Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
SS-Führungshauptamt-Amtsgruppe D
Der Chef des Sanitätswesens der Waffen-SS
Berlin W.15., den 17.06.1944,
Knesebeckstr. 43/44
Aktenzeichen.: 49 a - hö
Kopfverletzungen
An alle:
- Korps-Ärzte
- selbständigen Divisions-Ärzte
- Brigade-Ärzte
- Kampfgruppen-Ärzte
- Truppenärzte im Heimatkriegsgebiet und in den besetzten Gebieten
- Chefärzte der SS-Lazarette
- Leitenden Ärzte der SS-Lazarett-Abteilungen
“Der Reichsführer-SS hat befohlen, dass in Zukunft bei jeder Kopfverletzung auf dem Verwundeten-Zettel, im Truppen-Krankenbuch und im Krankenblatt zu vermerken ist, ob der Mann bei der Verletzung den Stahlhelm auf hatte oder nicht."
Hierzu wird mit sofortiger Wirkung angeordnet:
Auf dem Verwundeten-Zettel ist in die Spalte "Verletzung" deutlich einzutragen, ob Stahlhelm getragen wurde oder nicht ("m.St." bzw. "o.St." ).
Die gleiche Eintragung hat im Truppen-Krankenbuch in die Rubrik für besondere Bemerkungen und im Krankenblatt neben der Diagnose auf der Vorderseite zu erfolgen.
Für die Richtigkeit
Hock
SS-Brigadeführer
Der Chef des Sanitätswesens der Waffen-SS
gez. Dr. Genzken
SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS
Quelle: Nara T-354 R-156
Gruß
Antje