Ehrenpatenschaften im Dritten Reich

  • Hallo Allerseits,


    da in der Rubrik Eheschließungen von Angehörigen der Waffen-SS bereits die Frage nach der Ehrenpatenschaft aufkam, möchte ich das aufgreifen. Bisher konnte ich keine Informationen zu einer SS-Ehrenpatenschaft finden, habe aber etwas aus der Marine dazu entdeckt. Aber lest selbst…


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje


    448. Ehrenpatenschaften für Kinder von Gefolgschaftsmitgliedern


    Nachstehend werden die „Grundsätze für Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Führer und Reichskanzler oder durch den Herrn Ministerpräsidenten, Generalfeldmarschall Göring“ mitgeteilt:


    1. Zur Ehrung erbgesunder kinderreicher Familien deutscher Staatsangehörigkeit und arischer Abstammung übernimmt der Führer und Reichskanzler und der Preußische Ministerpräsident Ehrenpatenschaften in solchen Fällen, in denen einschließlich des Patenkindes mindestens 9 lebende eheliche Kinder oder 7 lebende eheliche Söhne vorhanden sind, die vom Kindesvater stammen. Diesen stehen gleich die jenigen vorehelichen Kinder, bei denen der Kindesvater die Vaterschaft anerkannt hat.


    2. Die Übernahme von Ehrenpatenschaften wird von einer kirchlichen Taufe nicht abhängig gemacht.


    3. Ruf, Verhalten und politische Zuverlässigkeit der Familienmitglieder müssen in jeder Beziehung einwandfrei sein, so dass eine ordentliche Erziehung der Kinder gewährleistet ist.


    4. Irgendwelche Verpflichtungen für die Ehrenpaten, auch hinsichtlich der Gewährung eines Patengeschenks, dürfen aus der Annahme der Ehrenpatenschaft nicht hergeleitet werden. Im Rahmen der verfügbaren Geldmittel pflegt der Ehrenpate ein Patengeschenk nach freiem Ermessen zu bewilligen, wenn eine Notlage besteht.


    Die örtlichen Dienststellen werden gebeten, sich ihrerseits der Familien anzunehmen, insbesondere auch darauf hinzuwirken, dass zur Förderung des Sparsinns für das Patenkind durch die städtischen, Kreis- und sonstigen Kommunalverwaltungen ein Sparkassenbuch über wenigstens 3,- RM angelegt wird.


    5. Der Antrag muss alsbald, jedenfalls aber innerhalb eines Monats nach der Geburt gestellt werden. Die Anträge sind als besonders eilig zu behandeln.


    6. In ein und derselben Familie übernimmt der Führer und Reichskanzler und der Preußische Ministerpräsident die Ehrenpatenschaft nur einmal.


    7. Für ein und dasselbe Kind darf die Ehrenpatenschaft nur bei einem Ehrenpaten beantragt werden. Mehrfache Ehrenpatenschaft werden nicht übernommen. Gegebenenfalls hat sich der Kindesvater darüber zu entscheiden wessen Ehrenpatenschaft er beantragen will.


    8. Anträge, die den Grundsätzen nicht entsprechen, sind schon von den örtlichen Dienststellen als aussichtslos zurückzuweisen.


    In gegebenen Fällen sind entsprechende Anträge auf bestimmten vorgeschriebenen Formularen seitens der Dienststelle des betreffenden Gefolgschaftsmitgliedes zu stellen. Die Vordrucke dieser Formularanträge können von der Drucksachenverwaltung der Reichsdruckerei in Berlin SW 68, Oranienstr. 90-94, zum Preise von 0,15 RM für je 10 Stück ausschließlich Porto bezogen werden, und zwar gelten:


    a) Zu Anträgen an den Führer und Reichskanzler


    1. für Volksgenossen der Antragsvordruck D 11 (grün),


    2. für Parteigenossen der Antragsvordruck D 16 (braun).


    b) Zu Anträgen an den Preußischen Ministerpräsidenten Antragsvordruck D 17 (blau).


    Es wird genehmigt, dass jede Intendantur und Werft je 20 Stück dieser drei Antragsvordrucke für Rechnung der Geschäftsmittelbedürfnisse beschafft und vorrätig hält, so dass eintretendenfalls jede Dienststelle das jeweils für sie in Frage kommende eine Formular von der zuständigen Intendantur bzw. Werft erbitten kann.


    Der Antragsvordruck ist alsdann von der Dienststelle entsprechend auszufüllen und in einfacher Ausfertigung ohne Begleitschreiben an die auf dem Antragsvordruck bezeichnete Stelle unmittelbar abzusenden.


    In der Regel wird der Antrag von dem Gefolgschaftsmitglied bei der Dienststelle gestellt werden. Geht der Antrag von der Mutter des Patenkindes oder von dritter Seite aus, so ist zunächst das Einverständnis des Vaters mit dem Antrage festzustellen.


    ie Rückseite der Antragsvordrucke enthält einen besonderen Raum für Zusätze jeder Art. Hier hat die Dienststelle zu der Frage, ob die Übernahme der Ehrenpatenschaft empfohlen werden kann, Stellung zu nehmen.


    Die obigen „Grundsätze" werden zweckmäßig bei jeder Dienststelle zur Unterrichtung der Gefolgschaftsmitglieder ausgehängt.


    Sonderfälle geben zu dem Hinweis Anlass, dass Übernahme von Patenschaften für Kinder von Gefolgschaftsmitgliedern seitens eines Marineteils oder einer anderen Dienststelle der Kriegsmarine - also nicht seitens einer Einzelperson privat - nicht statthaft ist.


    (B. Nr. 12513 BB. VIV vom 25.05.1939)

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    interessante Infos, die uns Antje zukommen lässt. Bin gespannt, ob andere Bereiche der Wirtschaft ähnliches ihrer Belegschaft mitgeteilt haben. Für die Werften war mir dies , wie ggf. für andere Wirtschaftsbereiche , nicht bekannt.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Antje,

    Bisher konnte ich keine Informationen zu einer SS-Ehrenpatenschaft finden,

    bei diesem Punkt kann ich unterstützen. Ich habe einige Listen, die eine Patenschaft mit dem RFSS belegen. siehe Auszug:


    Quelle: Nara


    Gruß

    Michael


    PS: Ich habe dieses Thema jetzt mal verschoben.

  • Hallo zusammen,


    ich möchte hier gerne nochmal auf dieses Thema verweisen:



    Gruß

    Michael