Ehen zwischen Ausländerinnen und Wehrmachts-Soldaten

  • Hallo!


    heute mal wieder etwas ganz anderes.


    Der Reichskommissar für das Ostland hat, am 18.05.1943 in Riga nach einem Schreiben vom Rassenpolitischem Amt der NSDAP, folgendes zu Papier gebracht:


    Ausstellung von Durchlaßscheinen für Estinnen, Lettinnen und Litauerinnen zur Einreise ins Reich zwecks Eheschließung


    Die baltischen Verlobten dürfen nicht ohne Weiteres ins Deutsche Reich einreisen, um dort ihren potentiellen Ehemann zu heiraten.
    Sie versuchen so das Gesetz ihres Landes zu umgehen. Im Deutschen Reich ist auf jeden Fall ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich, dass nicht in ihrem Heimatland ausgestellt werden darf. Jeder Fall ist dem Reichskommissar vorzulegen und ein Durchlaßschein zu verweigern.


    Quelle: germandocsinrussia Findbuch 12480 Akte 278 Seite 29


    Gruß
    Antje


    Meine persönliche Meinung: auf der einen Seite sollen Kinder entstehen, aber den Wehrmachtsangehörigen Knüppel in den Weg werfen. So wird das nie etwas mit Nachwuchs. <3


    ach so, wenn es uninteressant ist, bitte löschen. Danke

  • Hallo Antje,

    ach so, wenn es uninteressant ist, bitte löschen. Danke

    mach dir keine Gedanken, alles gut! Ich persönlich finde diese Themen überaus interessant, weil sie sich mal außerhalb der Standardthemen hier im Forum bewegen. So ist es auch auf jeden Fall gewährleistet, dass diese Fußnoten der Geschichte nicht in Vergessenheit geraten.


    Gruß
    Michael

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    187. Heirat von Wehrmachtangehörigen mit Holländerinnen, Norwegerinnen, Däninnen und Schwedinnen


    Oberkommando der Wehrmacht

    Az. 13h J (Ic) Nr. 138/42 geheim


    Berlin, den 26.01.1942


    Infolge neuer Weisungen des Führers werden die Verfügungen Oberkommando der Wehrmacht / Abteilung Inland (Ic) Nr. 400/41 geheim vom 28.02.1941 und Nr. 1346/41 geheim vom 13.08.1941 aufgehoben.


    An ihre Stelle tritt folgendes:


    Der Führer hat in Abänderung der Ziffer 7 der Heiratsordnung für die Dauer des besonderen Einsatzes der Wehrmacht entschieden, daß gegen Eheschließung von Wehrmachtangehörigen mit rassisch verwandten Personen der germanischen Nachbarvölker Holland, Norwegen, Dänemark und Schweden an sich nichts einzuwenden ist.


    Bis auf weiteres sind jedoch alle derartigen Heiratsanträge - und zwar auch solche von Mannschaften und Unteroffizieren des Beamtenstandes, die bisher nicht unter Ziffer 7 fielen, dem Oberkommando der Wehrmacht, Abteilung J (Ie), zwecks Herbeiführung der Entscheidung des Führers vorzulegen.


    In jedem Falle sind den Anträgen beizufügen:


    1. Lichtbilder der Braut (Vorder- und Seitenansicht),


    2. eingehende politische, und rassenpolitische Beurteilung der Braut und ihrer Familie,


    3. Ehetauglichkeitszeugnis der Braut und des Gesuchstellers,


    4. Nachweis der arischen Abstammung der Braut bis zu den Großeltern. Die einreichende Dienststelle hat zu bestätigen, daß der Nachweis durch Vorlage der Urkunden erbracht ist,


    5. Meldung des Gesuchstellers, daß die Übersiedlung der Braut ins Reich nach erfolgter Eheschließung sichergestellt ist.


    Für die Einholung der politischen und rassenpolitischen Beurteilungen gelten folgende Richtlinien:


    a) Holland:

    Beurteilungen sind über die Dienststelle des Wehrmachtbefehlshabers in den Niederlanden, Abteilung Ic, beim „Leiter des Arbeitsbereichs der Niederlande der NSDAP“ einzuholen.


    b) Norwegen:

    Anforderungen von Beurteilungen sind nach Weisung des Wehrmachtbefehlshabers in Norwegen von der Truppe auf dem Dienstwege an den zuständigen Territorial-Befehlshaber zu richten. Von diesem werden sie an den Reichskommissar für die besetzten norwegischen Gebiete Einsatzstab Wegener - Oslo, Hotel Bristol, der die Beurteilung im Einvernehmen mit dem Landeskreisleiter der Auslandsorganisation der NSDAP (AO) erteilt, weitergeleitet.


    Außerdem ist wie bisher über den zuständigen Territorialbefehlshaber eine Auskunft beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD einzuholen.


    c) Dänemark:

    Anforderungen von Beurteilungen sind an den Landesgruppenleiter der AO., Kopenhagen, Deutsches Haus, Bersgade 11, zu richten. Daneben sind wie bisher Auskünfte bei der Dienststelle „Der Bevollmächtigte des Deutschen Reiches in Dänemark“, Kopenhagen, Dagmarhaus, anzufordern.


    d) Schweden:

    Für die Abgabe der Beurteilungen kommt der Landesgruppenleiter der AO., Stockholm, Deutsche Gesandtschaft, in Frage.


    Außerdem sind wie bisher je nach dem Wohnsitz der Braut Auskünfte bei der Deutschen Gesandtschaft in Stockholm oder bei den deutschen Berufskonsulaten in Göteborg und Malmö anzufordern. Auskünfte aus den Amtsbezirken Provinzen Jämtland, Västernoorland und Västerbotten, die bisher zum Konsulat Oestersund gehörten, sind jetzt bei der Deutschen Gesandtschaft in Stockholm anzufordern.


    Da ein Teil der Wahlkonsulate in Schweden von schwedischen Staatsangehörigen verwaltet wird, ist die Truppe besonders darauf hinzuweisen, daß Auskünfte nur bei den vorgenannten Stellen einzuholen sind.


    In allen 4 Ländern sind die Hoheitsträger der Partei angewiesen, im Rahmen der politischen Beurteilung insbesondere eine rassenpolitische Begutachtung abzugeben.


    Die obigen Bestimmungen treten sofort in Kraft. Soweit Gesuche mit Auskunftseinholung nach dem bisherigen Verfahren schon in Bearbeitung sind, können sie mit diesen Unterlagen zunächst noch vorgelegt werden.


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

    Keitel


    ——-


    Vorstehende Verfügung wird bekanntgegeben.


    Heiratsgesuche von Offizieren sind dem Oberkommando der Wehrmacht / I (Ic) auf dem Dienstwege über Oberkommando des Heeres / Personalamt, von Beamten im Offizierrang über Oberkommando des Heeres / Verwaltungsamt, von Unteroffizieren und Mannschaften über Oberkommando des Heeres / Chef Heeres-Rüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres / Allgemeines Heeresamt vorzulegen.


    Die Verfügungen Heeres-Mitteilung 1941 Nr. 314, Nr. 900 und Nr. 1053 werden hiermit aufgehoben.


    Oberkommando des Heeres, 16.02.1942


    13h 1060/42 P2 (I/Ib)


    Quelle: AHM vom 28.02.1942


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    729. Heirat von Wehrmachtangehörigen mit Holländerinnen, Norwegerinnen, Däninnen und Schwedinnen


    AHM 1942 Nr. 187 - 1. Absatz 3 Ziffer 1 der Bezugsverfügung erhält folgenden Wortlaut:


    „Lichtbilder der Braut und des Antragstellers (Vorder- und Seitenansicht) außerdem im Postkartenformat 2 Lichtbilder der Braut in ganzer Figur (Vorder- und Seitenansicht)“. Diese Bestimmung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


    2. Ferner sind in der gleichen Verfügung, Absatz b, Norwegen, in der 3. Zeile die Worte „auf dem Dienstwege“ zu streichen.


    Die Berichtigung ist handschriftlich vorzunehmen.


    Oberkommando des Heeres, 19.08.1942


    13h 7590/42 Ag P 2 Abt. 3a (2).


    Quelle: AHM 1942


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    wenn ich es richtig gelesen habe, erteilte der ,,Führer" jedes mal für den konkreten Einzelfall seine Zustimmung oder nicht. Es wäre für mich interessant zu erfahren, in welchem Umfang Heiratsgenehmigungen oder Ablehnungen erteilt wurden und ob diese Frauen dann zwei Staatsbürgerschaften erhielten. Vielleicht lässt sich auch in Erfahrung bringen, was mit ihnen nach Kriegsende geschah. Oft wurden sie ja als Verräterinnen am eigenen Volk gebrandmarkt.

    Von unehelichen Kindern mit Wehrmachtsangehörigen ganz zu schweigen.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind und alle anderen User,


    das sind nur Fragmente die ich bisher dazu gefunden habe. Ob wir die Fragen von Wirbelwind noch beantworten können weiß ich nicht. Stelle es mir aber schwierig vor eine solche „Ablehnungs-Statisik“ zu finden. Aber wer weiß was der Zufall zu Tage fördert.


    Gruß

    Antje


    ——


    Abschrift und Bearbeitung!


    932. Heiraten von Wehrmachtangehörigen mit Angehörigen nordischer Staaten

    (AHM 1942 Nr. 187)


    Bei der starken Zunahme von Heiraten deutscher Wehrmachtangehöriger mit Angehörigen nordischer Staaten hat der Führer anläßlich der Vorlage von Gesuchen folgendes festgestellt:


    Die erzieherische Einwirkung der zuständigen Disziplinarvorgesetzten ist nach wie vor nicht so, wie sie sein sollte. Der Disziplinarvorgesetzte, der der Betreuer und Erzieher seiner Leute sein soll, hat in erster Linie seinen ganzen Einfluß dahingehend geltend zu machen, daß Verbindungen mit rassisch unwerten bzw. schlecht beleumundeten weiblichen Personen unterbleiben. In vielen Fällen bestimmt der Notstand der Braut den Mann, unter Zurückstellung eigener Bedenken den Heiratsantrag zu stellen.


    Der Führer wird daher in Zukunft unter Beibehaltung des festgelegten Dienstweges einen schärferen Maßstab als bisher an die rassischen Merkmale der Braut legen. Entspricht die Braut nach der Auffassung des Führers nicht den rassischen und sonstigen Forderungen, die bei der Heirat eines Wehrmachtangehörigen mit einem deutschen Mädchen anzulegen sind, wird der Führer zunächst ablehnen.


    Der Antragsteller soll sodann nach seinem Heimatort beurlaubt werden. Dort soll der zuständige Hoheitsträger der Partei mit ihm in einer vertraulichen Aussprache feststellen, ob die Heiratsabsichten wirklich ernsthaft gemeint sind.


    Die Beurlaubung wird durch die Adjutantur der Wehrmacht beim Führer auf dem Dienstwege bei dem betreffenden Truppenteil veranlaßt werden. Die Unterrichtung des zuständigen Hoheitsträgers erfolgt durch den Leiter der Parteikanzlei, Reichsleiter Bormann, dem das Ergebnis der Aussprache auf dem Partei-Dienstwege mitgeteilt wird. Hierzu ist es notwendig, daß in Zukunft bei Einreichung von Heiratsgesuchen an das Oberkommando des Heeres die genaue Heimatanschrift des Antragstellers angegeben wird.


    Oberkommando des Heeres, 21.10.1942


    13h 11298/42 1298/42 Ag P 2/Abt. 3a (2).


    Quelle: AHM 1942

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    mich wundert bei den ganzen Vorgängen, dass Hitler noch Zeit fand, sich mit Heiratsanträgen von Wehrmachtsangehörigen zu beschäftigen. 1942 war der Krieg im vollen Gange und hätte seiner ganzen Aufmerksamkeit bedurft.

    Mancher Antragsteller wird die Vorgehensweise auch ausgenutzt haben, um Heimaturlaub bei einer Ablehnung zu erhalten. Aus dem eingestellten Dokument ist zu entnehmen, dass es zu einer starken Zunahme solcher Heiratsanträge kam. Ich gehe davon aus, dass auch die Ablehnungsrate stieg.

    MfG Wirbelwind