Hallo zusammen,
uns hat eine m.E. nach sehr interessante Frage erreicht die ich hier gerne online stellen möchte. Der betr. User wird von mir über die onlinestellung seines Beitrages in bekannter Weise per Email unterrichtet.
Sehr geehrter Administrator,
bei der Suche nach einer Antwort auf meine Frage bin ich auf Ihr Forum gestoßen. Es gibt hier schon einen Beitragsstrang zum Thema Tarnuniform und Dienstgradabzeichen, dessen letzer Beitrag vom Februar 2012 datiert. Ich bedanke mich für die interessanten Erklärungen und auch aufschlußreichen Bilder, die jedoch meine Frage nicht vollständig beantworten:
Es ist mehrfach angesprochen und auch durch Bilder belegt, daß zu den Tarnuniformen Dienstgradabzeichen auf dem linken Ärmel getragen wurden, offenbar jedoch keine Hoheitsabzeichen, also Brustadler oder Ärmeladler. Wie konnte sich in diesem Fall ein Angehöriger der kämpfenden Truppe als Kombattant im Sinne des Völkerrechts ausweisen, welches selbigen u.a. das Tragen eines "weithin sichtbaren Erkennungszeichens" vorschreibt? Vielleicht findet sich ein militärhistorisch kundiger Jurist, der hierzu eine fundierte Antwort weiß?
Vielen Dank schon im Voraus, auch an den Administrator, der meine Frage sicher in der richtigen Form an die richtige Stelle zu setzen weiß.
Freundliche Grüße