Wehrmachtgefolge, Wehrmachtbeamte, Angestellte und Arbeiter der Wehrmacht

  • Hallo zusammen!


    Mit einiger Verwunderung habe ich heute festgestellt, dass wir hier im Forum praktisch keinen zentralen Thread zum Wehrmacht(s)gefolge, den Wehrmachtbeamten sowie den zivilen Angestellten und Arbeitern der Wehrmacht haben. Dies und der Umstand, dass ich persönlich praktisch nichts über dieses Thema weiß, haben zur Eröffnung dieses Threads geführt. Ich hoffe sehr, dass wir in gemeinsamer Fleißarbeit nützliche Informationen zusammentragen können, um so zumindest ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Davon werden bestimmt einige von uns sowie künftige Forschende, die das WF nutzen möchten, profitieren.


    Anfangen möchte ich einmal mit ein paar Fragen:


    Gibt es (z. B. in einem der diversen Verordnungsblätter) eine Definition, wer alles zum Wehrmachtgefolge gehört?


    Gibt es solche Definitionen auch zu den Zivilangestellten und Arbeitern der Wehrmacht?


    Auf WP habe ich diesen Satz gefunden (Hervorhebungen und Kürzungen stammen von mir):


    Die Abteilung PA der WASt "hilft bei der Klärung von Vermisstenschicksalen und erteilt Auskünfte [...] über Beamte, Angestellte und Arbeiter der Wehrmacht sowie Angehörige des gesamten männlichen und weiblichen Wehrmachtgefolges [...]."


    Es wird demnach also zwischen den Beamten, Angestellten und Arbeitern einerseits und dem Wehrmachtgefolge andererseits unterschieden. Aber dann erneut die Frage: Was ist das Wehrmachtgefolge und wer gehörte ihm alles an?


    In einem anderen WP-Artikel (ohne Angaben von Literatur oder Quellen) dann noch einen Abschnitt zu Zivilangestellten:


    https://de.wikipedia.org/wiki/…t_des_Nationalsozialismus


    Dort werden die Zivilangestellten praktisch nur im Zusammenhang mit den Konzentrationslagern genannt, wobei ich bislang nicht davon ausgehe, dass sie nur dort eingesetzt wurden!


    _ _ _


    Bei meinem Projekt "Delmenhorster Gefallene" liegen mir bislang ein oder zwei Vertreter dieses Personenkreises vor. Einen stelle ich euch hier kurz:


    Der Wehrmachsbedienstete [auch eine Bezeichnung, bei der ich nicht weiß, worunter ich sie fassen soll!] Paul Scheer, von Beruf Friseur, ist am Freitag, den 15. September 1944 um 22:00 Uhr in Brest (Frankreich) verstorben; Todesursache: Verbrennung durch Artilleriegeschoss.


    War Scheer als Friseur in Brest? Antje hat hier etwas zu dem Thema Friseure gepschrieben. Zählt Scheer also zu den "Arbeitern der Wehrmacht"? Oder dem Wehrmachtgefolge?


    _ _ _


    Ich bin sehr gespannt, was wir noch so alles zusammentragen werden. Über eure Mithilfe würde ich mich sehr freuen.


    Gruß,


    Alex


    PS: Wehrmachthelferin, SS-Helferinnenkorps, Flak- und Luftwaffenhelfer, zu denen es vergleichsweise viel mehr Literatur gibt, klammere ich hierbei bewusst aus! Mir geht es sozusagen um den "Rest".

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    274. Ausweispapiere für Gefolgschaftsmitglieder


    Es hat sich als notwendig erwiesen, dass Gefolgschaftsmitglieder der Wehrmacht bei Dienstreisen z. B. in das besetzte Gebiet und umgekehrt, sowie bei Urlaubsreisen, die sie auf Kosten der Wehrmacht ausführen - Benutzung von Wehrmachtfahrscheinen vergleiche Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil B Nr. 5 - sich außer durch den vorgeschriebenen Personalausweis (brauner Dienstausweis) noch durch ein besonderes Papier, aus dem die Reiseberechtigung hervorgeht, ausweisen (Sonderausweis D bzw. Kriegsurlaubsschein).


    Es ist dies besonders auch deswegen notwendig, weil auf dem Ausweispapier vermerkt sein muss, welche Geldbeträge die betreffenden Personen beim Verlassen bzw. Betreten des Reichsgebiets bei sich führen dürfen.


    Es wird daher bestimmt:


    Die Erlasse Heeres-Mitteilung 1940 Nr. 657 (Sonderausweis D) und Heeres-Verordnungsblatt 1940 Teil B Nr. 110 (Kriegsurlaubsschein) sind auch anzuwenden auf alle diejenigen Gefolgschaftsmitglieder der Wehrmacht, die kriegsmäßig eingesetzt sind und Einsatzabfindung erhalten, sowie auf die übrigen Angehörigen des Wehrmachtgefolges, wenn sie nach oder aus den besetzten Gebieten reisen.


    Oberkommando des Heeres (Chef Heeres Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres), 11.03.1941 - 3413/41 - AHA/Ag/H (V).


    Quelle: Allgemeine Heeres-Mitteilung


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung!


    430. Ausweispapiere für Gefolgschaftsmitglieder (Reisen)

    (Heeres-Mitteilung 1941 Nr. 274)


    Die im o. a. Erlass gegebenen Bestimmungen über Mitführen des Sonderausweises D oder Kriegsurlaubsscheins sind auch auf Angehörige des Wehrmachtgefolges auszudehnen, die Reisen im Reichsgebiet ausführen und dazu kleine Wehrmachtfahrscheine benutzen. Auch diese Personen müssen also bei Reisen mit kleinem Wehrmachtfahrschein einen Berechtigungsschein (Sonderausweis D bei Dienstreisen, Kriegsurlaubsschein bei Urlaubsreisen, die sie auf Kosten der Wehrmacht ausführen) bei sich führen, um sich damit den Zugstreifen und dem Reichsbahnpersonal gegenüber über Ziel und Zweck der Reise auszuweisen.


    Oberkommando des Heeres (Chef Heeres Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres), 25.04.1941


    12085/41 AHA/Ag/H (V)


    Quelle: Allgemeine Heeres-Mitteilung


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
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    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Alex,


    ich habe den Hinweis gefunden, dass Marinehelferinnen zum Personenkreis des Wehrmachtgefolges gehören.


    Quelle: Ostsee-Tagesbefehl; Nr. 111 vom 13.07.1943


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Auszug!


    1. Sämtliche Beamte der Reichsmarine werden mit sofortiger Wirkung unter dem Begriff Wehrmachtbeamte - Marine - zusammengefasst. Sie sind Angehörige der Wehrmacht im Sinne des § 1 des Wehrgesetzes.


    Quelle: Besondere Marine-Bestimmungen 10.04.1935


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Alex,


    in diesem Zusammenhang möchte ich auch noch auf das nachfolgende Thema hinweisen. Auch wenn es nicht wirklich eine Erklärung für dich gibt.


    Gruß

    Antje


    Ich suche Informationen über das:
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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    IV. Gefolgschaftsangelegenheiten

    (OKM MarWehr/D II a vom 02.02.1945)


    In letzter Zeit haben verschiedene Marine-Dienststellen beim Oberkommando der Kriegsmarine die Aufnahme in die Verteiler beantragt, um über Gefolgschaftsangelegenheiten usw. nicht erst durch ihre vorgesetzten Dienststellen oder durch die Stations-Tagesbefehle, sondern unmittelbar unterrichtet zu werden.


    Diesen Anträgen kann nicht entsprochen werden. Sämtliche grundlegenden Anordnungen gehen an die Marine-Oberkommandos, von denen diese in die Stations-Tagesbefehle aufgenommen werden. (VIA 1)


    Quelle: Nordsee-Tagesbefehl; Wilhelmshaven, den 15.02.1945; Nr. 18


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
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  • Hallo Allerseits,


    ein kurzer Auszug vermittelt, dass Angestellte der Kriegsmarine als Gefolgschaftsmitglieder gelten.


    Gruß

    Antje


    Erholungsurlaub für die Gefolgschaftsmitglieder der Kriegsmarine im Urlaubsjahr 1943


    I. Die im Reichsgesetzblatt I 1943 S. 122 bekanntgegebene Anordnung des Reichsministers des Inneren über den Erholungsurlaub für das Urlaubsjahr 1943 gilt gemäß Verfügung OKM K. V. Ud. B. Nr. 3014/43 vom 17.03.1943 in vollem Umfange für die innerhalb der Reichsgrenze eingesetzten Angestellten der Kriegsmarine, die keine Einsatzabfindung erhalten.“


    Quelle: Laufende Befehle - OKM; 24.03.1943

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    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: