Flugzeugführer mit Flotten- Kriegsabzeichen

  • Hallo zusammen,


    vor längerer Zeit habe ich ein Foto in den Händen gehabt, auf dem ein deutscher Flugzeugführer das Flotten- Kriegsabzeichen trug. Leider habe ich damals keinen Scan gemacht daher kann es euch auch nicht zeigen.
    Nun ist mir dieses Bild wieder in den Sinn gekommen. Ich denke das dieser Pilot in enger Verbindung mit der Marine gearbeitet hat, wie z.B. Marine Aufklärer oder so.
    Kann mir jemand von euch sagen wofür das Abzeichen möglicher weise an Angehörige der Luftwaffe vergeben wurde und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
    Bzw. hat jemand eine Idee wo ich das Nachlesen kann. In der Einschlägigen Literatur über deutsche Orden und Ehrenzeichen habe ich nichts gefunden und die Marine Verordnungsblätter liegen mir leider nicht vor.


    Über Tips und Antworten würde ich mich freuen.


    Gruß Ulf

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    Ich suche Bildmaterial, Dokumente und sonstige Informationen über ausländische Orden und Ehrenzeichen die an Deutsche verliehen wurden. Zum Zweck der Aufarbeitung und der Dokumentation.
    Vielen Dank

  • Hallo Ulf,


    meiner Meinung nach kann es sich hier nur um Bordflieger gehandelt haben wir z.B. hier:


    http://4.bp.blogspot.com/-rumP…r%2Bthe%2BHSF%2Bbadge.jpg


    http://jerman44.rssing.com/chan-29069862/all_p19.html


    Unter diesem Gesichtspunkt wäre eine Verleihung nach den Bestimmungen der Kriegsmarine eigentlich gewährleistet:



    Die Verleihungsbedingungen wurden im Marineverordnungsblatt vom 5. Juni 1941 veröffentlicht. Diese waren:

    • I. Allgemeine Bedingungen

      • Würdigkeit und gute Führung


    • II. Besondere Bedingungen

      • a) Bewährung auf einer oder mehreren Kriegsfahrten von zusammen mindestens 12 Wochen
      • b) von der unter a) festgesetzten Frist kann abgewichen werden:

        • 1. wenn die Unternehmung besonders erfolgreich war oder der einzelne sich hierbei besonders ausgezeichnet oder gefallen ist
        • 2. beim Verlust eines Schiffes durch Feindeinwirkung und in besonderen Fällen bei Verwundungen
        • 3. für die Teilnahme an beiden Gefechten bei Island (Rawaldpindi) und Jan Mayen



    • III. Verstorbenen, die die Voraussetzungen erfüllt oder annähernd erfüllt haben, kann das Abzeichen nur verliehen werden, wenn Ihr Tod die Folge einer Verwundung, eines Unglücksfalles oder einer Erkrankung ist, welche sie während der Feindfahrt erlitten bzw. sich zugezogen haben.


    • IV. An Besatzungen der sonstigen mit den Flottenstreitkräften eingesetzten Schiffe darf das Flottenkriegsabzeichen nur verliehen werden, wenn solche Schiffe in Verbindung mit Seestreitkräften mit Kampfaufgaben betraut waren.


    • V. Das Flottenkommando wird ermächtigt, die vorstehend gegebenen Bedingungen, nötigenfalls im Benehmen mit dem Kommandierenden Admiralen Nord und Ost, zu ergänzen.


    weiteres bzw. Quelle unter:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Flotten-Kriegsabzeichen


    Gruß
    Michael

  • Hallo Micha,


    die Infos hatte ich schon. Trotzdem Danke schön.
    Nein ich dachte das es in diesen Fällen auch eine entsprechende Verordnung der Marine gab ( die gabs mit Sicherheit es wurde ja alles geregelt :D ), und ob nicht jemand diese kennt.


    Gruß Ulf

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    Vielen Dank