Hallo zusammen,
Hier ein Bericht des Oberkommandos der Heeresgruppe A.
Betreff: Ausschlachten von notgelandeten Flugzeugen, durch die eigene Truppe.
Gruß Ulf
Quelle: NARA
Leider sind Sie nicht angemeldet und können daher dieses Forum nur eingeschränkt benutzen. Möchten Sie die volle Vielfalt unserer Community erleben, so registrieren Sie sich jetzt kostenlos & unverbindlich oder melden sich mit Ihren Benutzerdaten an.
Wir sind keine Plattform und kein Sprachrohr für Rechtsradikale!
Hallo zusammen,
Hier ein Bericht des Oberkommandos der Heeresgruppe A.
Betreff: Ausschlachten von notgelandeten Flugzeugen, durch die eigene Truppe.
Gruß Ulf
Quelle: NARA
Hallo zusammen,
ich habe noch weiteres Material zu diesem Thema gefunden. Dieses mal handelt es sich um eine Abschrift aus dem Jahr 1943 mit Detailangaben zu dem Material, was in erster Line ausgeschlachtet bzw. weiterverwendet wurde.
Quelle: Nara T-175 R-175
Gruß
Michael
Nachtrag:
auch wenn das angefügte Merkblatt (aus dem Juli 1943) den Umgang mit abgeschossenen bzw. notgelandeten Feindflugzeugen behandelt, werde ich es mal in diesem Bereich belassen.
Quelle: Nara T-175 R-175
Gruß
Michael
Hallo zusammen,
hier habe ich noch einen Befehl des Gebirgs-Korps Norwegen gefunden, über das auffinden Notgelandeter oder abgestürzter Flugzeuge. Ich denke das passt hier noch ganz gut mit rein.
Gruß Ulf
Quelle NARA T315 R-100
Nachtrag
Hier habe ich noch einen weiteren Vermerk vom 3.6.1943 gefunden über das ausschlachten eigener zu bruch gegangener Flugzeuge.
Gruß Ulf
Quelle NARA T315 R-182
Hallo zusammen,
hier habe ich einen Aufruf des Generalfeldmarschalls Hermann Göring vom 20.6.1940 gefunden. Betreff: notgelandeter und abgestürzter Flugzeuge. Sehr interessant, vor allem seine Argumentation.
Gruß Ulf
Quelle NARA T315 R-113
Hallo zusammen,
anbei noch etwas ergänzendes zu diesem Thema aus dem Mai 1944.
Quelle: Nara
Gruß
Michael
Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
72. Vernichtung von Bruch-Flugzeugen am Unfallort
In besonders gelagerten Fällen verfügt der Kommandeur der Lzgr. die ganze oder teilweise Vernichtung von Bruchflugzeugen am Unfallort.
Ein solcher Fall kann eintreten, wenn infolge besonderer Geländeschwierigkeiten sich der Bergung unüberwindliche Hindernisse in den Weg stellen und selbst nach Zerkleinerung aller Teile allein der Abtransport des gewonnenen Schrotts in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen stehen, d. h. wenn eine langwierige Bergungsarbeit nur einen geringen Nutzen bringen würde.
Die Freigabe zur Vernichtung von Bruchflugzeugen am Absturzort soll jedoch nur in Ausnahmefällen und im Hinblick auf den derzeitigen Ersatzteil- und Rohstoffbedarf erst nach sorgfältigster Prüfung aller Ausschlachtungs- und Bergungsmöglichkeiten erteilt werden.
Die Entscheidung hierüber trifft der Kommandeur der Lzgr. oder eine von ihm hierzu beauftragte Person an Ort und Stelle.
Es ist ein Bericht in Form eines Befundberichts aufzustellen und umgehend an nachstehende Dienststellen einzusenden:
Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, 10.01.1941
Nachschubamt
2/A (IA)
Quelle: Luftwaffen-Verordnungsblatt; 7. Jahrgang; Berlin, 27.01.1941; Nr. 4
Gruß
Antje
In den Toplisten finden Sie eine große Auswahl an interessanten Seiten rund um das Thema Militär-Geschichte: