Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
272. Inventar der Truppen-Krankenreviere
In der letzten Zeit ist mehrfach bei Verlegung von Truppeneinheiten in andere Standorte das Inventar der Truppen-Krankenreviere zum Teil mitgenommen worden.
Demgegenüber wird darauf hingewiesen, dass bei Verlegung von Truppen-Einheiten in andere Standorte außer den gemäß Kriegs-Ausrüstungs-Nachweisung (K.A.N.) zustehenden Truppen-Sanitäts-Ausrüstung keine Gegenstände aus den Krankenrevieren mitgenommen werden dürfen.
Die Truppenärzte haben vor dem Abrücken der Truppe sich als Letzte davon zu überzeugen, dass sich die Krankenreviere im sauberen Zustande befinden.
Nach Möglichkeit haben sie die Übergabe an den Nachfolgenden Truppenarzt oder das Vor- bzw. Nachkommando persönlich unter schriftlicher Feststellung der Vollständigkeit des Revierinventars vorzunehmen.
Die Truppenärzte werden in Zukunft für Verluste, die auf Nichteinhaltung dieses Befehls zurückzuführen sind, haftbar gemacht.
Kommando der Waffen-SS IV b
Quelle: V.-Bl.d.W-SS Nr. 11 vom 15.10.1940
Gruß
Antje