Wehrmachtgräberoffiziere - incl. Namensliste

  • "Die Kriegsführenden haben sich gegenseitig baldmöglichst die Namen der aufgenommenen oder aufgefundenen Verwundeten Kranken und Gefallenen ebenso wie alle Anhaltspunkte für ihre Identifizierung mitzuteilen. Sie haben alle auf den Schlachtfeldern oder bei den Gefallenen gefundenen persönlichen Gebrauchsgegenstände, insbesondere die Hälften der Erkennungsmarken, deren andere Hälfte an der Leiche bleiben muss, aufzunehmen und sich zuzusenden.
    Sie haben darüber zu wachen, dass der Beerdigung oder Verbrennung des Gefallenen eine sorgfältige und wenn möglich, ärztliche Leichenschau vorangeht, um den Tod festzustellen, die Identität zu klären und darüber Auskunft geben zu können.
    Zu diesem Zweck haben sie bei Beginn der Feindseligkeiten amtlich einen Gräberdienst einzurichten, um ein etwaiges Ausgraben zu ermöglichen und die Identifizierung der Leichen, wie auch die Reihenfolge der Gräber sei, sicherzustellen.
    Bei Schluss der Feindseligkeiten haben die Kriegsführenden die Listen über die Gräber und über die in ihren Friedhöfen oder anderwärts bestatteten Gefallenen auszutauschen"

    So lautet die im Artikel 4 im Genfer Abkommen über die Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Gefallenen der Heere im Felde getroffenen Vereinbarungen vom 27.07.1929.
    Als Folge dieser Vereinbarungen übernahm das OKW im September 1939 die Fürsorge über die Gräber von verstorbenen und gefallenen Wehrmachtangehörigen und der Toten der Gegnerstaaten.
    Die Sowjetunion hatte dieses Abkommen nicht unterzeichnet.


    Gleichzeitig mit der Übernahme der Fürsorgepflicht über die Kriegsgräber wurde vom OKW angeordnet, dass Wehrmachtgräberoffiziere (kurz: WGO/WGO's) zu ernennen sind, die bis zum 01.10.1939 ihre Tätigkeit aufzunehmen hatten.
    Als WGO's wurden ehemalige Offz. (aktive oder des Beurlaubtenstandes) einberufen, die für eine Frontverwendung infolge ihres Alters oder anderer Umstände nicht mehr voll in Betracht kamen.
    Sie mussten jedoch "gvFeld" sein, d.h. garnisonsverwendungsfähig Feld, also nur in beschränktem Umfange für die kämpfende Truppe verwendungsfähig, immer aber für Verwaltungs- und Versorgungsdienste in den rückwärtigen Operationsgebieten geeignet sein.
    Alle Wehrmachtgräberoffiziere - später Stabsoffiziere für das Wehrmachtsverlustwesen - unterstanden dem OKW und wurden von diesem auch unmittelbar eingesetzt.
    Die WGO's waren entweder im rückwärtigen Bereich der kämpfenden Truppe oder in bestimmten Bezirken "bodenständig" tätig.


    Für die Dauer der Kampfhandlungen erhielt jede Armee einen Wehrmachtsgräberoffizier, der mit den vom Armee-Korps abwärts bis zum Regiment, bzw. selbständigen Bataillone oder Abteilungen eingeteilten Truppengräberoffiziere zusammenarbeitete.
    Die WGO's bei den Armeeoberkommandos (AOK's) gehörten den Oberquartiermeister-Abteilungen an. Ihre Dienstbereiche entsprachen den Befehlshabern der Armee. Bei Kommandierungen von Wehrmachtsgräberoffizieren zu den AOK's unterstanden den Generalstabschefs disziplinarisch. Die wirtschaftliche Unterstellung wurde ebenfalls vom Gen.St.Chef geregelt. Die WGO's selbst hatten die Diziplinargewalten von Kompanie-Chefs.


    Aufgaben der Wehrmachtgräberoffiziere war die Einhaltung der Richtlinien für die Beisetzung von Gefallenen und Betreuung der Kriegsgräber. Nach diesen Richtlinien hatte jede Einheit und Kommandantur einen Gräberoffizier zu bestimmen, der für die Beerdigung, Sicherung der Gräber und Meldung der Personalien der Toten mit Grablageangabe an den WGO beim AOK verantwortlich war. Diese Truppengräberoffiziere bei den Divisionen, Regimentern und Bataillonen hatten für die Aufstellung der Bestattungskommandos und die ordnungsgemäße Bestattung der Gefallenen sowie die Kennzeichnung der Gräber zu sorgen. Bei den Divisionen wurden die Aufgaben der Truppengräberoffiziere zumeist von Feldgeistlichen übernommen.
    Bestattungskommandos in Stärke von 4 bis 5 Mann unter Führung eines Unteroffiziers oder Gefreitendienstgrad waren von jedem Regiment oder Bataillon zu stellen.
    Der Wehrmachtgräberoffizier beim AOK musste sich anhand der ihm zugeleiteten Meldungen und der von ihm an Ort und Stelle in Verbindung mit den Truppenteilen, den Ortskommandanturen, den Bürgermeistereien und der Bevölkerung vorzunehmenden Erkundigungen über die Anzahl der Gräber und ihre Lage informieren.
    Alle ihm von den Truppengräberoffizieren zugehenden Meldungen waren von ihm zu prüfen und an den bodenständigen Wehrmachtgräberoffizier zur Erfassung und Weiterleitung an die Wehrmachtauskunftstelle (WASt) zu übergeben.
    In den rückwärtigen Gebieten waren bodenständige WGO's eingesetzt, deren Bezirke nach Ausdehnung und Anzahl der in ihnen bestatteten Gefallenen unterschiedliche Ausmaße hatten. Der bodenständige Wehrmachtgräberoffizier hatte die vollständige Registrierung, Sicherung und Betreuung aller in seinem Bezirk entstandenen Kriegsgräber zu überwachen.
    Zu den Dienstobliegenheiten gehörte auch die Aufsicht über die in seinem Bereich liegenden Ehrenfriedhöfe. Zur Durchführung dieser Aufgabe standen den WGO's jeweils ein Bürofeldwebel, ein Schreiber, ein Zeichner, bei Bedarf ein Dolmetscher und jeweils ein Fahrer für 1 Pkw und 1 Lkw zur Verfügung.


    Die Angehörigen einer WGO-Dienststelle waren vor ihrem Einsatz auf ihre Eignung geprüft und in den Geschäftsgang der Abteilung "Wehrmachtverlustwesen" und des Referates IV der "Wehrmachtauskunftstelle" (WASt) eingewiesen worden. Ersatztruppenteil für den Personalbestand der WGO-Dienststellen und der Umbettungskommandos war die Ersatz-Kompanie der Abteilung Wehrmachtverlustwesen (WVW) beim OKW mit Standort in Berlin-Karlshorst, Treskowallee 93.
    Im Jahre 1941 hatte das OKW 51 WGO-Dienststellen, 2 Umbettungskommandos und 3 Heeresgräberoffiziere in den Wehrkreisen VIII Kattowitz, XII Wiesbaden und XX Danzig im Einsatz.
    Im November 1944 hatte sich die Zahl der Dienststellen der Stabsoffiziere im WVW auf 154 erhöht.
    Die Stabsoffiziere für das Wehrmachtverlustwesen, vor allem die in ihren Bereichen tätigen Truppengräberoffiziere, hatten darauf zu achten, dass jedes Grab zunächst einmal mit einer runden Aluminiummarke gekennzeichnet war. Die oberer Zahl auf diesen Marken war die Nummer des jeweiligen Wehrmachtgräberoffiziers, während die untere Zahl der laufenden Nummer entsprach, unter der die Personalien des Toten in der Kartei des WGO's eingetragen war. Bei Sammel- und Kameradengräbern war für jeden Toten eine solche Marke anzubringen.


    Für die Gefallenen der gegnerischen Armeen wurden viereckige Marken verwandt.
    Die Gräber von Selbstmördern und standrechtlich Erschossenen wurden nicht mit Marken versehen,
    mussten aber erfasst und der WASt mitgeteilt werden. Die Gräber dieser Toten erhielten auch nicht die für gefallene Soldaten üblichen Grabzeichen, sondern nur einfache Holzkreuze mit Namen und Todestag, jedoch ohne Truppenteilangabe.
    Diese Gräber wurden in der Regel nicht auf den von der Wehrmacht angelegten Ehrenfriedhöfen bestattet, sondern auf örtlichen Gemeinde- oder Stadtfriedhöfen zur letzten Ruhe gebettet.
    In Ausnahmefällen (z.B. wegen unheilbarer Krankheit, Bombentod von Frau und Kind usw.) konnten Selbstmörder auf Anweisung eines Vorgesetzten,
    der mindestens im Range eines Kommandierenden Generals sein musste, mit militärischen Ehren auch auf einem Soldatenfriedhof beigesetzt werden.


    Die Erfassungsarbeit des Wehrmachtgräberoffiziers schloss auch die Öffnung von Gräbern mit unbekannten Soldaten ein. Das Ergebnis solcher Graböffnungen und Umbettungen waren der WASt mitzuteilen. Evtl. aufgefundener Nachlass musste der Meldung beigefügt werden. Das galt natürlich auch für Nachlassgegenstände von Angehörigen gegnerischer Streitkräfte, der dann über die Wehrmachtauskunftstelle und das IRK (Internationales Rotes Kreuz) in Genf den Angehörigen zugestellt wurde.
    Das Auffinden nicht zur eigenen Truppe gehörender toter Soldaten und ihre Bestattung hatte der Truppengräberoffizier an den WGO beim AOK zu melden. Dieser hatte die Meldung zu prüfen, zu erfassen und der Abteilung WVW, der WASt, wenn es sich um Angehörige der Kriegsmarine, der Luftwaffe, der Waffen-SS, des RAD, der OT usw. handelte, auch den weiteren zuständigen Stellen zu melden.


    Nahm der Wehrmachtgräberoffizier in der Regel auch nicht an Kampfhandlungen teil, so hatte er dennoch eine verantwortungsvolle und schwere Aufgabe zu erfüllen.
    Sieht man einmal von der unbestritten andauernden seelischen Belastung ab, so hatten gerade die WGO's und ihre Helfer auch mit erheblichen technischen Schwierigkeiten fertig zu werden.


    Obwohl ein Überführungsverbot bestand, hatten zumindest in den ersten Kriegsjahren viele Truppenteile ihre Toten in die Heimat überführt, ohne den zuständigen Wehrmachtgräberoffizier davon zu informieren. Besondere Schwierigkeiten gab es für die WGO's an der Ostfront, wo Schlamm und strenger Frost, Schnee und Eis ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben sehr erschwerten.
    Oftmals standen die erforderlichen Geräte und Materialien nicht zur Verfügung. Es fehlte an wetterfester Farbe für die Kreuzbeschriftung, an Nägeln zur Fertigung von Grabkreuzen, oft genug war nicht einmal eine Feile zur Schärfung von Sägen vorhanden.
    Da nicht immer genügend Sprengpatronen zur Verfügung standen, um Gräber in die tief gefrorene Erde sprengen zu können, konnten zwangsläufig in extremen Situationen weder Gräberoffiziere noch die Bestattungskommandos ihre Vorschriften einhalten. Sie mussten die Toten nicht selten unter einem Schneehügel einbetten, weil ihnen einfach Zeit und Material fehlten, um sie würdig bestatten zu können.
    Die zunehmende Härte des Krieges brachte es mit sich, dass die Gräberoffiziere und ihre Helfer oft nicht in der Lage waren, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.


    Der Wehrmachtgräberoffizier 7 aus Smolensk hatte z.B. 60.000 Grabmeldungen im Juli 1942 zu bearbeiten und musste sich außerdem um die Beschaffung von Holz für die Grabkreuze kümmern. Dieses Holz musste aus den von Partisanen beherrschten Wäldern beschafft werden. Wegen der sowjetischen Tieffliegerangriffe musste er sich auch um Deckungsmöglichkeiten für Mensch und Material kümmern. Solche Belastungen traten meist dann ein, wenn die WGO-Dienststellen in den Frontbereich gerieten und mit der Unterstützung benachbarter Truppenteile kaum zu rechnen war. Verschiedentlich mussten dann auch Angehörige der WGO-Dienststellen an den Kampfhandlungen teilnehmen. So hatte der Wehrmachtgräberoffizier 77 in Walujki (östlich von Charkow), ein Leutnant, zusammen mit seinem Dolmetscher, einem Sonderführer, den Bahnhof der Stadt gegen gegnerische Übermacht bis zur letzten Patrone verteidigt.
    Die Belege dieser schicksalsschweren Aufgaben, die von den Wehrmachtgräberoffizieren, den Truppengräberoffizieren und ihren Helfern oft unter unmenschlichen Strapazen erfüllt worden waren, sind heute noch in Form von Grabmeldungen, Friedhofslisten und Belegungsplänen für die Klärung von Schicksalen von großem Wert.


    Leider sind viele dieser Meldungen durch Kriegs- und Nachkriegsereignisse in Verlust geraten. Aber das noch vorhandene Material reichte aus, um von über 3 Millionen toten deutschen Soldaten des Zweiten Weltkrieges die Grablagen nachzuweisen.
    Allen Soldaten, die im Wehrmachtgräberdienst ihre humanitären Aufgaben mit ihrem Leben bezahlen mussten, soll mit diesen Zeilen ein Denkmal gesetzt sein.
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    Quellen:
    Bestimmungen über Verlustmeldungen im Kriege, Anlage zum OB-Heft 15-OKM AMA/M Wehr I b B Br. 429 v. 16.02.1940
    Abkommen der HLKO v. 27.07.1929
    Einrichtung des Kriegsgräberdienstes, Denkschrift v. 31.08.1939 (WASt)
    Dienstanweisung für den Wehrmachtgräberoffizier v. 25.01.1942
    Einzeldokumente bei der DD-WASt


    Autor: Klaus Woche, Leiter des Gräbernachweises in der DD-WAST in einem Beitrag des DSJB 1984, S. 434-437, Schild Verlag, München
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    Beste Grüße
    Uwe

  • Wehrmachtgräberoffiziere (WGO's) Anfang 1942 und ihre Dienststellen-Nr.


    Listung, Zusammenstellung & Bearbeitung UHF51 - Berlin - 2011


    1 = Hauptmann Albers, FP 13 801 E (AOK 18)
    2 = Hauptmann Müller, FP 14 700 (AOK 16), Vertreter Leutnant Mertens
    3 = Studiendirektor Dierchen, Posen/Wehrkreiskommando XXI
    4 = Hauptmann Daum, FP 06 836 (AOK 8/AOK 2), Vertreter Maj. Albrecht
    5 = Major Klimosch, FP 43 043 (AOK 17), Vertreter Hptm. Fiedler
    6 = Hauptmann Dr. Wolf, Straßburg/Elsaß, Oberlinstr. 1
    7 = Hauptmann Krüsmann, FP 34 500 (AOK 9), Vertreter Lt. Stümpel
    8 = Hauptmann Fischer, Nancy, FP 24 969 (FK 591 V)
    9 = Leutnant Wagner, FP 44 865 (OQu AOK 11)
    10 = Leutnant Prinz, Dijon, FP 36 154 A (Milit.Verw.Bez. C)
    11 = Rittmeister Lindgans, Brüssel/Etterbeck, FP 12 671 (Mil.Befh. Belgien-Nordfrankreich)
    12 = Leutnant Jahrmann, Kiew, Liebknechtstr. 3, FP 16 688 (Stadt-Kdtr./Standort-Kdtr. Kiew)
    13 = Leutnant Seeberg, Rouen, FP 38 510 (FK 517 V)
    14 = Oberleutnant Meyer-Spielbrink, Angers, FP 32 467 (Mil.Verw.Bez. B Westfrankreich)
    15 = Hauptmann Dr. Debus, Paris, FP 06 661 (Mil.Befh. Frankreich u. Bev. Trsp.Offz.)
    16 = Hauptmann Dr. Mann, Paris, Avenue Kleber 27, FP 06 661
    17 = Hauptmann Dr. Volkland, Kowno, FP 29 018 (FK 821 V)
    18 = Hauptmann Thiel, Lille, FP 29 297 (OFK 670)
    19 = Rittmeister Amen, Soissons, FP 00 096 (Kreis-Kdtr. 797)
    20 = Hauptmann Bongé, Amiens, FP 22 587 (FK 580 V)
    21 = Hauptmann Kern, Chalons sur Marne, FP 29 581 (FK 531 V)
    22 = Oberleutnant Weber, Charleville, FP 34 491 (FK 684 V)
    23 = Oberleutnant Hofmann, Porchow, FP 32 976 [Orts-Kdtr. (I) 862]
    24 = Major Matter, Den Haag, FP 01 482 (Mil.Bfh. Niederlande)
    25 = Rittmeister Hinsberg, Oslo, FP 07 626 (AOK Norwegen u. Umschagstab z.b.V. Norwegen)
    26 = -------, Brjansk, Post für Dienststelle 26 an WGO 27
    27 = Leutnant Gatzlaff, Konotop, FP 44 298 (WGO/FK 200 V)
    28 = Oberleutnant Maaß, Libyen, FP 46 911 (WGO 28), zugeteilt Oblt. Loose WGO 39
    29 = Leutnant Gerstung, Rom, FP 46 091 (Waffenattachè der dt. Botschaft in Rom)
    30 = Hauptmann Rausch, FP 11 333 (AOK 6)
    31 = Oberleutnant Dr. Haas, Chania/Kreta, FP 46 705 [OK (II) 981]
    32 = Hauptmann Dr. Schrey, Belgrad, FP 08 633 (Mil.Befh. Serbien)
    33 = Rittmeister Hoffmann, Finnland, FP 42 853 (AOK Lappland)
    34 = Hauptmann Semler, Athen, FP 00 853 [Orts-Kdtr. (I) 825]
    35 = Hauptmann Gernhard, Baranowicze, FP 01 221 [Orts-Kdtr. (I) 826]
    36 = Hauptmann Plaumann, Soldau, Krs. Ziechenau/Opr.
    37 = Hauptmann Hirsch, Warschau, FP 10 416 (OFK Warschau)
    38 = Hauptmann Plattner, Krakau bei der OFK
    39 = Stelle besetzt mit Hauptmann Loose, Karlshorst
    40 = Leutnant Demmin, Reval, FP 18 747 (Standort-Kdtr.)
    41 = Hauptmann Hübner, Riga, FP 40 788 (FK 196 V)
    42 = Oberleutnant Mewes, Brüssel, FP 12 671 (Mil.Befh. Belgien-Nordfrankreich)
    43 = Oberleutnant Rogge, Lemberg, FP 18 533 (OFK 365)
    44 = Leutnant Matthes, Cherson, FP 47 670 (WGO 44); möglichst d. Kurier
    45 = Oberleutnant Schwarzkopf, Borissow, FP 39 971 (WGO 45)
    46 = Oberleutnant Sprotte, FP 39 884 (OQu AOK 4)
    47 = Leutnant Katschorek, Mogilew, FP 47 340 (Befh.rückw.HGeb. 102)
    48 = Oberleutnant Werner, Winniza, FP 37 086 [FK 675 V (WGO)]
    49 = Oberleutnant Dr. Molter, Nikolajew, FP 17 773 (FK 193 V)
    50 = Stelle besetzt mit Hauptmann Hirsch, Karlshorst
    51 = Hauptmann Falck, Smolensk, FP 30 580 (FK 191 V)
    52 = Leutnant Loyal, Kowel, FP 34 727 [Orts-Kdtr. (I) 909]
    53 = Leutnant Hansmann, Jassy, FP 43 007 [Orts-Kdtr. (II) 214]
    54 = Leutnant Elbe, Narwa, FP 07 624 [Orts-Kdtr. (I) 852]
    55 = Leutnant Welzel, Opotschka, FP 40 263 (FK 186 V)
    56 = Leutnant Krockow, Roslawl, FP 44 345 (FK 199 V)
    57 = Leutnant Lehmann, Kiew, FP 16 688 (Stadt-Kdtr./Standort-Kdtr. Kiew)
    58 = Leutnant Drogan, Poltawa, FP 00 374 (FK 249 V)
    59 = Leutnant Neukirch, Melitopol, FP 32 418 [FK 676 V (WGO)]
    60 = Oberleutnant v. Brixen, Kachowka, FP 11 731 [Wirtschafts-Kdo. Krim b. Landwehr-Aussenstelle (WGO)]; oder über WGO 9
    61 = Hauptmann Meyer
    62 = Leutnant Merten, bei WGO 1
    63 = Leutnant Pützer, bei WGO 2
    64 = Oberleutnant Stempel, bei WGO 46
    65 = Leutnant Dr. Hahn, bei WGO 4
    66 = Major Dr. Albrecht, bei WGO 30
    67 = Leutnant Rüthning, bei WGO 4
    68 = Leutnant Krienke, bei WGO 41
    69 = Leutnant Fisch, bei WGO 35
    70 = Leutnant Stieli(c)ke, bei WGO 56
    71 = Oberleutnant Pietsch, bei WGO 59
    72 = Leutnant Lux, bei WGO 53
    73 = Leutnant Dr. Sedlmayr, bei dt. Verb.Stb. Kgl. Ungar. AOK
    74 = Oberleutnant Maaß, bodenständig bei PzAOK Afrika
    75 = Oberleutnant Nagel
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    Heeresgräberoffiziere
    Wehrkreiskommando VIII, Kattowitz, Leutnant Thomalla
    Wehrkreiskommando XII, Wiesbaden, Hauptmann Frey
    Wehrkreiskommando XX, Danzig, Oberleutnant Seyring


    Einsatz-Kompanie der Abt. f. Wehrmachtverlustwesen (Eins.Kp. WVW)
    Aufstellung: 01.06.1941 mit Kp.Stab, Gruppe WGO und Gruppe Umbettungs-Kdos.
    Unterstellung: OKW/WVW
    Unterkunft: Berlin-Karlshorst, Treskow-Allee 93
    Kommandeur: Hauptmann Dr. Krüger
    Umbettungskommandos:
    I = Hauptmann Herrendörfer, bei WGO 45
    II = Leutnant Hoppe, Baranowicze, FP 39 606 (Umb.Kdo. II), bei WGO 12
    III = Leutnant Bressel, bei WGO 12
    Umbettungs-Zug III/2, Osster a.d. Dessna, FP 16 688 (Kiew, siehe oben), zugeteilt dem WGO 57 (Lt. Lehmann)


    Die WGO's der Armeen
    AOK 2 = Hauptmann Daum, WGO 4
    AOK 4 = Oberleutnant Sprotte, WGO 46
    AOK 6 = Hauptmann Rausch, WGO 30
    AOK 9 = Hauptmann Krüsmann, WGO 7
    AOK 11 = Oberleutnant Wagner, WGO 9
    AOK 16 = Hauptmann Müller, WGO 2
    AOK 17 = Major Klimosch, WGO 5
    AOK 18 = Hauptmann Dr. Albers, WGO 1
    PzAOK 1 = Hauptmann Meyer, WGO 61
    PzAOK 2 = Oberleutnant Weber, WGO 22
    PzAOK 3 = Oberleutnant Aurich, WGO 79
    PzAOK 4 = Leutnant Grimme, WGO 76
    PzAOK Afrika = Oberleutnant Loose, WGO 28
    Quelle: WVW Az. 13 b 11 Nr. 34/42 (R1) Einsatzübersicht der WGO's,
    Stand: 11.01.1941 nach Übersicht Stand 01.02.1942 und 1. Berichtigung verbessert am 13.03.1942
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    Die Stabsoffiziere für WVW (Stand: 01.11.1944)


    1 = Hauptmann Göschen, beweglich, FP 13 801 E (AOK 18)
    2 = Hauptmann Pützer, beweglich, FP 35 529 (OQu AOK 16)
    3 = Hauptmann Fischer I, Kuhnau (9a) b. Kreuzburg O/S
    4 = Major Humperdinck, beweglich, FP 06 836 (AOK 2)
    5 = Hauptmann Wagner, beweglich, FP 43 043 (AOK 17)
    7 = Oberleutnant Reinhardt, beweglich, FP 34 500 (AOK 9)
    9 = Hauptmann Meyer-Spelbrink, Brenzone/Gardasee, Standortbereich Verona, FP 45 650 G (Stbs.Offz. f. WVW 9)
    10 = Hauptmann Hass, beweglich, FP 45 041 (OQu Rom b. OB Süd)
    12 = Hauptmann Nagel, beweglich, FP 48 640 (OQu-Abt. PzAOK 4)
    15 = Hauptmann Lehmann, Silkeborg/Dänemark, FP 17 632 (Wehrm.Befh. Dänemark)
    22 = Hauptmann Kammrath, beweglich, FP 18 039 (OQu-Abt. PzAOK 2)
    24 = Oberstleutnant v. Busse, Hilversum/Niederlande, FP 01 482 (Wehrm.Befh. Niederlande)
    25 = Hauptmann Grassegger, Oslo, FP 07 626 (AOK Norwegen/St.Offz. WVW 25)
    26 = Hauptmann Mohr, Zalaegerazeg/Ungarn, FP 33 649 [Orts-Kdtr. (I) 863/WVW]
    27 = Hauptmann Herberg, beweglich, FP 40 408 G (OQu AOK 14)
    29 = Rittmeister Lindgens, Brenzone (s.o.), FP 45 650 G (St.Offz. f. WVW)
    32 = Hauptmann Daum, beweglich, FP 46 313 (Mil.Bfh. Südost/St.Offz. WVW 32)
    34 = Major Wohlfahrt, Salzburg (12b) über Wehrm.Kdtr., FP offen
    36 = Hauptmann Debus, FP 13 540 (OQu Ungarn)
    38 = Hauptmann Fischer II, Leobschütz O/S, Abholfach
    39 = Hauptmann Aurich, beweglich, FP 16 863 (PzAOK 3)
    41 = Hauptmann Zeller, beweglich, FP 27 500 (OQu Armeegruppe Fretter-Pico)
    44 = Hauptmann Schrey, Villach/Kärnten (12b)
    46 = Hauptmann Sprotte, beweglich, FP 39 884 (OQu AOK 4)
    49 = Hauptmann Falck, beweglich, FP 48 888 (OQu-Abt. Armeegruppe Heinrici)
    50 = Hauptmann Hammerbacher, beweglich, FP 46 085 (Kr.Kw.Kp. San.Abt. 20 der 20 SS-Div.)
    55 = Hauptmann Hahn, Nurmuiza b. Talsi/Lettland
    108 = Hauptmann Krüsmann, beweglich
    113 = Hauptmann Bongé, beweglich
    114 = Hauptmann Schumacher, beweglich, FP 45 010 (Gerätekol. Ln.Betr.Abt. z.b.V. 10)
    116 = Hauptmann Menn, Büderich b. Düsseldorf (22) postlagernd
    118 = Hauptmann Kreutzer, beweglich, FP 13 301 A (PzAOK 5)
    119 = Oberleutnant Wolff, beweglich, FP 43 800 (AOK 15)
    120 = Rittmeister Loose, Soldau (5b)
    121 = Hauptmann Kern, Baden-Baden (17a)
    128 = Hauptmann Wittwer, beweglich, FP 65 727 (OQu AOK 19)
    135 = Hauptmann Gernhard, Gummersbach (21) Bez. Köln, Bergstr. 11
    145 = Hauptmann Rüthning
    151 = Major Butz, Bingen a. Rhein (22), Fruchtmarkt
    154 = Hauptmann Elbe, (in der Aufstellung begriffen)
    Umbettungsgruppe Mielau, Oberfeldwebel Liebenau, Illowo/Südostpreußen (5b), Kreis Neidenburg


    Quelle: Einsatzübersicht der Stabsoffiziere für Wehrmachtverlustwesen (Stand: 1.11.1944); OKW AWA/WVW (II) Nr. 4605/44
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    Beste Grüße
    Uwe

  • Nachtrag von mir, da ich erst jetzt dazu komme meine "alten Schreibseleien" wieder zu ordnen.
    __________
    MfG Uwe


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    Tätigkeitsbericht
    des Wehrmacht-Gräberoffiziers beim AOK 18
    vom 1. Januar – 31. März 1942


    Die während des Vormarsches und des Winters gemachten Erfahrungen geben Anlass, im Januar ein
    neues Merkblatt über die Gräberfürsorge an die Truppen des AOK herauszugeben – s. Anlage – .
    In diesem Merkblatt und in den Besprechungen des Armee-WGO mit den Truppenoffizieren wurden
    vor allem folgende Angelegenheiten der Gräberfürsorge behandelt.


    1.) Infolge der Witterungseinflüsse, vor allem der Nässe, hatte sich der Zustand einer Anzahl von Gräbern
    sehr verschlechtert. So hatten Inschriften angefangen, sich zu verwischen, so dass die Feststellung der
    Beigesetzten schwierig oder gar unmöglich wurde.
    Dem wurde dadurch abgeholfen, dass durch Anordnungen und persönliche Beeinflussung aller Wehrmachtteile
    – aktive und Versorgungstruppen, Bauorganisationen und Ortskommandanturen – immer wieder darauf
    hingewiesen wurden, dass es die Ehrenpflicht eines jeden Wehrmachtangehörigen sei, zur Pflege und Erhaltung
    der Kriegsgräber selbsttätig beizutragen und verfallene Gräber durch sofortige Wiederherstellung vor dem
    Untergang zu bewahren.


    2.) Immer wieder neigten die Truppen dazu, Einzelgräber anzulegen, die im Gelände weit verstreut
    liegen. Die Truppengräberoffiziere wurden beauftragt, dafür zu sorgen, dass von den Einheiten von
    vornherein Plätze ausgewählt wurden, auf denen die Truppen ihre Gefallenen beizusetzen hatten. So
    sind eine Reihe von Sammelgrabstätten entstanden, die von Regimentern und Divisionen angelegt
    wurden. Damit wurde den Bestrebungen der bodenständigen Gräberoffiziere, deren Aufgabe die
    Zusammenfassung der vereinzelt liegenden Gräber auf Sammelfriedhöfen ist, vorgearbeitet.


    3.) Schwierigkeiten ergaben sich dadurch, dass die Truppen bei der großen Kälte ihre Gefallenen oft
    nicht beisetzen konnten, da der Boden zu stark gefroren war. Es fehlte an Zeit und Handwerkszeug,
    den Boden aufzulockern. Die Folge war, dass öfters nur sogenannte Schneegräber angelegt wurden,
    d.h., die Gefallenen wurden nur in Schneehaufen beigesetzt. Die Gefahr war, dass bei der Schneeschmelze
    im Frühjahr die Beigesetzten fortgeschwemmt und nicht wieder gefunden wurden. Zur Vermeidung solcher
    Schneegräber wurden von mehreren Divisionen angeordnet, die Gefallenen nicht an Ort und Stelle zu begraben,
    sondern sie zurückzuschaffen und auf von besonderen Trupps – Pioniertrupps –
    vorbereiteten Grabstätten beizusetzen.


    4.) Es häuften sich die Fälle, dass bei den dauernden Angriffs- und Abwehrkämpfen Gefallene in
    einem vom Feinde besetzten oder beherrschten Gebiet unbeerdigt zurückgelassen werden mussten.
    Die Truppen erhielten die Anweisung, auf den Grabmeldungen die Gegend – Ort, Waldstück, Weg
    u.ä. –, in der der Gefallene liegen bleiben musste, in einer Skizze genau anzugeben, damit bei
    späterem etwaigem Wiedergewinn des Geländes die Identifizierung der aufgefundenen Gefallenen
    möglich wäre. Um dem Wunsche der Truppe, das Andenken an diese ungeborgen gebliebenen
    Kameraden äußerlich zu bekunden, nachzukommen, wurde auf die Möglichkeit verwiesen, Gedenk-
    oder Gedächtniszeichen zu setzen, die aus Kreuzen, Steinen, Tafeln o.ä., mit der Inschrift: Zum
    Gedächtnis und der Nennung der Namen bestehen könnten.


    5.) In dem von uns ganz aufgegebenen Gebiet – am Wolchow und bei Tichwin – sind von unseren
    Truppen viele Gräber, Grabstätten und Friedhofsanlagen angelegt worden. Auf Grund einiger Meldungen
    muss angenommen werden, dass die Russen die Anlagen solcher Gräber vernichten werden.
    Auf den Grabmeldungen sind genaue Lageskizzen von diesen Gräbern angegeben. Diese
    Skizzen werden für den Fall, dass das geräumte Gebiet einmal wieder von uns besetzt wird, es möglich machen,
    diese äußerlich zerstörten Gräber wieder aufzufinden.
    Das bei den Truppen ein tiefes kameradschaftliches Gefühl den gefallenen Kameraden gegenüber
    vorhanden ist, zeigte sich am Heldengedenktag – 15. März –. Auf einer Fahrt durch das rückwärtige
    und das Gefechtsgebiet wurde festgestellt, dass die Gräber in weitestem Maße schlicht und pietätsvoll
    hergerichtet und geschmückt waren.
    Der innere Dienst auf der Dienststelle des WGO wurde in der gewohnten Weise fortgeführt.
    Die Grabmeldungen wurden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft, Namens- und Ortslisten aufgestellt,
    die Orte der Grablagen auf den Kartenblättern 1:100 000 rot angestrichen und die Vermissten und Ungeborgenen
    in einer besonderen Liste zusammengefasst. Eine Feststellung der Grablage derjenigen Gefallenen,
    die von der Truppe gemeldet wurden ist jederzeit möglich.


    Unterschrift: unleserlich
    ********************************************************************************
    Quelle: NARA, T312 – R823
    Abschrift & Bearbeitung: UHF51 ● 2010 ● Berlin

  • Armeeoberkommando 18
    Januar 1942
    Abt. O.Qu. / Qu. 2



    Merkblatt
    über Gräberfürsorge



    Es ist eine selbstverständliche Ehrenpflicht aller Teile der deutschen Wehrmacht, für die Betreuung
    der gefallenen Kameraden in ehrenvoller Weise zu sorgen. Diese Pflicht umfasst nicht nur die ordnungsgemäße Bestattung,
    sondern auch die würdige Herrichtung und Erhaltung der Grabstätte. Einen Unterschied zwischen der Betreuung von
    Soldatengräbern des eigenen oder eines anderen deutschen Truppenteils zu machen, ist nicht angängig. Jeder Truppenteil
    hat sich der in seinem Bereich liegenden Gräbern anzunehmen und selbsttätig zu ihrer Erhaltung, vor allem zur
    Wiederherstellung derjenigen Gräber beizutragen, die durch Zeit- und Witterungseinflüsse gelitten haben
    (Erneuerung der Kreuze, der Einfassungen, der sich verwischenden Inschriften).
    Um zu verhindern, dass Gräber verlorengehen, werden nachstehende Richtlinien für die Gräberfürsorge gegeben.


    1.) Der Wehrmacht-Gräberoffizier -WGO- beim AOK. ist für die Erfassung, Sicherstellung und
    Betreuung der Gräber der Gefallenen verantwortlich. Sämtliche ihm gemeldeten Gräber werden
    in seiner Dienststelle karten- und karteimäßig festgelegt.


    2.) Bei den Gen.Kdos. und Div. ist die Gräberfürsorge durch besonders beauftragte Offiziere –
    Truppengräberoffiziere – wahrzunehmen. Ihre Aufgabe ist es, die Durchführung der für die
    Gräberfürsorge gegebenen Richtlinien zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass jedes Grab eines
    Wehrmachtangehörigen zuverlässig bezeichnet und mit genauer Lageangabe vorschriftmässig
    gemeldet wird.
    Bei den Rgt., Batl. und Komp. sind ebenfalls Sachbearbeiter – Offiziere oder Unteroffiziere –
    mit den Aufgaben der Gräberfürsorge betraut.
    Innerhalb der Rgt. sind Bestattungskommandos bereitzustellen, die z.B. bei schnell fortschrei-
    tenden Kampfhandlungen, dort einzusetzen sind, wo eine Bestattung durch die kämpfende
    Truppe nicht möglich ist.


    3.) Die Beisetzung der Gefallenen hat sorgfältig, in genügender Tiefe und an einem übersichtlichen
    und leicht zugänglichen Platz zu erfolgen, wo das Grab nicht gefährdet ist – z.B. nicht im
    Sumpfgebiet oder im Walddickicht oder mitten im Gelände. –
    Die Gefallenen sind möglichst zusammenzutragen und nebeneinander in Einzelgräbern auf
    größeren Grabplätzen – an Straßen, auf Friedhöfen – beizusetzen. Die Reihenfolge ist plan-
    und listenmäßig festzulegen und zu melden.
    Wo irgend möglich, wie z.B. bei den Lazaretten und im rückwärtigen Armeegebiet Verstorbenen,
    hat die Bestattung in Särgen zu geschehen.


    4.) Die Kennzeichnung der Gräber durch Grabkreuze und Beschriftung geschieht durch wasserfeste
    Farbe, Rot- oder Blaustift – nicht Tintenstift – oder am besten durch Einschnitzen und muss
    enthalten: Dienstgrad, Vor- und Zuname, Truppenteil und Todestag, wenn möglich noch Geburts-
    tag. Soll Angabe des Truppenteils vermieden werden oder sind die Personalien nicht
    festzustellen, sind die vollen Kennzeichen der Erkennungsmarke anzugeben.
    Im Notfalle alle wichtigen Angaben auf Papier schreiben, dieses in eine Flasche tun und die
    Flasche verkehrt in den Boden stecken.


    5.) Die Erkennungsmarke ist ständig, auch von Offizieren, an der Schnur um den Hals zu tragen.
    Die Truppen sind immer wieder eingehend über die Bedeutung der Erkennungsmarke zu
    belehren. Stichproben anstellen!
    Bei Verlust der Erkennungsmarke ist eine neue auszustellen und die Inschrift der Marke der
    Wehrmacht-Auskunftstelle im OKW mitzuteilen.
    Der obere, an der Schnur befindliche Teil der Erk.Marke bleibt grundsätzlich beim Gefallenen,
    damit bei Verlust des Grabzeichens und etwaiger Umbettung die Persönlichkeit des Gefallenen
    einwandfrei festgestellt werden kann.
    Der untere Teil der Erk.Marke ist dem Gefallenen erst dann abzunehmen, wenn er beigesetzt
    wird, und zwar von der Einheit, die die Beisetzung vornimmt.
    Ist der bestattende Truppenteil die eigene Einheit des Gefallenen, so ist diese untere Hälfte der
    Erk.Marke mit der Meldung an die Wehrmacht-Auskunftstelle auf dem Dienstwege einzusenden
    – s. Nr. 8 –.
    Ist der bestattende Truppenteil eine andere Einheit, so istdie untere Hälfte der Erk.Marke mit der
    Meldung über die Grablage an den WGO beim AOK zu übersenden – s. Nr. 8 –.


    6.) Benachrichtigung der Angehörigen hat umgehend durch den Truppenführer persönlich in einer
    würdigen, persönlich gehaltenen Form zu erfolgen. Erst nachder dienstlichen Benachrichtigung
    dürfen den Angehörigen die Nachlass-Sachen und Heimatpost zugesandt werden.
    Lazarette usw. übernehmen von sich aus die Benachrichtigung der Angehörigen – s. H.Dv. 75, Anl. 8 –.
    Truppenteile, die Gefallene einer anderen Einheit beisetzen, teilen der betreffenden Einheit,
    wenn sie bekannt ist, Bestattung und Grablage mit, damit von dort die Angehörigen
    benachrichtigt werden können.


    7.) Nachlass-Sachen – Ringe, Uhren, Geld, Briefe usw. – sind dem Gefallenen bei der Bestattung
    anzunehmen und von der eigenen Einheit den Angehörigen zuzustellen.
    Wenn andere Einheiten die Bestattung vornehmen oder die Anschrift der Angehörigen unbekannt
    ist, ist der Nachlass an die Wehrmacht-Auskunftstelle zu schicken.
    Lazarette usw. übernehmen von sich aus die Übersendung der Nachlass-Sachen.


    8.) Meldungen.
    Über jeden Gefallenen und Verstorbenen ist außer der Vorgeschriebenen Meldung an die
    Wehrmacht-Auskunftstelle in Berlin W 30, Hohenstauffenstraße 47/48 gemäß H.Dv. 75, Anl. 8
    u. H.V.Bl. 1939, Teil C, Ziffer 1091 eine Grabmeldung nach anliegendem Musteran den WGO
    beim AOK einzureichen.
    Diese Grabmeldung an den WGO beim AOK ist von jedem Wahrmachtteil zu erstatten, der
    Gefallene oder Verstorbene beisetzt – Truppenteil, Sanitätseinrichtung, Ortskommandantur oder
    sonstige Dienststellen – .
    Für die Grabmeldung an den WGO ist zu beachten: Angabe der vollenBeschriftung der
    Erkennungsmarke: genaue Ortsbezeichnung mit Angabe des nächstgrößeren Ortes. Deutliche
    Grablagen-Skizzen mit Angabe der Karte und der Koordinaten. Bei größeren Grabstätten
    Angabe der Grabreihe und Grabnummer.
    Können Gefallene nicht beigesetzt werden, weil sie im vom Feinde besetzten Gebiet liegen, ist
    die Gegend des Todesortes durch Ortsnennung und Skizze anzugeben.
    Bei Vermissten muss der Ort oder die Gegend, wo sie zuletzt gewesen sind, angegeben werden.
    Klärt sich später der Verbleib der Vermissten auf, so ist darüber Meldung zu erstatten.
    Bei Orten, wo eine Ortskommandantur ist, ist von der bestattenden Truppe die Beisetzung der
    Ortskommandantur zu melden.


    9.) Ortskommandanturen sind für die Gräberfürsorge in ihrem Bereich verantwortlich. Sie
    bestimmen einen Offizier dafür. Er hat für die Erhaltung der Gräber und, im Einvernehmen mit
    den im Orte befindlichen Lazaretten und standfesten Truppenteilen, für die Anlage von örtlichen
    Kriegerfriedhöfen zu sorgen, die ordnungsgemäße Beisetzung der Gefallenen auf den Friedhöfen
    zu überwachen und über die Gräber Listen und Skizzen aufzustellen.
    10.) Nachträgliche Umbettungen dürfen nur im einvernehmen mit dem WGO/AOK durchgeführt
    werden.
    Überführung von Gefallenen in die Heimat sind ohne jede Ausnahme verboten.
    Zuwiderhandlungen werden disziplinarisch geahndet.


    ********************************************************************************
    Quelle: NARA, T312 – R823
    Abschrift & Bearbeitung: UHF51 ● 2010 ● Berlin

  • Hallo zusammen,


    ich habe erstmalig eine Anordnung mit folgendem Namen gefunden:


    Anweisung zur Beseitigung von Leichen und Kadavern


    Das Grauen und das Leid das Hinter diesen Begriffen steht, bedarf wohl keiner weiteren Worte. Dennoch sollte es m.E. nach nicht ungenannt bleiben.


    Quelle: Nara


    Gruß

    Michael

  • Nachtrag:


    Ergänzend zum o.g. Dokument noch ein Auszug aus einem Befehl der 285. Sicherungs-Division vom 18.04.1942, mit einem Beisetzungs-Protokoll.


    Quelle: Nara


    Gruß

    Michael

  • Hallo!


    Auszug aus einem Befehl der 168. Infanterie-Division vom 14.07.1943


    Besondere Anordnung für die Versorgung und für die Versorgungstruppen Nr.31


    Bekleidung und Ausrüstung Gefallener und Versehrter:

    Nach den Bestimmungen der Bekleidungswirtschaft des Feldheeres (Bekl. Feld) Ziffer 31, dürfen Gefallene und Verstorbene nur in den notwendigsten Bekleidungsstücken beigesetzt werden.

    Ausrüstungsstücke dürfen nicht in das Grab mitgegeben werden.

    Dazu hat das OKW (AHM. 43, Ziffer 106) Ausführungsbestimmungen erlassen und insbesondere befohlen, dass brauchbare Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände zu sammeln und zurückzuführen sind.

    Soldatenfriedhöfe und Einzelgräber können, wie überall bewiesen ist, durchaus würdig gestaltet werden, ohne dass ein Stahlhelm auf dem Grab belassen wird.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo zusammen,


    hier habe ich einen Blankovordruck für eine Verlustmeldung gefunden. Diese wurden von den Truppenteilen ausgefüllt und dann an die Gräberoffiziere weitergeleitet.


    Gruß Ulf


    Quelle NARA T315 R-113

    Dateien

    --------------------------------------------------------------
    Ich suche Bildmaterial, Dokumente und sonstige Informationen über ausländische Orden und Ehrenzeichen die an Deutsche verliehen wurden. Zum Zweck der Aufarbeitung und der Dokumentation.
    Vielen Dank

  • Hallo zusammen,


    anbei ein Bericht über zwei Gräberoffiziere für die Zeit zwischen 1941- 44. Im Detail handelt es sich hier um folgende Soldaten:


    Max Aurich (1893–1976),

    ein Kunstmaler aus Dortmund und Soldat im Ersten Weltkrieg, wurde 1942 im Alter von 49 Jahren als Wehrmachtgräberoffizier (WGO) bzw. als Stabsoffizier für das Wehrmachtverlustwesen bei der 3. Panzer-Armee eingesetzt.


    Julius Wessinger (1895–1965),

    als Offizier der Reserve bereits in der Reichswehr eingesetzt, war bis zum Kriegsbeginn Wehrmachtspfarrer in Frankfurt am Main. Während des Krieges berief die Wehrmacht Wessinger als evangelischen Pfarrer in die Wehrmachtsseelsorge, später dann auch als Divisionspfarrer der 15. Infanterie-Division.


    weiterlesen unter:

    http://portal-militaergeschichte.de/ganz_graeberoffiziere


    Gruß

    Michael

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Besondere Anordnung f. d. Vers. Nr. 2 vom 27.03.1941


    Merkblatt für Kriegsgräberfürsorge.


    1.) Allgemeines

    Es ist Ehrenpflicht jedes Truppenteils, sich für die Betreuung seiner Toten verantwortlich zu fühlen, man sorgt nicht nur für die Bestattung, sondern so weit wie möglich, auch für Sicherung und Betreuung des Grabes.


    Grundsatz: Kein Grab darf verloren gehen


    2.) Benachrichtigung der Angehörigen

    Dio Angehörigen Gefallener sind beschleunigt durch den Kompanie- usw. Chef persönlich zu benachrichtigen. (vgl. H.Dv. g. 2, Dienstanweisung f.d. Einheiten des Kriegsheeres, Abschnitt 21 Ziff, 4 u. 5) Tritt der Tod auf dem Hauptverbandsplatz ein, so benachrichtigt die Sanitäts-Kompanie die zuständige Feldeinheit, diese alsdann die Angehörigen. Über Todesfälle in Lazaretten benachrichtigt das Lazarett die Angehörigen und den Truppenteil.


    3.) Bestattungsort

    Möglichst Friedhof (kein jüdischer), keine Gräber an Flussläufen, Seen, auf Feldern. Bei Bestattung mehrerer Gefallener in einem Grab sind die einzelnen Toten ihrer Lago nach anzugeben.


    4.) Bestattungskommando

    Jedes Regiment bzw. selbstständige Bataillon bestimmt ein Bestattungskommando von 4 Mann unter Führung eines mot. Unteroffiziers. Können die Kompanien, Batterien usw. die Beerdigung ihrer Gefallenen nicht selbst vornehmen, so obliegt sie dem Bestattungskommando.


    5.) Kennzeichnung und Betreuung der Gräber

    Sofort Grabkreuz mit Inschrift (Dienstgrad, Vorname, Name, Truppenteil, gefallen am ....) aufstellen. Keinen Tintenstift verwenden! Wenn Kreuze ausnahmsweise nicht möglich, einwandfreie Kennzeichnung. Nach Abrücken der Truppe ist die Ortskommandantur verantwortlich, behelfsmäßige Kreuze sind von der Ortskommandantur sofort zu ersetzen.


    6.) Verlustmeldungen

    Eine Zweitschrift der gemäß H. Dv. 75, Vordruck 2, Anlage 8b an die Wehrmachtauskunftstelle zu erstattenden Meldung ist dem Armee Oberkommando, Gräberfürsorgeoffizier einzureichen. Alle Spalten sorgfältig ausfüllen, besonders genaue Ortsangabe, sodass der Gräberoffizier in der Lage ist, das Grab aufzusuchen. Bei Feldgräbern ist von der Truppe eine Lageskizze beizufügen. Bei Beerdigungen von Angehörigen fremder Truppenteile hat nur Meldung an den Gräberfürsorgeoffizier zu erfolgen, nicht an die Wehrmachtauskunftstelle. Auf den gleichen Vordruck ist auch Meldung über gefallene Feinde zu erstatten. Formulare gemäß H. Dv. 75 sind durch die Truppe vorzubereiten.


    7.) Erkennungsmarken

    Wiederholte Belehrung der Truppe, dass die Erkennungsmarke am Hals zu tragen und dass den Gefallenen die obere Hälfte unter allen Umständen am Hals zu belassen ist. Die untere Hälfte ist der an die Wehrmachtauskunftstelle zur erstattenden Meldung beizufügen.


    8.) Nachlass

    Nachlasssachen sind von den Kompanien, Batterien usw., soweit sie einen materiellen oder ideellen Wert haben, unmittelbar an die Angehörigen oder, wenn diese unbekannt, an die Wehrmachtauskunftstelle zu senden. Aufgabe als Dienstpaket bei der Feldpost Höchstgewicht für 1 Paket 20 Kilo. Auf den Sendungen ist außer der Anschrift des Empfängers und der Feldpostnummer des absendenden Truppenteils deutlich und haltbar folgende Beschriftung anzubringen:

    • „Nachlasssachen. Zollfrei ! Nicht zu öffnen !" oder
    • „Verwundeten-Eigentum, Zollfrei ! Nicht zu öffnen !"


    Diese Inschrift ist mit dem Truppendienststempel und der Unterschrift des Einheitsführers zu versehen, der dadurch die Verantwortung übernimmt, dass sich in den Sendungen nur der Nachlass Gefallener bzw. das Privateigentum Verwundeter befindet.


    9.) Desinfektion

    Gegenstände, die den Gefallenen abgenommen werden, sind nicht gefahrbringend, evtl. genügt eine gründliche Reinigung ohne besondere Desinfektionsmittel.


    10.) Umbettungen

    Umbettungen sind verboten. Nur der Gräberfürsorgeoffizier hat die Berechtigung, in begründeten Ausnahmefällen Umbettungen durchzuführen.


    Durch die verbotswidrigen Umbettungen entstehen erhebliche Nachteile für die Angehörigen der Gefallenen und die Arbeit der Wehrmachtgräberoffiziere. Die Angehörigen, denen die Lage der Grabstätten mitgeteilt worden war, erfuhren in vielen Fällen, dass die Angaben über die Lage der Grabstätten nicht mehr zutrafen und das die nicht unterrichteten Wehrmachtgräberoffiziere oft keine Auskunft über die neue Lage der Gräber geben konnten. Zum Teil ist auch durch die verbotswidrigen Umbettungen die Erfassung der Gräber und ihr Nachweis für die Zukunft unmöglich gemacht worden.


    Der Oberbefehlshaber des Heeres hat angeordnet, dass künftig derartige Verstöße in jedem Falle disziplinarisch zu ahnden sind, soweit nicht besondere Umstände, (mißbräuchliche Benutzung von Kraftwagen usw.) eine gerichtliche Ahndung erfordern.


    In jedem Falle eines Verstoßes sind in Zukunft Name und Dienstgrad der Beteiligten und die Art der Erledigung dem Oberkommando des Heeres zu melden.


    Quelle: Nara T-314 R-1230 L.AK


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    aus einem Divisions-Tagesbefehl Nr. 34/1942 stammen noch folgende nicht genannte Bestimmungen die ich noch ergänzen möchte.

    • Sammlung aller Toten in den von den Divisionen befohlenen Begräbnisplätzen ist anzustreben.
    • Grabzeichen groß und kräftig wählen.
    • Genaue Personalien in Flasche legen und umgekehrt tief in den Grabhügel stecken.
    • Feindgefallene bestatten.
    • Grabkreuze: Balkenkreuze mit Dienstgrad, Vor- und Zunamen, Geburts- und Todesdatum, voller offener Angabe des Truppenteils. Es ist zu bezeichnen: geb., gef., gest.
    • Sanitätsformationen begraben ihre Toten auf den von den Truppenteilen angelegten Ehrenstätten, nie unter den Fenstern ihrer Unterkünfte.
    • Orts-Kommandanturen haben sofort nach Übernahme des Befehls über einen Ort einen würdigen Begräbnisplatz zu bestimmen und dafür zu sorgen, dass alle im Ort liegenden Sanitätswesen- und Formationen nur dort ihre Toten beisetzen.

    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Sanitätsformationen begraben ihre Toten auf den von den Truppenteilen angelegten Ehrenstätten, nie unter den Fenstern ihrer Unterkünfte.


    Moin zusammen


    Feldlazarett 606 in Smolensk


    Gut möglich das ich mit meinem Beitrag etwas neben dem Thema liege, oder die Zitierte Bestimmung falsch verstehe. Ich habe da andere Informationen



    Zitat einer Rotkreuzschwester im Feldlazarett 606 in Smolensk.



    “Vor meienem Fenster stehen unzähliche Holzkreuze. Große, kleine. Wie ein weicher Mantel liegt der weiße Schnee über all diesen jungen, in der Erde ruhenden Körpern.

    Ab und zu trägt ein Kreuz einen Tannenkranz. Das letzte Gedenkzeichen der Kameraden. Heldenfriedhof ... Überall Heldenfriedhöfe !

    Ja, der Soldat kann nicht mehr als sterben. Und wir, wir können nicht mehr, als uns dieser Art Leben und Sterben abzupassen. Nicht fragen wozu und weshalb.”



    Reiche, Karl, schwer verwundet am 13.9.41 Rückkehr von Feindflug, verstorben am 23.9.41 im Feldlazarett 606, Smolensk


    Erstgrablage: Im Gelände der Chirurgischen Klinik in Smolensk-Süd, Rote -Kreuzstr. Krgfrdhf. Feldlazarett 606, E.Grab. W.G.O. 51/1039

    Umgebettet von Smolensk Feldlazarett nach Waldfriedhof Smolensk D / IV / 38. E. Grab. W.G.O. 69 v. 27.4.43, Umbeprotk. 1081, Plak. Nr. 51/1039

    ------------------------------------------------------

    Ahlers, Albert, verstorben am 25.9.41 im Feldlazarett 606, Smolensk


    Erstgrablage: Smolensk, Rote-Kreuzstr. Krgfrdhf. Feldlazarett 606, E.-Grab, W.G.O. 51/1038

    Umgebettet nach: Waldfriedhof Smolensk D / IV / 60. E-Grab, Plak.-Nr. 51/1038



    Gruß many


    Quellen: VDK, ancestry.

    Foto: Privatbesitz

  • Hallo Manne,


    vielen Dank für die Ergänzungen. Deine Beispiele sind aus 1941, meine Bestimmungen war von 1942. Es ist die Frage ob die Anordnung nur vorübergehend war, oder erst 1942 eingeführt wurde.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Im Divisions-Tagesbefehl vom 20.02.1942, der 16. Infanterie-Division heißt es:


    Verlustmeldungen


    Dem Gräberoffizier der Division vorgelegte Verlustmeldungen geben zu folgenden Beanstandungen Anlass:

    • Alle Angaben in den Verlustmeldungen müssen so deutlich geschrieben werden, dass Verwechslungen oder falsches Lesen von Orts- und Eigennamen ausgeschlossen sind.
    • Für die Meldungen bei welchen die Grablage nicht angegeben werden kann bzw. wo Tote nicht geborgen werden konnten, müssen Gefechtsskizzen beigefügt werden. Aus diesen muß der Lageort der Toten deutlich hervorgehen, damit nach den Gefallenen zu gegebener Zeit geforscht werden kann.
    • Die Lageskizzen sind möglichst auf der Rückseite der Verlustmeldungen einzuzeichnen, damit jeder Verlust ausgeschlossen ist.

    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Moin zusammen

    Moin Antje


    Antje, dein Beitrag „aus einem Divisions-Tagesbefehl Nr. 34/1942“


    hast du da noch mehr Informationen ? Evtl. kann man das hier noch mal etwas vertiefen ?


    ist für mich von besonderem Interesse, ich habe mich vor einiger Zeit und jetzt auch noch, mit der Lazarettstadt Smolensk befasst.


    Es gab zahlreiche solcher Soldatenfriedhöfe in der Stadt Smolensk, diese Friedhöfe lagen in unmittelbarer Nähe der Lazarette.

    Allerdings hatte die Wehrmacht bereits während des Krieges Umbettungen von diesen Friedhöfen zum Waldfriedhof vorgenommen.

    An der Narwa-Kasernen wurde ein großer Ehrenfriedhof angelegt.

    Ende 1941 wurde in der Nähe des Laz. 591 wohl ein neuer Friedhof angelegt.


    Grund dieser Umbettungen, irgendwann wurden diese Lazarett Friedhöfe zu voll und es war kein Platz mehr für neue Bestattungen, eine allgemeine Vermutung und auch meine.


    Beim Feldlazarett 606 wird ca. ab Januar 1942 als Erstgrablage: Narwa Friedhof angegeben,

    nicht mehr, im Gelände der Chirurgischen Klinik in Smolensk-Süd, Krgfrdhf. Rote-Kreuzstr.


    Friedhof des Kriegslazarett 2/551, Smolensk, Bau I des Lazarett: Erstgrablage bis Ende 1941 Laz. Friedhof I. (Foto) Ca. ab Anfang 1942 wird Smolensk Narwafriedhof genannt.


    ----------------------------------


    Der Punkt: Aus den Divisions-Tagesbefehl Nr. 34/1943,


    Sanitätsformationen begraben ihre Toten auf den von den Truppenteilen angelegten Ehrenstätten, nie unter den Fenstern ihrer Unterkünfte.


    Orts-Kommandanturen haben sofort nach Übernahme des Befehls über einen Ort einen würdigen Begräbnisplatz zu bestimmen und dafür zu sorgen, dass alle im Ort liegenden Sanitätswesen- und Formationen nur dort ihre Toten beisetzen.


    Kann es sein, das dieser Befehl der Grund für diese Umbettungen ist und neue Begräbnisplätze

    angelegt wurden ?


    Gruß many


    Quelle Bilder: Privatbesitz

  • Hallo Many,


    meine Quelle: germandocsinrussia Findbuch 12477 Akte 162, Seite 27 Punkt 13 .


    Die Quelle gibt für mich keine weiteren Informationen her. Bisher ist das auch das erste mal, dass ich solche Anforderungen gelesen habe, deshalb habe ich das auch ergänzt.


    Alles Weitere wäre Spekulation.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Festungskommandant

    Breslau, den 05.03.1945


    Gräberfürsorge!


    Mit sofortiger Wirkung ist an die Festungsabteilung II b der Gräberoffizier der Festung angeschlossen und unterstellt:


    Gräberoffizier: Hauptmann Helbig

    Mitarbeiter: Feldwebel Kietz


    Telefonische Anfragen sind zu richten unter: 58688

    Diensträume: Zwingerstraße 6/8 (Schlesische Landesbank)


    Der Festungskommandant

    A.B

    Boeck

    Hauptmann und Adjutant


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: