Fragen sehr hilfreich.


    Nun habe ich eine spezielle Frage, was die Probezeit von SS-Bewerbern der Allgemeinen-SS und der Totenkopfverbände betrifft, und ich mich heute deswegen angemeldet habe: Wie lange dauerte diese?


    Bei der VT weiß ich, dass diese drei Monate und die Grundausbildung umfasste. Ihre Probezeit orientierte sich an der Probezeit der Wehrmacht.


    Mein Großvater erzählte mir, dass er beim TV-Sturmbann V 1937 eine Probezeit von sechs Monaten absolviert hat: Er war zum 1. April 1937 dort eingetreten und wurde am 9. November, das heißt, nach vier Wochen regulärem SS-Dienst, als SS-Anwärter übernommen. Käme also hin von der Zeitspanne.


    Mein Opa meinte damals auf meine Frage, wie es bei der Allgemeinen-SS gewesen sei, nur: "Unsere Probezeit orientierte sich an der der Allgemeinen-SS, da wir uns als ein Bestandteil derselben begriffen. Nach der Probezeit kam die dreijährige Anwärterschaft, die als Bewährungszeit galt."


    Letztere Aussage stimmt ja auch mit der Aussage überein, dass SS-Soldaten der VT in den ersten drei Dienstjahren als Anwärter galten. So auch beschrieben bei Mollo's "Uniformen der Waffen-SS", S. 152, deutsche Ausgabe.


    Hat denn einer von Euch vielleicht einen schriftlichen Beleg zur Hand, der die sechs Monate bei Allgemeiner-SS und den Totenkopfverbänden verbindlich belegt?!? :/


    Viele Grüße und macht weiter so mit dem Forum! :thumbup:


    PS: Falls meine Frage hier falsch sein sollte, dann darf gerne verschoben werden!