Erbtafeln & Arier-Nachweise

  • Hallo,

    für mich folgerichtig, denn im III. Reich mussten ja bspw. bei der ,,SS" sogenannte ,,Arier-Nachweise" eingereicht werden. Also brauchte es ja Vordrucke, um die Dinge zu vereinfachen.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo zusammen,


    zufällig besitze ich so einen "Arier-Nachweis" aus dem Nachlass meines Vaters. Das Heftchen trägt auf der Vorderseite den Titel "Meine Ahnen" , darunter ein Baum mit dem Kreuz der Nazis.


    Das Vorwort wurde von einem Heinrich Friedmann geschrieben, datiert 1934 in Bayreuth.


    Es folgen die Daten des Inhabers, in diesem Fall die meines Vaters. Dann folgen die der Eltern, der Großeltern väterlicherseits, mütterlicherseits, Urgroßeltern väterlicherseits und mütterlicherseits.


    Auf der letzten Doppelseite befindet sich noch eine Ahnentafel, so ähnlich wie die , die Michael eingestellt hat.


    Dieses Heftchen ist aber auch das Einzige, was mein Vater, außer einem winzigen Foto aus dem Krieg, hinterlassen hat. Es hat mich zur Ahnenforschung gebracht. Immerhin hatte ich gleich einen guten Ansatz.



    Herzliche Grüße

    Marga

  • Guten Tag zusammen


    Hier ein Fund, traurig, aber wahr geschehen.

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Berlin, den 11.01.1938


    Der Chef des Heeres-Personalamtes

    Nr.46/38 PA (2) Ib.


    Geheim !


    Betr. Nachweis der deutschblütigen Abstammung


    In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen, dass ihrer aktiven Dienstpflicht genügende Soldaten von ihren Truppenteilen zu Gefreiten usw. befördert, bzw. zu Reserveoffizieranwärtern ernannt wurden, bevor von ihnen der Nachweis der deutschblütigen Abstammung einwandfrei erbracht war.


    Bei späteren Feststellung der Abstammung dieser Soldaten von jüdischem Blut mussten sie ausnahmslos als Reserveoffizieranwärter gestrichen werden. Ein Gnadengesuch eines Vaters an den Führer um ausnahmsweise Befreiung vom Nachweis der deutschblütigen Abstammung ist durch den Führer persönlich abschlägig bescheiden worden.


    Auch jüdische Mischlinge, denen der Führer und Reichskanzler als verdienten Parteigenossen vor Eintritt in das Heer Ausnahmen von den Arierbestimmungen zugestanden hat, indem er ihnen durch Gnadenakt die Fähigkeit, Mitglied der Partei zu sein, zuerkannte, können nicht Vorgesetzte in der Wehrmacht werden.


    Für die arische Abstammung aller Soldaten gilt § 15 des Wehrgesetzes, für Berufssoldaten außerdem die verschärften Bestimmungen des Erlasses des Führers und Obersten Befehlshabers der Wehrmacht vom 13.05.1936 und seiner Ausführungsverordnung (Oberkommando des Heeres Nr. 2660/36 geh. PA (2) vom 25.05.1936 .


    Der Nachweis der Abstammung entsprechend diesen Bestimmungen ist vor jeder Beförderung außer zum Oberschützen gemäß Oberkommando des Heeres Nr. 2964/36 geh. AHA Allg 19.10.1936 zu erbringen.



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    Gruß Marga





  • Hallo,

    so strigent, wie in dem von Marga geposteten Dokument scheint es nicht immer in der Deutschen Wehrmacht zugegangen zu sein. In einem anderen Thread des Forums geht es beispielsweise auch um den Kapitän zur See, Bernhard Rogge, wohl jüdischer Mischling. Dieser durfte nur durch die Fürsprache Raeders in der DKM verbleiben. Rogge erhielt für sein Wirken das Eichenlaub zum Ritterkreuz und war bei Kriegsende Vizeadmiral.

    MfG Wirbelwind