Bestimmungen zur Beurteilung der Tauglichkeit für Waffen-SS.

  • Guten Tag zusammen,



    Hier habe ich einen Befehl vom Ergänzungamt der Waffen-SS im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. November 1940 gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia



    ERGÄNZUNGSAMT DER WAFFEN-SS


    316. Bestimmungen zur Beurteilung der Tauglichkeit für Waffen-SS.


    Mit sofortiger Wirkung wird folgendes befohlen:


    Zur Feststellung der Tauglichkeit bei Annahmeuntersuchungen für die Waffen-SS tritt die "Ärztliche Anweisung zur Beurteilung der Kriegsbrauchbarkeit " außer Kraft.


    Zur Feststellung der Tauglichkeit ist lediglich die H. Dv. (Heeres-Druckvorschrift *) 252/1, " Vorschrift über militärärztliche Untersuchungen der Wehrmacht " maßgebend. Darüber hinaus behält die Gültigkeit der Befehl Reichsführer-SS vom 14.12.1938 .


    Zahnfäule bildet keinen Ablehnungsgrund, sofern 5 Kaueinheiten vorhanden sind.


    Bei Augenbrechungsfehlern ist Ausgleich durch Gläser bis zu 4 Dioptrien auch bei gleichzeitigem Astigmatisme zufällig.


    Bei Mindestgröße der Bewerber wird festgesetzt:

    für das 17. Lebensjahr 1,68 cm
    für das 18. Lebensjahr 1,69 cm
    für das 19. Lebensjahr 1,70 cm
    für das 20. Lebensjahr 1,71 cm
    für das 21. Lebensjahr 1,72 cm


    Es dürfen mit sofortiger Wirkung nur Männer angenommen werden, die nicht mehr als 6 A-Fehler aufweisen. Auftreten eines B-Fehlers bedingt Untauglichkeit für die Waffen-SS.


    Die in der Fehler Tabelle der Heeres-Druckvorschrift* 252/1 als A-Fehler bezeichneten nachstehenden Fehler bedingen Untauglichkeit für die Waffen-SS.

    A 3 Auffallende Hämangiome
    A 4
    A 9 Endzustand nach Drüsentuberkulose
    A 15/2
    A 17
    A 19
    A 23
    A 29 Angeborene Defekte
    A 33 Mundatmer
    A 37
    A 40
    A 46 Zustände nach Rippenresektion
    A 48
    A 52

    Sonstige durch Operationen oder auf andere Weise geheilten
    Magen-Darmerkrankungen ohne störende Folgen.
    A 54 Erfolgreich operierte Missbildung der Harnröhre.
    A 62 Überstandene Gelenkoperationen
    A 65
    A 73 Mit gutem Erfolg operierte oder verödete Krampfadern
    A 74
    A 77

    Verwachsen von zwei Zehen miteinander ohne
    Beeinträchtigung der Marschfähigkeit.
    A 78


    In sämtliche bei den Dienststellen befindlichen Heeres-Druckvorschriften * 252/1 ist ein entsprechender Vermerk aufzunehmen.


    Das Tauglichkeitsurteil auf dem Formblatt 202 hat mit sofortiger Wirkung zu lauten:


    Bei Tauglichkeit kv
    Bei Untauglichkeit untauglich für die Waffen-SS

    Ergänzungamt der Waffen-SS


    * Aus den mir vorliegenden Listen für Abkürzungen entnehme ich, dass die Abkürzung H. Dv. = Heeres-Druckvorschrift bedeutet.

    H. DV. = laut meiner Listen Heeres-Dienst-Vorschrift.

    Ich habe mich für Heeres-Druckvorschrift entschieden und hoffe damit richtig zu liegen.



    Herzliche Grüße


    Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Hier steht folgendes im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. April 1941:


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    175. Bestimmungen für Beurteilung der Tauglichkeit für die Waffen-SS bei der Annahmeuntersuchung.


    Die "Bestimmungen für Beurteilung und Tauglichkeit für die Waffen-SS bei der Annahmeuntersuchung" (Ausgabe vom 7.2.1941) haben auch für die Einstellungsuntersuchung Gültigkeit.


    SS- Sanitätsamt.



    Im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.Juli 1942 heißt es:


    254. Beurteilung der Tauglichkeit für die Waffen-SS bei der Einstellungsuntersuchung.


    Die Bestimmung im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. April 1941, Seite 38, Ziffer 175 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.


    Die Einstellungsuntersuchungen haben lediglich nach den Wehrmachtsbestimmungen zu erfolgen; danach können Zurückweisungen nur noch vorgenommen werden wenn:


    1.) ein v. U.- Fehler
    2.)




    ein Körperfehler nach Fehlernummer:
    L 15,2 oder U 15,2 (Schwachsinn),
    L 16 oder U 16 (Epilepsie),
    U 52 (chronische Magenkranke mit erheblichen Störungen des allgemeinen Körperzustandes)
    Dauerausscheider von Typhus-Paratyphusbazillen, festgestellt wird.



    Als Grundlage zur Beurteilung der Tauglichkeit bei Einstellungsuntersuchungen gilt die "Ärztliche Anweisung zur Beurteilung der Kriegsbrauchbarkeit ". (V. U. Wm. Teil 1 Auszug) vom 7.3.1938 .


    SS-Führungshauptamt/ VIII



    Siehe auch den obenstehenden Link im vorigen Beitrag!



    Herzliche Grüße

    Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Hier habe ich noch einen Vermerk zur Ablehnung von Rekruten im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15. Dezember 1940 gefunden.


    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: germandocsinrussia


    433. Ablehnung von Rekruten auf Grund der Einstellungsuntersuchung.


    Vor beabsichtigter Ablehnung von Rekruten bei der Einstellungsuntersuchung ist in jedem Falle dem Kommandoamt der Waffen-SS Abteilung II E ein genauer ärztlicher Befund der Einstellungsuntersuchung vorzulegen. Der Befund der Annahmeuntersuchung ist beizufügen und die Gründe, die zu dem neuen Ergebnis geführt haben, eingehend darzulegen.


    Die Entscheidung über die Entlassung der untauglich befundenen Männer vom Kommandoamt der Waffen-SS ist abzuwarten.


    Kommandoamt der Waffen-SS II E



    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    309. Einstellungsuntersuchung bei SS-Bewerbern


    Die Überprüfung der Einstellungsbefunde abgelehnter SS-Bewerber hat ergeben:


    1. dass Bewerber abgelehnt wurden, obwohl sie nach den Bestimmungen zur Beurteilung der Tauglichkeit für die Waffen-SS vom 08.08.1940 tauglich waren,


    2. dass Bewerber nach fachärztlicher Untersuchung abgelehnt wurden, trotzdem der Facharzt sie für tauglich befunden hatte.


    Bei der Einstellung von SS-Bewerbern obliegt dem untersuchenden Truppenarzt die Urteilsabgabe über die Eignung des Bewerbers auf folgenden Gebieten:

    • Erbgesundheit
    • Gesundheit


    Diese Faktoren werden vom untersuchenden SS-Arzt allein und verantwortlich geprüft und zu einem objektiven Urteil geformt.


    Als Richtlinien für die Beurteilung der Tauglichkeit gilt die nachstehende Verfügung des Ergänzungsamtes der Waffen-SS vom 08.08.1940, Abteilung IV b Аz: 37 о 12.


    Die Sonderabmachung betreff Sanierung des Gebisses von SS-Bewerbern der Standarte „Nordland" bleibt bestehen.


    Bei Unklarheiten über die Tauglichkeit der Bewerber ist nach Möglichkeit die Entscheidung eines Facharztes der Waffen-SS einzuholen.


    Wünscht die Truppenführung entgegen dem ärztlichen Urteil die Ablehnung eines Bewerbers, den der Arzt für tauglich gehalten hat, so muss sie dieses auf ihre Verantwortung und mit ihrer Begründung durchführen. Darf aber keinesfalls den untersuchenden SS-Arzt zur Abgabe eines frisierten Gefälligkeitsurteils veranlassen. Insbesondere sind bei der Entlassung wegen mangelnder Eignung die Bestimmungen für die Entlassung von Unteroffizieren und Mannschaften des Heeres D 8 5 §8 maßgebend.


    Kommando der Waffen-SS IV b



    Quelle: Verordnungsblatt der Waffen-SS; 1. Jahrgang; Berlin, den 01.11.1940; Nummer 12


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: