Der Reichsarbeitsdienst
erwuchs aus einer ähnlichen, früheren Organisation der NSDAP, die 1931 geschaffen worden war und den Namen NS-Freiwilliger Arbeitsdienst (FAD) trug. [1]
Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl legte bereits kurz nach der Einführung der Wehrhoheit einen Gesetzentwurf zur Einführung der Arbeitsdienstpflicht vor, der am 26.06.1935 im Reichskabinett beraten und selbigen Tages als Reichsarbeitsdienstgesetz verabschiedet wurde.
Die ersten beiden maßgeblichen Sätze des Art. 1 hießen: "Der Reichsarbeitsdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke. Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volke im Reichsarbeitsdienst zu dienen."
Die allgemeine Arbeitsdienstpflicht begann am 01.10.1935 mit der Einstellung des Geburtenjahrganges 1915. Zum Dienst im RAD waren alle männlichen Deutschen verpflichte, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Die Dienstpflicht endete mit dem 25. Lebensjahr. Freiwilliger Arbeitsdienst war vor Vollendung des 17. Lebensjahr an möglich. Die Arbeitsdienstpflichtigen wurden durch eigene Meldeämter des RAD ausgehoben. Für auslandsdeutsche Dienstpflichtige war die Meldestelle beim Polizeipräsidium Berlin zuständig.
Die Führung des RAD (unterstand dem RM d. Innern) lag in den Händen des Reichsarbeitsführers mit seinem Arbeitsstab der Reichsleitung des RAD in Berlin. Der Reichsleitung des RAD unterstanden 30 Arbeitsgaue (1935-1936), 13 Bezirksleitungen des RADwJ, 32 Haupt- und 270 Meldeämter sowie die Schulen.
Gliederung des RAD 1937 (ohne RADwJ):
Reichsleitung (Berlin-Grunewald)
Reichsarbeitsführer: Konstantin Hierl
1. Adjutant: Arbeitsführer Erb
Amts-Chef: Dr. Stamm
Amtsleitungen (Berlin-Grunewald)
Dienstamt: Generalarbeitsführer v. Gönner
Personalamt: Generalarbeitsführer Frhr. Loeffelholz von Colberg
Erziehungs- und Ausbildungsamt: Generalarbeitsführer Dr. Decker
Amt für Arbeitsleitung: Generalarbeitsführer Tholens
Verwaltungs- und Wirtschaftsamt: Dr. Schmeidler
Gesundheitsamt: Oberstarbeitsarzt Dr. Schroeder
Rechtshof: Generalarbeitsführer Busse
Presseamt: Ehrengauführer Kampmann
Arbeitsgauleitungen
I = Ostpreußen (Generalarbeitsführer Eisenbeck)
IV = Pommern-Ost (Oberstarbeitsführer v. Wenckstern)
V = Pommern-West (Oberstarbeitsführer Oswald)
VI = Mecklenburg (Generalarbeitsführer Schroeder)
VII = Schleswig-Holstein (Oberstarbeitsführer Triebel)
VIII = Ostmark (Oberstarbeitsführer v. Rautter)
IX = Brandenburg (Oberstarbeitsführer Bormann)
X = Niederschlesien (Generalarbeitsführer Koch)
XI = Mittelschlesien (Oberstarbeitsführer Arndt)
XII = Oberschlesien (Oberstarbeitsführer Heinze)
XIII = Magdeburg-Anhalt (Oberstarbeitsführer Prentzel)
XIV = Merseburg-Halle (Generalarbeitsführer Simon)
XV = Sachsen (Generalarbeitsführer v. Alten)
XVI = Westfalen-Nord (Generalarbeitsführer Köhler)
XVII = Niedersachsen-Mitte (Oberstarbeitsführer Klein)
XVIII = Niedersachsen-Ost (Generalarbeitsführer Dr. Wagner)
XIX = Niedersachsen-West (Oberstarbeitsführer zur Loye)
XX = Westfalen-Süd ( Oberstarbeitsführer Krichbaum)
XXI = Niederrhein (Oberstarbeitsführer Blanck)
XXII= Hessen-Nord (Oberstarbeitsführer Neuerburg)
XXIII = Thüringen (Generalarbeitsführer Schmückle)
XXIV = Mittelrhein (Oberstarbeitsführer Etterich)
XXV = Hessen-Süd (Oberstarbeitsführer Faatz)
XXVI = Württemberg (Oberstarbeitsführer Müller)
XXVII = Baden (Oberstarbeitsführer Helff)
XXVIII = Franken (Generalarbeitsführer Dr. Henrici)
XXIX = Bayern-Ostmark (Generalarbeitsführer Laur)
XXX = Bayern-Hochland (Generalarbeitsführer Baumann)
XXXI = Emsland (Generalarbeitsführer Schinnerer)
XXXII = Saar-Pfalz (Oberstarbeitsführer Klockner)
Schulen
Reichsschule = Potsdam
Bezirksschulen = Murnau, Rendsburg, Steinach, Eisenach und Burg Katz
Feldmeisterschulen = Golm, Großstädtln, Lünen, Murnau und Bad Schwalbach -
hinzu kamen noch 16 Truppführerschulen.
Die Anzahl der Arbeitsgaue hatte sich 1939 infolge der 'Zellteilung' (z.B. aus Gau XIX) erhöht. Diese Arbeitsgaue verfügten über 182 Arbeitsgruppen mit 1260 Arbeitsabteilungen. Die Stärke des RAD betrug im Jahr 1937 ca. 200.000 Mann.
Eine RAD-Abteilung bestand aus drei Zügen mit insgesamt 156 Mann. Hierzu gehörten 3 Führer der mittleren und ca. 10 Führer der unteren Laufbahn sowie ein Amtswalter. Je nach Anforderung konnten Führeranwärter, Köche und Monteure - letztere im Zivilvertrag - zugewiesen werden.
A.H. stiftete am 30.01.1938 die "Dienstauszeichnung für den Reichsarbeitsdienst"".
Diese Auszeichnung wurde in vier Stufen verliehen (Bronze, Silber, Gold und Gold mit eingewebtem Hoheitszeichen am Bande). Diese ovalförmige Auszeichnung trug Spaten und Ähre, für den RADwJ das Hakenkreuz über zwei Ähren.
Am 19. April 1938 wurde die Verordnung über die Einführung des RAD in Österreich zu, 01. Oktober 1938 erlassen. Die Bildung der Arbeitsgaue XXXIII (Innsbruck), XXXIV (Linz), XXXV (Wien) und XXXVI (Graz) erfolgte am 01. Juli 1938.
Das Jahr 1939 brachte am 27. April die Reichsarbeitsdienstpflicht für die Bewohner des Memellandes. Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren erließ am 01. August die Anordnungen über die RAD-Pflicht im Protektorat und am 01. Oktober 1939 wurde in den sudetendeutschen Gebieten die RAD-Pflicht eingeführt.
Im Sommer 1939 bestanden 39 Arbeitsgaue (XXXVII = Sudetenland-West, XXXVIII = Sudetenland-Ost, XXXIX = Böhmen und Mähren). Es existierten derzeit 43 Hauptmeldeämter mit den entsprechenden Meldeämtern, diese befanden sich oftmals mit den gleichartigen Wehrmachtsdiensstellen in einem Haus.
Uniformierung
Die Uniform des RAD entsprach weitgehend der frühen Uniform des FAD. Beide verwendeten als Uniformfarbe das Erdbraun, auch die Besatz- und Paspelierungsfarbe, ein Dunkel- oder Schokoladenbraun. Diese Farben sollten die Verbundenheit zur Erde und zum Acker hinweisen. Das Rangabzeichen-System begann mit Verwendung einfacher silberfarbenen Abzeichen auf schwarzen Kragenspiegeln beim FAD und einfachen Schulterstücken. 1939 begann die Einführung von roten und weißen Abzeichen auf den Kragenspiegeln, die 1940 eine weitere Änderung erfuhren, wobei die Schulterstücke unverändert blieben. 1943 erfolgte eine erneute Änderung der Dienstgradabzeichen, d.h. die Form der Schulterstücke wurde militärischer, neue "Waffenfarben eingeführt und die Kragenspiegel erfuhren ebenfalls eine Veränderung.
Ein dunkles Flaschengrün als "Waffenfarbe" war für das Personal der RAD-Verwaltung, Kornblumenblau für den medizinischen Dienst vorgesehen. Der Gebrauch des "Spaten-Ärmelabzeichens" galt von Erschaffung des RAD bis Ende des 2. Weltkrieges. In geringer Zahl waren auch Ärmelbänder getragen. Das farbenprächtigste war das Ärmelband "Anhalt" (Rot und Grün), das von ausgesuchten Einheiten des RAD getragen wurde. Dieses erinnerte daran, dass der Freistaat Anhalt und dessen Führung immer Sympathien für den Nationalsozialismus gehegt haben, und der erste war, der den Arbeitsdienst auf staatlicher Grundlage eingeführt hatte.
[1] Ein Beitrag hierzu folgt später bzw. am Ende!
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Fortsetzung folgt.
MfG Uwe