Reichsarbeitsdienst (FAD & RAD)

  • Hallo Hansch,

    mein gesamtes Thema würde besser hierher passen und kann gerne entsprechend verschoben werden.

    danke für die Rückmeldung aber diesen Ansatz kann ich jetzt nicht richtig nachvollziehen. Wenn du nach einzelnen Einheiten des RAD suchst, ist es aus meiner Sicht auch wichtig und sinnvoll diese getrennt einzustellen. Nur auf diesem Weg ist eine schnelle und gezielte Auffindung der Inhalte gewährleistet oder habe ich dich jetzt falsch verstanden?


    Gruß

    Michael

  • Hallo Michael,


    begonnen hat für mich alles mit der angesprochenen Suche. Die mir zunächst regional fehlenden Einheiten habe ich gefunden. Bei meinen Nachforschungen habe ich dann festgestellt, dass gerade der Kreis Calw hinsichtlich Truppführerschule und Reichsarbeitsführer Hierl überörtliche Bedeutung hatte. Ausgewachsen hat sich das Thema teilweise mit zu einer Gesamtschau über den RAD, wie sich auch aus den von mir und für mich eingestellten Beiträgen ersehen lässt (z. B. übermittelter Bericht über die Einweihung der der Truppführerschule in Stuttgart oder die Bestattung des Reichsführers in Neuenbürg [damals] Kreis Calw).


    Aber mein Herz hängt nicht daran, es zu verlegen; ich denke nur, das Interesse im "überörtlichen Bereich" wäre breiter.


    Gruß, Hansch

  • Hallo Hansch,


    schön wieder von dir zu lesen. Wir versuchen hier natürlich (im Rahmen der Möglichkeiten) die Themen sauber zu gliedern und den passenenden Bereichen zuzuordnen. Manchmal ist dies natürlich Aufgrund eines Themenverlaufes nicht möglich aber im Prinzip klappt das schon. Dieses Thema wo wir beide gerade schreiben, soll (soweit mein Ansatz) nur Punkte beinhalten, die man im Prinzip als Allgemeines zum RAD bzw. FAD betrachten kann. Sobald es an bestimmte Einheiten usw. geht, ziehe ich lieber ein neues Thema vor, damit auch Suchende eine bessere Chance haben dieses Inhalte zu finden. Ein Thementitel ist immer besser innerhalb von Google oder auch der Boardsuche zu werten als inhaltlicher Text, wenn du verstehst was ich meine.


    Gruß

    Michael

  • Hallo Michael,


    vielen Dank für die Erklärung; eben durch die überörtlichen Gesichtspunkte bin ich auf die Idee gekommen, die Dinge eventuell anders zuzuordnen.


    Hierl war eben nicht regional, sondern reichsweit Wirkender. Truppführerschulen, wie die Truppführerschule 4 in Calw gab es reichsweit nur 19. Aber wenn diese Gesichtspunkte nicht ausreichen, kann ich mit der begonnenen Lösung gut leben.


    Gruß

    Hansch

  • Hallo Hansch,

    Hierl war eben nicht regional, sondern reichsweit Wirkender.

    sorry aber diese Brücke konnte ich gerade nicht bauen. :) Wenn ich die betr. Beiträge sauber trennen kann wäre es noch möglich, ein neues Thema im Personenregister zu erstellen. Was hältst du davon?


    Gruß

    Michael

  • Hallo Michael,


    vereinzelt habe ich ja schon unter "Reichsarbeitsdienst (FAD und RAD)" passende Beiträge zu Hierl untergebracht, der zunächst den nationalsozialistischen FAD aufgebaut hat, der eigentlich genaugenommen noch nicht Reichsarbeitsdienst war, sondern Beschäftigungsprogramm der Arbeitsverwaltung. Ehe der Freiwillige Arbeitsdienst gleichgeschaltet wurde, hatte er auch Träger von außerhalb der NS-Organisation (Kirchen, Soziale Institutionen). Später baute Hierl den RAD auf, nachdem er so ab 1933 auch schon den von ihm geführten FAD der Nationalsozialisten nach seinen Vorstellungen organisierte und andere Träger gleich- oder ausschaltete, bis alles 1935 gesetzlich geregelt wurde und den reinen RAD-Pflichtdienst nach NS-Vorstellungen brachte. Von 1944 bis zum Kriegsende war Hierl dann nicht nur Reichsarbeitsführer mit Schaltzentrale in Berlin-Grunewald, sondern auch noch Reichsminister.


    Insofern ist er unter RAD und FAD gut untergebracht (bewusst verwende ich das "&" nicht, das laut Duden nur in Firmennamen verwendet werden soll).


    Am sinnvollsten ist es wohl, wenn ich zwischen regionalen und überregionalen Themen und Gesichtspunkten bestmöglich unterscheide und die entsprechende Rubrik wähle. Vielleicht befasse ich mich mit Hierl gelegentlich vertiefend und komme dann auf den Vorschlag zurück, ihn als Personenthema gesondert aufzugreifen.


    Danke fürs Mitüberlegen und viele Grüße

    Hansch

  • Guten Tag zusammen,



    Hier noch ein Fund von Michael.

    Abschrift und Bearbeitung.

    Quelle: Nara


    Abschrift !


    Berlin - Grunewald, den 14. November 1941

    Der Reichsarbeitsführer

    D1 - 1081/41 g


    Verteiler: 1, 2, 19, 20 je 1 x Geheim !


    Nachrichtlich:

    Oberbefehlshaber der Luftwaffe, General Quartiermeister 4. Abteilung. Geheim !


    Betr. : Einsatz des Reichsarbeitsdienstes zur Bewachung von Kriegsgefangenen.


    Vorg. : . / .



    Durch Umformung der Bau Bataillone werden zur Zeit bei den Wehrmachtteilen "Kriegsgefangenen-Bataillone" gebildet, wobei anstelle der Mannschaft Kriegsgefangene treten: die untere Führung liegt in den Händen von Soldaten, die obere Führung in den Händen von Unteroffizieren und Offizieren.


    Die Verhältnisse beim Reichsarbeitsdienst liegen grundsätzlich anders als bei der Wehrmacht. Auf Grund der Erfahrungen im Osten kommen daher ähnliche Einrichtungen für den Reichsarbeitsdienst nicht in Frage.


    Ich verbiete von jetzt ab den RAD-Abteilungen Kriegsgefangene zur Arbeitsleistung unter Beaufsichtigung durch Angehörige des Reichsarbeitsdienstes zuzuweisen. Wo der Einsatz des Reichsarbeitsdienstes in ähnlicher Form durchgeführt ist, ist er unverzüglich abzuändern.


    Zum 10.12.1941 ist mir von allen im Einsatz befindlichen Höheren RAD-Führern die Durchführung dieses Befehles zu melden.


    gez. Hierl



    Siegel:

    Reichsarbeitsdienst

    Der Reichsarbeitsführer


    Beglaubigt:

    gez. Unterschrift

    Amtswalter


    F.d.R.d.A. :

    ?

    Oberfeldmeister




    Herzliche Grüße

    Marga

  • Hallo Allerseits,


    ich habe eine Seite gefunden, die eine Statistik des RAD bereithält. Seiten 2 - 6


    Inhalt:

    • Allgemeines von der Einführung bis zur Umgliederung
    • Aufgaben
    • Gaue
    • Großarbeiten des Reichsarbeitsdienstes
    • Kosten und Finanzierung
    • Frauenarbeitsdienst

    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Kranke und Geschlechtskranke RAD-Angehörige am Entlassungstage aus dem Reichsarbeitsdienst


    Soweit Arbeitsmänner am allgemeinen Entlassungstage aus dem RAD noch krank oder verletzt in Krankenanstalten liegen, so dass sie einem Einberufungsbefehl in die Wehrmacht nicht Folge leisten können, werden diese vom RAD der zuständigen Wehrersatzdienststelle gemeldet mit der Angabe,

    • an welcher Krankheit der Betreffende leidet,
    • in welcher Krankenanstalt er liegt,
    • und wann er voraussichtlich wieder voll hergestellt sein wird.

    Sofern diese Wehrpflichtigen rechtzeitig wiederhergestellt sind, sind sie als Nachersatz einzuberufen.


    Sind Arbeitsmänner an einer Geschlechtskrankheit erkrankt, können diese, sofern die volle Wiederherstellung absehbar ist, eingestellt und in ein Lazarett des Wehrkreises, in dem sie vom RAD zur Entlassung kommen, eingewiesen werden.


    Müssen Versorgungsverfahren für ehemalige Arbeitsmänner, soweit sie durch den abgeleisteten Reichsarbeitsdienst bedingt sind, durchgeführt werden, so ist es Aufgabe des RAD, derartige Versorgungsverfahren durchzuführen. Etwa notwendige ärztliche Untersuchung für diese Versorgungsverfahren werden nach der Einstellung in die Wehrmacht von Sanitätsoffizieren der Wehrmacht vorgenommen.


    Oberkommando der Wehrmacht

    14.10.1940

    1 k 26 AHA/S In/WIG IIb.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    ich habe hier etwas sehr interessantes gefunden. Es geht um die Disziplinarstrafgewalt des RAD bei der Wehrmacht…


    Gruß

    Antje



    Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Fortführung des Reichsarbeitsdienstes für die männliche Jugend während des Krieges vom 16.04.1942


    Auf Grund des § 10 der Verordnung über die Fortführung des Reichsarbeitsdienstes für die männliche Jugend während des Krieges vom 20.12.1939 wird verordnet:


    Artikel 1

    (1) Die im Rahmen der Wehrmacht eingesetzten männlichen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes bis zu dem Dienstgrad eines Obertruppführers aufwärts einschließlich sind wegen Disziplinarübertretungen, die sie während der Dauer ihres Aufenthalts in Wehrmachtlazaretten begehen, den Disziplinarstrafordnungen der Wehrmacht unterworfen.


    (2) Bei der disziplinaren Bestrafung werden Arbeitsmänner, Vormänner, Obervormänner und Hauptvormänner wie Mannschaften und Untertruppführer, Truppführer und Obertruppführer wie Unteroffiziere ohne Portepee behandelt.


    (3) Die Zuständigkeit der militärischen Disziplinarvorgesetzten zur Entscheidung über Beschwerden gegen Disziplinarstrafen bleibt auch nach Entlassung der Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes aus dem Lazarett bestehen.


    (4) Die militärischen Vorgesetzten können in allen Fällen die Ahndung einer Disziplinarübertretung und die Vollstreckung einer verhängten Strafe den Dienststrafvorgesetzten des Reichsarbeitsdienstes überlassen.


    Artikel 2

    Die von den militärischen Disziplinarvorgesetzten gegen Angehörige des Reichsarbeitsdienstes verhängten Disziplinarstrafen sind den zu ständigen Dienststrafvorgesetzen des Reichsarbeitsdienstes mitzuteilen.


    Artikel 3

    Durch diese Verordnung wird die Dienststrafgewalt der Dienststrafvorgesetzten des Reichsarbeitsdienstes nicht berührt.


    Artikel 4

    Die Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.


    Berlin, den 16.04.1942


    Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

    Keitel


    Der Reichsminister des Innern

    In Vertretung

    Hierl


    Quelle: Reichsgesetzblatt


    ———


    442. Disziplinare Unterstellung von Reichsarbeitsdienstangehörigen in Lazaretten der Wehrmacht


    Ausführungsbestimmungen zur Zweiten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Fortführung des Reichsarbeitsdienstes für die männliche Jugend während des Krieges vom 16.04.1942.


    I.

    Die Bestimmungen der Disziplinarstrafordnungen des Heeres und der Kriegsmarine über die Einlegung von Beschwerden gegen Disziplinarstrafen weichen von denen der Dienststrafordnung für die Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes ab. Die Disziplinarvorgesetzten haben deshalb in Ausübung ihrer Fürsorgepflicht bei Bestrafung von Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes die Bestraften über das Beschwerderecht, den Beschwerdeweg und die Beschwerdefrist zu belehren.


    II.

    Die Disziplinarvorgesetzten sollen von der Möglichkeit, die disziplinare Ahndung dem zuständigen Dienststrafvorgesetzten des Reichsarbeitsdienstes zu überlassen, möglichst dann Gebrauch machen, wenn der Täter kurz vor der Entlassung aus dem Wehrmachtlazarett steht.


    Oberkommando der Wehrmacht, 25.04.1942


    14 b. WR (I/1 b) 446/42


    Quelle: germandocsinrussia

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    705. Auskunfterteilung über RAD-Führer und Führeranwärter


    Infolge der längeren Dauer des Krieges hat sich für den Reichsarbeitsdienst die Notwendigkeit ergeben, für einen größeren Kreis der im Wehrdienst stehenden RAD-Führer und Führeranwärter zum Zwecke der Beurteilung ihrer Aufstiegseignung im Reichsarbeitsdienst Auskünfte über ihre Bewährung im Wehrdienst einzuholen.


    Die Oberkommandos der Wehrmachtteile werden gebeten, solchen Anfragen nach folgenden Grundsätzen zu entsprechen:


    1. Die Auskunft erteilt der jeweilige Disziplinarvorgesetzte.


    2. Die Beurteilung erfolgt nur insoweit, als es der Zweck erfordert, in jedem Fall jedoch über den Persönlichkeitswert und die dienstlichen Leistungen. Ob bzw. in welchem Umfang das anliegende, beim RAD gebräuchliche Muster zu verwenden ist, wird dem Ermessen überlassen.


    Eine Mitteilung der dienstlichen Beurteilungsnotizen ist nicht statthaft.


    3. Die erteilte Auskunft ist zu den Personalakten zu nehmen.


    Der Reichsarbeitsführer hat Abschrift dieser Verfügung erhalten und ist gebeten worden, die Anschrift des Disziplinarvorgesetzten bei dem zu Beurteilenden zu erfragen.


    Oberkommando der Wehrmacht, 17.08.1942


    1/k 26/WFSt/Org (III) 3131/42


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    826. Einberufung im RAD mit Zellenarrest bestrafter Dienstpflichtiger, die die Strafe noch nicht voll verbüßt haben.


    Der Reichsarbeitsführer hat folgende Anordnung über die Vollstreckung des Zellenarrestes im RAD erlassen:


    Anordnung über die Vollstreckung des Zellenarrestes vom 23.07.1942.


    Auf Grund der §§ 19 und 29 der Dienststrafordnung für die männlichen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes vom 25.02.1936 bestimme ich bis auf weiteres:


    Ist bei einem Reichsarbeitsdienstpflichtigen oder Freiwilligen des Reichsarbeitsdienstes, der zum Wehrdienst eingezogen wird, eine Zellenarreststrafe noch nicht vollständig vollstreckt, und erscheint eine Entlassung unter Verzicht auf die Strafvollstreckung nach § 2 Absatz 1 Satz 2 der Strafvollzugsordnung auch nicht angängig, so kann der Reichsarbeitsführer die Entlassung aus dem Reichsarbeitsdienst mit der Maßgabe anordnen, daß der Strafrest als im Gnadenwege erlassen gilt, wenn der Bestrafte sich innerhalb eines Jahres im Wehrdienst bewährt. Bewährt er sich innerhalb dieser Zeit im Wehrdienst nicht, so ist die Wehrmacht für die Vollstreckung des Strafrestes zuständig.


    Berlin, den 23.07.1942


    Der Reichsarbeitsführer

    Hierl


    ———


    Zu vorstehender Anordnung des Reichsarbeitsführers werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:


    1. Oberkommando der Wehrmacht entscheidet über die vom Reichsarbeitsführer namhaft gemachten, mit einem Strafrest aus dem RAD zu entlassenden Dienstpflichtigen, ob Einberufung zu einem Ersatztruppenteil oder zu einer Sonderabteilung erfolgen soll. Die Wehrersatzdienststellen werden entsprechend benachrichtigt.


    Die Einberufung zu Sonderabteilungen erfolgt in der Regel, wenn ehemalige Reichsarbeitsdienstpflichtige nach ihren Vorstrafen, ihrer charakterlichen Haltung oder ihrer Beurteilung durch den RAD für die Truppe eine Belastung sein würden (vergleiche Heeresmitteilung 1942 Nr. 145 Abschnitt B 1 Absatz 1).


    2. Bewährt sich der so einberufene Reichsarbeitsdienstpflichtige im ersten Jahre des aktiven Wehrdienstes nicht, so ist der noch nicht verbüßte Rest des vom RAD verhängten, Zellenarrestes als Gefängnisstrafe in dem nach dem jeweils gültigen Strafvollstreckungsplan zuständigen Wehrmachtgefängnis zu vollstrecken.


    3. Der RAD trägt den noch nicht vollstreckten Rest des Zellenarrestes im alten Wehrstammbuch auf Seite 4 unten, im Wehrstammbuch Neudruck 1942 auf Seite 3 Feld G 2 unter „Besonderes“ ein. Sollte das Wehrstammbuch schon an die zuständige Wehrersatzdienststelle abgesandt sein, so wird diese vom RAD durch ein besonderes Schreiben benachrichtigt. Die Wehrersatzdienststelle hat den Strafarrest sofort in das Wehrstammbuch nachzutragen.


    Oberkommando der Wehrmacht, 25.09.1942


    B 54e Str 3017/42 Tr Abt (Str II)


    Quelle: AHM, 07.10.1942, Ausgabe 22


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo,

    laut WASt-Auskunft hatte mein Vater die Erkennungsmarke -218- 4./Bau.Btl 130. Diese Einheit wurde am 26.08.39 in Hindenburg/OS im Wehrkreis VIII (=Breslau) aus dem RAD aufgestellt und am 20.12.39 auf Wehrmacht umgestellt.

    Ist das mit der Erkennungsmarke richtig? Hatte der RAD keine? Heißt das, das diese Einheit aus der RAD-Gruppe 130 entstanden ist?

    Gruß aus Bremen

    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    herzlich Willkommen hier im Forum. ich bin mir nicht sicher ob ich deine Frage richtig verstehe aber schauen wir mal.

    Erkennungsmarke -218- 4./Bau.Btl 130

    218 ist personenbezogene Nr. deines Vaters. 4./Bau.Btl 130 steht für die 4. Kompanie im Bau-Bataillon 130.


    Diese Erkennungsmarke hat nichts mit dem RAD zu tun. Sie besagt, dass er in diesem Bataillon vermutlich eingezogen wurde bzw. seine Grundausbildung erhalten hat. Der RAD hatte seine eigene Marken. Mehr dazu findest du im folgenden Beitrag:


    UHF51


    Gruß

    Michael


    PS: ich möchte dieses Thema gerne hier raus nehmen und ein neues erstellen. Ich würde das dann im Bereich Einheiten & Gliederung des Heeres mit diesem Namen ablegen:


    Bau-Bataillon 130


    Dies zur Info!


    Gruß

    Michael