Führerbefehl über Schutzbestimmungen " letzte und einzige Söhne "

  • Hallo zusammen,


    Hier habe ich einen Beitrag gefunden in dem per Führerbefehl die Schutzbestimmungen für "letzte und einzige Söhne" sowie Familienväter von 5 oder mehr Kindern neu geregelt wird.
    Das gab's also nicht bloß bei James Ryan.


    Gruß Ulf


    Quelle: NARA

    Dateien

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    Ich suche Bildmaterial, Dokumente und sonstige Informationen über ausländische Orden und Ehrenzeichen die an Deutsche verliehen wurden. Zum Zweck der Aufarbeitung und der Dokumentation.
    Vielen Dank

  • Hallo,
    die Frage, die sich mir stellt, wie lange wurde dieser Führerbefehl aufrecht gehalten? Die Schutzbestimmung für letzte und einzige Söhne hatte ja Hitler laut Beitrag von Ulf bereits im September 1943 aufgehoben. Als es zum ,,Endsiegen" ging Ende 1944/Anfang 1945 kann ich mir gut vorstellen, dass auch besagte Väter ran mußten, um wieder mehr Frontsoldaten zu haben.


    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    Das kann ich mir gut vorstellen, wenn man in Betracht zieht das im Volkssturm ja auch Männer bis 60 eingezogen wurden.
    Gruß Ulf

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    Ich suche Bildmaterial, Dokumente und sonstige Informationen über ausländische Orden und Ehrenzeichen die an Deutsche verliehen wurden. Zum Zweck der Aufarbeitung und der Dokumentation.
    Vielen Dank

  • Hallo,


    mir ist schon klar, dass sich eine systematische Suche auf Nara-Rollen als äußerst schwierig erweist. Daher wird oft zufällig auch etwas zu anderen Sachthemen gefunden, weil anfangs nicht klar ist, was sichalles darauf befindet. vor diesem Hintergrund hatte ich gehofft, dass ein entsprechender Befehl bereits gefunden wurde.Gehe davon aus, wie bereits im Thread erwähnt, dass in den letzten Kriegsmonaten besagte Väter an die Front mussten. Vor Jugendlichen wurde 1945 auch kein Halt gemacht.


    MfG Wirbelwind

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier noch etwas gefunden, was im Prinzip sehr gut zu diesem Thema passt. Beschrieben wird hier die Versetzung eines Kradschützen der Panzer-Aufklärungs-Abteilung HG zum Ersatz-Regiment der Division.


    Hintergrund dazu ist: aus Gründen der Familienerhaltung

    Quelle: Nara


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    es ist für mich immer interessant, dass die vertretenen Meinungen durch entsprechende Befehle untermauert werden können. Im konkreten Fall wäre es dem Kradschützen W. Krüger zu wünschen gewesen, dass er durch seine Versetzung als letzter Sohn den Krieg überlebt hat. Allerdings nahm wohl der ,,Heldenklau" in den letzten Kriegswochen kaum Rücksicht darauf, wie ich vermute.
    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits!


    Abschrift und Bearbeitung!


    413. Zurückziehung von Soldaten aus der kämpfenden Truppe aus besonderem Anlass (Heeres-Verordnungs-Blatt 1942 - B - Nr. 757)


    Die oben bezeichneten in einer Verfügung neu zusammengefassten Bestimmungen gelten für die Waffen-SS mit folgenden Ausnahmen:


    1. Abschnitt III

    Von einer Zurückziehung aus der kämpfenden Truppe ist abzusehen, wenn der betreffende Angehörige der Wagen-SS bereits zwei oder mehr männliche Nachkommen hat. Der Betreffende ist jedoch nach Möglichkeit an einer weniger gefährdeten Stelle innerhalb seines Verbandes zu verwenden.


    2. Abschnitt III, 4

    Die Bestimmung, dass letzte Söhne bei der kämpfenden Truppe aus eigenem freien Entschluss verbleiben können, findet auf die Waffen-SS keine Anwendung.


    3. Abschnitt IV, 7

    Die Anträge über die Zurückziehung entscheidet:

    • bei den Divisionen: der Divisionskommandeur
    • bei den Brigaden: der Brigadekommandeur
    • bei den Ersatztruppenteilen und allen nicht im Divisions-(Brigade-) Verband stehenden Truppenteilen und Dienststellen: das Führungshauptamt

    4. Abschnitt V, 1

    Anträge und Zurückziehung von Führern der Waffen-SS sind in jedem Falle dem Führungshauptamt vorzulegen.


    5. Die oben angegebenen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Volksdeutsche und germanische Freiwillige der Waffen-SS.


    Kommando der Waffen-SS / II b


    Quelle: VBL WSS, 15.11.1942 Nummer 22


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    19. Zurückziehung aus der kämpfenden Truppe - Vergünstigung für Familien mit 5 und mehr im Wehrdienst stehenden Söhnen


    Die Bestimmungen über die Neufassung der Verfügung H.V.Bl. 1942 Teil B Nr. 756 Ziffer 4 - veröffentlicht im H.V.Bl. 1943 Teil B Nr. 637 - finden sinngemäß auf alle Angehörigen der Waffen-SS Anwendung.


    Anträge dieser Art sind von den Truppenteilen und Dienststellen ausnahmslos an das SS-Führungshauptamt / Amt V / II b zu richten.


    SS-FHA / Amt V / II b


    Quelle: V.Bl.d.W-SS 01.1944


    Gruß

    Antje


    P.S. Sollte einer der lieben User zufällig über die o.g. Heeresverordnung stolpern wäre ich froh diese zu bekommen. Selbstverständlich halte ich auch Ausschau nach ihnen. Danke

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,


    danke für die Abschrift. :) Das war mir bisher nicht bekannt. Man ist direkt versucht an den Film - Der Soldat James Ryan - zu denken.

    Dort ging es ja um eine ähnliche Thematik.


    Hier nun die gewünschte Heeresverordnung H.V. Bl. 1943 Teil B Nr. 637


    VG

    Martin

  • Hallo Martin,


    ja als ich es endlich schriftlich fand, dass es das gegeben hat und wollte das natürlich mit euch teilen.


    Vielen lieben Dank für die Verordnung. :*


    LG

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    ich habe noch eine Ergänzung zu diesem Thema gefunden.


    56. Zurückziehung aus der kämpfenden Truppe


    Die Bestimmung im H.V.Vl. 1941 Teil B Nr. 768 und 896 über die Zurückziehung von Soldaten aus der kämpfenden Truppe.


    Liegen bei im Felde zu treffenden Entscheidungen die amtlichen Unterlagen über die von der Familie gebrachten Blutopfer nicht vor, so ist vor der Durchführung der Versetzung eine Erklärung über die Familienverhältnisse abzugeben nach welcher der Divisions-Kommandeur usw. über die Zurückziehung entscheidet.


    In diesen Fällen sind die Zurückversetzten anzuweisen, die behördlichen Bestätigungen umgehend zu beschaffen. Diese sind von den Rückwärtigen Diensten bzw. von den Ersatztruppenteilen sofort von Fall zu Fall auf die Richtigkeit zu prüfen.


    Sind die Voraussetzungen nach Prüfung der Unterlagen nicht einwandfrei erbracht, ist die Entscheidung des Divisions-Kommandeurs bzw. des Kommandoamtes der Waffen-SS unter Beifügung der Unterlagen herbeizuführen.


    Kommando der Waffen-SS / II b


    Quelle: V.Bl.d.W-SS, 15.02.1944, Nummer 4


    Gruß

    Antje

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  • Hallo,

    bin gerade auf diesen Thread und die letzten Posts dazu gestoßen. Väterlichseits waren er und mindestens 5 seiner Brüder bei der Fronttruppe. Allerdings hat mein Vater nie etwas darüber erzählt, dass wenigstens einer seiner Brüder von der kämpfenden Truppe zurück versetzt wurde. Habe aber diesbezüglich nicht gewusst, dass es solch eine Vorschrift gibt. Mir war nur bekannt, dass bis zur Ausrufung des ,,totalen Krieges" durch Goebbels im Berliner Sportpalast, der einzige Sohn oder der letzte Sohn, sofern die anderen bereits gefallen waren, nicht eingezogen wurden. Damit war es dann aber vorbei. Wie wurden denn die rückversetzten Soldaten eingesetzt? Bei der Rekrutenausbildung, Rückwärtige Dienste o.ä.?

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    das ist ja interessant.


    Hatte dein Vater noch mehr Brüder, oder gab es schon männlichen Nachwuchs bei ihnen?


    Alle diese Dinge waren wichtig um evtl. zurückgestellt oder weiter im Rückraum eingesetzt zu werden. Auch gab es Unterschiede zwischen Heer und SS.


    Wo die entsprechenden Soldaten im einzelnen eingesetzt wurden, kann ich dir leider auch nicht mitteilen.


    Gruß

    Antje

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    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Antje,

    mein Vater hatte insgesamt 8 Brüder, von denen 7 im wehrdienstfähigem Alter waren. 3 davon sind im Krieg geblieben. 1 in Stalingrad, 1 bei Leningrad und 1 in der Slowakei 1945. Wie bereits geschrieben, ist nichts darüber bekannt, dass es zu Rückversetzungen von Söhnen in der Familie gekommen ist. Alle gehörten dem Heer an. Vattern war der zweitjüngste, 1925 geboren. Ihm hätte es doch erspart bleiben können, bis zum bitteren Ende an der Ostfront ausharren zu müssen.


    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    „mein Vater hatte insgesamt 8 Brüder“ und da hast du auch schon deine Antwort! Von 8 Söhnen waren (nur - das ist nicht böse gemeint) 7 bei der Wehrmacht. Also fand dieses Gesetz auch keine Anwendung auf deine Familie.


    Es tut mir sehr leid, dass du so viele Verluste erlitten hast.


    Am besten wäre es gewesen, wenn es diesen Krieg niemals gegeben hätte, denn dann müssten sich die nachfolgenden Generationen nicht noch damit auseinandersetzen.


    LG

    Antje

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  • Hallo Antje611

    da muss ich wohl die im Beitrag 3 in den Thread gestellte Heeresvorschrift nicht richtig interpretiert haben. Nach meiner Auffassung waren bei 5 und mehr bei der Wehrmacht dienenden Söhnen eine Rückversetzung möglich. Deshalb bin ich nun ein wenig verwundert.:confused:


    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    ja ich verstehe dich, denn die Aussagen sind tatsächlich recht schwammig. Aber es ist tatsächlich so gewesen, dass diese Verordnung nur greift, wenn alles andere ausgeschlossen ist. Ich habe irgendwo dazu noch eine Verordnung gelesen, kann sie aber nicht wiederfinden. X( sollte sie wieder auftauchen reiche ich sie def. nach.


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits!


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando der Heeresgruppe Süd

    II b - Nr. 808/43 geheim

    Hauptquartier, den 21.12.1943


    Bezug:

    • Heeres-Verordnungs-Blatt 42, Teil B, Nr. 757
    • Heeres-Verordnungs-Blatt 43, Teil B, Nr. 525

    Anträge auf Zurückziehung der Väter von 2 und mehr lebenden, unversorgten Kindern, deren Mutter durch die Luftangriffe ihr Leben verloren hat.


    Auf einen Antrag der Heeresgruppe hin teilt O.K.H. - Generalstab des Heeres / Organisations-Abteilung mit:


    1. Nach Aufhebung der Schutzbestimmungen "letzte Söhne" erscheint die Zurückziehung von Soldaten, die Väter von 2 und mehr lebenden, unversorgten Kindern sind und deren Mutter durch Luftangriffe ihr Leben verloren hat, im Hinblick auf die überaus gespannte Personallage des Feldheeres nicht tragbar.


    2. Um eine gleichmäßige Betreuung der Angehörigen von Soldaten aller Wehrmachtsteile zu gewährleisten, hat O.K.W. bestimmt, dass die Betreuung durch die Partei durchgeführt wird.


    3. Generalstab des Heeres / Organisations-Abteilung schlägt daher vor, die unbedingt notwendige, besondere Fürsorge für die Angehörigen der o.a. Soldaten dadurch zu erwirken, dass derartige Fälle durch die Armee Oberkommandos den zuständigen Hoheitsträgern der Partei unmittelbar zur Kenntnis gebracht werden mit der Bitte, sich der Angehörigen dieser Soldaten besonders anzunehmen.


    Für das Oberkommando der Heeresgruppe

    Der Chef des Generalstabes

    gez. Busse

    Generalleutnant


    Für die Richtigkeit der Abschrift

    gez. Unterschrift

    Oberleutnant und 2. Adjutant


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje


    Anmerkung meinerseits: Als ob die Fürsorge der Partei die Not der Kinder lindern und die Väter beruhigen würde. X/

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