SS-F.H.A. Kdo.Amt d. W.-SS, Abt. Ia/Be/Oe. (Berlin-Wilmersdorf, den 3. Juli 1941. Kaiserallee 188.)
Betr.: Verbot der Äskulap-Stäbe auf den Achselstücken
Bezug: Befehl RFSS, Reichsarzt
"Sämtliche SS-Ärzte und die Sanitätsdienste tragen als Waffenfarbe die kornblumenblaue Unterlage an
Schulterstücken und Schulterklappen.
Bei allen Einheiten der Waffen-SS, auch bei den z.Zt. dem Heer unterstellten Truppenteilen, haben die SS-Ärzte
auf Befehl des Reichsführers-SS den Äskulapstab von den Schulterstücken abzulegen."
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MfG Uwe
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SS-F.H.A. Kdo.Amt d. W.-SS, Abt. Ia/Be/Oe. (Berlin-Wilmersdorf, den 3. Juli 1941. Kaiserallee 188.)
Betr.: Verbot der Äskulap-Stäbe auf den Achselstücken
Bezug: Befehl RFSS, Reichsarzt
"Sämtliche SS-Ärzte und die Sanitätsdienste tragen als Waffenfarbe die kornblumenblaue Unterlage an
Schulterstücken und Schulterklappen.
Bei allen Einheiten der Waffen-SS, auch bei den z.Zt. dem Heer unterstellten Truppenteilen, haben die SS-Ärzte
auf Befehl des Reichsführers-SS den Äskulapstab von den Schulterstücken abzulegen."Moin Uwe,
vielen Dank für diesen Befehl. Der Sachverhalt war mir, leider bisher ohne Quelle, bekannt, nur die befehlsmäßige Grundlage und das Datum fehlten als Basis ...
Ist Dir der Grund / Anlaß für diese Anordnung bekannt?
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Moin Michael,
danke für die Einrichtung. Bitte ändere aber den Thread-Titel zuordnungsbedingt in "Sanitätswesen der SS-VT, SS-TV, Waffen-SS und Polizei" ab.
Danke! -
Hallo Jürgen,
habe eben die Titel abgeändert.
Gruß Ulf
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Moin Uwe,
vielen Dank für diesen Befehl. Der Sachverhalt war mir, leider bisher ohne Quelle, bekannt, nur die befehlsmäßige Grundlage und das Datum fehlten als Basis ...Ist Dir der Grund / Anlaß für diese Anordnung bekannt?
Moin Jürgen,
anbei das Dokument (Quelle: NARA, T175 R178, Frame 273).
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MfG Uwe -
V.Bl. d. W.-SS / 2. Jahrgang / Berlin, den 15. Oktober 1941 / Nr. 19
404. Beförderung der Medizinstudenten innerhalb der Waffen-SS
Die Medizinstudenten dürfen befördert werden:1) zum SS-Sturmmann nach einer Gesamtdienstzeit von 6 Monaten;
2) zum SS-Unterscharführer nach einer Gesamtdienstzeit von 9 Monaten;
3) zum SS-Oberscharführer nach einer Gesamtdienstzeit von 12 Monaten, jedoch erst nach bestandenem Physikum;
4) zum SS-Hauptscharführer nach bestandenem Staatsexamen.Erforderliche Vorbildung ist eine Waffenausbildung in einem Ersatztruppenteil von mindestens 2 Monaten.
Die Beförderung der Medizinstudenten der Waffen SS werden grundsätzlich n u r vom Chef des Sanitätsamtes ausgesprochen.
Als Medizinstudenten gelten lediglich soche SS-Männer, die nachweislich vor ihrer Einberufung bereits
mindestens 1 Semester oder Trimester Medizin studiert haben.
SS-Sanitätsamt
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MfG Uwe -
212. Bestrafung von SS-Führern im Sanitätsdienst
Verschiedene Fälle geben Veranlassung darauf hinzuweisen, daß gemäß Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 1. September 1941
Nr. 347: Bestrafung von SS-Führern im Sanitätsdienst
von allen Strafverfügungen gegen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, San. techn. Führer und Dentisten jeweils sofort eine Abschrift an das SS-Führungshauptamt, Amtsgruppe D, Sanitätswesen der Waffen-SS, Personalwesen: IIA, Berlin W 15, einzureichen ist. Zwecks Errechnung der Löschungsfrist ist der Zeitpunkt der Verbüßung von Stubenarrest oder der Aushändigung der Strafverfolgung ebenfalls unaufgefordert zu melden.
SS-FHA/Amtsgr.D
Quelle: VBL der WSS
Gruß
Michael
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Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
12. Panzer-Division "Hitlerjugend"
SS-Panzer-Regiment 12
Abteilung II a / II b
Rgt.Gef.Std., den 23.061944
Versetzung von felddienstuntauglichen SS-Angehörigen zu den Ersatz-Truppenteilen
Es ist jedem, zum Ersatz-Truppenteil zurückversetzten felddienstuntauglichen Mann eine truppenärztliche Bescheinigung, aus der die Gründe für die Nichtverwendungsfähigkeit beim Feld-Truppenteil hervorgehen, mitzugeben.
Quelle: Nara T-354 R-155
Gruß
Antje
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Hallo Allerseits,
Meldung von Erkrankung von Gefolgschaftsmitgliedern vom 27.04.1944
Es wird nochmals auf den Stabsbefehl 22/1942 Nr. 5 hingewiesen. Danach sind von sämtlichen Ämtern und Abteilungen Erkrankungen von Gefolgschaftsmitgliedern unverzüglich der Verwaltung des SS-FHA unter Beifügung von evtl. dort eingegangenen ärztlichen Bescheinigungen oder sonstigen Unterlagen schriftlich anzuzeigen.
Der Chef des SS-FHA
gez. Jüttner
SS-Obergruppenführer
und General der Waffen-SS
Quelle: Nara T-175
Gruß
Antje
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Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
Meldung von SS-Unterführern und Männern für den Sanitätsdienst
Dem SS-Führungshauptamt - Amtsgruppe D - sind von allen Ersatztruppenteilen und Dienststellen der Waffen-SS diejenigen Unterführer und Männer namentlich unter Angabe des Tauglichkeitsbefundes und der augenblicklichen Verwendung zu melden die von Beruf:
- Krankenpfleger
- Irrenpfleger
- Masseure
- Dentisten
- Zahntechniker
- Drogisten
- Laboranten
sind, ohne jetzt fachlich eingesetzt zu sein. Weiter sind alle Unterführer und Männer zu melden, die bei der Waffen-SS bzw. bei der Wehrmacht als Sanitätsdienstgrade ausgebildet wurden und sich jetzt in Genesenden-Kompanien befinden oder bei Ersatztruppenteilen und Dienststellen nicht im Sanitätsdienst stehen.
Termin 15.03.1943. Fehlmeldung erforderlich!
Angaben zur Person wie folgt:
- Dienstgrad
- Name
- Vorname
- geboren am
- Tauglichkeit
- Beruf
- Ausgebildeter Sanitätswesen-Dienst-Grad?
- Jetzige Verwendung.
SS-FHA / Amtsgruppe D / Amt XIII
Quelle: SS-VBL WSS 1943
Gruß
Antje
P.S. Meine Meinung: ich wusste ja, dass andere Berufsgruppen zu Sanitätern ausgebildet wurden, aber dass man die o.g. Berufsgruppen anderweitig einsetzte war mir neu. Was für eine Verschwendung von Ressourcen!
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Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
55. Führung von Gesundheits- und Krankenakten.
Da in zahlreichen Fällen festgestellt wurde, dass unter den sich bei den Truppenärzten befindlichen Gesundheits- und Krankenakten auch Original-Krankenblätter befinden, wird auf folgendes nochmals ausdrücklich hingewiesen:
1. Die Führung von Gesundheits- und Krankenakten hat gemäß H.Dv. 21, Teil H, und den dazu vom SS-Sanitätsamt am 24.06.1942 ergangenen Richtlinien zu erfolgen.
2. Die SS-Lazarette, bei denen noch kein Sachbearbeiter eingesetzt wurde, senden die Krankenblätter direkt an die Sammelstęlle für Krankenurkunden der Waffen-SS. Bei den übrigen wird die Abführung der Krankenblätter durch die Sachbearbeiter geregelt.
3. Die Truppenärzte übersenden nach Einsichtnahme unverzüglich alle ihnen von Lazaretten des Heeres, der Luftwaffe und der Marine eingesandten Krankenblätter von Angehörigen der Waffen-SS an die Sammelstelle für Krankenurkunden der Waffen-SS. Die im Augenblick vorhandenen Krankenblätter sind bis spätestens 01.3.1943 zu übersenden. Es bleibt den Truppenärzten vorbehalten, entweder sich selbst Abschriften bzw. Auszüge anzufertigen oder Kopien von der Sammelstelle bei Bedarf anzufordern.
4. Zuständig für die gesamten Krankenakten von Angehörigen der Waffen-SS ist die Sammelstelle für Krankenurkunden der Waffen-SS, Berlin NW 7, Friedrichstraße 129.Es ist nicht angängig, dass Truppenärzte noch Krankenblätter an das Zentralarchiv für Wehrmedizin senden oder von dort anfordern.
Fotokopien werden von der Sammelstelle nur erstellt, wenn es sich um Einzelanforderungen oder Neuerkrankungen handelt.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Truppenärzte zur Verantwortung gezogen.
SS-FHA. / Amtgr. DQuelle: VBL WSS 1943
Gruß
Antje
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Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
119. Abgabe und Zurückhalten von Krankenblättern SS-Angehöriger zu wissenschaftlichen Zwecken.
Es besteht Veranlassung auf Heeres-Divisions-Vorschrift 21 II Teil Ziffer 40 a hinzuweisen, wonach am Entlassungstag aus der Lazarettbehandlung oder am Todestag die Krankenblätter abzuschließen und alsbald auf dem vorgeschriebenen Wege an die Sammelstelle für Krankenurkunden der Waffen-SS zu leiten sind.
Es ist daher auch die Beigabe von Original-Krankenblätter zu Dienst-Unfähigkeits-Akten oder die Zurückhaltung von Originalkrankenblättern zur wissenschaftlichen Auswertung nicht Statthaft.
Quelle: VBL WSS 04.1942
Gruß
Antje
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Hallo Allerseits,
254. Beurteilung der Tauglichkeit für die Waffen-SS bei der Einstellungsuntersuchung. Die Bestimmung im Verordnungsblatt der Waffen-SS vom 15.04.1941, Seite 38, Ziffer 175 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Einstellungsuntersuchungen haben lediglich nach den Wehrmachtsbestimmungen zu erfolgen:
danach können Zurückweisungen nur noch vorgenommen werden wenn:
1) ein völlig Untauglichkeits-Fehler (v. U.-Fehler)
2) ein Körperfehler nach Fehlernummer:
- L 15,2 oder U 15,2 (Schwachsinn),
- L 16 oder U 16 (Epilepsie),
- U 52 (chron, Magenkranke mit erheblichen Störungen des allgemeinen Körperzustandes)
- Dauerausscheider von Typhus-Paratyphusbazillen,
festgestellt wird.
Als Grundlage zur Beurteilung der Tauglichkeit bei Einstellungsuntersuchungen gilt die ,,ärztliche Anweisung zur Beurteilung der Kriegsbrauchbarkeit" (V. U. Wm. Teil 1 Auszug) vom 07.03.1938.
SS-FHA / VIII
Quelle: VBL WSS 1942
Gruß
Antje
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Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!Verwundete und Erkrankte SS-Führer
Der Reichsführer-SSFeld-Kommandostelle, 09.06.1943
Ich befehle nochmals ausdrücklich, dass verwundete oder erkrankte SS-Führer, die nicht innerhalb 4 Wochen nach ihrer Verwundung oder Erkrankung kriegsverwendungsfähig werden, sіch grundsätzlich nach der Lazarettentlassung bei ihrem zuständigen Eгsatztruppenteil zu melden haben.
Die Feldtruppenteile haben nicht das Recht, diesen Führern Befehl zur Rückkehr zur Feldtruppе zu erteilen. Dasselbe gilt sinngemäß für Unterführer und Mannschaften.
Ich werde in Zukunft die Führer der Feldtruрpenteile, die an die in Genesung befindlichen bzw. wiedergenesenen ehemaligen Angehörigen ihres Truppenteils derartige Befehle oder Anordnung geben, durch ein Kriegsgericht bestrafen lassen.
Der Austausch fronterfahrener Führer und Unterführer mit denen der Ersatztruррenteile ist für die Ausbildung des Ersatzes unerlässlich. Sie würde durch derartige unverantwortliche Maßnahmen von Kommandeuren der Feldtruppenteile gestört und unmöglich gemacht.
gez. H. HimmlerQuelle: germandocsinrussia
GrußAntje
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Hallo Allerseits.
Abschrift und Bearbeitung!
140. Namentliche Anforderung von Sanitätspersonal
Die Amtsgruppe D weist nochmals darauf hin, dass namentliche Anforderungen von Sanitätspersonal (Unterführer und Mannschaften) nicht berücksichtigt werden können.
Bei Ersatzgestellungen werden die von den einzelnen Divisionen beim Sanitäts-Ersatz-Bataillon der Waffen-SS vorhandenen Unterführer und Mannschaften in erster Linie berücksichtigt.
SS-FHA / Amtsgruppe D / Abt. II b
Quelle: V-Bl.d.W-SS, 12.03.1944, Nr. 6
Gruß
Antje
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Hallo Allerseits,
Abschrift und Bearbeitung!
SS-Kavallerie-Regiment
B. Ia / Sw. Tagebuch-Nr. 212/41
Siegesstraße
Warschau, den 30.04.1941
Regimentsbefehl Nr. 15/41
12. Versorgung der Waffen-SS mit Gummischutzmitteln
IVb Lt. Verfügung des SS-Führungshauptamtes-Verwaltungsamt-SS, Az.V 9/190/3.41 Nö./K. vom 06.03.1941 können Gummischutzmittel nicht mehr umsonst von den Revieren bezogen werden, sondern sind in den Kantinen gegen Bezahlung zu erwerben. Die Kantinen haben sich die nötigen Vorräte aus dem Truppenwirtschaftslager zu besorgen. Es wird in diesem Zusammenhang nochmals dringend auf die Notwendigkeit der Verwendung von Gummischutzmitteln im außerehelichen Geschlechtsverkehr hingewiesen.
Für die Richtigkeit
…
SS-Obersturmführer und Ordonnanz-Offizier
gez.
Fegelein
SS-Standartenführer und Kommandeur
Quelle: germandocsinrussia
Gruß
Antje
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Hallo Antje,
sehr interessante Anweisung!
Habe ich den Herrn Fegelein da richtig verstanden, dass die San-Reviere die Gummischutzmittel in den Kantinen kaufen mussten?
Wenn ja, woher bekamen diese das Geld und wie wurde die Ausgabe an die einzelnen Soldaten geregelt?!
Mussten die einzelnen Soldaten dann zum Sani gehen und sagen, dass sie GV planen und deswegen Gummischutzmittel haben wollen? An wen mussten sie dann bezahlen?
Vielleicht hast Du dazu ja ebenfalls Unterlagen gefunden.
Vielen Dank und Gruß
Horst
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Hallo Horst,
oh da hast du das Schreiben mißverstanden.
Es geht darum, dass die SS-Landser ab sofort nicht mehr kostenlos mit Kondomen versorgt werden sondern dass sie sich diese in der Kantine kaufen müssen.
Gruß
Antje
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Hallo Antje,
danke für Deinen Hinweis!
So deutlich wie Du das schilderst, war es für mich in dem Schreiben nicht zu sehen!
Es ist aber sicher die richtige Interpretation, denn das was ich da gesehen haben habe, wäre wie oben aufgeführt schlichtweg unrealistisch!
Ja, die Möglichkeit des Selbstkaufs von Kondomen in der Kantine durch die SS-Soldaten ist sicher richtig!Gruß
Horst
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Hallo zusammen,
anbei noch ein Fundstück zum Thema Lebertran-Gelatine-Kapseln, aus dem März 1943.
Quelle: Nara
Gruß
Michael