Beurteilung auf Kriegsbrauchbarkeit

  • Hallo zusammen,


    hier habe ich ein Dokument gefunden in dem Soldaten aufgelistet wurden die ungeeignet für den Frontdienst waren inkl. dem Grund dafür. Sowas findet man auch nicht alle Tage.


    Gruß Ulf


    Quelle: Nara

  • Hallo,
    die Dokus von Ulf sind für mich aufschlussreich. Es erhebt sich die Frage, ob die geistige Beschränktheit oder körperliche Schwäche durch Kampfeinwirkung hervorgerufen wurde. Wenn nicht, frage ich mich, warum dies erst an der Front auffiel und nicht schon vorher bei der Musterung/Grundausbildung? Übrigens für Magenkranke bzw. soldaten mit Magengeschwüren wurde ja besondere Einheiten aufgestellt, als es dann um den ,,Endsieg" ging.


    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    das ist eine berechtigte Frage.
    Das kann denke ich mehrere Gründe haben, ich vermute mal das bei einigen Soldaten erst wärend der Einsätze solche "Erkrankungen" wie geistige Beschränktheit oder körperliche Schwäche zum vorschein treten. In diesem Fall nach dem Frankreich Feldzug.


    Gruß Ulf

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    Ich suche Bildmaterial, Dokumente und sonstige Informationen über ausländische Orden und Ehrenzeichen die an Deutsche verliehen wurden. Zum Zweck der Aufarbeitung und der Dokumentation.
    Vielen Dank

  • Hallo Ulf,


    sicherlich sind Deine Argumente nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen, wenn Du meinst, erst im Einsatz traten besagte geistige Beschränktheit oder körperliche Schwächen bei verschiedenen Wehrmachtsangehörigen auf. Trotzdem, es handelt sich bei Deinen Dokus um Unterlagen aus der Zeit des Frankreich-Feldzuges und da gehe ich davon aus, dass die Soldaten vorher eine solide Grundausbildung hatten und keine ,,Schnellbesohlung", um rasch Ersatz für die Front zu haben. Also wurden sie in ihrer Rekrutenzeit voll körperlich in Anspruch genommen und der geistige Zustand konnte auch nicht verborgen bleiben. Klar, Front stellt andere Ansprüche als Grundausbildung. Es bleibt daher für mich widersprüchlich, sofern es keine diesbezügliche Kampfeinwirkungen gab.


    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind.


    Hm das stimmt wohl.
    Aber irgendwie sind sie ja wohl durchgekommen (Grundausbildung). Oder kann es sein das man bei freiwilligen oder Berufssoldaten billigend dadrüber hinweg gesehen hat?? In einem gewissen Grad?


    Gruß Ulf

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    Vielen Dank

  • Hallo Ulf,
    die Frage, warum erst an der Front die besagten Einschränkungen auffielen, wird wohl erst einmal offen bleiben. Bei Berufssoldaten kann ich es mir noch weniger vorstellen, dass die nicht auf Einschränkungen überprüft wurden, wenn ich bspw. an die Marine, Luftwaffe oder bestimmte Heereseinheiten denke.
    MfG Wirbelwind

  • Hallo zusammen,

    die Dokus von Ulf sind für mich aufschlussreich. Es erhebt sich die Frage, ob die geistige Beschränktheit oder körperliche Schwäche durch Kampfeinwirkung hervorgerufen wurde. Wenn nicht, frage ich mich, warum dies erst an der Front auffiel und nicht schon vorher bei der Musterung/Grundausbildung?

    dass folgende Schreiben von der 3. Panzer-Division gibt die genannte Situation zwar nur im Ansatz wieder aber schaden kann es vermutlich auch nicht.


    Quelle: Nara


    Gruß
    Michael

  • Hallo!


    Korück 583

    St.Qu., den 10.12.1944


    Auszug aus „Dienstliche Anordnung Nr. 85“


    Überweisung bzw. Versetzung Lazarettkranker Soldaten zum Ersatz-Truppenteil (IIa/b)


    Es liegt Veranlassung vor, auf das A.H.M 1943, Ziffer 890 Absatz 1 und 2 erneut hinzuweisen.


    Alle Soldaten, die nach Verwundung oder Erkrankung in ein Heimatlazarett überwiesen werden, gelten mit der Aufnahme ins Reserve-Lazarett als zum Ersatz-Truppenteil versetzt.


    F.d.R

    Nold

    Oberleutnant


    Für den Kommandanten rückwärtges Armee Gebiet 583

    Der Chef des Stabes

    gez. Dr. Hertel

    Oberstleutnant


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    980. Beurteilung der Kriegsbrauchbarkeit amputierter Soldaten


    Es ist festgestellt worden, daß bei amputierten Soldaten mit L Fehlern die Kriegsbrauchbarkeit verschieden beurteilt wird. So sind z. B. Soldaten mit einem Körperfehler nach Fehler Nr. L 61 teils als arbeitsverwendungsfähig (a.v.) und teils als wehrunfähig (w.u.) bezeichnet worden.


    Wird der die Amputation kennzeichnende Körperfehler nach Spalte L der Fehlertabelle befunden, so kann der betreffende Soldat infolge der Amputation nicht als wehrunfähig (w.u.) beurteilt werden. In der Regel werden derartige Soldaten als arbeitsverwendungsfähig (a.v.) zu beurteilen sein, wenn nicht durch die Prothese der Körperfehler so ausgeglichen werden kann, daß Beurteilung noch als garnisonsverwendungsfähig (g.v.) Heimat, vereinzelt auch garnisonsverwendungsfähig (g.v.) Feld möglich ist.


    Entlassung eines arbeitsverwendungsfähigen (a.v.) Soldaten als dienstunfähig (d.u.) kommt nur in Frage, wenn eine dem Grad der Behinderung entsprechende Weiterverwendung im Wehrdienst auch nach Personalausgleich nicht möglich ist.


    Oberkommando der Wehrmacht, 05.11.1942


    49 n 11 Ch W San/Wi G (II c).


    Quelle: AHM 1942


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    112. Beschulung der lungen- und hirnverletzten Berufsunteroffiziere


    Beschulungsfähige versehrte Berufsunteroffiziere mit Lungen- oder Hirnverletzungen bzw. -erkrankungen der Entlassungsjahrgänge 1940 - 1952, die nach wehrmachtärztlichem Gutachten auf die Dauer von mindestens 9 Monaten für eine Verwendung im Truppendienst nicht in Frage kommen, und die im Innendienst keine Verwendung finden, sollen in besonderen Versehrtenlehrgängen zusammengefasst und beschult werden.


    Die Truppenteile und Reservelazarette melden dem Wehrkreiskommando XI, Abt. Wul., unmittelbar zum 19.03.1943 die Zahl der bei ihnen befindlichen Berufsunteroffiziere, die den Bedingungen des Absatzes 1 entsprechen, getrennt nach

    1. Lungenverletzten bzw. -erkrankten,
    2. Hirnverletzten bzw. -erkrankten.

    Berufsunteroffiziere, die sich in Lazarettbebehandlung befinden, werden, um Doppelmeldungen zu vermeiden, nur von den Lazaretten, nicht von den Truppenteilen gemeldet.


    Ansteckungsfähige Lungenkranke sind nicht zu melden.


    Abt. IV b/Wul.


    Quelle: Verordnungsblatt; stellvertretendes GeneralKommando XI. Armee-Korps; 10.03.1943


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und. Bearbeitung!


    161. Ärztliche Beurteilung von Soldaten mit Schädel- und Gesichts-Verletzungen


    Soldaten, die wegen einer Schädel- oder Gesichtsverletzung keinen Stahlhelm bzw. keine Gasmaske tragen können, sind als arbeitsverwendungsfähig (av.) zu beurteilen.


    Der Befehl Stellvertretendes General Kommando XI. Armee-Korps, Abteilung IV b Az. 49 n Nr. 26/42 vom 28.08.1942 wird aufgehoben.


    Abteilung Ib E/lIb/IV b.


    Quelle: Verordnungsblatt; Stellvertretendes General Kommando XI. Armee-Korps; Hannover, den 01.04.1943


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    83. Einheitliche Bezeichnung der Kriegsbeschädigten


    Der Reichsarbeitsminister, dem die Fürsorge und Versorgung der entlassenen Nichtberufssoldaten übertragen worden ist, hat im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht, der Partei-Kanzlei und dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda die Obersten Reichsbehörden gebeten, für die Beschädigten des ersten Weltkrieges und des jetzigen Krieges einheitlich nur die Bezeichnung Kriegsbeschädigte und Schwerkriegsbeschädigtes anzuwenden. Hiernach ist künftig im öffentlichen Sprachgebrauch und vor allem in der Propaganda und in der Presse zu verfahren.


    O.K.L., 8. 1. 1945


    Az. 30 a 12 (Wehramt II III C)


    Quelle: Luftwaffen-Verordnungsblatt; 11. Jahrgang; Berlin, den 22.01.1945, Ausgabe 4


    Gruß

    Antje

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    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo Allerseits,


    Abschrift und Bearbeitung!


    191. Ausbildung von kriegsversehrten Berufsunteroffizieren für den Geschäftszimmerdienst


    Am 03.05.1943 beginnen an den Heeres-Fachschulen in Hannover und Magdeburg wieder Lehrgänge zur Ausbildung von kriegsversehrten Berufsunteroffizieren für den Geschäftszimmerdienst. Dauer der Lehrgänge 12 Wochen.


    Truppenteile und Dienststellen melden dem Wehrkreiskommando XI., Abteilung Wul., bis spätestens 19.04.1943 diejenigen Berufsunteroffiziere die als Kriegsversehrte nur noch im Geschäftszimmerdienst einsatzfähig sind und für diesen Dienst ausgebildet werden sollen.


    Fehlanzeige nicht erforderlich.


    IIb/Wul.


    Quelle: Verordnungsblatt für das stellvertretende Generalkommando XI. Armee-Korps; 8. Jahrgang ; Hannover, den 10.04.1943


    Gruß

    Antje

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