Filme zur Geistigen Betreuung in der Wehrmacht

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt vom 27.11.1939

    Quelle: germandocsinrussia


    880. Einsatz der Unterichtsfilm- und Bildorganisation für Wehrmachtszwecke


    Aus den von den Landesbildstellen und Niederschlesien und Oberschlesien dem Wehrkreiskommando vorgelegten Nachweisungen ist ersichtlich, dass von den Truppenteilen, Reserve-Lazaretten usw. noch recht wenig Gebrauch von der zwischen dem Oberkommando der Wehrmacht und dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung über den Einsatz der Unterrichtsfilm- und Bildorganisation für Wehrmachtszwecke getroffenen Vereinbarung gemacht wird. Das Wehrkreiskommando weist daher auf die Ziffer 923@des Heeres-Verordnungsblattes 1939 Teil C, Blatt 29, und die damit gegebene kostenlose Möglichkeit für sinnvolle Freizeitgestaltung und Unterhaltung hin.




    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,

    Das Wehrkreiskommando weist daher auf die Ziffer 923@des Heeres-Verordnungsblattes 1939 Teil C, Blatt 29, und die damit gegebene kostenlose Möglichkeit für sinnvolle Freizeitgestaltung und Unterhaltung hin.

    anbei mal die betr. Inhalte.


    Gruß

    Michael

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.12.1943


    Quelle: germandocsinrussia


    501. Vorführung von Filmen über Spionage und Abwehr


    Bei den zuständigen Wehrkreisfilmstellen können gemäß dem vom Amt II/Lehrfilmstelle erlassenen Befehl, Lehrfilme über Spionage und Abwehr von den Ersatzeinheiten und den zur Zeit im Reich befindlichen Feldtruppenteilen der Waffen-SS direkt angefordert werden.


    Es stehen die Lehrfilme


    273

    „Wer war es“ (1939, Vorführzeit 19 Minuten)


    303

    „Feind am Werk“ (1940, Vorführzeit 28 Minuten)


    319

    „Achtung ! Feind hört mit“ (1940, Vorführzeit 130 Minuten)


    zur Verfügung.


    Sollten sich bei der Anforderung Schwierigkeiten ergeben, so können die Filme beim SS-FHA, Amt II, Lehrfilmstelle, angefordert werden.


    Auf die Vorführung dieser Filme bei der Waffen-SS wird besonderer Wert gelegt.


    SS-FHA/Amt II/Ic



    Gruß Marga

  • Guten Tag zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung, vom Verordnungsblatt d. W.-SS vom 15.04.1941

    Quelle: germandocsinrussia


    169. Film „Geist der schwarzen Berge“


    In Deutschland gelangt in nächster Zeit der Tobis-Film „Geist der schwarzen Berge“ zur Aufführung. Der Film der SS-Expedition Dr. Schäfers ins unerforschte Tibet ist für alle Angehörigen der Waffen-SS von Interesse. Der Besuch des Films wird befohlen. Die Einheiten nehmen geschlossen an der Vorführung teil. Die Spielzeiten sind mit dem örtlich zuständigen Stellen zu vereinbaren.


    Kdo. d. W.-SS Ia



    Gruß Marga

  • Hallo zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung aus dem Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.10.1941


    Quelle: germandocsinrussia


    399. Erstellung von Leistungsbescheinigungen für Filmveranstaltungen


    Die bei den Abrechnungen seitens KdF-Filmstellen und Unterichtsfilmstellen zur Unterzeichnung seitens der Truppe vorgelegten Leistungsbescheinigungen werden entgegen den bestehenden Anordnungen häufig ohne leserliche Unterschrift, ohne Dienstgrad und ohne Dienstsiegel bzw. Angabe der Einheit und deren Feldpostnummer ausgestellt. In Zukunft werden derartige Leistungsbescheinigungen zurückgewiesen. Sowohl die KdF-Dienststellen, als die Film- und Unterichtsfilmstellen sind gebeten worden, derartige Leistungsbescheinigungen zurückzuweisen. Die Leistungsbescheinigungen sind von Führern derartig abzuzeichnen, dass sie als hinlängliche Unterlagen für die Abrechnung benutzt werden können.


    Kdo. d. W.-SS/ VI



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,


    Abschrift und Bearbeitung , V.Bl.v. 20.02.1943

    Quelle: germandocsinrussia


    55. Neue Lehrfilme und Glasbildreihen


    1. Die folgenden Lehrfilme und Glasbildreihen sind für die Ausbildung fertiggestellt worden und können seitens der Truppe bei der Wehrkreisfilmstelle XI angefordert werden.


    2. Das Verzeichnis der Filme und Glasbildreihen des Heeres zu H.Dv. 40 vom 01.04.1940 ist entsprechend zu ergänzen.


    I. Unterrichtsfilme


    Film
    Nr

    Filmtitel


    Normal
    Film
    m
    Normal
    Film
    Rollen
    Schmal
    Film
    m
    Schmal
    Film
    Rollen
    Bem.

    373a

    Theoretische Grund-
    lagen




    70

    1

    Ton

    393Skilauf im Flachland4143Ton
    393Skilauf im Flachland3994stumm
    366aPionierdienst i. Winter1301Ton
    366bPionierdienst i. Winter1371Ton
    366cPionierdienst i. Winter 881Ton
    366dPionierdienst i. Winter 3532Ton
    366ePionierdienst i. Winter 861Ton
    366fPionierdienst i. Winter 1501Ton
    366gPionierdienst i. Winter 2471Ton
    394

    Behelfsmaßnahmen
    zum Kälteschutzmittel




    529

    5

    stumm

    425

    Gefechtsdienst auf
    Skiern




    407

    3

    Ton

    396

    Sanitätsdienst in
    Fels und Firn
    1049

    3

    424

    3

    Ton

    430Biwak im Winter16214Ton
    387Bau einer Feldsauna1272stumm
    402Pioniere voran4971Ton
    399
    Neuzeitliche Zahn -
    behandlung b. Pferden




    589




    stumm


    II. Glasbildreihen 5 x 5 cm


    Nr.Titel der BildreiheGlasbilder
    137 a/bPionierdienst im Winter47
    137 cPionierdienst im Winter 45
    137 d/ePionierdienst im Winter 44
    137 fPionierdienst im Winter 16

    Abt. 1a/ Film




    Gruß Marga

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    XI. Wehrbetreuung - Filmvorführungen - Filmgeräte

    (OKM MI P/II vom 15.12.1944)


    Knappheit an Spielfilmen, Wochenschauen und Kulturfilmen, große Verluste und unachtsame Bedienung von Filmvorführgeräten, langwierige Instandsetzungsarbeiten sowie Einschränkung des nötigen Rohfilmmaterials wie neuer Filmvorführgeräte erfordern:

    1. sparsame Bewirtschaftung,
    2. sorgfältige Behandlung,
    3. größtmögliche Ausnutzung,
    4. rückssichtslose Ahndung, wenn fahrlässige oder schuldhafte Behandlung zu Verlust oder Beschädigung führt.

    Zu 1.:

    Über den als ausreichend anzusehenden vierzehntägigen Filmbesuch hinaus nur für Front-Truppenteile wöchentlicher Filmbesuch gestattet. Sondervorführungen von Unterhaltungsfilmen in einem engeren Teilnehmerkreis, wie vor einigen Offizieren, in Offiziermessen und dergleichen, sind zu vermeiden.


    Zu 2.:

    Das im Dezember erscheinende Filmmerkblatt ist zu beachten.


    Zu 3.:

    Soweit angängig, andere Wehrmachtteile zu Filmvorführungen heranziehen, und soweit für Kriegsmarine nicht nachteilig, im Einsatzplan für Filmvorführungen und im Filmaustausch einschließen. Dabei Doppelbespielungen und Überschneidungen vermeiden. - Auf ältere Filmtitel immer wieder zurückgreifen.


    Zu 4.:

    Die bisherige disziplinarische Erledigung von fahrlässiger Behandlung der Geräte und der Filme befriedigte nicht in allen Fällen; OKM behält sich vor, nicht befriedigende Er ledigung eingehend nachzuprüfen.


    (NSF/WbtO)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    4. Filmversorgung - Einschränkung der Wochenschauen


    Die große Knappheit an Rohfilm und die Herstellungseinschränkungen zwingen zur Einschränkung der Wochenschauen für den ganzen Bereich der Wehrmacht.


    Es werden daher künftig nur noch Zweiwochen-Schauen herausgebracht, in denen die für die Wehrmacht besonders interessanten Abschnitte der allgemeinen Wochenschauen wiedergegeben sind.


    Für die Übergangszeit müssen die bisherigen Wochenschauen entsprechend länger um Umlauf eingesetzt bleiben.


    (MIP/IIa B Nr. 2216 vom 21.08.1944)


    Quelle: Laufende Befehle; 29.08.1944, Blatt 68


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    V.Bl. vom 06.08.1943

    Quelle: germandocsinrussia



    807. Kulturfilm „Wir helfen siegen“


    Der Chef H Rüst u. BdE hat der W.V. III durch Erlass vom 18.3.43 eine Kopie des Kultur- (Ton-) Films „Wir helfen siegen“ übersandt. Der Film, der das Prädikat „Staatspolitisch wertvoll und volksbildend“ erhalten hat, behandelt den Einsatz der Frauen und ihre Betreuung in Heeresbetrieben. Er kann bei Kameradschaftsveranstaltungen für Offiziere, Beamte, Soldaten und Gefolgschaftsmitglieder vorgeführt werden (Normal-Filmgerät), Spieldauer etwa 15 Minuten.


    Der Film steht den interessierten Dienststellen leihweise zur Verfügung. Abholung nach vorheriger schriftlicher oder fernmündlicher Vereinbarung (89 75 41 App. 572 oder J 5 Nr. 572) von der W.V. III, Berlin-Grunewald, Cunostr. 35/43, S-Bahnhof Hohenzollerndamm (Zimmer 56).


    Von der VZH betreute Dienststellen setzen sich mit dieser unmittelbar in Verbindung.


    P II, 3. 27.7.43.



    Gruß Marga

  • Guten Abend zusammen,



    Abschrift und Bearbeitung

    V.Bl. vom 27.08.1943

    Quelle: germandocsinrussia



    847. Auszusondernde und für das Feldheeres ungeeignete Lehrfilme


    Gemäß Verfügung OKH. Az. 37 c 14/Chef Ausbildung./Lf. (F 4) vom 10.8.43 sind die Lehrfilme Nr. 238 a—c „Pionierdienst der Infanterie“ und Nr. 258 a—e „Sperren gegen Schützen“ in allen Teilen veraltet und Fürsten heutigen Verhältnisse nicht mehr zutreffend. Sie werden hiermit aus dem Verleih gezogen und ausgesondert.


    Truppenteile, Schulen usw., die von den vorstehend genannten Filmen Kopien zum dauernden Verbleib erhalten haben, geben diese bis zum 15.9.1943 mit Einnahme- und Empfangsbescheinigung an die Lehrfilm-Verleihstelle III, Fürstenwalde/Spree, Ulanen-Kaserne, zurück.


    Außerdem dürfen folgende Lehrfilme dem Feldheer nicht mehr vorgeführt werden, da sie ebenfalls veraltet sind und den heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechen:


    Nr. 233 „Nahkampfschule“,

    Nr. 343 „Melder durch Beton und Stahl“.


    Für die Fronttruppe nicht geeignet sind die Lehrfilme:


    Nr. 305 a—f „Verpflegungsnachschub für das Feldheer“,

    Nr. 306 „Der Verpflegungsdienst bei der Truppe“.



    Lehrfilm-Verleihstelle III. 18.8.43.



    Gruß Marga