Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Einheitliche Benennung der Polizei-Sanitäts-Einrichtungen
Rund-Erlass des Chefs der Ordnungspolizei vom 04.08.1944
Kommando III San 21 Nr. 30/44
An alle Polizei-Behörden (außer Kripo. und Gestapo.).
Für alle ortsfesten Polizei-Sanitäts-Einrichtungen im Reichsgebiet einschließlich Protektorat Böhmen und Mähren werden einheitliche Benennungen eingeführt.
Ab sofort dürfen nur mehr folgende Namen geführt werden:
- Staatskrankenhaus der Polizei (mit den entsprechenden Zusätzen, z.B. Staatskrankenhaus der Polizei - „Polizei-Lazarett Schneidemühl“ -),
- Polizei-Krankenhaus (nur Wien),
- Polizei-Krankenanstalt,
- Polizei-Lazarett,
- Polizei-Kuranstalt,
- Polizei-Sanitätsstelle.
Bei mehreren Polizei-Sanitätsstellen am gleichen Ort ist die ortsübliche Bezeichnung anzufügen (z.B. „Polizei-Sanitätsstelle Berlin-Süd“) oder laufend durchzunummerieren.
Alle bisher geführten anderslautenden Bezeichnungen fallen für die ortsfesten Polizei-Sanitäts-Einrichtungen fort. Die Sanitätsstellen der Luftschutz-Polizei führen weiterhin die Bezeichnung: „Luftschutz-Sanitätsstelle“
Die Leiter des Staatskrankenhauses der Polizei und des Polizei-Krankenhauses Wien führen die Dienstbezeichnung „Direktor“, die der Polizei-Lazarette, Polizei-Kuranstalten und Polizei-Krankenanstalten die Dienstbezeichnung „Chefarzt“.
Mit der Führung beauftragt:
Wünnenberg
Quelle: Befehlsblatt der Polizei
Gruß
Antje