Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Der Chef der Heeresrüstung und
Befehlshaber des Ersatzheeres
Stab Iic Nr. 11 410/43
Berlin, den 02.08.1943
Auszeichnung an Angehörige der ehemaligen 6. Armee - Ostmedaille - Aushändigung an die Angehörigen Gefallener und Vermisster
1. Soweit das Band zur Ostmedaille auf Grund der Verfügung PA/I5 . Staffel Nr. 1024/43 geheim vom 15.02.1943, Ziffer 2, an Angehörige von Gefallenen oder Vermißten der ehemaligen 6. Armee ausgehändigt worden ist, ist diesen alsbald die Ostmedaille nebst Besitzurkunde nachzuhändigen.
2. Darüber hinaus ist die Ostmedaille nebst Besitzurkunde an Angehörige von Gefallenen oder Vermissten der ehemaligen 6. Armee auszuhändigen, wenn diese vorweisen:
- einen Brief des Gefallenen oder Vermissten oder einen Brief des Vorgesetzten oder Kameraden aus der Zeit vor dem Februar 1943, in welchem die Verleihung des Bandes der Ostmedaille mitgeteilt wird,
- eine eidesstattliche Versicherung eines Angehörigen der ehemaligen 6. Armee, dass der Gefallene oder Vermißte das Band zur Ostmedaille verliehen erhalten oder dass er es bei der Truppe getragen hat.
Im Auftrage
gez. Unterschrift
F.d.R.d.A.
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Oberleutnant
Quelle: Nara T-313 R-388 Pz.-AOK 4
Gruß
Antje