Führerbefehl über Schutzbestimmungen " letzte und einzige Söhne "

  • Hallo,

    das war das Ergebnis der hohen personellen Verluste des Feldheeres an der Ostfront und die Ausrufung des ,,totalen" Krieges durch Goebbels am 18.021943 im Sportpalast. Das Schicksal der Kinder, ohne Eltern aufwachsen zu müssen, interessierte doch keinen in den höheren Stelle wirklich.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo,


    das ist nicht zu fassen! Dieser Beitrag gibt einen guten Einblick in die Gedankenwelt der Führungspersonen.

    Natürlich war es in der damaligen Kriegslage für die Oberste Führung sehr schwer, Personalverluste zu verkraften. Aber in der Ideologie der Volksgemeinschaft waren doch gerade die Kinder, und hierbei besonders die Söhne, ein gesuchtes, wertvolles Gut für die Zukunft des Dritten Reichs. Wer sollte denn sonst nach dem propagierten "Sieg" das Reich wieder hochbringen. Hitler setzte doch bewusst auf die Jugend.

    Parteibonzen mit der Pflege und Versorgung der Kinder beauftragen zu wollen, ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Gerade diese sind es doch, die den Krieg weiter forcierten.

    Unglaublich!!!!


    Gruß

    Horst

  • Hallo ihr Lieben!


    danke für eure Kommentare, ich habe mich ehrlich gesagt schon darauf sehr darauf gefreut als ich das eingestellt habe. ;)


    Lg

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits!


    Abschrift und Bearbeitung!


    Oberkommando der Heeresgruppe Süd

    II b - Nr. 15/44 geheim

    Hauptquartier, den 07.01.1944


    Bezug:

    1.) Heeres-Verordnungs-Blatt 1942 Teil B Nr. 757 III, 5

    2.) Heeres-Verordnungs-Blatt 1943 Teil B Nr. 525


    Aufhebung der Schutzbestimmungen für einzige und letzte Söhne


    OKH (Ch.H.Rüst. u. BdE) AHA/Ag E Tr/Tr.Abt.(IId) hat unter Nr. 56683/43 vom 15.12.1943 mitgeteilt:


    1. Auf Grund von Anfragen einzelner stellvertretender General-Kommandos betreffend Aufhebung der Schutzbestimmungen für einzige und letzte Söhne in besonderen Härtefällen hat OKH den Chef OKW um Entscheidung gebeten.


    2. Chef OKW hat daraufhin entschieden, dass es bei der grundsätzlichen Aufhebung der Schutzbestimmungen für einzige und letzte Söhne bleibt. Eine Verwendung solcher Soldaten im Heimatkriegsgebiet entfällt grundsätzlich, wenn die Soldaten feldverwendungsfähig sind.


    Ihre Verwendung an weniger gefährdeter Stelle des Feldheeres bleibt bei besonders harten Fällen den Kommandeuren des Feldheeres überlassen.


    3. Besonders harte Fälle sind daher durch die Ersatz-Truppenteile den stellvertretenden General-Kommandos vorzulegen. Die stellvertretenden General-Kommandos entscheiden, ob die betreffenden Soldaten bei Abstellung zum Feldheer den Feldtruppenteilen zur Verwendung an weniger gefährdeter Stelle des Feldheeres vorgeschlagen werden sollen.


    Ein entsprechender Vermerk ist im Wehrpass, Feld 26 unter "Nachträge" aufzunehmen. (Beispiel: Soldat … wird gemäß Verfügung stellvertretendem General-Kommando … Armee Korps Nr. .. vom .... zur Verwendung an weniger gefährdeter Stelle das Feldheeres vorgeschlagen).


    Die bisherigen Eintragungen nach Heeres-Verordnungs-Blatt 1942 Teil B Nr. 757 III, 5 sind zu streichen mit dem Vermerk: "Gestrichen gemäß Heeres-Verordnungs-Blatt 1943 Teil B Nr. 525".



    Für das Oberkommando der Heeresgruppe

    Der Chef des Generalstabes

    I.A. u. I.V.

    gez. Unterschrift

    Major und 2. Adjutant


    Für die Richtigkeit der Abschrift

    Oberleutnant und Adjutant


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
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  • Hallo,

    ich will ja den betreffenden Stellen wirklich unterstellen, dass sie versucht haben, die Betreffenden an weniger gefährdeten Stellen im Feldheer unterzubringen, Nur die hohen Verluste bedingten letztendlich eine andere Herangehensweise, gerade auch in den letzten Kriegswochen. Wer keinen hochrangigen Fürsprecher oder anderwertige Beziehungen hatte, landete an den Brennpunkten der Ost-oder Westfront. Egal ob einziger oder letzter Sohn.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits,


    der nachfolgende Beitrag hat nichts mit „letzten Söhnen“ zu tun, aber mit kinderreichen Familienvätern und für mich somit ein Beweis, dass einige Vorgesetzte schon darauf geachtet haben, diese Väter weiter hinten einzusetzen, auch wenn es am Ende des Krieges keine Rolle spielte, weil überall Front war.


    Kommandeur der Divisions-Nachschub-Truppe 158

    Ortsunterkunft, 11.04.1944


    2.) Namhaftmachung eines Friseurs


    Es ist zum 13.04.1944 ein Friseur namhaft zu machen (älterer Jahrgang). Zu melden sind möglichst:

    • frontbewährte Soldaten mit Auszeichnungen und
    • kinderreiche Väter.

    Beurteilungen und Kriegsstammrollen sind beizufügen. Fehlanzeige erforderlich.


    Quelle: germandocsinrussia


    Wehrmachtlexikon, Michael solltest du der Meinung sein, dass wir den Beitrag hier entfernen ist das kein Problem.


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    Wehrdienst von Vätern mit 8 und mehr Kindern


    Unter Aufhebung der bisher hierüber erlassenen Bestimmungen wird angeordnet:


    1. Wehrpflichtige, die nach behördlicher Bestätigung Väter von 8 und mehr lebenden ehelichen bzw. an Kindes Statt angenommenen Kindern sind und diesen gesetzlichen Unterhalt gewähren, sind während des Krieges nur auf eigenen Wunsch zum Wehrdienst einzuberufen. Andernfalls sind sie bis auf weiteres zurückzustellen.


    2. Soldaten, bei denen die Vorraussetzungen zu 1. vorliegen und die nicht freiwillig in der Wehrmacht verbleiben wollen, können auf Antrag aus dem Wehrdienst entlassen werden. Bei freiwilligem Verbleiben in der Wehrmacht ist eine schriftliche Erklärung nach dem im H.V.Bl. 1940 Teil B. Nr. 448 veröffentlichten Muster zu fordern und zu den Personalpapieren des betreffenden Soldaten zu nehmen.


    Als Anhang habe ich noch eine vorgefertigte Erklärung zum Verbleib.


    O.K.W., 12.03.1941 2760/41 AHA/Ag/E (I a)


    Quelle: Heeres-Verordnungsblatt Nr. 17 vom 25.03.1941


    Gruß

    Antje

  • Hallo,

    schon mal für mich interessant, was Antje da ins Forum gestellt hat. Die Frage, die sich mir aufdrängt, ab wann hatte diese Anordnung keine Gültigkeit mehr. Bereits nach der Ausrufung des totalen Krieges am 18.02.43 oder zumindest in den letzten Kriegsmonaten. Wie in den voran gegangenen Posts bereits mitgeteilt wurde, gab es ja spätestens ab 1944 schon keine effektive Schonung des letzten bzw. einzigen Sohnes mehr. Warum sollten da kinderreiche Väter besser gestellt sein?


    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    sollten wir alle auf eine Information dazu stoßen, sollten wir uns gegenseitig hier informieren. Bisher ist mir das leider nicht bekannt.


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    613. Vergünstigung für Familien mit 5 und mehr wehrpflichtigen Söhnen


    Nach einer Entscheidung des Führers ist während des Krieges den Familien mit 5 und mehr wehrpflichtigen Söhnen, von denen entweder bereits 5 oder mehr Söhne im aktiven Wehrdienst stehen, oder 4 Söhne bereits Soldat sind und einer oder mehrere Söhne zur Einberufung heranstehen, auf Antrag wenigstens ein männlicher Erbe bzw. eine männliche Arbeitskraft zur Erledigung der die Existenz der Familie bedingenden Arbeiten zu belassen.


    In diesen Fällen bleibt zu prüfen, ob ein Sohn aus dem aktiven Wehrdienst entlassen oder ein Sohn nicht einberufen und bis auf Weiteres zurückgestellt werden soll. Den Wünschen der Beteiligten ist in Bezug auf die Wahl des vom Wehrdienst freizustellenden Sohnes soweit irgend möglich, Rechnung zu tragen.


    „Längerdienende“ Soldaten kommen für eine Entlassung nicht in Betracht. Desgleiden ist anzustreben, dass nach Möglichkeit nur solche Soldaten entlassen werden, die bereits ihre aktive Dienstpflicht erfüllt haben.


    Die Anträge sind in jedem Fall an das zuständige Wehrbezirkskommando zu richten, das nach Überprüfung im Benehmen mit den Polizeibehörden entweder den Beantragten zurückstellt oder bei beantragter Entlassung den Eintrag mit entsprechender Stellungnahme an den zuständigen Disziplinarvorgesetzten mit mindestens den Disziplinarbefugnissen eines Regimentskommandeurs zur Entscheidung und Verfügung der Entlassung weiterleitet.


    O.K.W, 02.07.1941

    12 i 10.24

    4571/41 AHA/Ag/E (Ia).


    Quelle: Heeres-Verordnungsblatt Nr. 40 vom 15.07.1941


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    603. Entlassung von Ergänzungsbeamten


    Der im H.V.BI. 1941 Teil C Nr. 255 bekannt gegebene Erlass:


    Wehrdienst von Vätern von acht und mehr Söhnen, gilt auch für Wehrmachtsbeamte

    • zur Verfügung,
    • des Beamtenstandes
    • und auf Kriegsdauer


    O.K.H (Ch.H.Rüst u. BdE), 21.06.1941

    B 25 e 19 4978/41 Ag VI/V1 (VII 2).


    Quelle: Heeresverordnungs-Blatt Nr. 38 vom 05.07.1941


    Dieses ist eine Ergänzung zu Post# 27.


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    216. Zurückziehung von Soldaten aus der kämpfenden Truppe aus besonderem Anlass


    Bezug: A.H.M. 1940 Ziffer 713 und 1160.


    Es ist vorgekommen, dass Soldaten die als einzige Söhne gefallener Väter oder Väter von mehr als 4 ehelichen unversorgten Kindern usw., auf Befehl des stellvertretenden Generalkommandos für dauernd beim Ersatzheer oder in weniger gefährdeten Stellen (z.B. im rückwärtigen Dienst gemäß Heeres-Dienstverordnung 90) verwendet werden sollten, trotzdem wieder zur Feldtruppe versetzt worden sind. Um dieses in Zukunft auf jeden Fall auszuschalten galt auszuschalten, führen die Ersatzeinheiten diese Soldaten in einer besonderen Liste.


    (Auf Absatz 3 der Ziffer 1160 A.H.M. 1940 wird noch besonders hingewiesen.)


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Antje,


    diesen ,,Luxus" leistete sich die Wehrmacht 1940 noch. Später, als die Verluste an der Ostfront immer schneller in die Höhe schossen, war es damit dann nicht mehr weit her. Von den letzten Kriegsmonaten ganz zu schweigen. Aber das wurde bereits erwähnt.


    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits,


    ich habe da mal wieder etwas gefunden…


    Abschrift und Bearbeitung!


    07.02.1944


    Wehrdienst von Vätern mit 8 und mehr Kindern


    Die Bestimmung, dass Väter von 8 und mehr lebenden ehelichen bzw. an Kindes Statt angenommenen Kindern zum Wehrdienst nur auf eigenen Wunsch einzuberufen sind, wird aufgehoben.


    Derartige Wehrpflichtige sind nach den allgemeinen Bestimmungen zum Wehrdienst heranzuziehen.


    Sie sind je nach Lage ihrer häuslichen, wirtschaftlichen und beruflichen Verhältnisse in der Regel nur im Heimatkriegsgebiet nach Möglichkeit in der Nähe ihres Heimatortes zu verwenden.


    Die Verwendung in besetzten Gebieten ist nur mit ihrer Zustimmung gestattet.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo,

    der Personalmangel in der Deutschen Wehrmacht wird immer größer gegen Ende des II. WK. Daher wird zunehmend weniger Rücksicht auf solche Dinge, wie Väter von 8 oder mehr Kindern bzw. einzige Söhne genommen. Ein bekanntes Phänomen. Ganz schlimm kommt es nach meiner Meinung in den letzten Kriegswochen, als die Personalverluste nochmals immens anstiegen.

    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits,


    ich habe mal wieder etwas für euch aus dem Jahre 1942 ….


    930. Übernahme von Reserveoffizieren (hier: „,letzten“ und „einzigen Söhnen") zu den aktiven Truppenoffizieren (Dienst-Alters-Liste [DAL] AI)


    Die Verfügung Heeresmitteilung 1942 Nr. 471 - Übernahme von Reserveoffizieren zu den aktiven Truppenoffizieren (DAL AI) findet auch auf „letzte“ und „einzige Söhne“ Anwendung.


    1. Die 6-monatige Bewährung als Vorgesetzter und Führer ist in einem Feldtruppenteil in den besetzten Gebieten - jedoch nicht im Osten - oder in einem Truppenteil der Feldausbildungs-Divisionen zu erbringen. Die Offiziere dürfen hierzu nur in einer Z- oder K-Stelle einer Kompanie, Schwadron, Batterie verwandt werden.


    Bei unvorhergesehenem Kampfeinsatz dieser Truppenteile entfallen während der 6-monatigen Bewährung die auf „letzte“ und „einzige Söhne“ anzuwenden den Schutzbestimmungen.


    Seit der Beförderung zum Offizier bereits früher in einem Feldtruppenteil abgeleistete Dienstzeiten werden, soweit die Offiziere sich bewährt haben, auf die geforderte 6-monatige Bewährungszeit angerechnet.


    2. Reserveoffiziere („letzte“ und „einzige Söhne“), die die Bedingungen der Verfügung Heeresmitteilung 1942 Nr. 471 erfüllt haben, können, falls der letzte Feldtruppenteil sich mit dem Vorschlag einverstanden erklärt hat, von den Dienststellen, bei denen sie sich zur Zeit befinden, dem Oberkommando des Heeres / Personalamt zur Übernahme vorgeschlagen werden, und zwar aus dem Ersatzheer über die Stellvertretenden Generalkommandos, aus den Schulen, soweit sie Oberkommando des Heeres / Ch H Rüst und BdE / In.EB unterstehen, über Inspektion des Erziehungs- und Bildungswesens (In.EB), die zu den Vorschlägen Stellung nimmt. Die Einverständniserklärung des letzten Feldtruppenteils ist beizufügen.


    3. Reserveoffiziere („letzte“ und „einzige Söhne“), die die Bedingung der 6-monatigen Feldbewährung noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt haben, werden durch Oberkommando des Heeres / Personalamt auf Antrag in die für sie vorgesehenen Truppenteile versetzt und sind von diesen zu gegebener Zeit über die Divisionen bzw. entsprechenden Dienststellen, die zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen haben, dem Oberkommando des Heeres / Personalamt zur Übernahme vorzuschlagen. Soweit die Bedingung der Feldbewährung teilweise bereits früher erfüllt wurde, ist den Vorschlägen die Einverständniserklärung des letzten Feldtruppenteils beizufügen.


    Oberkommando des Heeres, 23.10.1942


    7235/42 Ag P 1/1. Abt. (a I)


    Quelle: AHM;9. Jahrgang; Berlin, den 07.11.1942; Ausgabe 25


    Gruß

    Antje

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    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: