Liebe Freunde des Wehrmacht-Forums!
Es ist selbstredend, dass diese Waffe innerhalb der 2 Tage Frist als Fund gemeldet wurde und, da sie offensichtlich historisch erhaltenswert ist, dem Besitzer der so wie ich über eine Waffenbesitzkarte verfügt, die Erlaubnis erteilt wurde, diese zusätzlich zu den beiden bereits besetzten Plätzen der WBK zu besitzen. Dies ist zumindest in Österreich nur dann möglich, wenn die Waffe einen gewissen historischen Wert hat und man diesen glaubhaft machen kann.
Ich habe diesen Umstand nicht erwähnt, da für mich die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen eine Selbstverständlichkeit ist.
Ein bisschen trage ich natürlich selber Schuld am Unbehagen, welcher mein Beitrag ausgelöst hat, da ich mich noch nicht ausreichend im Forum vorgestellt habe. Weil ich in einem sensiblen Bereich des öffentlichen Dienstes tätig bin, bin ich natürlich ein wenig vorsichtig.
Da ich seit nunmehr 31 Jahren eine WBK besitze, Jäger bin und historisch sehr interessiert, werden mir öfter Kriegsfundstücke jeder Art gezeigt und ich weise die Leute immer darauf hin, dass auch der Besitz eines alten verrosteten Laufes eines Maschinengewehrs eine Kategorie "A" Waffe darstellt und daher verboten ist. In diesen Fällen bin ich dann gerne behilflich, das Kriegsrelikt mit der Flex in harmloses Alteisen zu verwandeln.
Wäre die Unique 16 nicht historisch interessant, hätte auch sie so den Weg ins Alteisen gefunden.
Ich hoffe, dass ich Eure rechtlichen Bedenken nunmehr ausräumen konnte und vielleicht jemand genauere Informationen zur Unique 16 hat.
Mit besten Grüßen