Lebensmittelversorgung in der Wehrmacht

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Es handelt sich in dieser Akte um eine Druschaktion und die Erfassung der Getreideernte zu ermöglichen in Nikolajew und Kirowograd vom 15.12.41 bis 31.01.42 Ich schreibe zunächst einmal das Merkblatt dazu ab.


    — Merkblatt —


    für die Drusch- und Erfassungsaktion von Getreide und Ölsaaten


    Die Masse des für die Versorgung der Wehrmacht und für das Reich benötigten Getreides im besetzten Ostgebiet lagert zur Zeit ungedroschen in Diemen auf dem Felde bei den Kolchosen. Eine schnelle Erfassung dieser Mengen ist notwendig. Jede Verzögerung vergrößert die Gefahr des Zugriffs durch die einheimische Bevölkerung. Längere Lagerung des Getreides in Diemen wirkt sich auch nachteilig auf die Qualität aus und bringt durch Schwund, Mausefraß und dergleichen erhebliche Verluste. Es müssen daher sämtliche Getreidearten und die Ölfrüchte möglichst bald ausgedroschen werden und auf Lager befördert werden, von denen aus eine weitere Verwertung erfolgt.


    Da das Land zur Durchführung dieser umfangreichen Aktion noch nicht hinreichend befriedet ist und sie nur dann Erfolg verspricht, wenn ausreichende Sicherung gewährleistet ist, hat das OKH die militärische Sicherung der Erfassungsaktion unter starkem Truppeneinsatz befohlen.


    I. Gang der Druschaktion:


    1.) Die La-Führer (La= Landwirtschaft) bestimmen nach den örtlichen Verhältnissen die Druschplätze der unter ihrer Aufsicht stehenden 10 - 15 Kolchosen an gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellen.


    2.) Getreide und Ölfrüchte, die zum größten Teil in Diemen auf dem Felde stehen, werden durch Schlitten oder Panjekolonnen an die Druschplätze befördert und dort durch einheimische Arbeitskräfte bzw. Kriegsgefangene ausgedroschen.


    3.) Nach dem Drusch wird das Getreide in die in Anlehnung an das russische Erfassungssystem ausgesuchten und örtlich leicht zu sichernden Sammellager zusammengefahren.


    4.) Soweit die Transportverhältnisse es zulassen, wird Getreide von den Sammellagern nach den von den Wirtschafts-Inspektionen zu bestimmenden Zentrallagern überführt.


    5.) Bereitzustellende Arbeitskräfte sorgen für die Freihaltung der Transportwege bei Schneefall.


    6.) Die Erfassung von Vieh wird in dem bereits befohlenen Umfang weitergeführt.


    II. Aufgaben der La-Führer


    1.) Die La-Führer stellen für ihre Bezirke den vorhandenen technischen Mitteln und den zu erwartenden Sicherungskräften entsprechend einen genauen Arbeitsplan auf, der den zeitlichen Ablauf innerhalb der gesetzten Frist regelt.


    Sie schlagen Einsatz und Unterbringung der Sicherungskräfte und gegebenenfalls den Wechsel in der Unterbringung vor.


    2.) Sie sorgen für die rechtzeitige Bereitstellung von Arbeitkräften und, wenn notwendig, auch von Kriegsgefangenen sowie die Beschaffung der technischen Mittel für das Dreschen (Aufstellung der Dreschmaschinen, Einsatz von Göpeln, Beschaffung von Dreschflegeln, Säcken, Fahrzeugen, Schlitten und dergleichen). Der erforderliche Bedarf an Treibstoff ist rechtzeitig bei den Wirtschafts-Kommandos anzufordern und von ihnen anzuliefern.


    3.) Die übergeordneten La-Dienststellen veranlassen gegebenenfalls einen Ausgleich der zur Verfügung stehenden Transportmittel innerhalb ihrer Bezirke. Sie veranlassen die Heranziehung von Neben- und Stichbahnen für den Transport des Getreides.


    III. Aufgaben der Truppe


    1.) Mit dem Einsatz der militärischen Dienststellen werden die gesamten von den La-Führern eingeleiteten Maßnahmen unter voller Verantwortung der militärischen Dienststellen weitergeführt.


    2.) Die militärischen Einheiten sichern die Arbeit des deutschen La-Führers und überwachen die Arbeit der einheimischen Bevölkerung.


    3.) Sie sichern die gesamten Transporte und stellen die eigenen Fahrzeuge (Schlitten, bespannte Fahrzeuge und Lkw) soweit der einheimische Bestand nicht ausreicht, im Rahmen des Möglichen zur Verfügung.


    4.) Sie übernehmen die Bewachung der Sammel- und Zentrallager bis zur Übergabe an bodenständige Sicherungskräfte.



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    M.V.Bl. 01.07.1940

    Quelle: germandocsinrussia


    419. Obst und Beerensäfte


    Mit Rücksicht auf die geringen Vorräte sind trinkfertige Obst- und Beerensäfte bei den im Heimatgebiet untergebrachten Einheiten, mit Ausnahme des fliegenden Personals und mit Ausnahme der Lazarette bis auf weiteres nicht zu verbrauchen. Sie sind weder für Truppenküchen zu beschaffen noch durch Kantinen, Offiziersheime, Kameradschaftsheime usw. zu beziehen. Lazarette dürfen nur die Mengen verbrauchen, die nach ärztlicher Verordnung notwendig sind.


    An Stelle dieser Säfte können natürliche und künstliche Mineralwässer sowie Limonade und Farbbrause und nicht trinkfertige Fruchtsäfte verwendet werden.


    (AMA/C. Ic B.Nr.16282 v. 14.6.40.)



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    hier ein Merkblatt für Hygiene für den Feldküchenbetrieb vom 06.05.1941


    Abschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    Rgts.-Stab J. R. 482



    Merkblatt für Hygiene



    1. Feldküchenbetrieb


    Sauberkeit ist das erste Gebot. Gründliche Reinigung der Hände des Küchenpersonals, hauptsächlich nach der Benutzung der Latrinen, Nagelreinigung. Die Kessel sind täglich sauber zu machen. Das Fleisch ist in Kisten, die mit Blech ausgeschlagen sind, zu empfangen und nach dem Empfang an Fleischhaken aufzuhängen, dasselbe gilt für Wurstwaren. Brot ist luftig zu lagern — Zwischenraum. Schimmelpilz an der Oberfläche ist durch Ausschneiden der befallenen Teile zu entfernen. Brot ist nachher genießbar. Schimmelpilz im Inneren des Brotes macht es ungenießbar für den menschlichen Gebrauch. Tritt Schimmelpilz häufig auf, so sind die Wände des Lagerraumes mit Kalkmilch zu weissen und der Fußboden öfters mit Kresolseifenlösung zu scheuern.


    Das Aufbewahren von säurehaltigen und leicht säurenden Lebensmittel wie Sauerkohl, Kartoffelsalat, Milch, Fleisch, Marmelade in Zinkgefäßen ist wegen der Gefahr einer Zinkvergiftung verboten. Fertig zubereitete Speisen z. B. Fleisch, Suppen, sind vor Wiederverwendung (Ausgabe als Zusatz zur Abendkost) mindestens 10 Minuten lang aufzukochen, nicht nur zu erwärmen, da es zur Vermehrung von Bakterien durch längeres Stehenlassen kommt, die zu Magen-Darmkrankheiten führen können. Ausgabe von Kartoffelsalat und Pudding am nächsten Tag ist strengstens verboten. Speisereste sind in verdeckten Eimern zu sammeln und täglich in gut abdeckbare Abfallgruben zu entleeren. Lebensmittel, z. B. Brot, im Besitze des Einzelnen, sind gegen Fliegen geschützt aufzubewahren, (Schrank, Kasten, notfalls in Papier in sauber gereinigten Kochgeschirr.) Fliegenschutz ist dem Küchenpersonal zur ersten Pflicht zu machen. — Nahrungsmittel sind fliegensicher aufzubewahren. Vorrats- und Lagerräume müssen Fliegenfenster (Drahtgace) besitzen, außerdem müssen sie dunkel und luftig gehalten werden.


    Der Bekämpfung von Ratten und Mäusen ist ein besonderes Augenmerk zu schenken. Aufstellen von Fallen, eventuell Auslegen von Meerzwiebelpräparaten. Vergiftete Ratten sind zu verbrennen.



    2. Latrinen


    Latrinen sind ca. 30-50 m von Brunnen und Wasserläufen entfernt zu errichten. Sie müssen dicht verschließbare Deckel besitzen. Jede Verunreinigung ist zu meiden. Die Sitze müssen regelmäßig gesäubert werden, wobei dem Reinigungswasser Kresolseifenlösung beizumengen ist. Der Inhalt ist nach Benutzung sofort mit Erde oder Torfmull zu bestreuen und täglich einmal mit Kalkmilch bzw. Chlorkalk zu übergießen.


    Herstellung der Kalkmilch: 1 Teil gebrannter Kalk mit 3 Teilen Wasser verrühren. Vorsicht wegen Augenverätzungen.


    Bei der Anlage von Latrinen ist auf die Windrichtung zur Unterkunft und auf die leichte Erreichbarkeit zur Nachtzeit Rücksicht zu nehmen.



    3. Fliegenbekämpfung


    Fliegenbekämpfung ist Seuchenbekämpfung und Vorratsschutz. Die Fliege ist ein gefährlicher Feind unserer Gesundheit, weil sie Krankheiten und Fäulniserreger verschleppt und diese auf Nahrungsmittel und auf die Haut des Menschen bringen kann.


    Folgende Krankheiten werden durch die Fliege übertragen:


    Ruhr, Thyphus, Tuberkulose und Hautkrankheiten. Ferner kann die Fliege durch Übertragung von Schimmelpilzen und Fäulniserregern Nahrungsmittel ungenießbar machen. Die Fliegenvernichtung erfolgt durch Fliegenfänger oder durch Aufstellen von Formaldehydlösungen (15 Teile 40% Formaldehyd, 25 Teile Milch und 60 Teile Wasser).


    Fliegenschutz ist die beste Seuchenbekämpfung.


    I. A.


    gez. : Dr. Liptay


    Gesehen,

    R.St.Qu., den 5.5.1941


    (Dr. Karl Zellner)

    Stabsarzt und Regimentsarzt




    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Einfuhr von Lebens- und Genussmitteln

    (AMA/C IC D Nr. 762 geheim vom 22.02.1943)


    Anordnung des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reichs - Beauftragter für den Vierjahresplan - V.P. 21 391/3 geheim vom 03.02.1943


    In der letzten Zeit haben sich besonders auf dem Ernährungsgebiet ungeregelte Lieferbeziehungen zwischen verbündeten und besetzten Ländern und Gebieten einerseits und einzelnen Reichsteilen andererseits angebahnt, die die Durchführung der in den Planungen des Reichs vorgesehenen Lieferungen beeinträchtigen.


    Ich habe auf diese Dinge vorerst keinen Einfluss genommen, muss nun aber im Interesse der Aufrechterhaltung der deutschen Nahrungsmittelversorgung verlangen, dass solche Sondervergünstigungen aufhören. Die Wirtschaftskraft der von uns besetzten Gebiete muss vielmehr in stärkerem Umfange zugunsten der Versorgung der Allgemeinheit des deutschen Volkes ausgenutzt werden.


    Hierzu veranlasst mich auch die Beobachtung, dass ungeregelte Einfuhren von Lebens- und Genussmitteln in vielen Fällen zu Sondervergünstigungen für einzelne Verbrauchergruppen verwendet worden sind, die nicht immer als gerecht angesehen werden und berechtigte Mißstimmung bei den Nichtbedachten hervorgerufen haben.

    Die aus dem Ausland kommenden Waren müssen in Zukunft nach einheitlichen Gesichtspunkten verteilt werden.


    Ich ordne daher mit sofortiger Wirkung an:


    1. Militärische und zivile Dienststellen und Einrichtungen jeder Art, die in den besetzten Gebieten eingesetzt sind oder im Interesse der Kriegswirtschaft dort arbeiten, dürfen nur den dort entstehenden laufenden Bedarf an Lebensmitteln und Genussmitteln im Einvernehmen mit den örtlich dazu berufenen Dienststellen decken.


    2. Lebensmittel die im Reiche auf Lebensmittelkarten zu erhalten sind (vgl. anliegende Auflistung *), sind beim Übergang in das Reichsgebiet nach den bereits geltenden Vorschriften den bewirtschaftenden Stellen (Hauptvereinigungen) anzudienen.


    3. Ausgenommen von dieser Regelung ist lediglich die bereits an anderer Stelle ausgesprochene Freistellung für die Mitnahme im Personenverkehr, im Versand mit

    Feldpost und für private Geschenksendungen. Darüber hinaus dürfen Lebens- und

    Genussmittel, die nicht in anliegender Aufstellung verzeichnet sind, grundsätzlich nur erworben oder verwendet werden, wenn ich meine persönliche Zustimmung dazu gegeben habe.


    4. Die für den Einkauf, die Verbringung in das Reich und die Verwendung aufgestellten

    Grundsätze gelten auch gegenüber militärischen und zivilen Dienststellen und Einrichtungen jeder Art, die in den verbündeten, befreundeten oder besetzten Gebieten nicht eingesetzt sind.


    5. Die Chefs der zentralen militärischen und zivilen Führungsstellen sind mir für die Innehaltung dieser Anordnung in ihrem Amtsbereich verantwortlich.


    Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ist ermächtigt, Durchführungsvorschriften zu erlassen.


    -----


    Liste der Lebensmittel *), die im Reich auf Lebensmittelkarten abgegeben werden:

    • Brot und Backwaren
    • Mehl und sonstige Getreideerzeugnisse
    • Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse, Stärke und Stärkeveredelungserzeugnisse
    • Fleisch und Fleischwaren
    • Tierische und pflanzliche Fette und Öle
    • Milcherzeugnisse aller Art, Käse
    • Nährmittel
    • Hülsenfrüchte
    • Reis
    • Eier und Eiererzeugnisse
    • Zucker
    • Marmelade und Kunsthonig
    • Rohkakao und Kakaopulver
    • Bohnenkaffee, Kaffee-Ersatz und zusatzmittel, schwarzer und grüner Tee
    • Gemüsekonserven, Trockengemüse, Speisezwiebeln
    • Gewürze
    • Fische und Fischwaren.

    -----


    Vorstehende Anordnung wird bekanntgegeben.


    (M Allg IVc 685, 09.03.1943)


    Schulte Mönting


    Quelle: Geheimanlage Nr. 9 zu Laufende Bestimmungen OKM Blatt 18/1943


    Gruß

    Antje


    Siehe dazu auch den Bericht: RE: Lebensmittelversorgung in der Wehrmacht

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    wie es scheint, hat Meier wiedermal sehr spät reagiert und die Dinge erst einmal laufen lassen. Der Günstlingswirtschaft wird er so kaum beigekommen sein.

    Diejenigen, die keine Beziehungen hatten oder in Mißgunst gefallen waren, hatten dann das Nachsehen. Ich kann nur ahnen, was aus Frankreich an Nahrungs-und Genußmitteln so alles ins Reich verschoben worden ist. Gut, Hunger musste die Bevölkerung bis zuletzt kaum leiden, aber üppig war das Essen auch nicht. Wohl dem, der aus Frankreich oder den nordischen Ländern Lebensmittel zu seinen Leuten schicken konnte. Die einfachen Landser an der Ostfront waren da gekniffen.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo,


    evtl. kann ich hier auch etwas interessantes zum Thema beitragen. Bei meiner Recherche zur sPzAbt 501 in Tunesien bin ich auf diese "Anordnung zur besonderen Versorgung" gestoßen. Hier wird in folgenden anhängenden Listen, genau aufgelistet was dem Soldaten des Afrikakorps 42/43 zustehen - soll. Neben frischer Ware werden auch Konserven, wie Fleisch, Wurst, Vollmilch sowie Früchte aufgeführt.


    Quelle: Bundesarchiv


    Viele Grüße,


    Sebastian

  • Hallo Sebastian,


    herzlichen Dank für die interessanten Angaben.


    Da wir hier mit Quellen arbeiten, müssten wir die nachtragen. Anmerkung Nara, Russisches Archiv, Bundesarchiv würden reichen. :)


    Ich habe deine Anhänge in die Voransicht umgebaut, bitte nicht wundern.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,


    das hatte ich vergessen! Entschuldigung, meine Quelle ist natürlich das Bundesarchiv.


    Genauer gesagt:


    RH 21-5/11: Bd. 5: Operationsakte.- Geheimsachen und geheime Kommandosachen


    Viele Grüße,

    Sebastian