Einsatz von Brieftauben als Nachrichten- Überbringer

  • Hallo zusammen,


    im folgenden Link haben wir ja schon über den Einsatz von Eulen zur Nachrichtenübermittlung in der Roten Armee berichtet:


    Einsatz von Eulen als Nachrichten- Überbringer

    Jetzt haben wir auch einen entsprechenden Bericht über die Verwendung von Brieftauben aus dem Januar 1943 gefunden.


    Quelle: Nara T-312 R-1485


    Gruß
    Michael

  • Guten Abend zusammen,



    Aus den Anweisungen für den Abwehrdienst vom 01.05.1941


    Teilabschrift und Bearbeitung

    Quelle: germandocsinrussia


    II. Behandlung von Brieftauben !


    1. Der Gegner benutzt zur Beförderung von Nachrichten in steigendem Maße Brieftauben.


    Es kommen in Frage:


    a) Tauben die sich bereits im Lande und in der Hand von geschulten Agenten befinden,


    b) Tauben, die der Gegner mit Fallschirmen abwirft, um durch die Landeseinwohner Nachrichten zu erhalten.


    Zu a) :

    Der Agent wird bestrebt sein, die ihm zur Verfügung stehenden Tauben solange zu verbergen, bis er wertvolles Material in Händen hat. Als Verstecke kommen in Frage: Körbe, die in irgendwelcher Tarnung durch Zweige, Gras oder dergleichen in den Dünen, an Waldrändern, in verlassenen Unterständen usw. verborgen sind. Wird ein solches Versteck gefunden, so ist :


    a) sofort die nächste Feld-Nachrichtenkommandantur fernmündlich oder durch Kurier zu benachrichtigen, mit der ausdrücklichen Weisung schnell die zuständige Abwehrstelle in Kenntnis zu setzen,


    b) ein Posten ist gut getarnt aufzustellen, der Personen, die sich an dem Versteck zu schaffen machen, festnimmt. Der Posten hat zu verhindern, dass die Tauben aufgelassen werden. Einziehung des Postens erst nach Rückfrage bei der Abwehrstelle durch die Feld-Nachrichtenkommandantur.


    Zu b) :

    Die nächste Feld-Nachrichtenkommandantur ist sofort fernmündlich zu unterrichten unter Angabe des Fundortes. Das aufgefundene Material (Fallschirm, Transportbehälter, Hülsen, Drucksachen usw.) vorsichtig bergen. Nicht gewaltsam öffnen oder beschädigen. Sofort einschließlich Tauben durch Kurier an nächste Feld-Nachrichtenkommandantur senden. Dem Kurier ist eine Bescheinigung seiner Dienststelle auszustellen, dass er zur Beförderung der Tauben vor der Absendung mit dem mitgegebenen Futter füttert und zweimal am Tage tränken. Das gesamte gefundene Material abgeben, nichts zurückbehalten.


    2. Folgende Feld-Nachrichtenkommandanturen kommen in Frage: Antwerpen, Brüssel, Gent, Lüttich, Namur, Mons, Lille, St. Omer, Laon, Amiens, Rouen und Caen.


    3. In allen übrigen Fällen ist die Beförderung von Tauben sowohl durch Militär- als auch durch Zivilpersonen (Reichsangehörige und Ausländer) nur dann erlaubt, wenn eine Bescheinigung der zuständigen Feld-Nachrichtenkommandantur mitgeführt wird. Liegt eine solche nicht vor, so sind die Personen festzunehmen die Brieftauben zu beschlagnahmen und der Feld-Nachrichtenkommandantur zuzuführen.


    4. Zivile Züchter müssen ihre Schläge geschlossen halten. Beobachtungen, die eine Übertretung dieses Verbotes ergeben, sind der zuständigen Feld-Nachrichtenkommandantur zu melden.


    5. Da auch militärische Dienststellen Taubenschläge in Belgien und in Nordfrankreich besitzen, ist jedes Abschießen von Tauben in diesen Gebieten verboten.



    Gruß Marga



    Ich habe soeben ein paar Seiten weiter noch einen Nachtrag entdeckt.



    B) Behandlung von Brieftauben !


    Im Nachtrag zu den „Anweisungen für den Abwehrdienst“ Nr. 2 vom 27.05. wird bemerkt, dass beim Antreffen eines Versteckes von Brieftauben (z. B. in einer Hecke) anzustreben ist, dass außer der Brieftaube auch der mit ihr arbeitende Personenkreis gefasst wird. Dies wird vor allem dann möglich sein, wenn man nicht sofort den Korb mit Brieftauben sicherstellt, sondern abwartet, welche Personen sich diesem nähern und erst nach oder bei Festnahme dieser Personen die Brieftaube selbst in Verwahrung nimmt.


    G. Marga