Gemeindegebietsänderungen, Eingliederungen und Zusammenschlüsse von Orten, Grenzänderungen und Änderungen von Ortsnamen usw.

  • Guten Tag zusammen,


    beim Durchlesen einiger Korps-Verordnungsblätter der Wehrmacht, sind mir im Zeitraum ab den 02.01.1937 bis zum 01. 07.1938 einige Bekanntmachungen über Änderungen und Zusammenschlüsse von Gemeinden und Orten begegnet. Ich werde sie mal nach und nach hier einstellen.



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 02.01.1983

    Quelle: germandocsinrussia



    9. Eingemeindungen


    Auf Grund der §§ 15, Absatz 1 und 117 Absatz 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 (Reichsgesetzblatt I Seite 49) werden die im Kreise Querfurt gelegenen 3 Gemeinden Obhausen - Petri, Obhausen - Johannis und Obhausen Nicolai mit dem 01.04.1937 zu einer Gemeinde mit dem Namen Obhausen zusammengelegt.


    Genkdo. XI. Ib



    Der Oberpräsident der Provinz Hannover teilt unter O.P. I/3 Nr. 2306. 2. Ang. vom 28.12.1936 mit, dass auf Grund von §§ 15 und 117 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 (RGBl. I S. 49) die Gemeinden Asche und Fehrlingen Kreis Northeim, mit Wirkung vom 01.04.1937 zusammengelegt werden. Die neue Gemeinde führt den Namen Asche.


    Genkdo. XI. Ib



    Der Oberpräsident der Provinz Sachsen teilt unter O.P. 12680 C. vom 07.01.1937 mit, dass auf Grund der §§ 15 und 117 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 (RGBl. I S. 49) die Gemeinden Dahrendorf und Gröningen, Kreis Salzwedel, mit Wirkung vom 01.10.1937 zusammengelegt werden. Die neue Gemeinde führt den Namen Dahrendorf.


    Genkdo. XI. Ib



    Der Oberpräsident der Provinz Hannover teilt unter O.P. I. 3 Nr. 3054 3. Ang. v. 31.12.1936 mit, dass auf Grund der §§ 15 und 117 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 (RGBl. I S. 49) die Gemeinden Lewe und Liebenburg im Landkreise Goslar mit Wirkung vom 01.04.1937 zusammengelegt werden. Die neue Gemeinde führt den Namen Liebenburg.


    Genkdo. XI. Ib.




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung vom Verordnungsblatt vom 24.02.1937

    Quelle: germandocsinrussia


    52. Eingemeindung


    Der Oberpräsident der Provinz Sachsen teilt unter O.P. 733 C. vom 25.01.1937 mit, dass auf Grund der §§ 15 Abs. 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 ( RGBl. I S.49) die im Kreise Wittenberg gelegenen Gemeinden Reinsdorf und Dobien mit Wirkung vom 01.10.1937 zusammengelegt werden. Die neue Gemeinde führt den Namen Reinsdorf.


    Genkdo.XI. Ib



    Abschrift aus dem Verordnungsblatt vom 06.05.1937


    180. Gemeindegebietsänderungen


    Der Herr Reichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt hat durch Entscheidung vom 25.November 1936 auf Grund der maßgebenden Vorschriften der Deutschen Gemeindeordnung die folgenden Gemeindegebietsänderungen mit Wirkung vom 01. April 1937 ausgesprochen:


    a) Zusammengeschlossen werden die Gemeinden Großweißandt und Hölzau zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen „Weißandt-Gölzau“,


    b) eingegliedert werden:


    1. die Gemeinde Breesen in die Gemeinde Reupzig,


    2. die Gemeinde Zeundorf in die Gemeinde Schortewitz,


    3. die Gemeinde Priesdorf in die Geimeinde Cösitz.


    Genkdo. XI. Ib




    181. Änderung einer Ortsbezeichnung


    Die im Gebiet Wippra (Harz), Mansfelder Gebirgskreis, gelegene Revierförsterei „Wippra-Braunschwende“ ist in Revierförsterei „Wippertal“ laut Mitteilung des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen geändert worden.


    Genkdo. XI. Ib





    Gruß Marga

  • Guten Morgen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 29.06.1937

    Quelle: germandocsinrussia


    281. Schreibweise eines Ortsnamens


    Der Oberpräsident der Provinz Hannover hat unter O.P. I/3 Nr.1519 vom 21.05.1937 bestimmt, dass auf Grund der §§ 10 und 117 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I S. 59) der Ortsname Dedelstorf im Kreise Gifhorn mit „st“ geschrieben wird.


    Genkdo. XI. Ib



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    ergänzend dazu, möchte ich gerne noch auf dieses Thema verweisen:



    Gruß

    Michael

  • Guten Abend,



    es geht weiter mit Eintragungen aus dem Verordnungsblatt vom 20.06.1937

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    364. Zusammenschluss von Gemeinden


    Der Oberpräsident der Provinz Sachsen teilt unter O.P. 7223 A. vom 01.07.1937 mit, dass auf Grund von der §§ 15 und 117 Absatz 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 (RGBl. I. S. 49) die im Kreise Salzwedel Gemeinden Markau und Holzhausen mit Wirkung vom 01.04.1938 zu einer Gemeinde zusammengelegt werden. Die neue Gemeinde führt den Namen Markhausen (Kreis Salzwedel).


    Genkdo. XI. Ib



    365. Auflösung einer Gemeinde


    Der Oberpräsident der Provinz Hannover teilt unter O.P. I. 3. Nr. 871. 2. Ang. vom 03.07.1937 mit, dass mit Wirkung vom 01. Oktober 1937 die Gemeinde Lonauerhammerhütte, Landkreis Zellerfeld, aufgelöst und mit Ausnahme einiger in der Gemarkung Herzberg Forst gelegenen Parzellen in die Stadt Herzberg am Harz, Landkreis Osterode am Harz eingegliedert wird.


    Änderung eines Gemeindenamens


    Der Oberpräsident der Provinz Hannover teilt unter O.P. I. 3. Nr. 2091 vom 04.07.1937 mit, dass auf Grund der §§ 10 und 117 der Deutschen Gemeindeordnung vom Januar 1935 (RGBl. I. S. 49) der Ortsname der Gemeinde Holtensen in Langenholtensen (Kreis Northeim) abgeändert wird.


    Genkdo. XI. Ib



    Gruß Marga

  • Hallo nochmals,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 03.08.1937

    Quelle: germandocsinrussia


    395. Zusammenschluss von Gemeinden


    Der Oberpräsident der Provinz Sachsen teilt mit: auf Grund der §§ 15 Absatz 1 und 117 Absatz 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I. S. 49) habe ich heute den Zusammenschluss der im Kreise Salzwedel gelegenen Gemeinden Dönitz, Schwarzendamm und Altferschau zu einer Gemeinde mit dem Namen Dönitz ausgesprochen und als Tag der Rechtswirksamkeit des Zusammenschlusses den 01. April 1938 bestimmt.


    Genkdo. XI. Ib



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen



    Aus dem Verordnungsblatt vom 20.08.1937

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    449. Zusammenschluss von Gemeinden


    Der Oberpräsident der Provinz Sachsen teilt unter O.P. 7767 A vom 02.08.1937 mit, dass auf Grund der §§ 15 Abs. 1 und 117 Abs. 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 (RGBl. I S. 49) die im Kreise Salzwedel gelegenen Gemeinden Darsekau und Seeben mit Wirkung vom 01.04.1938 zu einer Gemeinde zusammengelegt werden. Die neue Gemeinde führt den Namen Seebenau.


    Genkdo. XI. Ib


    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 15. Oktober 1937

    Quelle: germandocsinrussia


    568. Schreibweise des Namens der Gemeinde Kunrau, Kreis Salzwedel


    Der Oberpräsident der Provinz Sachsen teilt unter O.P. 10105 A vom 02. Oktober 1937 mit:


    Auf Grund der §§ 10 und 117 Absatz 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 (RGBl. I S. 49) habe ich heute die Schreibweise des Namens der im Kreise Salzwedel gelegenen Gemeinde Kunrau, wie angegeben, mit „K“ festgestellt.


    Genkdo. XI.Mil. Geo.




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 10.11.1937

    Quelle: germandocsinrussia



    654. Ortsbezeichnung


    Wiederholte Fälle machen es notwendig, darauf hinzuweisen, dass der Truppenübungsplatz „Bergen“ die Bahnhofsbezeichnung „Bergen bei Celle“ führt. Bei Ausstellung von Militärfahrkarten ist dies besonders zu beachten, um Verwechslungen mit Bergen a.d. Dume zu vermeiden.


    Genkdo. XI. Hb.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 30.04.1938

    Quelle: germandocsinrussia


    271. Eingliederung der Gemeinde Büstedt ( Kreis Helmstedt) in die Gemeinde Wahrstedt (Kreis Helmstedt)


    Der braunschweigische Minister des Innern hat unter F I 742/38 vom 06.04.1938 folgende Bekanntmachung erlassen:


    „Der Herr Reichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt hat auf Grund der §§ 13 und 15 der DGV und des § 36 der ersten Verordnung zur Durchführung der DGV unter dem 26. März 1938 folgende Entscheidung getroffen, die hiermit bekannt gemacht wird.


    Mit Wirkung vom 01.April 1938 wird die Gemeinde Büstedt in die Gemeinde Wahrstedt eingegliedert.


    Die Amtszeit der ehemaligen Amtsträger in dem eingegliederten Gebiet wird mit dem 01.April 1938 für beendet erklärt. Das Ortsrecht der Gemeinde Wahrstedt tritt mit dem 01.April 1938 in dem eingegliederten Gebiet in Kraft.


    Soweit Wohnung oder Aufenthalt in der Gemeinde für Rechte und Pflichten maßgebend sind, wird die Dauer der Wohnung oder des Aufenthaltes in dem eingegliederten Gebiet auf die Dauer der Wohnung oder des Aufenthaltes in der Gemeinde Wahrstedt angerechnet.“


    Genkdo. XI. Mil.Geo.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 14.05.1938

    Quelle: germandocsinrussia


    299. Zusammenschluss von Gemeinden im Landkreis Hannover


    Der Oberpräsident der Provinz Hannover hat unter O.P.I/3 Nr. 1437 vom 20.04.1938 verfügt:


    „Auf Grund der §§ 13, 15 (1) und 117;der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 — RGBl. I S. 393 — werden die Gemeinden Brink und Langenhagen mit Wirkung vom 01.04.1938 zusammengelegt.


    Die neue Gemeinde führt den Namen Langenhagen.


    Genkdo. XI. Mil. Geo.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    ich habe noch einen Zeitungsartikel gefunden, der eigentlich ganz gut zu diesem Thema passen sollte. Hier ist zu lesen, dass alle Städte und Gemeinden des besetzten Seine-Departments Wappen erhalten sollen. Der Artikel ist aus dem Jahr 1942 aber schaut am besten selbst.


    Quelle: UM


    Gruß

    Michael

  • Hallo zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 15.06.1938

    Quelle: germandocsinrussia



    364. Änderung von Ortsnamen


    1. Der Oberpräsident der Provinz Sachsen teilt unter O.P. 4418 A vom 07.05.1938 mit:


    „Auf Grund der §§ 10 und 117 Abs. 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I S. 49) habe ich heute den Namen der im Kreise Gardelegen belegenen Stadt Oebisfelde-Kaltendorf in „Oebisfelde“ geändert.


    2. Der Oberpräsident der Provinz Hannover teilt unter O.P. I/3 Nr. 1665 vom 09.05.1938 mit:


    „Auf Grund der §§ 10 und 117 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 — RGBL. S. 49 — ändere ich die Schreibweise der nachstehend aufgeführten Ortsnamen wie folgt ab:


    Groß Burgwedel in: Großburgwedel,

    Klein Burgwedel in: Kleinburgwedel.“


    Genkdo. XI. Mil. Geo



    365. Zusammenschluss von Gemeinden im Kreise Neuhaldensleben ab 01.10.1938


    1. Der Oberpräsident der Provinz Sachsen teilt unter O.P. 3425 A vom 04.04.1938 mit:


    „Auf Grund der §§ 10. 15 Abs. 1 und 117 Abs. 3 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.01.1935 (RGBl. I S. 49) habe ich heute die Eingliederung der im Kreise Neuhaldensleben belegenen Gemeinde Althaldensleben in die Stadt Neuhaldensleben ausgesprochen und als Tag der Rechtswirksamkeit der Eingliederung den 01. Oktober 1938 bestimmt.


    Gleichzeitig habe ich mit Gültigkeit vom 01.Oktober 1938 ab


    — a) den Namen der Stadt Neuhaldensleben in „Haldensleben“ geändert,


    — b) dem eingegliederten Gebiet die Benennung „Ortsteil Althaldensleben“ verliehen“.


    Genkdo. XI., Mil. Geo



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 01.07.1938

    Quelle: germandocsinrussia



    395. Zusammenschluss von Gemeinden im Kreise Salzwedel


    Der Regierungspräsident in Magdeburg teilt unter I/5 Nr. 1585 v. Kl. vom 08.Juni 1938 mit:


    Die Gemeinden Dönitz, Altferschau und Schwarzendamm sind zu der neuen Gemeinde Dönitz zusammengeschlossen.


    Genkdo. XI. Mil. Geo.



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    hier noch ein Fund vom 30. Juli 1938


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    463. Umbenennung eines Gemeindeteiles der Gemeinde Eschede, Kreis Celle


    Der Oberpräsident von Hannover hat unter O.P. I/3. Nr. 2814. vom 07. Juli 1938 mitgeteilt:


    „Auf Grund der §§ 10 und 117 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I S. 49) bestimme ich, dass der zur Gemeinde Eschede, Kreis Celle, gehörende Ortsteil (Wohnplatz) „Bebersburg“ künftig den Namen Heeseloh führt.


    Genkdo. XI. Mil.Geo


    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 15.10.1938

    Quelle: germandocsinrussia


    625. Ortsnamenänderung


    Laut Verfügung des Oberpräsidenten der Provinz Hannover O.P. I/3 Nr. 3415 vom 08. Oktober 1938, führt der zur Gemeinde Westercelle, Kreis Celle, gehörende Ortsteil „Dasselsgut“ künftig den Namen „Dasselsbruch“.


    Genkdo. XI., Mil. Geo.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 15.12.1938

    Quelle: germandocsinrussia


    745. Zusammenschluss von Gemeinden


    Mit Wirkung vom 01.04.1939 werden zusammengeschlossen:


    1. die Gemeinden Oldendorf und Markoldendorf (Kreis Einbeck) zu einer Gemeinde mit dem Namen „Markoldendorf“ (Verfügung des Oberpräsidenten der Provinz Hannover OP Nr. 1. 3. 3775 II vom 24.11.38),


    2. die Gemeinden Krüden und Groß- Holzhausen (Kreis Osterburg) zu einer Gemeinde mit dem Namen „

    „Krüden“ (Verfügung des Oberpräsidenten der Provinz Sachsen OP 11042 A vom 28.11.38),


    3. die Gemeinden Evesen, Petzen, Behrenbusch-Nordholz, Röcke und der Gutsbezirk Höckersau (Kreis Bückeburg) zu einer Gemeinde mit dem Namen „Evesen“ (Verfügung des Reichsstatthalters in Lippe und Schaumburg-Lippe vom 03.11.38).


    Genkdo. XI. Mil. Geo.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Verordnungsblatt, Wehrkreis XI, vom 20.06.1943

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    295. Änderung der Standortbereichsgrenze Magdeburg - Bernburg


    Die Gemeinde Staßfurt wird mit sofortiger Wirkung aus dem Standortbereich Magdeburg ausgegliedert und dem Standortbereich Bernburg zugelegt.


    Von dieser Regelung werden die Wehrersatzdienststellen nicht berührt.


    Abt. I b E/I a/I b U.



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    im V.Bl. vom 10.10.1943 habe ich noch eine Änderung gefunden. Ich hoffe, jemand versteht, was ich da geschrieben habe. :/


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    531. Änderung der Standortbereichsgrenze Hillersleben bis Gardelegen


    Der Standortbereich Hillersleben wird durch Gebietsteile des Standortbereichs Gardelegen mit folgender Begrenzung erweitert:


    Försterei westlich Born, westlich entlang der Straße Born-Letzlingen bis südlich Eichenrähmberg, über Punkt 91 auf Schnittpunkt der Straße Salchau, Gardelegen-Letzlingen, Schnöggersburg, südlich entlang der Straße Salchau, Gardelegen bis zum Schnittpunkt der Straße Letzlingen, Jävenitz, westlich entlang der Straße Leztlingen, Jävenitz bis zum Straßenknie südlich Jävenitz, über Punkt 93, westlich Bahnhof Jävenitz bis Punkt 68, in nordostwärtiger Richtung über Punkt 31, 100, 111, 76, Ziegelei Volgfelde einschließlich, Punkt 57.


    Von dieser Regelung werden die Wehrersatzdienststellen nicht berührt.


    Abt. I b E/I a 1/I b U.



    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Anordnung Nr. 16/39


    Ich Verfüge, dass der Gau Kurmark der NSDAP mit Wirkung vom heutigen Tage, die Bezeichnung "Gau Mark Brandenburg der NSDAP" führt.


    Berlin, den 31.01.1939


    gez.

    Adolf Hitler


    Für die Richtigkeit


    Friedrichs


    Quelle: Ba


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: