Hallo zusammen,
hier habe ich mal ein tolles Fundstück. Eine Auflistung von Marketenderwaren für das Heer.
Mann beachte die Menge an "echt Kölnischwasser"
Gruß Ulf
Quelle: Nara
Leider sind Sie nicht angemeldet und können daher dieses Forum nur eingeschränkt benutzen. Möchten Sie die volle Vielfalt unserer Community erleben, so registrieren Sie sich jetzt kostenlos & unverbindlich oder melden sich mit Ihren Benutzerdaten an.
Wir sind keine Plattform und kein Sprachrohr für Rechtsradikale!
Hallo zusammen,
hier habe ich mal ein tolles Fundstück. Eine Auflistung von Marketenderwaren für das Heer.
Mann beachte die Menge an "echt Kölnischwasser"
Gruß Ulf
Quelle: Nara
Hallo,
mich würde interessieren welches Kölnisch Wasser gemeint ist? Es gibt ja das 4711 und das Farina Kölnisch Wasser. Ich habe mal gelesen dass es Unterschiede geben soll und auch gewisse Streitigkeiten um die Rechte.
Lieben Gruß
Hallo Dietrichh.
Oh wei na das ist ne gute Frage, aber ich glaube das wird man wohl nicht klären können. Es sei denn jemand hat noch Bestell bzw. Anforderungenslisten der Heeresversorgungsämter im Keller zu liegen.
Gruß Ulf
Guten Abend zusammen,
meines Erachtens handelt sich hier beim Echt Kölnisch Wasser um 4711. Die Streitigkeiten rund um die Farina Rechte liegen doch schon viel länger zurück. Das man die große Menge am Duftwasser bestellte, wundert mich nicht. Es war seit jeher ein echtes Männerwasser. Erst als man auch Eau de Cologne herzustellen begann, änderte sich das.
Herzliche Grüße
Marga
Hallo zusammen, dass hier scheint hilfreich zu sein:
(vom 27.4.1939)
1. Kölnisch Wasser (Eau de Cologne) ist ein nach der herkömmlichen Art hergestelltes, mindestens 70 Raumhundertteile Weingeist (Ethylalkohol) enthaltendes Duftwasser bestimmter Duftart.
1) Im Jahre 1939 als bestehender Handelsbrauch von der Fachgruppe Körperpflegemittel der Wirtschaftsgruppe Chemischer Industrie in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Gesetzes- und Normenfragen in eine Anordnung gefasst, die am 1.5.1939 in Kraft trat und für alle Hersteller bindend war; auch nach 1945 von den Gerichten als traditioneller Handelsbrauch anerkannt.
Quelle: https://www.ikw.org/schoenheit…fuer-koelnisch-wasser-22/
Gruß Michael
Danke für die Informationen, dass es sich eher um 4711 handelt ist auch am naheliegendsten finde ich.
Hallo zusammen,
hier habe ich noch eine Auflistung von Marketender Waren vom A.O.K. 2 Stand 2.-11.1942 gefunden.
Aber lest selbst.
Gruß Ulf
Quelle NARA T-312 R-1203
Hallo,
was es so alles gab. Sicherlich weniger gute Zigarren, Spirituosen und dgl. für die Mannschaftsdienstgrade sondern für die Offiziere in den Stäben...Was allerdings Brennstoffampullen als Marketenderwaren darstellen, erschließt sich mir nicht so richtig. Vielleicht wissen andere User mehr darüber.
MfG Wirbelwind
Hallo Wirbelwind,
Diese waren für Taschenfeuerzeuge gedacht, und daher auch Luxusartikel.
Schau bitte mal hier.
https://upload.wikimedia.org/w…tzblatt_41T1_080_0436.jpg
Gruß Ulf
Hallo Ulf,
danke für dem Hinweis.Taschenfeuerzeuge dürften die wenigsten Landser besessen haben. Wie verhielt es sich denn mit den Sturmfeuerzeugen? Wurden diese ebenfalls mit Brennstoffampullen befüllt?
MfG Wirbelwind
Hallo Wirbelwind,
diese Ausführung der Marke KW (Hersteller: Karl Wieden, Solingen-Ohligs) war wohl für Benzin:
https://www.sammlermarkt-nord.…erzeug-marke-p-21682.html
Gruß
Michael
Hallo Michael,
danke für den Hinweis.
MfG Wirbelwind
Hallo zusammen,
hier habe ich eine detaillierte Auflistung über die Zuteilung von Flaschenbier gefunden, vom 22.6.1942.
Diese ist zwar von der SS-Division Nord aber ich glaube in diesem Fall ist es nebensächlich, darum stell ich es hier beim Heer mit ein.
Gruß Ulf
Quelle NARA T354 R-142
Hallo zusammen,
anbei noch ein Formblatt zur Vereinnahmung von Erlösen aus Marketenderwaren.
Quelle: Nara
Gruß
Michael
Hallo Allerseits,
anbei eine Auflistung der Marketenderwaren der 3. Panzer-Division für den Zeitrum vom 01.07.1944 - 31.12.1944
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje
Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Besondere Anweisung für die Versorgung Nr. 37 vom 02.05.1942
Versorgung mit Marketenderwaren
I. Unter Aufhebung aller bisher erlassenen Bestimmungen, Einzelverfügungen usw. über die Versorgung ziviler Verbände, Dienststellen usw. mit Marketenderwaren wird angeordnet :
1. Marketenderwaren nach den Sätzen des Feldheeres erhalten die Angehörigen:
2. An alle Organisationen wie z.B.:
sind Marketenderwaren nicht abzugeben.
3. Ferner sind die im Operationsgebiet eingesetzten Angehörigen:
der Deutschen Reichsbahn (blaue Eisenbahner) künftig nicht mehr mit Marketenderwaren zu versorgen, da deren Versorgung unmittelbar durch das Reichsverkehrsministerium geschieht.
An der Versorgung der zum Heer gehörigen Feldeisenbahndirektionen (FPD) (feldgraue Eisenbahner) ändert sich dadurch nichts.
4. An einzelne Deutsche und ausländische Arbeitskräfte, die bei der Wehrmacht oder den Verbänden nach Ziffer I tätig sind sowie an ausländische Hilfspolizeikräfte sind Marketenderwaren nur dann abzugeben, wenn sie Verpflegungssätze gemäß Heeres-Verordnungsblatt 1942, Teil B, Ziffer 31, erhalten.
II. Die Angehörigen verbündeter und befreundeter Kräfte, die sich im Kampf gegen die Sowjetunion befinden, werden mit Marketenderwaren versorgt, soweit sie von der deutschen Wehrmacht Verpflegung erhalten und soweit sie sich nicht aus eigenen Beständen mit Marketenderwaren selbst versorgen können.
III. Kriegsgefangene erhalten keine Marketenderwaren.
IV. Selbstverpfleger müssen sich auch mit Marketenderwaren selbst Versorgen.
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje
Hallo Antje,
vielen Dank für diesen interessanten Beitrag. Ich hätte aber noch eine Frage zu dieser Abschrift. Steht da wirklich dieser Begriff?
Häuteerfassungsgesellschaften,
Spontan kann ich nämlich nichts damit anfangen, danke!
Gruß
Michael
Hallo Michael,
im u.a. link kannst du dir einen Überblick über die
Tätigkeiten der Erfassungsgesellschaft
verschaffen:
http://dspace.ut.ee/bitstream/…est_a_5144_22_5_6_ocr.pdf
Gruß,
Gerhard
Hallo Gerhard,
vielen Dank. Der Hinweis versteckt sich auf Seite 6 bzw. S. 80 des Dokuments.
Hallo Michael,
ich habe das auch mehr als einmal lesen müssen, aber das Wort ist Korrekt!
Gruß
Antje
Hallo Antje,
nicht auf der von dir angegebenen Seite sondern auf
Seite 33 bzw. 107 findet sich unten stehender Text:
Erfassungsgesellschaft Ostland für Häute, Felle und
verwandte Gebiete, Riga. Gegenstand des Unternehmens ist die
Organisation der Erfassung und Verwertung von Häuten und Fellen, soweit
diese für die Lederbereitung in Frage kommen, Erfassung, Verwertung und
Verarbeitung von Knochen, Hufen, Hörnern, Klauen, Borsten, Federn und verwandten tierischen
Produkten im Bereiche des Reichskommissars für das Ostland. Innerhalb des
Reichskommissariats ist die Gesellschaft allein zu Maßnahmen und Geschäften berechtigt,
die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen,
Stammkapital: 100 000 RM.
Damit bleibt eigentlich keine Frage zum Zweck der Gesellschaft offen.
Gruß aus Wien,
Gerhard
In den Toplisten finden Sie eine große Auswahl an interessanten Seiten rund um das Thema Militär-Geschichte: