Die Schlacht um Stalingrad (Allgemeines)

  • Hallo Wirbelwind,


    du hast so recht! Mir kam der Funkspruch aus post #260 auch wie Hohn vor!


    Aber du kennst sicher auch den Spruch, das der Glaube Berge versetzt, und daraus haben sicher die meisten Landser ihre Hoffnung gezogen um überhaupt weitermachen zu können, auch wenn sie ahnten oder wussten, dass keine Hilfe mehr kommen wird.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    79. Infanterie-Division

    Kommandeur


    Divisions-Stabsquartier, den 03.02.1943


    Kameraden!


    Am 02.02.1943 wurde das Schicksal der Helden von Stalingrad entschieden. Damit hat unsere ruhmreiche 79. Division aufgehört zu bestehen.


    Mitte Oktober 1942 wurde die Division nach Stalingrad befohlen mit dem Auftrage, das Metallurgische Werk (Krassny Oktjabr) und die chemische Fabrik zu nehmen. Durch kurz vorher zugeführten Ersatz konnte die Division in recht guter Stärke anmarschieren.


    In Begeisterung über die gestellte Aufgabe und in altgewohntem Angriffsschwung traten wir am 23.10.1942 mit noch nicht erlebter Unterstützung der Artillerie und Luftwaffe zum Angriff an und eroberten in 3 Tagen das ganze Werk außer der Halle 4 mit ihren Martinöfen, in denen sich die Russen verschanzt hatten. Die nächste Zeit verging mit Säuberungsangriffen im Werk und in der Umgebung des Werkes und mit mehrfachen Angriffen und Stosstrupp-Unternehmen gegen die Halle 4.


    Allen folgenden Gegenangriffen hat die Division in alter Tapferkeit getrotzt und keine Stellung aufgegeben.


    In die Vorbereitungen zu dem letzten Angriff zur Erreichung des Wolgaufers, der für den 23.11. festgesetzt war, platzte die am 22.11. erfolgte Einschließung der Festung Stalingrad. Durch die dadurch bedingte Sparsamkeit mit Munition musste der Angriff unterbleiben.


    Die dann einsetzenden zähen und verbissenen Abwehrkämpfe ununterbrochener feindlicher Vorstöße und Angriffe haben an unsere Männer außerordentliche Anforderungen gestellt, zumal die Entbehrungen an Verpflegung die Körper schwächten und der Mangel an Munition den Kampf erschwerte. Die innere und äußere Haltung aller unserer Männer war vorbildlich und die Leistungen offenbarten höchstes deutsches Soldatentum.


    Wir lebten die ganze Zeit in dem Vertrauen und der festen Erwartung, von außen befreit zu werden.


    Am 04.01.1943 erhielt ich den Befehl, die Division auf andere Divisionen aufzuteilen und selbst mit einem verkleinerten Divisions-Stabe zu anderer Verwendung herauszufliegen. Diese schwere Aufgabe führte ich durch in der Gewissheit, die Division nach Abschluss der Schlacht bei Stalingrad wieder aufzustellen. Dieser Gewissheit gab ich auch in meinem Abschiedsbefehl Ausdruck.


    Es blieben im Rahmen anderer Divisionen bestehen:

    • das Grenadier-Regiment 212 unter Führung von Oberstleutnant Eichler mit je einem Bataillon jedes Grenadier Regiments und einem aus dem Pionier-Bataillon gebildeten Pionier-Zug,
    • das Artillerie-Regiment unter Führung von Oberst Prestien mit der II. und III. Abteilung und die
    • Panzerjäger-Abteilung unter Führung von Hauptmann Metzger (Grenadier-Regiment 212).
    • Alle anderen Truppen wurden aufgelöst.

    Der Kommandeur der Nachrichten-Abteilung Major Seifert und sein Adjutant Leutnant Wallbott gingen mit dem Divisions-Stab fort.


    Am 08.01.1943 verließ ich mit dem Flugzeug die Festung und damit unsere stolze, ruhmreiche Division.


    Wenige Tage darauf begannen die schweren Angriffe der Russen, die zu immer weiterer Verkleinerung der Festung führten, bis die Männer in heldenhaftem Kampf der feindlichen Übermacht erlagen.


    Wir stehen heute unter dem Eindruck eines gewaltigen Schicksalsschlages und des Verlustes unzähliger treuer Kameraden. Der weitere Verlauf des Krieges und die Geschichte werden uns zeigen, welchen Wert das wochenlange Standhalten der 6. Armee gegen eine erdrückende Übermacht gehabt hat.


    Wir sehen aber schon heute ein Heldentum, wie es größer und heiliger nicht gedacht werden kann. Die Leistungen der Helden von Stalingrad sind nicht zu übertreffen!


    Mit Euch allen, die Ihr der 79. Division angehört habt, gedenke ich in Ehrfurcht, Bewunderung, tiefer Dankbarkeit und Treue aller Kameraden, die in den Reihen der Division ihr Leben für Führer und Vaterland hingaben und ganz besonders der Helden von Stalingrad.


    Mögen die Männer, denen das Schicksal das schwere Los der Gefangenschaft auferlegt hat, die Kraft finden, es zu ertragen und möge ihnen eine Rückkehr in die Heimat vergönnt sein!


    In besonderer Verehrung gedenken wir unseres ersten Divisions-Kommandeurs, Herrn General der Infanterie Strecker, der an der Spitze seiner Truppen in dem Heldenkampf in Stalingrad gestanden hat und bis zum Ende der Führer der letzten Heldenschar im Traktorenwerk gewesen ist.


    Er hat uns zu einer verschworenen Gemeinschaft gemacht und uns zu Tapferkeit und Treue erzogen.


    Tapfer und Treu hat die Division dann überall, wo sie hingestellt wurde, ihre Pflicht getan, gekämpft und gesiegt.


    Die Division ist nicht mehr. Aber wir, meine Kameraden, wollen es als unsere heiligste Pflicht ansehen, die Erinnerung an die großen Taten der Division und besonders an das Heldentum von Stalingrad wach zu halten und auf die Jugend zu übertragen.


    Ich grüße Euch alle, meine Männer der 79. Division, in der felsenfesten Gewissheit, dass jeder von Euch, wie früher in den Reihen der Division, so auch in Zukunft überall seine Pflicht tun wird.


    Wir wollen, eng kameradschaftlich verbunden, dieselben bleiben wie bisher und tapfer und treu weiterkämpfen bis zum Endsiege mit Gott für Führer und Vaterland.


    Generalleutnant


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo,

    der Herr Generalleutnant von Schwerin hatte gut schreiben, nachdem er und sein Divisionsstab in Sicherheit waren. Viele seiner ehemaligen Männer wird er mit seinem Elaborat nicht erreicht haben. Bei den ca. 5000 Rückkehrern sind sicherlich nicht allzu viele aus seiner ehemaligen 79. Inf.-Division dabei gewesen. Aus sicherer Entfernung lassen sich leicht Lorbeerkränze flechten. Da war RK-Träger und Kommandeur der 71. I.D., Generalleutnant A. von Hartmann aus anderem Holz geschnitzt.

    Obwohl ich seinen Selbstmord am Bahndamm von Tsaritza nicht gut fand, zog er zumindest persönliche Konsequenzen. Ähnliche Divisionsbefehle, wie die durch Schwerin, sind mir von ihm nicht bekannt.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    103. Sammlungen für Hinterbliebene von Stalingradkämpfern


    Bei verschiedenen Einheiten und Dienststellen sind Geldsammlungen zu Gunsten der Hinterbliebenen von Stalingradkämpfern durchgeführt worden.


    Die gesammelten Beträge sind auf das Konto:


    Verwaltungsreferent des Chefs von OKW bei der Deutschen Bank, Stadtzentrale Abteilung A, Berlin W 8, Mauerstraße 26/27 einzuzahlen. Die Deutsche Bank hat das Postscheckkonto Berlin 1002.


    Abt. Ic.


    Quelle: Stellvertretendes Generalkommando XI. Armee-Korps; Hannover, den 10.03.1943


    Gruß

    Antje

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  • Hallo,

    das war mir so nicht geläufig, dass privat für die Hinterbliebenen der Stalingradkämpfer gesammelt wurde. Gibt es denn Nachweise, wie lange gesammelt wurde und welche Höhe zusammen kam? Hatten die Hinterbliebenen nicht auch einen gesetzlichen anspruch auf Versorgung und Unterstützung gegenüber der Wehrmacht?

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    so viele Fragen auf einmal…. :)


    Leider kann ich dir diese nicht beantworten.


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    113. Gebührnisse nach dem EWGG für in Stalingrad eingesetzt gewesene Wehrmachtangehörige


    (Erlass Ch H Rüst u. BdE vom 23.02.1943 Az. 60 a H Haush (V 4) Nr. 1035/43)


    Die 6. Armee hat durch Funkspruch gemeldet, dass nach dem 11.11.1942 Wehrsold, Frontzulage und Bekleidungsentschädigung an die Wehrmachtangehörigen innerhalb der Festung Stalingrad nicht mehr ausgezahlt worden sind.


    Soweit Verwundete, erkrankte usw. Wehrmachtangehörige der in Stalingrad eingesetzt gewesenen Verbände des Heeres Anspruch auf Auszahlung rückständiger Beträge an Wehrsold, Frontzulage und Bekleidungsentschädigung für die Zeit nach dem 11.11.1942 geltend machen, ist gegen die Auszahlung dieser Beträge nichts einzuwenden.


    Werden Ansprüche auf Auszahlung rückständiger Beträge an Wehrsold, Frontzulage und Bekleidungsentschädigung für die Zeit vor dem 11.11.1942 geltend gemacht, ist vor einem Offizier oder Wehrmachtbeamten im Offizierrang eine Verhandlung über den Sachverhalt aufzunehmen. Die Entscheidung über die Auszahlung trifft der Dienststellenleiter der Zahlmeisterei oder Lazarettverwaltung auf Grund des in der Verhandlung dargelegten Sachverhalts. Die Entscheidung ist nach großzügigen Gesichtspunkten zu treffen. Bestehen trotzdem Bedenken gegen die Auszahlung, ist die Entscheidung der Abrechnungsintendantur herbeizuführen.


    Nach vorstehendem Absatz ist auch zu verfahren, wenn Anträge auf Auszahlung verwahrter Privatgelder gestellt werden.


    Die ausgezahlten Beträge sind in einer Sonderauszahlungsliste für Stalingrad-Kämpfer bzw. einer Sonderauszahlungsliste für Privatgelder für Stalingrad-Kämpfer bei As 4 zu buchen.


    Bei Berechnung der auszuzahlenden rückständigen Beträge an Wehrsold und Bekleidungsentschädigung sind im Sonderfall Stalingrad und künftig auch ganz allgemein bei den in Russland verwundeten Soldaten die in den besetzten russischen Gebieten gültigen Tabellensätze (HVBI. 41, Teil C, Nr. 669) zu Grunde zu legen.


    Zusatz der W.V. XI.:


    Vorliegende Anträge gelten hiermit als erledigt.


    Sachg. A, 2.


    Quelle: Stellvertretendes Generalkommando XI. Armee-Korps; Hannover, den 10.03.1943


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    ich werde hier etwas posten um im Kontext zu bleiben, denn ich werde weitere Dokumente die Bezug hierauf nehmen einstellen. Das Originaldokument findet ihr unter anderem hier:



    Gruß

    Antje


    -----


    68. Ermittlungen nach dem Verbleib der Stalingrad-Kämpfer


    Der Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres.


    18.02.1943


    Grundsätzlicher Befehl!


    Das Geschick der Soldaten, die im Kampfraum Stalingrad eingeschlossen waren, festzustellen, ist eine Ehrensache des Deutschen Heeres.


    Es gilt der Angehörigen unserer Stalingrad- Kämpfer soweit es irgend in unserer Macht steht bald eine Nachricht über das Schicksal der Ihrigen geben zu können.


    Die Ermittlungen sind vordringlich, mit größtmöglicher Beschleunigung und in großzügiger Weise durchzuführen. Nachfragende Familienangehörige sind in jeder Hinsicht zuvorkommend zu behandeln, zu beraten und zu unterstützen. Ihnen ist ohne jede bürokratische Hemmung weitgehend zu helfen, ihre Angaben sind unbeschadet endgültiger Feststellungen zunächst als zutreffend anzusehen.


    Soldaten, die bestimmte Angaben über ihnen bekannte Stalingrad-Kämpfer machen können, haben dies umgehend ihrem nächsten Disziplinarvorgesetzten zu melden.


    Ich erwarte, dass jeder Soldat von dem Pflichtgefühl durchdrungen ist, auf Grund der bereits ergangenen und noch folgenden Befehle seinen Teil zum Gelingen der Feststellungsaktion Stalingrad beizutragen.


    Fromm

    Generaloberst


    ----


    Auf die Bedeutung dieses Befehls wird besonders hingewiesen. Er muss jedem Soldaten bekannt sein.


    Die allen Einheiten und Dienststellen zugegangenen Sonderabdrucke dieses Befehls sind in allen Geschäftszimmern deutlich sichtbar auszuhängen, weiterer Bedarf anzufordern.


    Alle Angehörigen, die Nachfragen nach den Ihrigen anstellen, sind in höflichster Form an das nächste Wehrmeldeamt, wo ihren Auskunft zuteil wird, zu verweisen.


    Arbeitsstab Stalingrad


    Abt. Ib E, Arbeitsstab Stalingrad


    Quelle: Verordnungsblatt Stellvertretendes Generalkommando XI. Armee-Korps; Hannover, den 27.02.1943


    Fortsetzung folgt...

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  • Hallo,

    der Kampf um und in Stalingrad hat ob der großen Verluste an Gefallenen, Verwundeten und Gefangenen hohe Wellen in der Bevölkerung geschlagen. Dem hofften nun Fromm und andere etwas entgegenzusetzen. Leider konnte das nur partiell gelingen. Es wurden ca 32.000 Verwundete+Spezialisten aus dem Kessel ausgeflogen. Nur die konnten erst einmal Auskunft über die im Kessel Verbliebenen geben. Sicher, auch per Funkspruch oder Kurier ist manches bekannt geworden. Doch das Gros der Truppe fiel oder ging in russ. Kriegsgefangenschaft. Für die angestrebte Nachrichtenbeschaffung fielen sie erst einmal aus. Die dann übrig gebliebenen 5000-6000 Rückehrer konnten natürlich viele Schicksale nach dem Krieg nicht aufklären. Je nachdem , wo sie vorher eingesetzt waren, hatten sie auch in der Regel nur einen begrenzten Überblick. Hinab, bis auf Kompanie-Ebene, wurde es da schwierig. Es überlebten zumeist hohe Dienstgrade. Einfache Soldaten und niedrige Mannschaftsdienstgrade eher weniger. Wer bis faktisch zuletzt einigermaßen versorgt war, der hatte eine höhere Überlebenschance. Erschwerend kam hinzu, dass die russ. Seite auf diesen Gefangenenandrang der bereits durch Krankheiten gekennzeichneten Wehrmachtsangehörigen überhaupt nicht vorbereitet war. Weite Märsche ins zerst. Hinterland bei eisiger Kälte setzte den Gefangenen zusätzlich zu. Nachrichten durch das DRK über die Türkei durften die Empfänger im Dt. Reich nicht erhalten. Die Helden hatten gefälligst tot zu sein. Wie sich die Informationslage der Arbeitsstabes Stalingrad und deren Weitergabe gestaltete-keine Ahnung. Meine Oma wartete bis zu ihrem Tod auf eine Nachricht ihres Sohnes Helmut, der in Stalingrad vermißt wurde. Ein Kompanie-Kamerad teilte ihr nach dem Krieg mit, dass er ihn, bevor er ausgeflogen wurde, bei guter Gesundheit an der Wolga sah. Berechtigte Zweifel sind da angebracht und sie spürte das auch.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits, Hallo Wirbelwind,


    vielen Dank, dass du deine Erfahrungen mit uns teilst. Es ist für dich immer noch schmerzhaft, dass deine Familie keine endgültigen Informationen zu dem Verbleib deines Onkels erhalten hat. Es tut mir sehr leid, dich in solcher Ungewissheit zu erleben.


    Gruß

    Antje


    -----


    Fortsetzung....


    130. Aktion Stalingrad


    Bislang sind etwa 10.000 Anfragen von Angehörigen der Stalingradkämpfer eingegangen. Dagegen liegen nur 500 Vernehmungen von Soldaten, die an den Kämpfen in und um Stalingrad teilgenommen haben, vor.


    Es wird daher nochmals auf die Wichtigkeit der Ziffer 68 des KVBI. Nr. 6 vom 27.02.1943 und die Verfügung, Stellv. Generalkommando XI. Armee-Korps, Abt. 1 b E, Arbeitsstab Stalingrad, Az. 21 - 23 b, Nr. 2768 (1) hingewiesen.


    Die Erfassung und Vernehmung aller Soldaten der ehemaligen 6. Armee ist beschleunigt und mit größter Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen.


    Abt.eilung Arbeitsstab Stalingrad.


    A. Gebührniszahlung


    I.


    Für die Zahlung rückständiger EWGG-Gebührnisse, eingezahlter Privatgelder und Feldpostgelder sowie von Beihilfen für Verlust selbstbeschaffter Bekleidung usw. an im Kampfraum Stalingrad eingesetzt gewesene Wehrmachtangehörige (z. Zt. in Lazaretten, bei Ersatztruppenteilen usw.) gelten die im KVBI. 43 unter Nr. 113 und 114 veröffentlichten Erlasse.


    II.


    Die Zahlung rückständiger Gebührnisse usw. an Familienangehörige von im Kampfraum Stalingrad verbliebenen Wehrmachtangehörigen ist durch Erlass OKH Az. 60 a H. Haush. (V) Nr. 1045/43 vom 06.03.1943 geregelt.


    Danach obliegen den Arbeitsstäben Stalingrad bei den Wehrkreiskommandos allgemein die Aufgaben, die nach den einschlägigen Bestimmungen sonst die Truppe zu erfüllen hat. Zuständig für Benachrichtigungen usw. ist der Arbeitsstab, des für den Ersatztruppenteil des betr. Soldaten zuständigen Wehrkreiskommandos.


    Für die Zahlung rückständiger Einsatzgebührnisse, eingezahlter Privat- und Feldpostgelder ist in diesen Fällen die Zahlmeisterei des für den Ersatztruppenteil des betr. Wehrmachtangehörigen in Frage kommenden Stellv. Gen. Kdo. (Wehrkreiskommandos) zuständig.


    Alle Anträge von Familienangehörigen von im Kampfraum Stalingrad verbliebenen Wehrmachtangehörigen auf Zahlung von Gebührnissen (EWGG-Gebührnisse, Friedensgebührnisse, Kriegsbesoldung, Beihilfen usw.) sind daher unverzüglich dem Arbeitsstab Stalingrad beim Stellv. Gen. Kdo. XI. Armee-Korps vorzulegen.


    Abt. IV a/A/Arbeitsstab Stalingrad


    Quelle: Stellvertretendes Generalkommando XI. Armee-Korps; Hannover, den 20.03.1943

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  • Hallo Antje,

    ja, das ungewisse Schicksal meines Onkels lässt sich nicht mehr klären. So wie das von tausenden anderen Stalingradkämpfern. Wie wir wissen, bringen Kriege immer Leid, Tod und Not über die Menschen, aber daraus die richtigen Schlußfolgerungen zu ziehen, gelingt immer weniger.

    Frage am Rande, wie viele dieser Arbeitsstäbe Stalingrad gab es denn?

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    bisher habe ich noch keine Dienstanweisung des Abwicklungsstabs gefunden und kann somit auch nicht sagen, wie weit der runtergebrochen wurde. Ich halte aber meine Augen offen.


    Ich glaube, dass es einen einzigen Arbeitsstab gab, dem die Untergeordneten Einheiten zugearbeitet haben.


    Der Abwicklungsstab Stalingrad wurde bald umbenannt in Abwicklungsstab Stalingrad und Afrika.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
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  • Hallo Allerseits,


    anbei die nächste Anweisung...


    Gruß

    Antje


    ----


    Abschrift und Bearbeitung!


    174. Versorgung der aus Stalingrad zurückgekehrten Wehrmachtangehörigen mit Bekleidung


    Das Oberkommando der Wehrmacht hat mit Verfügung OKW Az. 2 f 32 Beih. 1 AWA/WV (III c) Nr. 572/43 geh. vom 03.03.1943 im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsminister der Finanzen den Ersatz verlorener Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke (einschließlich der verlorenen eigenen Bekleidungsstücke der Unteroffiziere und Mannschaften, soweit deren Tragen gestattet ist) für die aus Stalingrad zurückgekehrten Wehrmachtangehörigen wie folgt geregelt:


    I. Im Einzelnen können gewährt werden:


    a) Selbsteinkleider:


    Auf Wehrmacht-Uniformzusatzbezugsschein Ersatz verloren gegangener Wäsche, soweit notwendig, auch über die bestimmungsgemäß festgesetzte Menge hinaus.


    Für verlorene eigene Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke, sowie sonstige Gegenstände:


    • Beihilfen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

    Werden die festgesetzten Höchstpreise überschritten, so entscheidet über die Anträge die Heeresgruppe Don, für die Luftwaffe die Luftflotte 4 in eigener Verantwortung.


    b) Unteroffizieren und Mannschaften:


    Auf Wehrmacht-Uniformzusatzbezugschein:

    • Ersatz für verlorene eigene Bekleidungsstücke, deren Tragen gestattet ist;
    • Beihilfen nach den gleichen Grundsätzen wie für Selbsteinkleider.


    Zu a) und b) genügt die pflichtgemäße Versicherung der Antragsteller über die in Verlust geratenen Stücke.


    II. Wehrmacht-Uniformzusatzbezugscheine (W.U.Z.) sind mit dem Kennwort „Ausnahmefall" in roter Tinte zu versehen; das Kennwort ist mit dem Dienststempel zu überstempeln. Die so gekennzeichneten W.U.Z. berechtigen zum Kauf aus Dienstbeständen, bei der Kleiderkasse (Zweigstellen) und in Einzelhandelsgeschäften.


    Einkäufe können auch Angehörige tätigen.


    Wehrmacht-Dienststellen, die Dienstbekleidungsstücke abgeben, und Kleiderkasse (Zweigstellen) müssen über das Kennwort „Ausnahmefall" rechtzeitig unterrichtet werden, um etwaigen beim Kauf auftretenden Schwierigkeiten zu begegnen.


    Einzelhandelsgeschäfte werden durch den Reichswirtschaftsminister unterwiesen.


    W.U.Z. sind listenmäßig nachzuweisen, um ungerechtfertigten Ausstellungen vorzubeugen. Ihre Gültigkeit wird auf 3 Monate befristet.


    III. Nach Abschluss der Aktion sind die ausgegebenen W.U.Z. und die Art der einzelnen als Wiederersatz hierauf beschafften Bekleidungs- usw. Stücke zahlenmäßig (in runder Summe) dem Oberkommando der Wehrmacht anzuzeigen.


    IV. Dieser Erlass ist nur den unmittelbar beteiligten Wehrmacht-Dienststellen bekannt zu geben.


    Zusatz des Stellvertretendes Generalkommandos XI. Armee-Κorps:


    Zu I.


    1. Wehrmacht Unitormzusatzbezugscheine dürfen notwendigenfalls ausnahmsweise abweichend von HVBl. (B) 1942, Nr. 48 A IV ausgestellt werden:

    • bis zu 6 Hemden,
    • bis zu 4 Nachthemden oder Schlafanzüge,
    • bis zu 8 Paar Socken,
    • bis zu 6 Unterhosen.


    2. Bei der Vorlage der Beihilfeanträge ist KVBl. 43, Nr. 114 zu beachten.


    Zu III.


    Meldung über Zahl der ausgegebenen W.U.Z. und über Zahl und Art der hierauf beschafften Gegenstände - je getrennt nach la) und Ib) - von der Division usw. zusammengestellt bis 25.06.1943 an Stellvertretendes Generalkommando XI. Armee-Korps


    Frist bei:


    Bataillon: 10.06.1943,

    Regiment: 15.06.1943,

    Division: 20.06.1943.


    Abt. II b/IV a/Arbeitsstab Stalingrad/lI a 3.


    Quelle: Stellvertretendes Generalkommando XI. Armee-Korps; Hannover, den 10.04.1943

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    200. Zurückziehung von Soldaten aus der kämpfenden Truppe aus besonderem Anlaß; Ermittlungsaktion Stalingrad


    Vermißte Soldaten sind gefallenen Soldaten gleichzusetzen, sofern nicht nachweisbar feststeht, daß sie sich lebend in feindlicher Gefangenschaft befinden (H.V.Bl. 42 B, Nr. 757 IV, 2).


    Ein Soldat, der einer im Kampfraum Stalingrad eingeschlossenen gewesenen Einheit angehört hat, gilt jedoch erst dann als vermißt, wenn den Angehörigen durch den Arbeitsstab Stalingrad des zuständigen Stellv. Generalkommandos die Be- nachrichtigung erteilt wurde, daß die Ermittlungen nach dem Verbleib des betreffenden Soldaten keine restlose Klarheit ergeben haben.


    Vgl. Durchführungsbestimmungen zu OKW AHA/Ag. E/Tr.-Abt.-Nr. 1400/43 vom 18.02.1943, Ziffer II, 8a (verteilt nur an die Wehrersatz-Dienststellen mit Vfg. stellvertretendes General-Kommando. XI. Armee-Korps, Abt. Ib E-Arbeitsstab Stalingrad Az. 20-23 b Nr. 1636 (5) geh. vom 23.02.1943).


    Abt. Ib E/II b 2


    Quelle: Verordnungsblatt stellvertretendes General-Kommando. XI. Armee-Korps; Hannover den 20.04.1943


    Gruß

    Antje

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