Guten Morgen zusammen,
Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 07.09.1940
Quelle: germandocsinrussia
837. Nachrichtendolmetscher
Die Ersatztruppenteile melden bis zum 13.09.1940 (Eingang beim stellvertretenden Generalkommando) alle Mannschaften, die eine oder mehrere Fremdsprachen in Wort und Schrift voll beherrschen und gemäß A.H.M. 40, Ziffer 605 I 4 d als Nachrichten-Dolmetscher geeignet sind.
Die Mannschaften, die auf Grund früherer Verfügungen als Sprachmittler oder Nachrichten-Dolmetscher gemeldet sind, sind, sofern sie sich am 10.09. noch bei der Truppe befinden, erneut namhaft zu machen.
Mannschaften jedoch, die schon einmal zur Prüfung zur Heeres-Nachrichtenschule kommandiert waren und als „nicht geeignet“ zurückgeschickt wurden, sind nicht zu melden.
Für die Meldung ist folgendes Muster zu verwenden:
Dienstgrad Name | Truppen- Teil | Jahrgang Zivilberuf | Sprachen in Wort u Schrift | Auslandsaufenthalt o.a. prakt. Verw. d. Sprachkenntnisse |
Schütze Müller, K. | 5./inf.-Er.- Batl. | 1913 Ausl. Korresp. chem. Fabrik | Englisch Französisch | 1932-36 London 1936-39 engl.u.franz. Korrespondent Mitgl. Reichsfachwirtschaft für das Dolmetscherwesen |
Funker Kleinitz | 6./N.E.A.28 | 1908 Bankbeamter | Italienisch türkisch rumänisch | 1937: 8 Monate berufl. Italien, 6 Jahre Schul- kenntnisse, 1938: 6 Monate Smyrna |
Gruß Marga