Guten Tag zusammen,
Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 26.05.1941
Quelle: germandocsinrussia
476. Fehlleitungen wegen ungenügender Ortsbezeichnung
— H.V.Bl. 1940 Teil C Nr. 1072 —
Infolge ungenügender Ortsbezeichnungen in den Anschriften treten zahlreiche Fehlleitungen bei Post- und Bahnsendungen ein, in letzter Zeit in verstärktem Umfang auch Fehlleitungen von Soldaten.
Neben unnötiger Belastung der Verkehrsbehörden ergeben sich schädliche Verzögerungen und Steigerung des Schriftverkehrs.
Es ist unbedingt erforderlich, bei allen Bestimmungsorten, bei denen ein Zweifel möglich ist, eine nähere Ortsbezeichnung hinzuzufügen.
So genügt es z. B. nicht, zu sagen „Senftenberg“. Ein Zusatz wie „Niederlausitz“ oder „bei Wien“ oder „in Böhmen-Mähren“ ist notwendig. Es muss unterschieden werden zwischen Dingelstädt (Eichsfeld) und Dingelstedt (Krs. Oschersleben); nur in letzterer Stadt befinden sich Heeresdienststellen.
Es kann weder den Stellen der Wehrmacht noch der Post und Bahn zugemutet werden, durch Aufsuchen in Verzeichnissen, auf Karten usw. Zeit zu vergeuden.
Vorstehendes ist zum Gegenstand allgemeiner Belehrung zu machen.
O.K.H. (Ch H Rüst u. BdE), 20.05.41
Gruß Marga