Dolmetscher, Sprachmittler und Fremdsprachenkundige der Wehrmacht

  • Guten Morgen zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 07.09.1940

    Quelle: germandocsinrussia


    837. Nachrichtendolmetscher


    Die Ersatztruppenteile melden bis zum 13.09.1940 (Eingang beim stellvertretenden Generalkommando) alle Mannschaften, die eine oder mehrere Fremdsprachen in Wort und Schrift voll beherrschen und gemäß A.H.M. 40, Ziffer 605 I 4 d als Nachrichten-Dolmetscher geeignet sind.


    Die Mannschaften, die auf Grund früherer Verfügungen als Sprachmittler oder Nachrichten-Dolmetscher gemeldet sind, sind, sofern sie sich am 10.09. noch bei der Truppe befinden, erneut namhaft zu machen.


    Mannschaften jedoch, die schon einmal zur Prüfung zur Heeres-Nachrichtenschule kommandiert waren und als „nicht geeignet“ zurückgeschickt wurden, sind nicht zu melden.


    Für die Meldung ist folgendes Muster zu verwenden:



    Dienstgrad
    Name


    Truppen-
    Teil


    Jahrgang
    Zivilberuf


    Sprachen
    in Wort u
    Schrift

    Auslandsaufenthalt
    o.a. prakt. Verw. d.
    Sprachkenntnisse

    Schütze
    Müller, K.




    5./inf.-Er.-
    Batl.




    1913
    Ausl. Korresp.
    chem. Fabrik



    Englisch
    Französisch




    1932-36 London
    1936-39 engl.u.franz.
    Korrespondent Mitgl.
    Reichsfachwirtschaft
    für das
    Dolmetscherwesen
    Funker
    Kleinitz


    6./N.E.A.28



    1908
    Bankbeamter


    Italienisch
    türkisch
    rumänisch

    1937: 8 Monate berufl.
    Italien, 6 Jahre Schul-
    kenntnisse, 1938:
    6 Monate Smyrna



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 27.07.1940

    Quelle: germandocsinrussia


    884. Erfassung der Sprachmittler


    Die Truppenteile der z.B. im Wehrkreis Kommando VIII untergebrachten Feld-Divisionen und die Ersatztruppenteile melden bis zum 05.08.1940 alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die eine oder mehrere Sprachen als „Dolmetscher“ oder „Übersetzer“ (vergl. Ziff. I 1 a und b des Erlasses A.H.M. 40, Nr. 605) beherrschen. Ausgenommen sind von der Meldung die gem. V.Bl. VIII vom 25.06.1940 Ziff. 556 gemeldeten Nachrichten-Dolmetscher. „Sprachkundige“ sind nicht zu melden.


    Die Meldungen sind von den Bataillonen, Abteilungen pp. unmittelbar dem stellvertretenden Generalkommando VIII. A.K. vorzulegen. Eine Abschrift der Meldung geht auf dem Truppendienstwege an die Divisionen. Die Regiments- und Divisionsstäbe melden die Angehörigen ihrer Stäbe unmittelbar.


    Für die Meldungen sind Listen mit folgenden Spalten zu verwenden:


    Spalte 1:

    Dienstgrad, Name und Vorname,


    Spalte 2:

    Tauglichkeitsgrad,


    Spalte 3:

    Geburtstag und Geburtsort,


    Spalte 4:

    Zivilberuf,


    Spalte 5:

    letzter Wohnort,


    Spalte 6:

    Sprachen unter Angabe, ob a- Dolmetscher oder b- Übersetzer


    Spalte 7:

    Auslandsaufenthalt (genaue Daten und Ortsangaben) und Angaben über praktische Verwendung der Sprachkenntnisse.


    Im Kopf der Liste ist der meldende Truppenteil anzuführen; dahinter in Klammern Regiment und Division.


    Für jeden der gemeldeten Sprachmittler sind der Meldung an das stellvertretende Generalkommando beizufügen: Stammrollen- bzw. Ranglistenauszug, kurze Beurteilung und Lebenslauf mit genauen Angaben über Erwerb und praktische Verwertung der Sprachkenntnisse und mit genauen Zeit- und Ortsangaben über eventuellen Auslandsaufenthalt.


    Unteroffiziere und Mannschaften, die nicht die Voraussetzungen der Ziffer 18 c und des Erlasses A.H.M. 40 Nr. 605 voll erfüllen, sind nicht zu melden. Aus der Beurteilung muss zu ersehen sein, ob diese Voraussetzungen geprüft sind und weiterhin, ob der Gemeldete zur Verwendung als Sonderführer im Offiziersrang geeignet ist oder nicht.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 03.01.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    431. Fremdsprachenkundige Wehrmachtsbeamte


    Zum Zweck einer statistischen Erfassung sämtlicher Wehrmachtsbeamten des höheren und gehobenen nichttechnischen Dienstes — Verwaltungsbeamte — mit fremdsprachigen Kenntnissen, sind dem O.K.H./VA zahlenmäßige Übersichten nach beiliegendem Muster nach dem Stande vom 01.04.1941 bis spätestens 15.05.1941 vorzulegen.


    Es sind nachzuweisen:


    1.) In den Spalten „a“ der Übersicht: Wehrmachtbeamte, die Fremdsprachen in Wort und Schrift beherrschen. Diese Beamten sind auf besonderem Blatt der Übersicht namentlich unter Angabe der derzeitigen Kriegsverwendung aufzuführen.


    2.) In den Spalten „b“ der Übersicht: Wehrmachtbeamte, die Schulkenntnisse in der betreffenden Fremdsprache besitzen, um sich ausreichend verständigen zu können.


    3.) Soweit einzelne Beamte mehrere der aufgeführten Sprachen beherrschen, ist zahlenmäßige Erläuterung in Spalte „Bemerkungen“ der Übersicht erforderlich.


    Weiter Fremdsprachen sind in die vorhandenen Lehrspalten der Übersicht nach Bedarf einzutragen.


    Um die beim O.K.H. nach den erstmaligen Anzeigen aufgestellte Gesamtübersicht für die Folge weiterführen zu können, sind künftig zum 15.07., 15.10., 15.01., usw. Ergänzungsmeldungen nach gleichem Muster über die im abgelaufenen Kalendervierteljahr eingetretenen Zu- und Abgänge — Abgänge in rot — dem O.K.H./VA vorzulegen.


    Fehlanzeige erforderlich.


    Erlass des O.K.H. (Chef H. Rüst. u. B. d. E.) vom 15.04.1941

    -11 c 92 VA/Ag V I/V 1/Gv I (B 4)-

    Nr. 3596/41


    Zusatz des Wehrkreiskommandos VIII:


    Die geforderten Übersichten sind:


    von den Verwaltungsdienststellen der Wehrkreisverwaltung VIII,


    von den Kommandodienststellen dem Stellvertretenden Generalkommando VIII. A.K. - Abt. IV a - erstmalig vorzulegen.


    Ergänzungsmeldungen gemäß Absatz IV obigen Erlasses sind jeweils zum 08.07., 08.10., 08.01. und 08.04. jeden Jahres zu übersenden.


    Fehlanzeige erforderlich.



    Die folgenden Tabellen sind vereinfacht wiedergegeben!


    Muster zu Ziffer 431 Titelbogen und Einlagen für Fremdsprachenkundige Wehrmachtbeamte


    1. Seite Text (Titel)

    Dienststelle


    Anlage zu Nr. ………………………………………………………………………

    Ort ……………………………………, den ………………………………..1941


    Übersicht

    über Wehrmachtbeamte des höheren und gehobenen nichttechnischen Dienstes mit fremdsprachigen Kenntnissen.


    2. Seite vom Titelbogen


    Wehrmacht-
    Beamte
    englisch
    a — — b
    französisch
    a — — b
    italienisch
    a — — b
    spanisch
    a — — b
    1.) des höheren Dienstes:
    - a) aktive
    - b) Ergänzungsbeamte
    ( d.B., a.K., z.V., a.W.)

    2.) des gehobenen Dienstes:
    - a) Aktive und zwar:
    = Intendanturdienst
    = Zahlmeisterdienst
    = Verpflegungsdienststellen
    = Unterkunftdienst
    = Lazarettdienst
    - b) Ergänzungsbeamte
    ( d.B., a.K., z.V., a.W.)
    = Intendanturdienst
    = Zahlmeisterdienst
    = Verpflegungsdienststellen
    = Unterkunftdienst
    = Lazarettdienst
    Insgesamt


    3. Seite Fortsetzung vom Titelbogen


    arabisch
    a — — b
    japanisch
    a — — b

    a — — b

    a — — b
    Bemerkungen



    Einlagebogen zum Titelbogen


    griechisch
    a — — b
    serbisch
    a — — b
    türkisch
    a — — b
    belgisch
    a — — b
    holländisch
    a — — b
    norwegisch
    a — — b


    Einlage

    schwedisch
    a — — b
    dänisch
    a — — b
    finnisch
    a — — b
    russisch
    a — — b
    rumänisch
    a — — b
    bulgarisch
    a — — b



    Gruß Marga

  • Guten Morgen zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung , März 1943

    Quelle: germandocsinrussia


    125. Meldung von Sprachmittlern


    Bezug: 1. KVBl. 1943, Ziffer 51 — 2. KVBl. 1942, Ziffer 375


    1. Durch die vom Oberkommando des Heeres (Chef H Rüst u. BdE) befohlene Freimachung von Unteroffizieren und Mannschaften der Geb. Jahrgänge 1906 und 1907 mit den Tauglichkeitsgraden kv. (kriegsverwendungsfähig) und gvF. (garnisionsverwendungsfähig Feld) für die fechtende Truppe haben sich auch die jahrgangsmäßigen Voraussetzungen für den Sprachmittler- Einsatz geändert.


    2. Die im KVBl. 1942, Ziffer 375, in Absatz 2 unter a) und b) festgesetzten Geb. Jahrgänge „1907 und älter“ sowie „1908 und jünger“ sind zu streichen und durch „1905 und älter“ sowie „1906 und jünger“ zu ersetzen.


    3. Ausgenommen sind Soldaten mit Kenntnissen der russischen und ukrainischen Sprache oder artverwandten, zur Umschulung auf Russisch geeigneten Sprachen wie Tschechisch, Kroatisch, Bulgarisch usw. Diese Soldaten sind laufend, unabhängig von Geb. Jahrgang und Tauglichkeitsgrad, gemäß KVBl. 1942, Ziffer 375, zu melden.


    Abt. IIb/Ia 1.



    Gruß Marga

  • Hallo Marga, Italienische Verbindunfsoffizieren waren oft begleitet die Italienische 8.Armee; sie waren alle Suedtiroler und oft nach 1943 Waffenstillstand, die 10.Armee Suedtiroler nochmals benutzt als Dolmetscher.


    Gruesse


    ITIR89

    Maiora Viribus Audere-Aus eigener Kraft größere Taten wagen, Wahlspruch der Bersaglieri Regiment 3

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus Anordnungen des OKH u.d. Generalstab Heeresgruppe Mitte,


    Quelle: germandocsinrussia


    H Qu, den 17. 01.1941


    Oberkommando des Heeres

    Generalstab des Heeres

    O Qu IV

    Nr. 65/41 geh.


    Geheim !


    Betr.: Dolmetscher


    Auf eine Anfrage Gen Qu/Abt.K. Nr. 22/40 g. Kdos. v. 11.12.1940 hatten die Truppen des Feldheeres die bei ihnen befindlichen Dolmetscher für verschiedenen Sprachen zu melden. Die angegebenen Zahlen für russische Dolmetscher sind dabei so gering, dass sie unmöglich den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen können; vom gesamten Feldheer sind lediglich 93 namhaft gemacht worden. Es handelt sich dabei nicht nur um Dolmetscher mit Examen und Diplom, sondern um alle russisch sprechenden Persönlichkeiten.


    Die Entwicklung des deutschen Verhältnisses zu Russland (Grenz-, Handels- und Wirtschaftsverhandlungen, ferner zahlreicher Besuch von Abordnungen) macht die Erfassung aller russischen Dolmetscher erforderlich. Der verständliche Wunsch zahlreicher Kommandeure und Generalstabsoffiziere, sich Dolmetscher für den Bedarf des eigenen Stabes und der eigenen Truppen zu behalten, hat zurückzutreten.


    Der Oberbefehlshaber des Heeres ersucht daher noch einmal um die Vorlage von Listen, in denen alle russischen Dolmetscher oder gut russisch sprechende Persönlichen der unterstellten Stäbe und Truppen erfasst sind. Bei Offizieren ist besonders zu vermerken, wenn ihr Verbleib in der jetzigen Dienststelle aus besonderen Gründen dienstlich erforderlich oder erwünscht ist.


    Die Vorlage der Listen ist zu beschleunigen, spätestens jedoch bis 15.02. durchzuführen. Die Listen sind direkt an den Generalstab des Heeres Abteilung Fremde Heere Ost zu richten.


    I.A.


    Matzky


    Schriftlich und durch Fernschreiben

    an alle Armeen und Panzer-Gruppen

    Nachr. an Heeresgruppen

    Gen Qu. AHA, O Qu IV, F.H.Ost



    Gruß Marga



  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    Geheim !

    A.H.Qu., den 22.01.1941


    Armeeoberkommando

    Ic/A.O. (Abwehr I)

    Ggb.-Nr. 1671/41 geh.


    Betr. Ausbildungslehrgang der Dolmetscher für Ostprachen


    An

    Heeresgruppe B.


    Anliegender Befehl „A.O.K. 4. Ic/A.O. (Abwehr I) Tagebuch Nummer 1671/41 vom 11.01.1941 betreffend Ausbildungslehrgang der Dolmetscher für Ostsprachen“ nebst Arbeitsplan wird mit der Bitte um nachträgliche Kenntnisnahme vorgelegt.



    Für das Armeeoberkommando

    Der Chef des Generalstabes


    I.A.


    ……………………………………………..


    — 1 Anlage —



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung der Anlage zu obenstehendem Beitrag


    Quelle: germandocsinrussia


    Geheim !

    A.H.Qu., den 11.01.1941


    Armeeoberkommando 4

    Ic/A.O. (Abwehr I)

    Tgb. - Nr. 1671/41


    Betr. Ausbildungslehrgang der Dolmetscher für Ostsprachen


    Der erste Ausbildungslehrgang der Dolmetscher für Ostsprachen findet in der Zeit vom 20. — 25.01.1941 beim A.O.K. In Warschau statt:


    Leitung:

    Oberstleutnant Keller (A.O. I)


    Lehrer:

    Sonderführer (B.) Mangoldt


    Teilnehmer:

    Sämtliche Dolmetscher (Offiziere und Sonderführer) der russischen und polnischen Sprache vom Stabe des A.O.K., der G.F.P. 570 sowie Korps- und Divisions-Stäbe.


    Raum:

    Lehrsaal des A.O.K. im Stabsgebäude am Adolf-Hitler-Platz (2. Stock, Zimmer 120).


    Lehrplan und Lehrstoff:

    Siehe anliegenden Arbeitsplan !


    Unterbringung und Beköstigung:

    Unterbringung und Beköstigung erfolgt im Hotel Polonia gegenüber dem Hauptbahnhof.


    Reisetage:

    Der 19. und 26.01.1941 (— Für die Reisetage sind die Teilnehmer mit Tagegeld abzufinden —).


    Meldung:

    Im Laufe des 19.01. eintreffende Lehrgangsteilnehmer melden sich beim Quartiersamt im Hotel Polonia gegenüber dem Hauptbahnhof, wo sie Näheres über Unterbringung erfahren.


    Im übrigen melden sich sämtliche Teilnehmer am 20.01. um 8:50 Uhr im Lehrsaal, Zimmer 120.


    T. !

    Bis spätestens 18.01. früh sind vom Korps und Division Dienstgrad und Name der Teilnehmer zu melden, damit Unterbringung vorbereitet werden kann.


    Für das Armeeoberkommando

    Der Chef des Generalstabes


    I.V.

    ……………………………………………..


    Arbeitsplan


    Montag, den 20.01. :

    Uhr: 9 - 9:10 — Begrüßung und Zweck des Lehrgangs — Major i.G. Helmdach.


    Uhr: 9:15 - 13 —

    a) Bekanntgabe von Verfügungen — Oberstleutnant Keller

    b) Einführung in den Lehrgang — Oberstlt. Keller und Sdf.. Mangoldt.


    Uhr: 16 - 18 — Militärische Fachausdrücke und russische Militärsprache — Sonderführer Mangoldt.


    Dienstag, den 21.01. :

    Uhr: 9 - 13 — Gliederung und Ausrüstung der Roten Armee — Sonderführer Mangoldt.


    Uhr: 16 - 18 — Taktische Zeichen der Roten Armee — Sonderführer Mangoldt.


    Mittwoch, den 22.01. :

    Uhr: 9 - 13 — Gefangenen- und Überläufervernehmungen — Oberstleutnant Keller


    Der Nachmittag steht zur Verfügung der Lehrgangsteilnehmer.


    Donnerstag, den 23.01. :

    Uhr: 9 - 13 — Militärische Fachausdrücke und russische Militärsprache (Fortsetzung) — Sonderführer Mangoldt.


    Uhr: 16 - 18 — Hilfsmittel und Fingerzeige für Vernehmungen — Oberstleutnant Keller.


    Freitag, den 24.01. :

    Uhr: 9 - 13 — Taktische Zeichen der Roten Armee (Fortsetzung) Russische Abkürzungen und Kartenlesen — Sonderführer Mangoldt.


    Uhr: 16 - 18 — Wie Vormittags- Fortsetzung.


    Sonnabend, den 25.01. :

    Uhr: 9 - 13 — Gliederung und Ausrüstung der Roten Armee (Fortsetzung)


    Schlussbesprechung: Sonderführer Mangoldt.


    Anmerkung :

    Schreibhefte, loses Papier, Schreib- und Zeichenmaterial, sowie das „Taschenbuch der Roten Armee“ sind von den Lehrgangsteilnehmern mitzubringen.



    Gruß Marga






  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Geheim !

    H.Qu., den 19. September 1944


    Oberkommando der Heeresgruppe Mitte

    Ia/StO f. landeseigene Verbände

    Br. B.Nr. 1568/44 geh.


    Betr.: Lehrgang an der ostvölkischen Dolmetscherschule

    Truppenübungsplatz Grafenwöhr


    1.) Am 16.10.1944 beginnt an der ostvölkischen Dolmetscherschule auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr, Wehrkreis XIII, ein Lehrgang


    „Deutsch für landeseigene Freiwillige aus dem Osten“

    Dauer: 10—12 Wochen.


    2.) Als Teilnehmer sind Russen, Ukrainer und Kosaken zu entsenden.


    3.) Unter Beachtung der Ziffer 1) mit den Anlagen 2-6 (wobei auf Anlage 4 besonders verwiesen wird) der Beilage 1 zu den Anordnungen der Heeresgruppe Mitte Nr. 4 (Br.B.Nr. 141c/44 geh. v. 26.08.44) sind, soweit es die Kampflage erlaubt, durch


    A.O.K. 215Teilnehmer
    A.O.K. 48Teilnehmer
    A.O.K. 918Teilnehmer
    Pz. A.O.K. 310Teilnehmer
    Böh. Kdr. d. Nachschubtruppe 213Teilnehmer
    Gen. d. Pi.6Teilnehmer


    zu entsenden.


    Für das Oberkommando der Heeresgruppe Mitte

    Der Chef des Generalstabes

    I.A. u. I.V.


    —————————-


    Major



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Gleichzeitig ein Aufruf zum Lehrgang an der Dolmetscherschule auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Geheim !

    H.Qu., den 19. September 1944


    Oberkommando der Heeresgruppe Mitte

    Ia/StO f. landeseigene Verbände

    Br.B.Nr. 1569/44


    Betr.: Lehrgang an der turkv. Dolmetscherschule,

    Truppenübungsplatz Ohrdruf


    1.) Am 16.10.1944 beginnt Elan der turkv. Dolmetscherschule, Truppenübungsplatz Ohrdruf im Wehrkreis IX ein Lehrgang


    „Deutsch für landeseigene Freiwillige aus dem Osten“

    Dauer: 10—12 Wochen.


    2.) Als Lehrgangsteilnehmer sind nur turkvölkische und kaukasische Freiwillige zu entsenden.


    3.) Unter Beachtung der Ziffer 1) mit den Anlagen 2-6 (wobei auf Anlage 4 besonders verwiesen wird) der Beilage 1 zu den Anordnungen der Heeresgruppe Mitte Nr. 4 (Br.B.Nr. 141c/44 geh. v. 26.08.44) sind, soweit die Kampflage erlaubt durch


    A.O.K. 28Teilnehmer
    A.O.K. 43Teilnehmer
    A.O.K. 94Teilnehmer
    Pz. A.O.K. 33Teilnehmer
    Höh. Kdr. d. Nachschubtr. 26Teilnehmer
    Höh. Pi. Kdo. 21Teilnehmer
    Kdr. d. Techn. Truppen1Teilnehmer


    zu entsenden.



    Für das Oberkommando der Heeresgruppe Mitte

    Der Chef des Generalstabes

    I.A. u. I.V.



    —————————-

    Major



    Gruß Marga



    Fortsetzung folgt.

  • Hallo zusammen,



    Hier geht es weiter mit den Einberufungsbefehlen für landeseigene Führer- und Dolmetscherschulen. Es handelt sich um 5 Anlagen in dene die Einberufungsbedingungen für die Lehrgänge bekannt gegeben werden.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Anlage 1 zu Pz. A.O.K. 3 Ia Ost Nr. 8830/44 geh. v. 24.09.1944


    Bekleidung und Ausrüstung


    Es ist für Führer- und Dolmetscherschulen mitzugeben unter gleichlautender Eintragung im Sold- bzw. Kennbuch:


    1.) an Bekleidung:

    Feldanzug (Feldbluse 3 Kragenbinden)

    lange oder Reithose,

    2 Paar Schnürschuhe oder

    1Paar Schnürschuhe u. 1 Paar Stiefel

    Stoffgamaschen

    Drillichanzug

    3 Wäschegarnituren

    3 Paar Strümpfe oder Fußlappen

    Vom Okrober bis März

    1 Mantel

    1 Paar Fingerhandschuhe

    1 Kopfschützer

    1 Wollweste


    2.) an Ausrüstung:

    Gewehr 98 k mit Reinigungsgerät 34

    1 Patronentasche mit 45 Schuss Munition

    Tornister mit Zeltausrüstung

    Zeltbahn

    Kochgeschirr

    Stahlhelm mit Tarnnetz

    kurzer Spaten

    Koppel mit Seitengewehr

    Brotbeutel mit Trinkflasche und Trinkbecher

    2 Decken

    Gasmaske mit Klarscheibenersatz und

    Hautentgiftungsmittel

    Wäschebeutel

    Marschkompass

    Fernglas

    Kartentische

    Signalpfeife

    Schreib- und Zeichengerät

    2 Meldeblocks


    3. für Dolmetscherschulen zusätzlich:

    2 Schreibhefte.


    4. für Führerschulen zusätzlich:

    In diesem Thread nicht von Belang.



    Anlage 2 siehe nächste Seite.

  • Anlage 2


    Betr. Allgemeine Anweisungen für Lehrgangsteilnehmer an den Schulen.


    1. Beurteilungen:

    Einwandfreie und vollständige Beurteilungen sind auf vorgeschriebenem Formular (Anlage 5) den jeweiligen Transportführern bzw. den Einzelreisenden im verschlossenen Briefumschlag mitzugeben und bei Meldung an der Schule abzugeben. Es ist insbesondere auszufüllen:


    unter c: ob als Mann oder Gruppenführer Dienst getan (bei Unterführer


    unter d: die Spezialwaffe (s. Gr. W. Pi. usw. Lehrgängen)


    unter h3: für welche Verwendung bei der entsendenden Einheit vorgesehen.


    Falls Beurteilungen von früheren Lehrgängen vorliegen, sind diese mit der des Truppenteils mitzugeben.


    2. Bekleidung:

    Für die Vollständigkeit und für den brauchbaren Zustand der Bekleidung und des Schuhzeugs haben die Einheiten Sorge zu tragen. Die Teilnehmer an den Lehrgängen sind vor Antritt der Reise zu den Schulen vom Einheitsführer zu überprüfen, mitgegebene Bekleidung und Ausrüstung im Sold- bzw. Kennbuch zu vermerken und die Vollständigkeit durch Unterschrift zu bestätigen (Anlage 4).


    3. Ausrüstung:

    Die Ausbildung ist bei den Lehrgängen nur dann möglich, wenn Bewaffnung und Ausrüstung der Lehrgangsteilnehmer einheitlich sind. Deshalb ist auf jeden Fall das Gewehr 98 k mitzugeben. Falls die entsendende Einheit mit fremdländischen Waffen ausgerüstet ist, ist das Gewehr 98 k vom deutschen Personal zu entnehmen.


    4. a) Sold- und Kennbuch:

    Um die dauernden Beanstandungen der Bahnhofskommandanturen, Heeresstreifen und anderer Kontrollorgane restlos zu vermeiden, ist jeder Lehrgangsteilnehmer mit einem Sold- oder Kennbuch in Marsch zu setzen und der Ausfüllung erhöhte Sorgfalt zu schenken.


    b) Stammrollenauszug ( eventuell Strafbuchauszug).


    5.) Verpflegung:

    Die Lehrgangsteilnehmer sind bis zum Vortage des Lehrgangsbeginns einschließlich mit Verpflegung abzufinden.


    6.) Reisepapiere:

    a) Gewissenhafte Ausfüllung je eines Dienstreiseausweises für Hin- und Rückreise. Bei letzterem ist die Vorderseite von der entsendenden Truppe auszufüllen, zu unterschreiben und zu siegeln. Rückseite wird von der Schule ausgefüllt. (Eintragung der Wehrsoldgruppe). Verpflegungskarte mitgeben.


    b) Wehrmachtfahrscheine für Hin- und Rückreise.


    7.) Devisenbestimmungen:

    Da ein großer Teil der Lehrgangsteilnehmer aus Ländern mit anderer Währung kommt, ist eine Belehrung über Devisenbestimmungen vor Antritt der Reise abzuhalten. Das Mitführen von Reichsmark ist grundsätzlich verboten. In Rentenmark dürfen im Wert bis zu 10,00 Mark und bei der ersten Einreise nach Frankreich 50,00 Reichsmark zum Umtausch in Franks bei der Grenzstelle mitgeführt werden.


    8.) Abfindungen:

    a) Wehrsold für laufendes Monatsdrittel. Verpflegungsgeld (Marschverpflegung) bis einschließlich Vortags des Lehrgangbeginnes.


    b) Seife (Rasierseife) bis zum laufenden Monatsende.


    9.) Arreststrafen:

    sind vor Inmarschsetzung zu vollstrecken.


    10.) Bei Verlust:

    ihrer Reisepapiere oder sonstigen Unterlagen müssen die Lehrgangsteilnehmer in der Lage sein, ihren Truppenteil und ihre Feldpostnummer angeben zu können.




    Gruß Marga


    Fortsetzung nächste Seite

  • Fortsetzung:


    Anlage 3 a) und Anlage 5 betreffen die Führerschulen nicht die Dolmetscherschulen. Daher schreibe ich diese Bedingungen nicht ab.



    Anlage 3 B


    Für Dolmetscherschulen gelten folgende Sonderbedingungen:


    1.) Vorkenntnisse der deutschen Sprache ist bei der Kommandierung zu den Schulen nicht Voraussetzung, aber erwünscht.


    2.) Kenntniss der lateinischen Schrift ist unbedingt erforderlich. Vor Kommandierung zu den Schulen sind die Lehrgangsteilnehmer darauf kurz zu überprüfen.


    3.) Der Truppenarzt bescheinigt, dass die Lehrgangsteilnehmer frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer sind. (Siehe Anlage 4).


    4.) Bei Aufführung des Namens des Lehrgangsteilnehmers (z.B. in Reisepapieren, Beurteilungen usw.) ist grundsätzlich hinter den Namen die Sold- bzw. Kennbuchnummer zu setzen.


    5.) Der Zustand der Bekleidung und des Schuhzeugs muss einwandfrei sein. Ein Austausch von Bekleidungsstücken oder des Schuhzeugs ist auf den Schulen nicht möglich, da keine Bestände vorhanden sind. Die geringe Anzahl von Handwerkern erlaubt lediglich die dringlichsten laufenden Reparaturen.


    6.) „Mitteilungen für die Kommandeure der Osttruppen z.b.V. und Stabsoffiziere für landeseigene Hilfskräfte“ Nr. 11, Ziffer 6, wird durch diese Bestimmungen aufgehoben.



    Anlage 4


    Feldpost- Nr. ………………………………………. Datum …………………………………………………..


    Der - die Lehrgangsteilnehmer……………………………………………………………………………..

    …………………………………………………………………………………………………………………………….


    für die Ostv. - Turkv.- Führerschulen, Ostv. - Turkv. - Dolmetscherschule ist - sind - von mir geprüft auf:


    1.)

    a) Vollständigkeit der Bekleidung und des Geräts nach Anlage 1


    b) Eintragungen im Sold- bzw. Kennbuch nach Anlage 2


    c) Vollständigkeit der Reisepapiere nach Anlage 2


    d) Freisein von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer (ärztliche Bescheinigung anbei) nach Anlage 3 B 3


    2.)

    Über Devisenbestimmungen belehrt nach Anlage 2



    ………………………………………………………………………..


    Durch den Bataillon Komandeur zu unterschreiben.



    Gruß Marga


  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Belgrad, den 13.11.1941

    Wehrmachtintendant

    beim Befehlshaber Serbien

    Az. 26 Sachgebiet I


    Herrn

    Intendanturrat Wenzel


    Betr. : Abfindung von Dolmetschern

    Bezug : Ferngespräch vom 13.11.41


    a) Nichtreichsdeutsche Dolmetscher erhalten


    — 3000,- bis 5000,- Dinar pro Monat je nach Leistung


    b) Reichsdeutsche (mit Prüfung) erhalten


    — Dolmetscher RM 250,-

    — Übersetzer RM 200,-

    — Sprachmittler RM 170,- monatlich


    Zu b) Bei Verwendung außerhalb des Wohnsitzes daneben freie Verpflegung und Unterkunft.



    I. A.


    …………………………



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    zu dem Fund von Michael passt dieses Schreiben.

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Div. Gef. Std. 08.07.1943

    112. Inf. Division

    — Abt. Ic. —


    Betr. Russische Sprachkurse für Wehrmachtsangehörige


    Bezug: Pz. A.O.K. 2 Abt. Ic/A.O./Dolm. vom 28.06.1943



    1.) Gemäß o. a. Bezugsschreiben sind russische Sprachkurse einzurichten, in denen


    - a) bereits Sprachkundige weitergebildet,


    - b) eine möglichst große Zahl Anfänger (Offiziere, Beamte, Unteroffiziere und Mannschaften) soviel Sprachkenntnisse erwerben, dass sie sich wenigstens notdürftig verständigen können.


    Hierzu sind vorgesehen:


    - a) ein Sprachkursus für Sprachkundige bei der Division unter Leitung von Sonderführer Adler (wöchentlich zweimal 1 Stunde).


    - b) bei Regimentern, Abteilungen und Bataillonen, soweit geeignete Sprachmittler bzw. Volksdeutsche zur Verfügung stehen, zur Ausbildung einer möglichst großen Zahl von Anfängern.


    An Lehrmitteln wurden bei der Armee bereits angefordert und stehen nach Eingang zur Verfügung:


    - a) Der 47. Sammelband der Schriftenreihe „Soldatenbriefe für Berufsförderung“, II. Teil, in dem von Seite 145 bis 301 ein russischer Sprechführer enthalten ist, der für den angegebenen Zweck geeignet ist. Auf Seite 302 des angezogenen Buches sind weitere Lehrbücher angegeben. Beschaffung in möglichst großem Umfang wird durch die Heeresgruppe eingeleitet.


    - b) Tornisterschrift Nr. 50 „Deutsch — russ. — ukrainisch“.


    - c) Ein Bildsprachführer als Tornisterschrift (in Bearbeitung und wird in nächster Zeit ausgegeben werden).


    Die Lehrmittel bleiben Eigentum der Dienststelle, welche die Kurse veranstaltet.



    2.) Die Regimenter und selbstständigen Abteilungen pp. melden an 112. ID — Ic bis zum 25.07.1943 :


    1. alle vorhandenen Sprachmittler, Dolmetscher und Volksdeutsche,


    2. alle darüber hinaus bereits Sprachkundigen.


    3. Wo mit den zur Verfügung stehenden Kräften Kurse eingerichtet werden können.



    Für das Divisionskommando

    Der erste Generalstabsoffizier


    ………………………………………….


    Verteiler: C




    Gruß Marga