Dienstpflicht im Reichsarbeitsdienst

  • Mein ONKEL Ottmar meinen Unterlagen nach Baujahr 19.26 , erste denn RAD Dienst leistete, danach entzieht sich meiner Kenntnis denk Ende 44 innerhalb RaumN WÜRTTENBERG eingezogen wurde. Nach Gefangennahme in ULM nach Tagen entlassen und nach Hause entlassen , lt meiner Tante (bzw seiner Schwester ) Meine eigentliche Frage war der RAD Dienst Pflicht oder wie verhielt das, mit dem RAD:
    MIT FREUNDLICHEN GRÜßen Johann

  • Hallo Johann,


    Kurz gesagt ja. Der Reichsarbeitsdienst war Pflicht.


    Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen. § 3 (1) lautete: Der Führer und Reichskanzler bestimmt die Zahl der jährlich einzuberufenden Dienstpflichtigen und setzt die Dauer der Dienstzeit fest.


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsarbeitsdienst


    Unter dem Link steht noch mehr dazu:


    http://www.zukunft-braucht-eri…-reichsarbeitsdienst-rad/



    Horrido


    Daniel

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