Ehrenbezeigungen und der Deutsche Gruß

  • Guten Tag zusammen,



    Marineverordnungsblatt vom 01.03.1941

    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia



    107. Grußpflicht zwischen deutscher und italienischer Wehrmacht


    Das Kabinett des italienischen Kriegsministeriums hat verfügt, dass die in Italien bestehenden Grußpflichten zwischen Untergebenen und Vorgesetzten auch auf die in Italien eingesetzten deutschen Wehrmachtangehörigen in vollem Umfange anzuwenden sind.


    In gleicher Weise sind von deutschen Wehrmachtangehörigen in Italien, und zwar von geschlossenen Abteilungen und Einzelnen, Ehrenbezeigungen bzw. Gruß, gemäß den innerhalb der deutschen Wehrmacht gültigen Bestimmungen, auch gegenüber Angehörigen der italienischen Wehrmacht zu erweisen.


    Dementsprechend gelten für die in Italien eingesetzten Verbände die Nr. 161, 171, 179, 180, 245, 246, 247, 248, 256, 268 der Standortdienstvorschrift (H. Dv. 131, M.Dv. Nr.581, L.Dv. 131) sinngemäß auch gegenüber Angehörigen der italienischen Wehrmacht. Ehrenbezeigungen durch Präsentieren bzw. Exerziermarsch sind nur dann zu erweisen, wenn sie auch gegenüber deutschen Vorgesetzten in dieser Form erwiesen werden.


    O.K.W. 12.2.41

    Az. 14 a AMA/W Allg (IIa)

    Nr. 808/41



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Marineverordnungsblatt vom 02.08.1939

    Quelle: germandocsinrussia



    627. Ehrenbezeigungen zwischen Angehörigen der slowakischen und deutschen Wehrmacht


    Mit dem slowakischen Verteidigungsministerium ist die gegenseitige Grußpflicht zwischen Angehörigen der slowakischen und deutschen Wehrmacht vereinbart worden.


    Die in der Standortdienstvorschrift erlassenen Bestimmungen bezüglich der Ehrenbezeigungen des einzelnen, geschlossener Abteilungen und der allgemeinen Grußpflichten treten daher ab 15. August 1939 auch gegenüber den Angehörigen der slowakischen Wehrmacht in Kraft.


    (B. Nr. 2688. M Wehr. IIf. v.2.8.39.)



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 01.02.1942

    Quelle: germandocsinrussia


    47. Grußpflicht durch Verletzung behinderter Soldaten


    In der Nr. 270 der Standortdienstvorschrift (M.Dv.Nr.581) ist folgender Absatz anzufügen:


    „Wehrmachtangehörige, die infolge Verletzung am Gebrauch des rechten Armes behindert sind, verwenden bei Ehrenbezeigung und Gruß sinngemäß die linke Hand.“


    O.K.W. 22.1.40

    Nr. 5727/40. AWA/W Allg (IIa).


    Bekanntgegeben.

    (AMA/M Wehr. IIb. B.Nr. 871 v. 28.1.41.)



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,


    Eine vergleichbare und ergänzende Verfügung wie die in # 40 bereits dargestellte Abschreibung.


    Abschrift und Bearbeitung

    V.Bl. v. 21.02.1941

    Quelle: germandocsinrussia



    96. Ehrenbezeigungen gegenüber Vorgesetzten im Kraftwagen


    1. Gemäß HVv. 131 Nr. 252 f sind Ehrenbezeigungen von Wehrmachtangehörigen vor Vorgesetzten, die in einem geschlossenen Kraftwagen fahren, nicht zu erweisen.


    2. Mit Verfügung OKH. Ch H Rüst u. BdE. 16a Nr. 204005/40 AHA/Ag/H (III d) vom 14.11.1940 (AHM. 1940 Nr.1151) ist jedoch befohlen, dass Ehrenbezeigungen gegenüber Vorgesetzten im offenen Kraftwagen sowie gegenüber Vorgesetzten im geschlossenen Kraftwagen mit Kommandoflagge, in dem der Vorgesetzte als solcher zu erkennen ist, zu erweisen sind.


    3. Hierzu hat das OKH. (Ch H Rüst u. BdE.) am 5.2.1941 ergänzend verfügt:


    - a) Bei der Anordnung gemäß HDv. 131 Nr. 252 f, nach der Ehrenbezeigungen von Wehrmachtangehörigen gegenüber Vorgesetzten, die in einem geschlossenen Kraftwagen fahren, nicht zu erweisen sind, ist dem Gesichtspunkt Rechnung getragen, dass Vorgesetzte im Vorbeifahren im geschlossenen Kraftwagen einerseits meist nur schwer oder überhaupt nicht zu erkennen, andererseits zu einer Erwiderung des Grußes häufig nicht in der Lage sind.


    Diese Regelung ist als Bestimmung der Standortdienstvorschrift für die drei Wehrmachtteile bindend.


    Es ist nicht beabsichtigt, bei dem Oberkommando der Wehrmacht zur Zeit eine Änderung der HDv. 131 Nr. 252 F zu beantragen.


    - b) In dem in Heeresmitteilungen 1940 Nr. 1151 veröffentlichte Erlass wird in erster Linie beanstandet, dass Vorgesetzte bei Fahrten im offenen Kraftwagen und trotz gesetzter Kommandoflagge des öfteren keine oder nur sehr lässige Ehrenbezeigungen erwiesen werden. Verstöße in dieser Richtung sind unnachsichtlich zu ahnden.


    Des weiteren wird der Erwartung Ausdruck gegeben, dass auch gegenüber Vorgesetzten im geschlossenen Kraftwagen mit Kommandoflagge, in dem der Vorgesetzte als solcher zu erkennen ist, einwandfreie Ehrenbezeigungen erwiesen werden. Für jeden anständigen Soldaten ist ein entsprechendes Verhalten ohne weiteres eine Selbstverständlichkeit. Dass alle Angehörigen des Heeres demgemäß handeln, kann und muss durch geeignete erzieherische Einwirkung erreicht werden.


    Abt. I. a 1.



    Gruß Marga

  • Hallo,

    ist schon für mich erstaunlich. mit welchen Problemen sich die dt. Militärbürokratie herum schlug. Na, ja 1940 eilte die Wehrmacht noch von Sieg zu Sieg.

    Stelle es mir nicht gerade einfach vor, zu entscheiden, ob der Vorgesetzte bei geschl. Kommandowagen um´nd gesetztem Stander noch im Vorbeifahren erkennbar war...

    MfG Wirbelwind

  • Guten Abend zusammen,


    weiter geht es mit den Ehrenbezeigungen ….



    Abschrift und Bearbeitung

    V.Bl. v. 20.05.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    296. Grußverhältnis gegenüber SHD und LS.-Warndienst


    Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe hat für den SHD (Sicherheits- und Hilfsdienst) und Luftschutz-Warndienst ein gegenseitiges Grußverhältnis mit der Wehrmacht angeordnet.


    In Erweiterung der Standortdienstvorschrift (H.Dv. 131) wird auch für die Soldaten der Wehrmacht gegenseitige Grußpflicht gemäß H.Dv. 131, Ziffer 269 und 270 angeordnet.


    Die Disziplinarvorgesetzten haben sofort sämtliche Soldaten hierüber zu belehren.


    Abt. Ic/IIb.




    297. Ehrenbezeigungen des SHD I. O. und des LS.-Warndienstes


    Auszug aus den vorläufigen Bestimmungen des „Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Inspektion des Luftschutzes“ über Ehrenbezeigungen des SHD I.O. und des LS-Warndienstes.


    Gegenseitiges Grußverhältnis


    Ein gegenseitiges Grußverhältnis besteht für den SHD und den LS-Warndienst gegenüber:


    - der Wehrmacht,

    - der Polizei,

    - den uniformtragenden Angehörigen der NSDAP und ihren Gliederungen,


    - dem Reichs-Landbund,

    - der Technischen Nothilfe,

    - dem Deutschen Roten Kreuz,

    - der Feuerwehr (Freiwilligen- Pflicht- und Werkfeuerwehr).


    Mit ihnen ist auf Grund der getroffenen Vereinbarungen ein kameradschaftlicher Gruß zu wechseln.


    Das kameradschaftliche Grußverhältnis richtet sich nach den Geboten des Taktes. Hierbei hat der im Dienstgrad Höheren bzw. — bei gleichen Dienstgraden — der Jüngere den Älteren zuerst zu grüßen.


    Der kameradschaftliche Gruß ist ebenfalls straff mit ausgestrecktem Arm (auch im Sitzen) ausführen.


    Gegengruß:


    Vorgesetzte erwidern eine Ehrenbezeigung durch Gegengruß. In Gemeinschaft mehrerer erwidert jeder Vorgesetzte einzeln die Ehrenbezeigung.


    Ic/IIb.



    Gruß Marga

  • nHallo,

    dass die Grußpflicht im 3. Reich solche Ausmaße annahm, war mir so nicht bekannt. Grüßen im Sitzen scheint mir eine Neuerung gewesen zu sein. Eigentlich hätten sich alle Uniformträger, wie z. Bsp. Eisenbahner der DR oder Angehörige der Reichspost, auch grüßen müssen. Dann wären nur die Ausnahmen zu benennen gewesen. :/

    MfG Wirbelwind

  • Guten Tag zusammen,



    und es geht noch weiter …..


    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. vom 01.04.1944

    Quelle: germandocsinrussia



    122. Militärische Haltung bei Kontrollen


    Nach der Standortdienstvorschrift (HDv. 131, MDv. 581, Ldv. 131) Ziffer G. 48 ist in geschlossenen Räumen, wie Wartesälen, Gasthäusern, Gartenwirtschaften, Theatern, Konzert- und Vortragssälen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Ehrenbezeigung grundsätzlich im Sitzen zu erweisen, wenn der betreffende Untergebene bereits sitzt.


    Wird aber ein Soldat von einem Vorgesetzten oder Ranghöheren angesprochen, so hat er grundsätzlich aufzustehen und militärische Haltung einzunehmen. Es ist jedoch dem Ermessen des betreffenden Vorgesetzten zu überlassen, in besonderen Fällen das Sitzenbleiben rechtzeitig zu befehlen (z. B. im Gedränge, in überfüllten Räumen usw.).


    Stets muß aber gefordert werden, dass der Soldat — auch wenn er durch äußere Umstände behindert ist — den Willen zeigt, eine militärische Haltung einzunehmen. Gegen Soldaten, die betont nachlässig und unmilitärisch auftreten, ist schärfsten einzuschreiten.


    In Zügen unterbleibt bei der Kontrolle das Aufstehen.


    OKW. 23.2.44. AWA/W Allg. Nr. 1264/44.



    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Ehrenbezeigungen gegenüber Wehrmachtbeamten in Uniform und Recht zum Anhalten zwecks Namensfeststellung


    Gemäß Standortdienstvorschrift Ziffer 245 haben Ehrenbezeigungen zu erweisen:


    1. alle Unteroffiziere und Mannschaften den Wehrmachtbeamten im Offizierrang,


    2. Fähnriche, Unteroffiziere ohne Portepee und Mannschaften den im Feldwebel-, oder Oberfeldwebelrang stehenden Wehrmachtbeamten.


    Jeder Wehrmachtbeamte in Uniform hat das Recht, einen im Rang unter ihm stehenden Soldaten, der die Ehrenbezeigung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form erweist, anzuhalten und ihn um Namensnennung bzw. Vorzeigen des Ausweises zu ersuchen.


    Der Soldat ist verpflichtet, diesem Ersuchen nachzukommen. Er verstößt gegen einen Befehl in Dienstsachen, wenn er sich den Folgen des Unterlassens oder der schlechten Ausführung einer Ehrenbezeigung zu entziehen sucht.


    845 U4


    Quelle: Flotten-Tagesbefehl; Wilhelmshaven, den 02.02.1940; Nr. 9


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    mir erschließt es sich nicht so richtig, warum die Fähnriche unter Pkt. 2 Wehrmachtsbeamten im Offiziersrang keine Ehrenbezeigung erweisen müssen. Oder hab ich da ein Verständnisproblem?

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    hmm ich weiß gerade nicht ob wir aneinander vorbei schreiben, wenn ich dir meine Antwort zukommen lasse. Wenn ich deinen Post falsch interpretiert habe, musst du es mir bitte deutlicher erklären. :)


    Der Satz ist ziemlich merkwürdig da gebe ich dir Recht, deshalb habe ich ihn noch einmal anders zusammengesetzt.


    Gemäß Standortdienstvorschrift Ziffer 245 haben

    • Fähnriche,
    • Unteroffiziere ohne Portepee und
    • Mannschaften

    den im Feldwebel-, oder Oberfeldwebelrang stehenden Wehrmachtbeamten Ehrenbezeigungen zu erweisen.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje.

    dem wird wohl so sein. Unter Punkt 1 sind alle Unteroffiziere und Mannschaften verpflichtet, die Wehrmachtsbeamten im Offiziersrang zu grüßen. Von Fähnrichen ist da keine Rede und das verwundert mich eben. Dagegen sind die Fähnriche verpflichtet, die im Feldwebel-bzw. Oberfeldwebelrang stehenden Wehrmachtsbeamten zu grüßen. Für mich passt das von der Rangordnung nicht. Mannschaftsdienstgrad grüßen, Offiziersrang nicht oder liegt da ein Missverständniss meinerseits vor? :/

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    ich glaube ich muss passen. Evtl. kann jemand der sich mit den Diensträngen besser auskennt als ich, sich diesen Befehl noch einmal genauer anzusehen.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    178. Grußverhältnis zwischen Hitlerjugend und Waffen-SS


    Seitens der Hitlerjugend wird darüber Klage geführt, dass die Angehörigen der Waffen-SS auf das kameradschaftliche Grußverhältnis zur Hitlerjugend nicht genügend Rücksicht nehmen.


    Gerade der Umstand dass ein großer Teil des Nachwuchses der Waffen-SS aus den Reihen der Hitlerjugend kommt, muss Veranlassung sein, dass den im Dienstrang höheren Angehörigen der Hitlerjugend der kameradschaftliche Gruß in einwandfreier Form erwiesen wird.


    Bei den Ersatzeinheiten der Waffen-SS ist über das Grußverhältnis und über die Rangabzeichen der Hitlerjugend Unterricht abzuhalten.


    Kommando der Waffen-SS/III


    Quelle: Verordnungsblatt der Waffen-SS; Berlin, 01.06.1942


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: