Vögel , Vogelschutz, Brieftauben

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    851 Brieftaubenmeister


    Ende Oktober, Anfang November, findet bei der Heeresschule für Hunde und Brieftaubendienst der 2. Kriegsbrieftaubenmeisterlehrgang statt.


    Zum Brieftaubenmeister geeignete Unteroffiziere, die Interesse zum Brieftaubendienst haben oder selbst Brieftaubenzüchter sind, können sich melden.


    Die Bewerbung ist bis zum 01.10.1940 unter Beifügung eines Kriegsstammrollenauszuges, eines Strafbuchauszuges und einer Beurteilung dem stellvertretenden General-Kommando VIII. Armee-Korps Abt. IV einzureichen.


    Abt. N. Offz. (IV)


    Quelle: Verordnungsblatt Wehrkreisfommando VIII; 7. Jahrgang; Breslau, den 14.09.1940; Nr. 38


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Uwe,


    vielen Dank für diese überaus interessanten Links! Bitte nicht wundern, aber ich habe die Links neu eingebunden.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 01.02.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    52. Halten von Brieftauben


    Das private Halten von Brieftauben aller Art, insbesondere Reisebrieftauben in den Dienstbereichen der Wehrmacht ist verboten.


    Berufssoldaten und Wehrmachtbeamten ist das Halten von Reisebrieftauben und anderer zur Nachrichtenübermittlung geeigneter Tauben (Tümmler, Schönheitsbrieftauben) im Sinne des Brieftaubengesetzes vom 1.10.38 auch außerhalb der Dienstbereiche der Wehrmacht sowie von Wehrmachtgrundstücken untersagt.


    O.K.W. 20.1.41.

    Nr. 261/41 W F St/Stb W N V/Z Ia.




    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 01.08.1941

    Quelle: germandocsinrussia



    502. Halten von Brieftauben in den besetzten Gebieten durch deutsche Wehrmachtangehörige


    Deutschen Wehrmachtangehörigen ist in den besetzten Gebieten verboten:


    1. Private Schläge mit Tauben aller Art einzurichten und zu unterhalten. — Bereits bestehende Schläge sind sofort nach Bekanntgabe dieses Befehles aufzulösen.


    2. Schläge von Taubenhaltern aufzusuchen, Lichtbilder von den Brieftaubeneinrichtungen herzustellen und darüber Aufsätze zu veröffentlichen.


    3. Tauben aller Art oder Taubeneier für private Zwecke zu kaufen oder anzunehmen und in das Reichsgebiet einzuführen, sowie Jungtauben mit deutschen Verbandsringen zu versehen.


    Mit der Überwachung des Brieftaubenwesens beauftragte Soldaten (Brieftaubenmeister und ihr Hilfspersonal) dürfen dienstlich private Taubenschläge besichtigen und Verbindung mit den Besitzern aufnehmen.


    O.K.W. 17.7.41.

    48 WFSt/Stb. WNV/ZIa 3251/41


    Vorstehendes wird bekanntgegeben.

    (Skl/Chef/MND. Nf. Nr. 1592 v. 22.7.41.)



    Gruß Marga

  • Hallo Marga,


    weißt Du, warum es Berufssoldaten und Wehrmachtsbeamten untersagt war, Brieftauben außerhalb der Dienstbereiche zu halten?

    Der Sinn dieser Verordnung geht mir derzeit noch nicht auf!


    Gruß Horst

  • Guten Tag Horst,


    ja, das frage ich mich auch. Aber da man eine unglaubliche Angst vor Spionage hatte, könnte ich mir vorstellen, dass man jede kleinste Möglichkeit dazu ausschließen wollte. Ansonsten hätte ich keine Erklärung dafür.



    Herzlichen Gruß


    Marga

  • Guten Morgen zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    OKW, des Beauftragten für den Vierjahresplan usw. für Rüstungsnotprogramme, Organisation des Brieftaubenwesens u.a. Fragen.


    Quelle: germandocsinrussia


    Feld-Kommandostelle, den 22. März 1945


    Der Reichsführer-SS

    Reichsminister des Innern

    u. OB.d.E.


    Betr.: Brieftaubenwesen


    Im Zuge der Zusammenfassung des gesamten Brieftaubenwesens beim Chef Diensthunde- und Brieftaubenwesen und um gleichzeitig eine einheitliche Richtung zu geben, befehle ich unter Aufhebung aller bisher dem Chef des Fernmeldewesens gegebenen Weisungen folgendes:


    1. Die Zentralstelle für Brieftaubenwesen und die dieser unterstehenden Einrichtungen beim Chef des Fernmeldewesens werden mit sofortiger Wirkung mit allem Personal, Inventar und Material vom Chef Diensthunde- und Brieftaubenwesen übernommen.


    2. Die Ausübung der Dienstaufsicht über den Reichsverband für Brieftaubenwesen e. V. übertrage ich gleichfalls dem Chef des Diensthunde- und Brieftaubenwesens.


    3. Die Brieftaubenzüge, Schulen und andere Einrichtungen des Heeres werden gemäß der Stärkenachweisung der SS-Lehr- und Versuchsabteilung für Brieftauben umgegliedert.


    4. Führer, Unterführer und Männer, die Mitglieder des Reichsverbandes für Brieftauben e. V. sind, müssen dem Chef des Diensthunde- und Brieftaubenwesens auf Anforderung zur Verwendung im Brieftaubendienst von allen Dienststellen der Waffen-SS, des Ersatzheeres, der Ordnungs- und Sicherheitspolizei und den Konzentrationslagertruppen zur Verfügung gestellt werden.



    gez. Himmler



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Geheim


    A.H.Qu., 27.03.1940


    Armeeoberkommando 18

    Ic/Abw.Offz. Nr.287/40 geh.


    Heeresgruppe B — Ic/A.O.- —

    OKW - Abw. Abt. III -

    Abw. Stelle im Wehrkreis VI


    Abw. Offz. III — Meldung


    Am 27.3.1940 wurde bei Xanten (Abschn. Gen. Kdo. XXVI. A.K.) eine Brieftaube aufgefangen. Sie trägt einen Ring mit Aufschrift „Holland 39/315 697“. Keine weiteren Kennzeichen; keine Nachrichtenkapsel.


    Die Taube wurde an die Lehranstalt für Heereshunde und Brieftauben in Spandau, Roonstraße 9 überwiesen.



    Für das Armeeoberkommando

    Der Chef des Generalstabes


    I. A.


    ………………………………………………

    Hauptmann i. G.




    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Der nun folgende Beitrag hat mit den Nachrichtenerläuterungen zur Transportgliederung einer „Div. 1. Treffen HH“ zu tun. Es handelt sich hierbei um mehrere Anlagen mit Zuteilungen, unter anderem der Zuteilung von Brieftauben.


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Geheime Kommandosache

    H.Qu., 23.07.1941

    Heeresgruppenkommando D

    Ia/IaF/N Nr. 40/41 g.Kdos.


    Betr. : Brieftauben „HH“.


    Aktennotiz

    Brieftauben für „HH“



    — I. Territoriale Organisation —


    1.) Die Schläge


    • a) Ostende

    • b) Furnes

    • c) Coulogne bei Calais

    • d) Rinxent bei Boulogne

    • e) Arques la Battaille bei Dieppe

    • f) Bolbek

    • g) Glanville bei Pont l‘ Evèque

    • h) Bretteville bei Cherbourg

    • i) St. Pair bei Granville

    unterstehen den bodenständigen Divisionen, in fachlicher Hinsicht.


    a) bis d) dem Höheren Nachrichtenführer Belgien — Nordfrankreich.


    e) bis f) dem Nachrichtenführer beim Bez. Chef A.


    2.) Die Orte der Schläge liegen endgültig fest und können nicht mehr verlegt werden, ohne die Sicherheit der Rückmeldung zu gefährden.


    3.) Die Schläge sind an das bodenständige Drahtnetz angeschlossen.



    — II. Organisation für „HH“ —


    1.) Für Armee X stehen zur Verfügung die Schläge I 1a - d.

    Sachbearbeiter: IaF/N beim AOK 15 in Zusammenarbeit mit Höherem Nachrichtenführer Belgien — Nordfrankreich.


    2.) Für Armee Y stehen zur Verfügung die Schläge I 1e - h.

    Schlag St. Pair kommt als zu weit abseits nicht in Frage. Sacharbeiter : IaF/N bei H.Gru. D in Zusammenarbeit mit Nachrichtenführer bei Bez. Chef A.



    — III. Ausbildung —


    1.) Einfliegen der Tauben


    a) Bei den Schlägen I 1 a - c (Armee X) ist das Einfliegen schon seit März 1941 im Gang. Es handelt sich um ältere Tauben, von denen ein großer Teil über See einsatzbereit ist.


    b) Die Schläge I 1e - h (Armee Y) sind vor kurzem erst verlegt. Mit dem Einfliegen der zudem jungen Tauben ist erst begonnen worden. (Gewöhnung an die See !)


    c) Die für die Armee Y zur Verfügung stehenden Tauben bedürfen einer ausreichend langen Zeit für Ausbildung und Einfliegen.


    2.) Die Ausbildung der Pfleger, die später die Abflugstellen für die Einsatzdivisionen übernehmen sollen, ist im Gang. Die bodenständigen Divisionen bilden Mannschaften in ausreichender Zahl in Pflege und Wartung usw. der Brieftauben bei ihren Schlägen aus. Es muss Sorge getragen werden, dass diese Leute namentlich erfasst und in den Kalendern geführt werden.


    Es sind einzuarbeiten


    a) ein Merkblatt für den Schlagleiter, etwa:

    aa)Am H — X Tag kommen :
    bb)welche Mannschaften (Pfleger) (namentlich) ?
    cc)Anzahl und Verteilung der Tauben
    aaa)Futter
    bbb)Futtergefäße
    ccc)Ständerhülsen
    ddd)Taubenspruchblocks
    eee)Begleitscheine


    b) ein Merkblatt für die Mannschaften der Abflugstellen etwa:

    aa)Eintreffen bei …. Div. am H - X Tag
    bb)Schiffsgefäß … Welle, Hafen …
    cc)

    Tauben, die nicht zur Nachrichtenübermittlung gebraucht
    wurden, nach 4 Tagen ohne Meldung auflassen
    dd)Tarntafel für „HH“
    ee)

    Nach Bedarf: Stichworte aus dem Gebiet über Ausbildung
    in Wartung, Pflege u. Einsatz der Tauben.



    — IV. Einsatz —


    1.) Grundlage:

    „Vorläufiges Merkblatt über Einsatz und Behandlung von Brieftauben“, Anlage zu OKH (BdE) Nr. 7700/39 — AHA In 7 Id/Ic


    „Richtlinien über Organisation und Einsatz von (Meldehund- und) Brieftaubeneinheiten im Bereich ständiger Fronten,“ Anlage zu OKH (Chef H Rüst u. BdE) Nr. 5000/40 AHA In 7 Id/Ic


    2.) Über diese Bestimmungen hinaus steht fest, dass Reichweiten von 150 bis 250 km und mit den besten Tauben noch darüber erreicht werden können. Die Tauben brauchen auf den notwendigen 50 - 80 km Strecken nicht in Richtung der künftigen Abflugstellen (also Richtung England) abgelassen werden.


    Sie können von einem Schiff aus auf einer Strecke eingeflogen werden, die im Bogen vom Schlag ausgehend längs der Küste außerhalb der Taubensichtweite derselben verläuft.


    3.) Es ist ohne weiteres möglich, Brieftauben, die auf Schläge in der Mitte z. B. des Armee-Streifens Y eingeflogen sind, bei den äußeren Divisionen, die den längsten Übersetzweg haben, abfliegen zu lassen. Der größte Teil der Tauben der Flügeldivisionen wird mit den Meldungen zu den mittleren Schlägen zurückfliegen müssen, da in deren Nähe sich die höheren Kommando-Behörden befinden.


    Dies ist bei der Verteilung der Tauben an die Abflugstellen der Einsatz - Divisionen zu berücksichtigen, da sie vor Beginn des Übersetzens diesen Schlägen I 1e - g mit Tauben anzustreben.


    4.) Für jede Angriffsspitze einer „HH“ - Division sind je 1, insgesamt also für jede Armee 8 Abflugstellen vorzusehen.


    5.) Die Schläge I 1e - h sind an das „HH“ - Drahtnetz anzuschließen.



    Für das Heeresgruppenkommando

    Der Chef des Generalstabes

    i. A.


    Unterschrift


    Merkblatt folgt.


    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    H.Qu., 19.07.1941

    Heeresgruppenkommando D

    IaF/N


    — 2 Anlagen —


    H.GRU.D/Nafü.

    AOK 15/IaF/N


    In der Anlage wird überreicht:


    1.) Vorläufiges Merkblatt über Einsatz und Behandlung von Brieftauben.


    2.) Auszug aus den „Richtlinien über Organisation und Einsatz von Meldehund- und Brieftaubeneinheiten im Bereich ständiger Fronten“.



    Für das Heeresgruppenkommando

    Der Chef des Generalstabes

    I. A.


    Unterschrift


    — — — — — — — — — — — — —


    Das vorläufige Merkblatt über den Einsatz und die Behandlung von Brieftauben habe ich bereits am 5.August 1922 abgeschrieben.


    . Siehe # 9 !



    Weiter geht es mit dem Auszug aus den Richtlinien zu Brieftauben.


    Fortsetzung nächste Seite

  • Fortsetzung mit der Anlage 2



    B. Brieftauben



    1. Einzelheiten über die Verwendung der Brieftauben enthält das „vorläufige Merkblatt über den Einsatz und Behandlung von Brieftauben (Anlage zu O.K.H. (BdE) Nr.m7700/39AHA/ In 7 id/Ic).



    2. Unterbringung. Die Unterbringung der Tauben erfolgt bei den Brieftaubenstellen in den dafür vorgesehenen Holzverschlägen mit der entsprechenden Einrichtung.


    Die erforderlichen Nebenräume (Aufenthaltsräume für Personal, trockene Futter- und Geräträume, Krankenabteil usw.) sind gemäß der Zeichnung 39/151 zu erstellen. Vorhandene geeignete Baulichkeiten sind auszunutzen. Es ist darauf zu achten, dass Wasseranschluss in der Nähe ist.


    Auf den Gefechtständen sind die Tauben möglichst in behelfsmäßig angefertigten Kleinkäfigen zu halten.



    3. Gliederung: 5 bodenständige Schläge mit je 60 Tauben bilden eine feste Brieftaubenstelle, die von einem Brieftaubenmeister geleitet wird.


    Die im Weltkrieg üblichen „beweglichen Brieftaubenstellen“ gibt es nicht mehr. Die zur Zeit bestehenden Brieftaubenstellen können im Notfall an einen anderen Ort verlegt werden.



    4. Unterstellung: Für feste Brieftaubenstellen gilt sinngemäß Abschnitt A Ziffer 4.



    5. Einsatz: Für das Festlegen der Flugstrecken gilt sinngemäß Abschnitt A Ziffer 5 Absatz 1.


    Über Gasschutz siehe „Vorläufiges Merkblatt über Einsatz und Behandlung von Brieftauben“ Ziffer 5 Absatz 2.


    Brieftauben sind taktisch von den Orten aus einzusetzen, an denen Brieftaubenschläge bodenständig aufgestellt sind. Eine Verlegung der Schläge von den gegebenen Aufstellungsorten über mehrere Kilometer mindert ihre Leistung sehr herab. Häufigeres und unsachgemäßes Verlegen führt zu völliger Einsatzunfähigkeit.


    Ihren Grund findet diese Tatsache darin, dass jedesmal ein längeres Umgewöhnen (mindestens 14 Tage bis 3 Wochen) der Tauben auf dem neuen Aufstellungsort erforderlich wird. Werden Korps-, Division- usw. Gefechtsstände verlegt, so ist eine Mitverlegung der auf Zusammenarbeit mit dem betreffenden Stab angewiesenen Brieftaubenstelle bzw. -schlag nur dann notwendig, wenn auf Grund allzu großer Entfernung voneinander eine Fernsprech- oder (Krad-) Meldeverbindung zwischen Brieftaubenstelle (bzw. -schlag) und Stab nicht mehr hergestellt werden kann.


    Um eine gesicherte Leitung der Brieftaubenschläge zu erzielen, ist dringend anzustreben, dass die einzelnen Schläge der Brieftaubenstelle örtlich nicht zu weit auseinandergezogen (höchstens 4 km) , sondern möglichst zusammengehalten werden. Die Zusammenarbeit der Einzelschläge (60 Tauben) mit je einem Divisions-Abschnitt wird durch die örtliche Vereinigung der Schläge nicht in Frage gestellt. Es ist anzustreben, jedoch nicht in jedem Falle notwendig, die Tauben immer an demselben Platz des Divisions-Bereiches aufzulassen. Bei der frontnahen Lage der Schläge finden die Tauben auch bei einem Wechsel des Auflassortes ohne Zeitverlust zu ihrem Schlage zurück.


    Es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn die festen Brieftaubenstellen infolge drohender oder eintretender Feindeinwirkung im Umkreis von etwa einem Kilometer ihren Aufstellungsort öfter wechseln. Die Tauben stellen sich auf einen geringfügigen Ortswechsel sehr rasch um.


    Lassen sich größere Verlegungen von festen Brieftaubenstellen durchaus nicht umgehen, so ist folgendes zu beachten :


    Bei Vorwärtsverlegung unter Vermeidung seitlicher Verschiebung nach Möglichkeit auf der eingeflogenen bisherigen Flugrichtung oder ihrer Verlängerung nach vorne bleiben. Im letzteren Falle am neuen Aufstellungsort nach 2 - 3 Tagen Aufenthalt im Dachkäfig Freiflug geben und Tauben auf der Vorwärtsverlängerung ansetzen. Am bisherigen Einsatzpunkt einen Pfleger mit Schlag zurücklassen, der für das Vorbringen der dorthin streichenden Tauben sorgt.


    Bei Rückwärtsverlegung seitlich möglichst nicht mehr als 3 - 4 km von der rückwärtigen Verlängerung der bisherigen Fluglinie abweichen. Die Rückwärtsverlegung wird sich in der Tiefe je nach taktischen Erfordernissen richten. Am neuen Aufstellungsort ebenfalls erst nach 2 - 3 Tagen Freiflug geben, um die Tauben mit der neuen Umgebung vertraut zu machen. Danach mit dem Einfliegen beginnen.




    Gruß Marga