Brief aus dem Felde

  • Hallo zusammen,


    von einem Großonkel von mir ist ein interessantes Dokument aufgetaucht.
    Er ist 1943 im Osten gefallen.
    Bei dem Dokument handelt es sich um die Todesnachricht an die Eltern.
    Geschrieben von einem Uffz und Kompanieführer "Tangen".


    Meine Fragen an Euch wären:
    - War es häufiger so, dass ein Unteroffizier Kompanieführer war und diese Briefe verfasste, oder deutet dies darauf hin, dass die Kompanie schon sehr aufgerieben war?
    - War dieser Brief nach einem " Standardvordruck" verfasst und ist die Info mit dem Granattreffer glaubhaft? Oder wollte man nur die Hinterbliebenen beruhigen und im Glauben lassen, dass es ein schneller Tod war?


    Viele Grüße,
    Christian


    Quelle: Eigentum

  • Guten Morgen Christian,


    erstmal vielen Dank für`s einstellen. Also ich kann dir dazu folgendes sagen. M. E. nach entsprach es nicht dem Standard, dass ein Unteroffizier mit dieser Aufgabe betraut wurde.


    Meistens wurden diese Briefe von einem Offizier verfasst, ab und an habe ich auch mal einen Spiess oder einen Militärgeistlichen gesehen. Mangelnde Zeit oder Verfügbarkeit wäre auf jeden Fall ein Grund dafür.


    Ein Standardschreiben bzw. ein Vordruck dazu sind mir nicht bekannt. Ich habe dazu bereits ein paar Beispiele zusammengetragen aber schau selbst:


    http://www.wehrmachtlexikon.de…categories.php?cat_id=170


    Gruß
    Michael


    PS: Da wir hier mit Bildquellen arbeiten, habe ich diese jetzt mal bei dir nachgetragen.

  • Guten Morgen.
    Ich sehe das genauso.
    Der regelfall war das nicht.
    Aber wie schon gesagt es war vielleicht grad niemand zur Verfügung.


    Gruß


    Frank

    Seinem Freunde soll ein Freund man sein, und des Freundes Freund auch, doch nehmen soll man sich nie zum Freund seines Feindes Feind.


    Quelle die Edda , Skaldenpoetik von Snorre Sturlason

  • Hallo Michael und Frank,


    vielen Dank für eure Meinung.
    Ich habe dieses Jahr im Februar eine WASt-Anfrage zu Karl gestellt, hoffentlich kommen daraus neue Erkenntnisse, was die Kampfhandlungen und den Verbleib der Kompanie betrifft.
    Weiterhin habe ich noch eine Todesanzeige aus der Tageszeitung. Die kann ich euch heute Abend nachliefern.


    Viele Grüße,
    Christian


    PS: Eigentlich müsste ich die Sache mit den Bildrechten mittlerweile wissen. Entschuldige bitte, Michael.
    Besteht Interesse an dem Brief für Deine Sammlung?

  • Zitat von Bumes;24643


    PS: Eigentlich müsste ich die Sache mit den Bildrechten mittlerweile wissen. Entschuldige bitte, Michael.
    Besteht Interesse an dem Brief für Deine Sammlung?


    Kein Problem Christian, selbstverständlich würde es mich ausgesprochen freuen, wenn du uns dieses Dokument für den oben gezeigten Bereich zu Verfügung stellen würdest. Ich werde dir gleich mal dazu eine PN mit meiner Adresse senden. :)


    Gruß
    Michael


    PS: Sobald du eine Antwort von der WAST erhalten hast, werden wir bestimmt noch einiges für dich zusammentragen können.

  • Hallo Bumes,

    Nach der HDv (planmäßige Heeres Druckvorschrift)- Dienstanweisung für Einheiten des Kriegsheeres- vom 29.6.39 mußte der Kompanieführer. Führer beim Tode oder Vermißtsein von Untergebenen umgehen den nächsten Angehörigen in angemessener Form benachrichtigen. Der in Ziffer 4 aaO (am angegebenen Ort) angegebenen Wortlaut diente dabei als Anhalt. Es heißt dannn wörtlich: „Den Angehörigen wird es immer wohltun, einige besondere persönliche Worte über den Gefallenen und eine Anerkennung seiner Leistung zu hören. Als weiterer Zusatz konnten Angaben über die Todesumstände, soweit sie tröstlich wirkten, gemacht werden, z.B.:“ hat nicht gelitten, war sofort tot usw.). Beim Selbstmord eines Soldaten war diese Tatsache jedoch nicht zuverschweigen. Für die Offiziere und im Offiziersrang stehende Beamte war der Bataillonskommandeur verantwortlich. Trat der Tod auf dem Hauptverbandsplatz ein, so benachrichtigte die Sanitätskompanie die zuständige Feldeinheit, diese dann die Angehörige.
    Bei Benachrichtigung der Angehörigen Vermißter durch die Einheitsführer war bei der Schilderung der Umstände, unter denn der Verlust eingetreten war, nur zum Ausdruck zu bringen, daß der Soldat wahrscheinlich in Feindeshand geraten ist. Alle Vermutungen über ein weiteres Schicksal waren zuunterlassen. Bestand der Verdacht, daß der Solldat zum Feind überrgelaufen ist, wurden die Angehörigen ebenfalls benachrichtigt, aber ohne die Erwähnung des Verdachts.
    Laut Erlaß des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht vom 3.6.42 hatte Hitler befohlen, daß die Nachricht der Einheitsführer über den Tod durch zuständige Hoheitsträger der NSDAP den Angehörigen überbracht werden sollte.

    Gruß Heinz:)

    Quelle: Die Wehrmacht im Dritten Reich

    Suche alle Informationen über die 17.ID und I.AR77.

  • Zitat von Heinz;24794


    daß die Nachricht der Einheitsführer über den Tod durch zuständige Hoheitsträger der NSDAP den Angehörigen überbracht werden sollte.



    Hallo Heinz,


    danke für das Einstellen der interessanten HDv (planmäßige Heeres Druckvorschrift)- Dienstanweisung für Einheiten des Kriegsheeres- vom 29.6.39.


    Die oben genannte Stelle beschreibt, dass das Kondolenzscheiben von den Hoheitsträger der NSDAP dann tatsächlich in den Städten oder Dörfern an die Familien der betroffenen Soldaten überbracht wurden. So war das auch in unserem Ort, wie ich das hier recherchieren konnte.


    Im Rahmen meines Buchprojektes habe ich viele Kondolenzscheiben lesen können. In der Praxis waren es tatsächlich Offiziere ( meistens Kompanieführer-Einheitsführer) Ich habe aber auch Schreiben von z.b Feldwebeln lesen können. Es schrieb wohl der dann ranghöchste von verfügbare Dienstgrad.


    Gruß
    Martin