Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
581. Ehrenbezeigungen vor dem Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht
Wiederholt hat in letzter Zeit festgestellt werden müssen, dass dem Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht von Wehrmachtangehörigen, auch von Offizieren, nicht der Deutsche Gruß erwiesen worden ist.
Nach der Standort-Dienstvorschrift (Heeres-Dienstvorschrift 131, Marine-Dienstvorschrift Nr. 581, Luftwaffen-Dienstvorschrift Nr. 131, Entwurf von 1939) Nr. 243 wird dem Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht der Deutsche Gruß erwiesen:
a) von einzelnen Wehrmachtangehörigen in allen Fällen, in denen sonst die Ehrenbezeigung bzw. Meldung durch Anlegen der rechten Hand an die Kopfbedeckung bzw. durch Ansehen des Vorgesetzten (Vorbeigehen in gerader Haltung, Stillstehen oder im Sitzen) zu erweisen ist;
b) von Einheiten und Verbänden:
1. beim Rasten, wobei sich die Truppe stets erhebt, der Führer der Einheit oder des Verbandes meldet (dies in Abweichung der sonst gültigen Bestimmung, wonach beim Rasten die Truppe in Ruhe verbleibt und nur die Führer der Einheiten und Verbände melden);
2. auf Bahntransporten;
3. auf dem Marsch bzw. bei Übungen oder im Gefecht, wenn ein Kommando für eine Ehrenbezeigung nicht erfolgt.
Nach der Standort-Dienstvorschrift Nr. 244 wird dem Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht der Deutsche Gruß nicht erwiesen:
a) wenn einzelne Wehrmachtangehörige am Erweisen des Deutschen Grußes behindert sind (z. B. durch Tragen von Waffen bzw. großen Gegenständen, von Fahrern vom Bock und Sattel, Radfahrern, Fahrern von Kraftfahrzeugen, in der Schützenlinie, am Geschütz, am Fernsprecher, Scherenfernrohr usw.) und wenn die Raumverhältnisse (z. B. niedrige oder enge Räume) die Anwendung des vorschriftsgemäßen Grußes nicht zulassen;
b) wenn eine Ehrenbezeigung kommandiert wird.
Auf dem Marsche bzw. bei einer Übung oder im Gefecht erfolgt die Ehrenbezeigung der Truppe vor dem Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht durch Ansehen in Haltung (Marschordnung).
Ausnahmen: Offiziere, falls sie nicht den Säbel (Schwert) gezogen haben, grüßen oder melden dem Führer mit dem Deutschen Gruß.
Vorsteherde Regelung ist erneut sofort bekanntzugeben. Darüber hinaus ist anzuordnen, dass durch laufende monatliche Bekanntgabe bei allen Truppenteilen und Dienststellen diese Regelung allen Wehrmachtangehörigen immer wieder zur Kenntnis gebracht wird.
(AMA/MWehr. IIb. Verordnungs-Nr. 6506 vom 16.08.1940)
Quelle: Marine-Verordnungsblatt, Heft 31 vom 01.09.1940
Gruß
Antje