Allgemeines zum Sanitätswesen des Heeres

  • Hallo Wirbelwind,


    es könnte sich sowohl um Kohlenmonoxid als auch Kohlendioxid - Vergiftungen handeln.


    Ich habe mal recherchiert und einen interessanten Bericht gefunden.


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo zusammen

    Hallo,


    kann es sein, dass es sich bei den genannten ,,Kohlenoxydvergiftungen" um Kohlenmonoxidvergiftungen handelt? Davor schützte wohl auch die Gasmaske nicht.


    MfG Wirbelwind


    es handelt sich zu 100% um Kohlenmonoxid, erstens - ist es der veraltete Begriff für CO und zweitens - nur mit dem geschilderten Kontext möglich (Ofen).

    Die nicht schützenden Gasmasken wurden explizit erwähnt.



    Hallo Wirbelwind,


    es könnte sich sowohl um Kohlenmonoxid als auch Kohlendioxid - Vergiftungen handeln.


    Ich habe mal recherchiert und einen interessanten Bericht gefunden.


    Gruß

    Antje

    Kohlendioxidvergiftungen sind vernachlässigbar, da deutsche Soldaten nicht in kalten Getreidesilos oder Weinkellern übernachteten.


    Grüße

    Udo

  • Moin,


    vllt. sollte dieser Themenstrang doch besser in:


    Diskussions- und Informationstread zum Sanitätsdienst der Wehrmacht


    umbenannt werden.

    __________

    MfG Uwe

  • Hallo Uwe,

    ich finde deinen Hinweis eigentlich sehr gut. Ich müsste dann aber nicht auf Wehrmacht sondern Heer wechseln und die anderen Bereiche auch entsprechend umbenennen. :/


    Gruß

    Michael

  • Hallo Udo,


    bist Du Dir wirklich sicher, dass Wehrmachtsangehörige nicht in kalten Getreidesilos und Weinkellern übernachteten? Gerade in den Weiten Rußlands kann ich mir gut vorstellen, dass Schutz vor den Wetterunbilden auch in Getreidesilos gesucht wurden.


    MfG Wirbelwind

  • Hallo Wirbelwind,


    da gebe ich dir vollkommen recht. Ich bin mir sicher, dass ein Soldat egal welcher Nationalität sich den Umständen entsprechend je nach seinen Möglichkeiten Schutz sucht.

    Und da denke ich sind solche "Unterkünfte" besser als ein Stück Zeltplane, oder?


    Gruß Ulf

    --------------------------------------------------------------
    Ich suche Bildmaterial, Dokumente und sonstige Informationen über ausländische Orden und Ehrenzeichen die an Deutsche verliehen wurden. Zum Zweck der Aufarbeitung und der Dokumentation.
    Vielen Dank

  • Hallo Wirbelwind,

    Gerade in den Weiten Rußlands kann ich mir gut vorstellen, dass Schutz vor den Wetterunbilden auch in Getreidesilos gesucht wurden.

    Getreidesilos hat man den deutschen Okkupatoren nicht ungesprengt oder unverbrannt überlassen. Ich will jetzt nicht auf Haarspaltereien hinaus,

    aber definitv ist mit o.g. Belehrung kein Kohlendioxid gemeint. Für solche Unfälle müssen Gärgase her und wie groß war die Wahrscheinlichkeit, dass in jedem dritten russischen Dorf dutzende Rotweinfässer in schlecht gelüfteten Kellern lagerten?


    Die Wehrmacht hat m. E. keine Sicherheitsdatenblätter für jede unwahrscheinliche Eventualität verteilt. Was bedeuten eine Handvoll Tote nach Besäufnis im großen Weinkeller. Auf den ganzen Krieg bezogen sind das vernachlässigbare Peanuts, von diesen Fällen hat kein Amt je etwas erfahren. Anders als bei zigtausend Toten beim Waffenreinigen oder bei den Vergiftungsgefahren durch unvorsichtigen Gebrauch von Kamin und Ofen.


    Grüße

    Udo

  • Hallo Udo,

    von Haarspaltereien halte ich ebenfalls nicht viel. Daher sollten wir uns vielleicht darauf einigen, dass es schon manche Gefahren für den dt. Landser gab, die ihm so beim Rast machen/Übernachten nicht unbedingt geläufig waren. Nun ja, Gärgase können auch in schlecht gelüfteten Jauchegruben, Zisternen etc. entstehen.Da nehme ich aber an, dass der Landser nicht ünbedingt an diesen Stellen sein müdes Haupt zur Ruhe bettete. Sich bei Gefahr in einem leeren Rotweinfass zu verstecken wohl eher. Ob nun in Georgien oder später in Ungarn, Rumänien oder Bulgarien, bleibt jetzt mal dahin gestellt.

    MfG Wirbelwind

    .

  • Hallo!


    Abschrift!


    227 I.D.

    Abt. IIa

    Az. 23 Nr. 1519/42 geheim vom 28.12.1942


    Bestimmungen über Sanitätswesen für Hilfswillige (H.W.)


    1. Musterung

    Für die Musterung der H.W. gelten folgende Richtlinien:


    a.)

    Die H.W. sollen für die Truppe eine Entlastung bringen. Infolgedessen scheiden alle an akuten oder chronischen Krankheitszuständen leidenden H.W. für den Truppeneinsatz aus. Operative Eingriffe zum Erreichen der Arbeitsfähigkeit sind mit Rücksicht auf die Belastung der Sanitätseinrichtungen zu unterlassen.


    b.)

    Für die Truppentauglichkeit können folgende in der H.Dv. "Ärztliche Anweisungen zur Beurteilung der Kriegsbrauchbarkeit" genannten Fehler als unter Grenze angesehen werden:

    A: 4, 8, 9, 12, 14, 15, 17, 33, 35, 49, 56, 57, 58, 74

    B: 1, 24, 29, 332, 39, 41, 45, 46, 47, 51, 52, 53, 54, 55, 59, 62, 64, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 75, 76, 77, 78

    L: 2, 3, 5, 6, 7, 18, 19, 20, 23, 25, 26, 30, 31, 37, 40, 42, 44, 48, 65

    U: 36


    c.)

    Für jeden H.W. ist ein schriftlicher kurzer Untersuchungsbefund anzulegen, in dem die Fehler gem. der "Ärztlichen Anweisung zur Beurteilung der Kriegsbrauchbarkeit vom 12.08.1942" zu vermerken sind.


    2. Sanitätsdienstliche Versorgung der H.W.


    a.)

    Grundsätzlich ist allen in die Truppe eingereihten H.W. und Kriegsgefangenen (Kgf.) dieselbe sanitätsdienstliche Versorgung zuteil werden zu lassen, wie den deutschen Soldaten.


    b.)

    Erkrankte und verwundete H.W., die bei der Truppe nicht wieder hergestellt werden können, sind in die H.V.Pl. der Division einzuweisen, bei denen Sonderabteilungen geschaffen sind.

    Abtransport in rückwärtige San.-Einrichtungen erfolgt in allen Fällen über Krankensammelstelle.


    c.)

    In folgenden Orten werden Sonderlazarett-Abteilungen nach den gleichen Gesichtspunkten wie für deutsche Soldaten eingerichtet:

    • In Gattschina in Anlehnung und Unterstellung Feldlazarett 300
    • in Wolossowo in Anlehnung und Unterstellung Feldlazarett 508
    • in Wyriza in Anlehnung und Unterstellung Ortslazarett Elch
    • in Babino in Anlehnung und Unterstellung Feldlazarett 161
    • in Shary in Anlehnung und Unterstellung Feldlazarett 28

    d.)

    H.W., die durch Krankheit oder Verletzung arbeitsunfähig werden, sind dem Kriegslazarett 1/615, Narwa, zu überweisen, dessen Chefarzt mir der Übernahme der Heilfürsorge im Armeebereich für H.W. beauftragt worden ist.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

    Ich suche Informationen über das:
    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling:

  • Hallo!


    Abschrift!


    Frühsommer 1942


    Sanitätswesen - Legionen


    1.

    Für die deutschen Soldaten der Legions- Sammellager und Legions-Lager gelten die üblichen Bestimmungen. Es ist tatsächlich einmal durch den Sanitätsoffizier des Lagers Revierstunde abzuhalten. Die sich krankmeldenden Soldaten sind in Truppenkrankenbüchern zu führen. Kranke Soldaten sind in eigene Truppenkrankenreviere aufzunehmen. Auf Absonderung infektiös erkrankter ist zu achten. Bei Notwendigkeit der Lazarettbehandlung hat mit sorgfältig ausgefüllten Überweisungsschein, Einweisung in die Kriegslazarette Krementschug bzw. Poltawa zu erfolgen.


    Der Transport erkrankter Soldaten in diese Lazarette muss durchweg mit der Bahn erfolgen. Diesbezüglich ist Verbindung mit den örtlichen Bahndienststellen aufzunehmen. In Ausnahmefällen können Krankenkraftwagen bei Abt. IVb des Befehlshabers Heeresgebiet Süd Krementschug angefordert werden.


    Gesundheitsbesichtigungen sind häufig durchzuführen und damit Belehrung über Körperpflege, hygienische Lebensweise, Verhütung und Vorbeugung von ansteckenden Krankheiten, zu verbinden.


    Der Sauberkeit in den Unterkünften deutscher Soldaten, sowie hygienisch einwandfreien Verhältnissen in Küchen und Kantinen, ist besonderes Augenmerk zu widmen. (Fliegenbekämpfung, Errichtung ausreichender Latrinen, Beseitigung bzw. Vergraben von Unrat und Küchenabfällen.)


    Die Trinkwasserverhältnisse der Unterbringungsorte sind zu überprüfen. In Zweifelsfällen ist nur abgekochtes Wasser zum Genuss und zum Mund ausspülen zu verwenden. Bei Auftreten von seuchenhaften Erkrankungen sind Seuchenmeldungen nach den vorgeschriebenen Mustern an Abt. IVb der Division zu erstatten.


    Die 10-tägigen Truppenkrankennachweise sind bis zum 3., 13. und 25. jeden Monats, erstmalig am 03.07.1942 vorzulegen.


    Auf die Durchführung der vorgeschriebenen Impfung und Wiederholungsimpfungen gegen Typhus, Cholera, Ruhr und Fleckfieber wird hingewiesen. Die hierzu benötigten Impfstoffe sind über Abt. IVb der Division anzufordern. Das Gleiche gilt für die Anforderung der heeresüblichen Arznei und Verbandmaterial.


    2.

    Die Legionäre sind in sanitärer Beziehung dem deutschen Soldaten gleichzustellen und demgemäß gesundheitlich zu betreuen und zu versorgen. Dies gilt nicht nur für die Feld-Bataillone, sondern auch bereits für die Ersatz-Bataillone. Der Sanitätsdienst liegt vorläufig allein in den Händen der deutschen Lagerärzte, sowie des ihnen unterstellten Sanitätspersonals einschließlich der Turk-Hilfskräfte. Nach Eintreffen der angeforderten Turk-Ärzte (pro Btl. ein Arzt) werden diese für den Truppen für den truppenärztlichen Dienst unter Aufsicht und nach Weisung des deutschen Lagerarztes in weitgehendem Umfang heranzuziehen sein.


    Sanitäre Maßnahmen!

    Als vordringlichste und wichtigste sanitäre Maßnahme ist von den Ärzten die Entlausung der Legionäre zu betrachten. In den Auffanglagern Chorol und Luby sind alle Legionäre, bevor sie in die Stammlager verlegt werden, gründlichst zu entlausen. Die Sanitätsoffiziere dieser Lager sind für das einwandfreie und ausreichende Arbeiten der dortigen Entlausungsanstalten verantwortlich. Irgendwelche Mängel sind Umgehend abzustellen. Eventuell notwendige Vergrößerungen der Anstalten sind vorzunehmen. Auch in den Stammlagern sind umgehend leistungsfähige Entlausungsanstalten einzurichten. Die durchschnittliche Leistungsfähigkeit muss mindestens 40 - 50 Garnituren pro Stunde betragen.


    Bei der Ausmusterung der Feld- und Arbeitsverwendungsfähigen hat in den Auffanglagern von den musternden Ärzten ein strenger Maßstab angelegt zu werden, damit in die Stammlager keine ungeeigneten Mannschaften überführt werden. In den Stammlagern hat nochmals eine Nachmusterung zu erfolgen. Alle ungeeignet Befundenen sind in die Auffanglager zurückzuschicken.


    Für die sanitäre Versorgung der Legionäre gilt sinngemäß das unter Absatz 1 Angeordnete.


    Bei der Einrichtung von Revieren sind etwa 25 - 30 Lagerstellen für Kranke auf 1.000 Mann zu berechnen. Absonderungsräume für Infektionskranke müssen geschaffen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gleichen Seuchenbekämpfungs- und Verhütungsvorschriften gelten, wie für deutsche Verbände.


    An Impfungen sind unverzüglich die Typhusschutzimpfung und Choleraschutzimpfung sowie die Pockenschutzimpfung (soweit letztere in den vergangenen 3 Jahren nicht erfolgt ist) vorzunehmen. Über die Durchführung dieser Impfungen ist bis 15. 08.1942 an die Abt. IVb der Division Meldung zu erstatten.


    Für Krankmeldungen sind Truppenkrankenbücher zu führen. 10-tägige Truppenkrankennachweise nach dem deutschen Formblatt 2 sind sowohl bei den Ersatz-, als auch bei den Feld-Bataillonen, in gleicher Weise wie bei den deutschen Einheiten zu erstellen und in deutscher Übersetzung dem Divisionsarzt 162. I.D. vorzulegen.


    Bei schweren Erkrankungen und Verletzungen, die eine Überführung in ein deutsches Lazarett nicht zulassen, sind die örtlichen Zivilkranken-Anstalten in Anspruch zu nehmen.


    Quelle: Nara


    Gruß

    Antje

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  • Hallo!


    Abschrift!


    Frühsommer 1942


    Ausbildung des Turk-Sanitäts-Personals


    Von den leitenden Sanitätsoffizieren der Turk-Stammlager sind die Turk-Ärzte nach ihrem Eintreffen in die Aufgabe, die sie nach dem Muster deutscher Truppenärzte zu erfüllen haben, einzuweisen. Auf die genaue Kenntnis der Truppensanitätsausrüstung, Kenntnis der notwendigen Meldungen, Führung von Truppenkrankenbüchern, Truppenkrankennachweisen, sowie Ausfüllen der Kranken- und Verwundeten-Begleitzettel wird besonders hingewiesen. In sinngemäßer Weise ist auch das Turk-Sanitätspersonal zu belehren und zu unterweisen.


    Als Krankenträger und Hilfs-Krankenträger sind geeignete Legionäre auszubilden. Pro Schützen-Kompanie sind: außer einem Sanitätsdienst-Dienstgrad, 4 Krankenträger und 4 Hilfskrankenträger, pro M.G.-Kompanie: 1 Sanitätsdienstgrad und 8 Hilfskrankenträger vorzusehen.


    Als Grundlage für die Ausbildung ist die H.Dv.100 und 100/1 zu benutzen. Exerziermäßige Übungen mit Krankentragen haben nur in aller notwendigstem Umfang zu erfolgen. Hauptgewicht ist zu legen auf:

    • Unterweisung in erster Hilfe bei Verletzungen und Unfällen,
    • Hitzschlag und Erfrierungen
    • Anlegen der wichtigsten Verbände,
    • Stillung von Blutungen,
    • behelfsmäßige Schienung gebrochener Gliedmaßen,
    • richtige Lagerung der Verletzten auf der Trage,
    • Verladeübungen, und insbesondere auch auf
    • Transport mit behelfsmäßigen Mitteln.

    Truppensanitätsausrüstung für je 3 Feld-Bataillone pro Lager ist angefordert.


    Den Kommandeuren der Legionslager ist von den Lagerärzten Vortrag zu halten.


    Quelle: Nara


    Gruß

    Antje

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  • Hallo Allerseits,


    zu dem o.g. Bericht von Michael möchte ich noch auf den Post über das Leicht-Kriegs-Lazarett 3/581, stationiert in Kalisch, hinweisen. Dort wurden die Verwundeten und Kranken zusätzlich von der Bevölkerung mit Obst und Gemüse versorgt und auch nach Hause eingeladen.


    Gruß

    Antje

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  • Hallo!


    Abschrift!


    Korück 532 Auszug aus Tagesbefehl Nr. 28 vom 30.06.1943


    Stellenausschreibung für Irrenpfleger


    Für die psychiatrische Abteilung des Armee-Feldlazarett 615 werden dringend einige ausgebildete Irrenpfleger benötigt.


    Geeignete Leute sind bis 15.07.1943 an Korück - IVb - zu melden unter Angabe von Name, Dienstgrad, Truppenteil, Ausbildungsgang und jetzige Verwendung.


    Bei Versetzung erfolgt Ersatzgestellung.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje


    P.S. Ich habe mal im Netz nach Irrenpfleger gesucht und bin tatsächlich fündig geworden. Seinerzeit wurde tatsächlich diese Berufsgruppe als Irrenpfleger bezeichnet. Es gibt sogar ein Buch das nennt sich Leitfaden für Irrenpfleger von Dr. Ludwig Scholz von 1914.

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  • Hallo!


    Auszug-Abschrift!


    Der Festungskommandant Breslau

    Abt. NS-Führung

    28.02.1945


    Sanitätswesen

    Die hervorragenden Leistungen der Sanitätswesen-Einrichtungen hat der Festungskommandant in seinem Befehl vom 27.02.1945 besonders anerkannt.


    Aus den Befehlen und Anordnungen des Festungsarztes wird, um zahlreiche Fragen in dieser Hinsicht noch einmal klarzustellen, auf folgendes hingewiesen:

    • Volkssturm und Wehrmacht werden grundsätzlich gleich behandelt.
    • Das gilt für die Aufnahme
    • ärztliche Versorgung und
    • die Verpflegung

    Voraussetzung der gleichen Behandlung ist aber, dass alle Volkssturmmänner auch tatsächlich in die Sanitätseinrichtung der Wehrmacht und nicht in Zivil-Krankenhäuser kommen.


    Der Volkssturmmann ist Soldat, gehört also auch in eine Wehrmachts-Sanitätseinrichtung und nicht ins Krankenhaus.


    Die Zivilkrankenhäuser empfangen ihre Verpflegung nach den Verpflegungssätzen für die Zivilbevölkerung.


    Der dort untergebrachte Volkssturmmann kann sich also nicht beklagen, wenn er nicht nach Wehrmachtssätzen verpflegt wird.


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo,


    ob das die einzige Sorge des Volkssturmmannes war, eventuell im falschen Krankenhaus zu liegen. Es muss ja Gründe gegeben haben, warum von diesen Leuten zivile KHs aufgesucht wurden. Ob die medizinische Betreuung besser war? Wohl eher nicht, aber der ,,Heldenklau" konnte wahrscheinlich in einem zivilen KH nicht so ohne weiteres zugreifen.8 )


    MfG Wirbelwind

  • Hallo Allerseits,


    Auszugsabschrift und Bearbeitung!


    Feldkommandantur 242

    Kirowograd, 28.11.1941


    Feldkommandanturbefehl Nr. 10


    Lazarettbehandlung für im Dienste der Wehrmacht stehende Reichsdeutsche.


    Alle im Dienst des Heeres oder der deutschen Zivilverwaltung stehenden Reichsdeutschen sind im Falle der Erkrankung oder Verwundung grundsätzlich in Heeres-Lazaretten aufzunehmen und zu versorgen.


    Bei der Wehrmacht beschäftigte Nichtreichsdeutsche - auch Angehörige von Feindstaaten - können bei Verwundung oder schwerer Erkrankung nach Maßgabe des Platzes in Heeres-Lazarette aufgenommen werden, sind aber getrennt von deutschen Heeres-Angehörigen unterzubringen und unter Bewachung zu stellen. Sie können auch Gefangenen-Lazaretten überwiesen werden, unter der Voraussetzung, dass sie keinerlei heereseigene Bekleidung tragen.


    (Auszugsweise Leitender Sanitätspersonal-Offizier beim Befehlshaber rückwärtiges Heeres-Gebiet Süd, Nr. 3376/41 vom 18.11.1941)


    Der Feldkommandant

    gez. Tarbuk

    Generalmajor


    Für die Richtigkeit

    .....

    Hauptmann und Adjutant


    Quelle: germandocsinrussia


    Gruß

    Antje

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  • Hallo, ein Frage über die Sanitäter. Gibt es eine genaue Reihenfolge der Sanitäter in einem Panzergrenadier-Regiment oder wurden sie einer Kompanie oder einem Bataillon ohne Kriterien zugewiesen?


    Grüße

    ITIR

    Maiora Viribus Audere-Aus eigener Kraft größere Taten wagen, Wahlspruch der Bersaglieri Regiment 3

  • Hallo Itir,


    soweit bin ich bisher nicht in die Materie eingestiegen, aber die Ärzte haben definitiv Medizin studiert.


    Die Sanitäter allerdings mussten nicht unbedingt eine Krankenpflege Ausbildung haben. Fortgebildet wurden die Sanitäter über Lehrgänge.


    Die Beförderungen wurden wie bei allen anderen Soldaten auch durchgeführt.


    Gruß

    Antje

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    Kriegslazarett in Bromberg Zeitraum Januar - Ende Februar 1942 und das
    Kriegslazarett Königsberg Januar 1943. :whistling: