Hallo!
heute mal wieder etwas ganz anderes.
Der Reichskommissar für das Ostland hat, am 18.05.1943 in Riga nach einem Schreiben vom Rassenpolitischem Amt der NSDAP, folgendes zu Papier gebracht:
Ausstellung von Durchlaßscheinen für Estinnen, Lettinnen und Litauerinnen zur Einreise ins Reich zwecks Eheschließung
Die baltischen Verlobten dürfen nicht ohne Weiteres ins Deutsche Reich einreisen, um dort ihren potentiellen Ehemann zu heiraten.
Sie versuchen so das Gesetz ihres Landes zu umgehen. Im Deutschen Reich ist auf jeden Fall ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich, dass nicht in ihrem Heimatland ausgestellt werden darf. Jeder Fall ist dem Reichskommissar vorzulegen und ein Durchlaßschein zu verweigern.
Quelle: germandocsinrussia Findbuch 12480 Akte 278 Seite 29
Gruß
Antje
Meine persönliche Meinung: auf der einen Seite sollen Kinder entstehen, aber den Wehrmachtsangehörigen Knüppel in den Weg werfen. So wird das nie etwas mit Nachwuchs.
ach so, wenn es uninteressant ist, bitte löschen. Danke