Fallschirmschützen - Tauglichkeit

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    189. Anweisung zur Untersuchung und Begutachtung auf Fallschirmschützentauglichkeit


    1. Fallschirmschützentauglichkeit setzt uneingeschränkte Verwendung im infanteristischen Dienst voraus. Vorbedingung ist die Kriegsverwendungsfähigkeit (k.v.) nach der „Ärztlichen Anweisung zur Beurteilung der Kriegsbrauchbarkeit bei Kriegsmusterungen“ (V.U. Wm, Teil 4, Auszug 1) vom 12.08.1942 unter Berücksichtigung der mit Verfügung vom 21.01.1944 vom Chef des SS-Führungshauptamtes Aktenzeichen: 49 - hö - angeordneten Neuordnung der Handhabung dieser Anweisung.


    Die seelische Haltung, die sich in der Freiwilligenmeldung zur Fallschirmtruppe ausdrückt, ist vordringlich zu bewerten. Sie gleicht körperliche Fehler geringen Grades aus.


    2. Über den Begriff ,k.v.“ hinaus sind an die Fallschirmschützen folgende Anforderungen zu stellen:

    a) Körpergröße von 160 bis 185 cm.


    b) Das Alter für Unterführer und Mannschaften wird bis zum vollendeten 30. Lebensjahr festgesetzt, für Führer bis zum vollendeten 35. Lebensjahr, in Ausnahmefällen darüber hinaus.


    c) Bei Verletzungen der Wirbelsäule ist eingehende Untersuchung erforderlich. Verletzung von Wirbelkörpern macht untauglich.


    d) Übererregbarkeit des Gleichgewichtsapparates (Luftkrankheit) macht untauglich.


    e) Nach Gehirnerschütterung oder Gehirnquetschung ist eingehende unter Umständen fachärztliche Untersuchung erforderlich.


    f) Auf jedem Auge muss ohne Glas mindestens halbe Sehleistung vorhanden sein, die durch Gläser voll auszugleichen ist.


    g) Bei herausnehmbarem Zahnersatz darf die Kaufähigkeit zur Aufnahme der gewöhnlichen Kost ohne Gebiss nicht wesentlich beeinträchtigt sein.


    h) Stottern macht untauglich.


    i) Eingeweidebrüche jeder Art machen untauglich.


    k) Das Tragen von Fallschirm-Sonderbekleidung darf durch Blutadererweiterung am Samenstrang, Hodenverdickungen oder Verbiegungen des Brustkorbes nicht behindert sein.


    3. Die Erstellung eines fliegerärztlichen Zeugnisses ist nicht erforderlich.


    SS-FHA / Amtsgruppe D


    Quelle: V-Bl.d.W-SS 04.1944 Nummer 8


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: