italienisches Carcano- Gewehr, Mod. 1891

  • Guten Abend,
    ich kann aus einem Nachlass ein historisches (?) Gewehr ersteigern. Bin mir aber nicht sicher ob es sich lohnt. Vielleicht kann einer von euch helfen ? Es erinnert etwas an ein Mannlicher, etwa um 1900 herum.
    Gruß
    Carolus

  • Hallo Carolus,


    wie ich deinen Bildern entnehmen kann,handelt es sich um ein italienisches
    Carcano- Gewehr,Mod. 1891,cal: 6,5x52,
    Hersteller Terni.
    So ein Gewehr ist noch recht häufig anzutreffen und da seit Winnenden die Preise sehr gefallen sind,beträgt der Erwebswert zwischen 30 bis 80 €.
    Diese Gewehr würde ich für etwa 50 € einschätzen.
    Ich weiß nicht,ob dieses Gewehr Deko ist oder noch schußfähig?
    Falls es schußfähig ist , mußt du eine Ewerbsberechtigung nachweisen.
    Deko sind ab 18 Jahre frei erwerbbar.


    gruß
    franz

    Suche alles an Informationen und Material zur Panzerabwehr-Abteilung 5

  • Zitat von franzb;7842

    Ich weiß nicht,ob dieses Gewehr Deko ist oder noch schußfähig?
    Falls es schußfähig ist , mußt du eine Ewerbsberechtigung nachweisen.
    Deko sind ab 18 Jahre frei erwerbbar.

    gruß
    franz



    Hallo franz,

    ich lese gerade Deinen Beitrag. Da ich Dich hier im Forum sozusagen als Fachmann für Schußwaffen/ Blankwaffen ansehe, möchte ich Dich folgendes fragen. Ich habe die Möglichkeit aus einem Nachlaß einen sehr gut erhaltenen KARABINER 98 K zu erwerben. Der jetzige Eigentümer ist leider verstorben. Für mich als Sammler wäre es ein schönes Stück. Sollte diese Waffe allerdings noch schußfähig sein, möchte ich den richtigen Weg einschlagen und alles so angehen, wie es die gesetztes Lage vorsieht. Du schreibst, man benötigt eine Erwerbsberechtigung. Was bedeutet das genau? Weißt Du evtl, was genau beachtet werden muss. Ich bin im übrigen kein Jäger oder Polizist.

    Heute Abend schau das Stück nochmals an und es klärt sich auf, ob der Karabiner noch schußfähig ist.

    Danke und Gruß
    Martin:)

    PS: Waffen sind normal nicht mein Sammelgebiet. Was ist denn ein reeller Preis für so einen 98 K?

  • hallo Martin,
    da es sehr umfangreich wird,deine Fragen an dieser Stelle zu beantworten,(ich habe es versucht,aber durch einen falschen Tipper war alles wieder weg,)laß mir bitte deine Mailadresse oder deine Tel.Nr. zukommen.Dann beantworte ich dir alles.
    gruß Franz

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  • Hallo liebe Comunity,


    @ Martin: Falls der Karabiner 98k noch schussfähig sein sollte musst du da einiges beachten, wenn du der Gesetzeslage treu bleiben willst.


    Bei Originalwaffen, die noch schussfähig sind, wird immer das Magazin verschweißt, damit man das Gewehr erstmal nicht mehr laden kann, abgesehen davon das man das Magazin nicht unbedingt zum laden brauch (man könnte ja auch jede Patrone einzeln in den Lauf schieben) wird auch noch der Lauf mit einem Stahlstift versehen.


    Außerdem wird der Verschlusskopf abgeschliffen. (Das spannen, sowie das entspannen des Schlagbolzens, ist noch möglich) Erst dann kann man von einer deaktivierten Originalwaffe sprechen.


    Die kann man, wie Franz schon richtig schrieb, für ungefähr 200 € (aufwärts) ab 18 Jahren erwerben. Wie es bei schussfähigen Waffen ist weiß ich nicht, ich denke mal das man auf jeden Fall einen Waffenschein braucht, was Erwerbsberechtigung heißt weiß ich jetzt auch nicht genau.



    Gruß Bleichi


    P.S.: wenn sich das gute Stück in deinen Händen befindet, würde ich mich sehr über ein paar Fotos freuen :)

  • Hallo Leute,

    wie schon erwähnt wurde benötigt man eine Erwerbsberechtigung beim Kauf einer schußfähigen Waffe und dann erfolgt der Eintrag in die Waffenbesitzkarte. Das heißt Du mußt dann aktives Mietglied in einem Schützenverein sein und darfst die Waffe nur zum Schießplatz hin transportieren, dort unter Aufsicht des Schießleiters damit schießen und dann die Waffe wieder nach Haus transportieren. Der Transport der Waffe, die Anzahl der Waffen, die sichere Aufbewahrung und die Nutzung auf dem Schießstand ist alles sehr streng geregelt und wird auch teilweise durch das Ordnungsamt kontrolliert. Direkt einen Waffenschein, welcher zum tragen der Waffe in der Öffentlichkeit erlaubt, erhält man in Deutschland kaum. Es sei denn man ist Jäger und hat die entsprechende Jagdprüfung abgelegt. Weiterhin ist es nicht erlaubt vollautomatische Waffen zu besitzen, da diese unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
    Ich hoffe ich konnte damit auch einen kleinen Beitrag zur Aufklärung leisten.

    Gruß Kaleun
    Sportschütze

  • Zitat von franzb;7848

    hallo Martin,
    da es sehr umfangreich wird,deine Fragen an dieser Stelle zu beantworten,(ich habe es versucht,aber durch einen falschen Tipper war alles wieder weg,)laß mir bitte deine Mailadresse oder deine Tel.Nr. zukommen.Dann beantworte ich dir alles.
    gruß Franz


    Hallo Franz,


    danke trotzdem für Deine Mühe, sende Dir per PN meine E-Mail-Adresse.


    Gruß
    Martin

  • Hi Leute,

    also zum Thema ob es legal ist möchte ich euch gerne sagen meine Eltern besitzen selber ein K98 gewehr von 1937 und die auflagen sind eindeutig sie müssen sicher verschlossen sein du musst eine Waffenbesitzkarte haben und diese Gewehr eintragen lassen und überprfüfen lassen,
    mfg Tobi

  • Hallo Tobi,


    danke für Deine zusätzlichen Ausführungen. Wenn Du in künftigen Beiträgen feststellen solltest das Du in einem gerade geschriebenen Beitrag etwas vergessen hast, kannst Du diesen noch editieren. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe über den Button ändern.


    Dieser ist noch für so glaube ich mehrere Minuten freigeschaltet. Was das allgemeine Thema der Gesetzeslage und das Thema Bajonette etc. angeht habe ich hier so glaube ich eine ganz gute Auflistung gefunden.


    Gruß
    Michael


    http://www.militaria-fundforum…hread.php?t=215629&page=2