• Wenn ich später meine KS 750 habe und ich möchte ja alles origanal aufbauen, dazu gehört ja auch ein MG 42 auf dem Beimwagen montiert. Kann ich wenn natürlich das MG nicht mehr schießfähig ist, damit auf öffentliche Straße fahren ohne das mir die Bullen einen Anratzer verpassen

    Meine drei Ziele: 1. Zündapp KS 750
    2. VW Kübel
    3. Opel Blitz 1,5t
    und vielleicht noch einen alten Opel Olympia

  • Heikles Thema. Ich weiß nicht ob das so ohne weiters geht. Da man der Waffe von Außen nicht ansieht ob sie funktionuntüchtig ist, müsste ein Waffenschein her. Aber díe Waffengesetze sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Da solltest du dich vielleicht mal genauer erkundigen.
    Ich denke, dass es schwer sein wird die Erlaubnis zu bekommen mit einem Mg42 auf dem Beiwagen durch die Städte zu fahren. Bei Treffen, wie zum Beispiel Oldtimertreffen, etc denke ist das weniger ein Problem.


    Gruß


    Daniel

    Suche Infos über die Eisenbahnpioniere und die Eisenbahnentseuchungszüge.

  • Ja das habe ich mir auch schon so ähnlich gedacht ,dass das nich so leicht is. Ich werd mich mal informieren müssen, aber trotzdem danke

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  • Hallo,
    einfach zur nächsten Polizeidienststelle gehen und nachfragen. Es gibt auch die Möglichkeit beim Ordnungsamt nachzufragen, aber immer etwas Schriftlichem bei Unbedenklichkeit verlangen.
    Gruss
    Rainer
    P.S.: Oder sich selbst so rechtskundig machen, dass man alle Meckereien locker abbügeln kann.:)
    Problem ist ja auch, dass die Waffengesetze sich in der BRD regelmâssig ändern. Es gab eine Zeit, da gab es für den Besitz eines leeren Magazins ein Strafverfahren.

  • Ja das stimmt in Gesetzestexte ändert sind die deutschen Bürokraten ja unschlagbar. Ick werd mal schauen wo ich ne Lücke finde:D im Gesetz

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  • Laut Anschein-§ 42a ist es verboten in der Öffentlichkeit auch gebrauchsunfähige Waffen zu führen.
    Es heißt allerdings in Abs.1.6.3 ausgenommen sind solche Gegenstände,die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen SAmmlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schußwaffen,für die gemäß § 10 Abs.4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist.usw.
    Es wäre empfehlenswert,es nicht darauf ankommen zu lasssen,daß alle Gesetzeshüter im Waffengesetz sich genügend auskennen.
    Eine Ausnahmegenehmigung der unteren Verwaltungsbehörde oder gar des BKA wäre kein Fehler.
    mfG
    Franzb

    Suche alles an Informationen und Material zur Panzerabwehr-Abteilung 5

  • Das ist doch mal ne Aussage, Danke Danke:).

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  • Du brauchst soweit ich weiss einen kleinen Waffenschein,den man für Gaswaffen und Dekowaffen machen kann,damit man sie in der öffentlichkeit tragen darf.Solange du keine Vorstrafen hast und psyschich ok bist darfst du diesen "kleinen" Waffenschein gegen eine Gebühr von 50 Euro bei der nächsten Polizeidienststelle machen.


    Ich gebe auf die Angaben keine Gewähr,habe das auch nur da ich ja reenacte im Forum mitbekommen,da dort die Frage aufkam wie es mit deko und salutwaffen auf events mit der gesetzlichen Lage ist.

    [FONT=Verdana, Arial]Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.[/FONT]

  • Den kleinen Waffenschein benötigt man nur für das Führen von Gas - u.Signalwaffen,jedoch nicht für Dekowaffen.Dekowaffen sind frei erwerbbar ab 18,dürfen aber in der Öffentlichkeit nicht geführt werden.(Anschein§)
    mfG
    franzb

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  • Ja,aber laut forum müsste man noch einen extra schein zum führen machen können.

    [FONT=Verdana, Arial]Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.[/FONT]

  • Hallo,
    dann telefoniere einfach mal mit deinem Ordnungsamt. Die können dir im Prinzip Auskunft geben, und die Auskunft sich danach auch schriftlich geben lassen.
    Gruss
    Rainer

  • okay,das werde ich bei gelegenheit mal tuen.
    Ach du bists Rainer,hab dich gar nicht gesehen bis jetzt,hallo.

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